Viel Luft, wenig Plan: Aktionsplan Meer bleibt ambitionslos, unzureichend und zahnlos

Viel Luft, wenig Plan: Aktionsplan Meer bleibt ambitionslos, unzureichend und zahnlos

Während die Koalition im Koalitionsgipfel vermeintlich einen von Misstrauen der Bevölkerung gegenüber geprägten neuen „Pakt für Deutschland“ verkündet, stellte Umweltminister Schneider fast unbemerkt davon ein Eckpunktepapier mit dem Titel Aktionsplan Meer – Meeresschutz für Mensch und Natur“ vor.

Darin spuckt er große Töne, betreibt jedoch nichts weiter als Symbolpolitik. Der Aktionsplan ist ein Sammelsurium aus kleinteiligen, isolierten Kleinschritten, die zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch davon entfernt sind, den dramatisch schlechten Zustand unserer Nord- und Ostsee ernsthaft zu adressieren. Ohne verbindliche Ziele, klare Zeiträume, ausreichende Finanzierung und den nötigen politischen Mut bleibt der Aktionsplan ambitionslos, unzureichend und zahnlos.

Unsere Nord- und Ostsee sind in einem besorgniserregenden Zustand und stehen unter massivem Druck – durch die Klima- und Biodiversitätskrise, Überfischung, Nährstoffeinträgen, Verschmutzung, Munitionsaltlasten. Angesichts dieser Herausforderungen ist ein Maßnahmenbündel aus Modellprojekten und Einzelinitiativen, die kaum über bestehende Regelungen hinausgehen, nicht der große Wurf.

Die Ambitionslosigkeit zeigt sich insbesondere bei den fehlenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schutzgebiete. Formal stehen insgesamt ca. 45 Prozent der deutschen Meeresfläche unter Schutz, faktisch bleiben die Schutzanforderungen z.B. aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) jedoch weiterhin unerfüllt. Denn in diesen Schutzgebieten sind weiterhin zahlreiche Nutzungen erlaubt: Schifffahrt, Wassersport, Fischerei oder auch Kabelverlegung sind nur einige der Eingriffe in die Natur, die regelmäßig stattfinden. Neben der steigenden Wassertemperatur infolge der Klimakrise kommen zudem noch Belastungen durch Munitionsaltlasten, Eintragungen aus der Landwirtschaft und dem Schiffsverkehr, Plastikmüll und Geisternetze hinzu.

Es ist ein Trostpflaster, dass das Bundesministerium Probleme wie Geisternetze oder Eutrophierung adressieren möchte. Doch ohne klare Zielvorgaben, verbindliche Zeitpläne und deutlich ambitioniertere Maßnahmen wird der Aktionsplan seinem Anspruch nicht gerecht. So greifen die geplanten Modellprojekte zur meeresfreundlichen Landwirtschaft viel zu kurz: Das Problem der Eutrophierung durch zu hohe Näherstoffeinträge aus der Landwirtschaft ist kein Neues, statt weiterer Modelprojekte brauchen wir endlich verbindliche Reduktionsziele, die die Verursacher stärker in die Pflicht nimmt.

Auch zu begrüßen ist die Absicht des Bundesumweltministeriums, in der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder zu fördern. Angesichts der großflächigen Zerstörung unser küstennahen Ökosysteme, u.a. durch Eutrophierung, ist dies auch dringend notwendig und bereits durch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgegeben. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.

Die Wirkung dieser positiven Schritte verpufft jedoch sehr schnell angesichts der politischen Entscheidungen, die den Meeresschutz aktiv untergraben. Das geplante Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, die den Weg für die natur- und klimaschädliche Gasförderung in der Nordsee ebnet, steht in diametralem Widerspruch zu jedem Schutzzweck. Aber auch der geplante Einsatz der Risikotechnologie CCS (CO2-Entnahme und Speicherung) unter der Nordsee birgt nicht nur ehebliche Risiken für unsere marinen Ökosysteme, sondern bremst auch die Energiewende massive aus und öffnet der fossilen Energieerzeugung Tür und Tor.

Insgesamt muss der Aktionsplan Meer grundlegend überarbeitet werden: Der Meeresschutz verbessert sich nicht allein dadurch, dass versprochen wird, hier und da bereits bestehende Verpflichtungen endlich umzusetzen. Wir brauchen endlich einen konsequenten, effektiven Meeresschutz, der den Zustand unserer Meere qualitativ verbessert. Dazu gehören zum einen großzügige Null-Nutzungszonen, in denen sich die Natur und Artenvielfalt erholen können, sowie insgesamt eine Reduktion des Nutzungsdrucks, zum anderen aber auch einen ökosystembasierten Ansatz bei allen Nutzungen, die Vermeidung weiterer Verschmutzung sowie die Umstellung auf nachhaltigere Nutzungen z.B. bei der Fischerei oder der Schifffahrt.

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.

In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.

Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:

 

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
  • Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
  • Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wie grüne Politik Meere schützt!

Wie grüne Politik Meere schützt!

Meere und Küsten stehen heute vor großen Herausforderungen: Ein hoher Nutzungsdruck sorgt für Belastungen durch Schadstoffe und Altlasten, auch der Klimawandel stellt diese Ökosysteme vor große Herausforderungen. Kurz gesagt: Der Bedarf nach Investitionen in den Meeresschutz ist hoch.

Ein gutes Beispiel dafür, wie Klima- und Umweltschutz kombiniert werden können, ist der Meeresnaturschutzfonds, der noch in der vergangenen Legislaturperiode auf grüne Initiative eingeführt wurde. Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurde festgelegt, dass ein Teil der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen für Offshore-Windenergie in den Meeresnaturschutz fließt und über eine Stiftung verwaltet wird. So kann klimafreundlich Windenergie produziert  und zugleich auch der Meeresnaturschutz gestärkt werden.

In Form einer Zustiftung mit einem Kapital von ca. 400 Millionen Euro wurde der Meeresnaturschutzfonds eingerichtet. Aus diesem werden jetzt jährlich mit rund 10 Millionen Euro Umweltschutzprojekte in Nord- und Ostsee gefördert. Aus diesem Topf werden u.a. Seegraswiesen renaturiert, Lachs und Meeresforellen wiederangesiedelt und der Algenbestand überwacht. Ich bin sehr froh, dass dieses grüne Projekt noch in der vergangenen Legislatur auf den Weg gebracht wurde.

Auf der Seite der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) findet ihr hier eine Übersicht der aktuell in der ersten Förderperiode unterstützen Projekte:

Presse: Bundesregierung ist ambitionslos in der Förderung von nachhaltigem Tourismus an der Nord- und Ostee

Presse: Bundesregierung ist ambitionslos in der Förderung von nachhaltigem Tourismus an der Nord- und Ostee

Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Küsten- und nationalen Meeresschutz habe ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zu ihren Plänen und Maßnahmen zur Förderung von naturverträglichem und nachhaltigem Tourismus an der deutschen Nord- und Ostsee befragt. Zu den Antworten habe ich eine Pressemitteilung veröffentlicht:

„Heute beginnen in mehreren Bundesländern die Herbstferien. Viele Menschen machen sich auch auf den Weg Richtung Nord- oder Ostseeküste. Leider zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage, wie ambitionslos sie in Sachen Natur- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit agiert. So sind wichtige klimafreundliche Schienenprojekte, die für die bessere Erreichbarkeit der Küsten essenziell sind, aktuell weiterhin nicht gesichert finanziert. Beispielsweise droht der Marschbahn absehbar der Stopp der Planungen, weil die Finanzierung trotz Sondervermögen nicht gesichert ist. Hier hätte sie im Rahmen der Haushaltsplanungen 2026 Pflöcke für klimafreundlicheren Tourismus einschlagen können, doch stattdessen soll viel Geld in die Förderung des Straßenverkehrs fließen. Die Regierung verpasst die Chance, Menschen zur nachhaltigen An- und Abreise an ihre Urlaubsorte zu motivieren.

Auch andere wichtige Programme wie etwa zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen werden entweder erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Besonders bitter ist, dass der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfond zum Ende des Jahres ersatzlos ausläuft.

Die Bundesregierung vergibt hier eine riesige Chance auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive: der Tourismus insbesondere an der deutschen Nord- und Ostseeküste ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der maßgeblich zur Wertschöpfung beiträgt und zahlreiche Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftsbereichen schafft. Gleichzeitig hat der Tourismus erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Klima. Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort sehr ernüchternd aus. An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Investitionsbedarf in die energetische Sanierung von Urlaubsunterkünften.

Als Grüne fordern wir die Bundesregierung auf, naturverträglichem und klimafreundlichem Tourismus mehr Aufmerksamkeit zu schenken und hier eine umfassende Strategie zu erarbeiten. Diese muss beinhalten, Schienenprojekten zur An- und Abreise an die deutschen Küsten Priorität einzuräumen, die Elektrifizierung des Schiffsverkehrs voranzutreiben, die Finanzierung der obengenannten Programme fortzusetzen und in der Entwicklung der Nationalen Tourismusstrategie, die im nächsten Jahr ansteht, ein besonderes Augenmerk auf Naturverträglichkeit auch in den Kommunen vor Ort zu legen.“

Hier findet ihr auch meine Kleine Anfrage (Drucksacke 21/1534) und die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 21/2088)

Statement: Linda Heitmann und Tobias Goldschmidt zum Küstenschutz

Statement: Linda Heitmann und Tobias Goldschmidt zum Küstenschutz

Beim Küstenschutz kommt es auf gute Zusammenarbeit an. Darum habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein, ein Statement zur aktuellen Lage im Küstenschutz veröffentlicht:

Linda Heitmann, MdB, umweltpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Wahlkreis Hamburg-Altona:

Konventioneller und natürlicher Küsten- und Hochwasserschutz müssen künftig stärker zusammengedacht werden. Ein schlichtes Weiterso ist weder finanziell noch ökologisch nachhaltig. Bereits jetzt stößt der konventionelle Küstenschutz mit dem Fokus auf Deicherhöhung und -verbreiterung, ständigen Sandaufspülungen sowie technische Entwässerung an logistische und finanzielle Grenzen und ist ökologisch nur bedingt nachhaltig. Wir müssen deshalb künftig endlich Natur-, Klima- sowie Küsten- und Hochwasserschutz konsequent zusammendenken und Synergien schaffen. Dies kann funktionieren, indem wir die natürlichen Küsten- und Hochwasserschutzfunktionen unserer marinen und küstennahen Ökosysteme wie Moore, Salz- und Seegraswiesen sowie Riffe stärker einbeziehen und auch einen Fokus auf deren Renaturierung legen. Dabei muss und darf der natürliche Küsten- und Hochwasserschutz die technischen Maßnahmen nicht ersetzen, sondern vielmehr sinnvoll ergänzen – z.B. durch Deichrückverlegung oder Wiederherstellung von Salz- und Seegraswiesen im Deichvorland. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.“

Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein:

„Die große Sturmflut von 1962 war eine Zäsur für den Küsten- und Hochwasserschutz in unserem Land. Sie hat uns schonungslos die Verwundbarkeit durch Naturgewalten vor Augen geführt. 63 Jahre danach ist das Thema aktueller denn je: 2024 war das Jahr der Extremwetterereignisse in Europa. Und die schwere Sturmflut im Herbst 2023 an der Ostseeküste hat uns die Grenzen des dortigen Küstenschutzes deutlich vor Augen geführt. Die Herausforderungen sind riesig und es ist die Aufgabe der kommenden Bundesregierung im Schulterschluss mit den Küstenländern, den Küstenschutz zukunftsfest aufzustellen. Unser Land muss klimafit werden. Dafür braucht es einen finanziellen Kraftakt. Allein in Schleswig-Holstein werden wir bis 2040 einen Milliardenbetrag in unsere Deiche investieren müssen. Diese Summen können nur in der bundes- und EU-weiten Solidargemeinschaft gestemmt werden, denn wir schützen an unseren Küsten das ganze Land. Deshalb brauchen wir eine finanzielle Stärkung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Alte Zöpfe müssen angesichts der Dimension der Herausforderung abgeschnitten werden. Zukünftig müssen beispielsweise Bundesmittel auch für die Instandhaltung, Reparatur und übergeordnete Planungen von Küstenschutzanlagen einsetzbar sein. Der Schutz der Menschen muss an erster Stelle stehen. Dazu gehört, dass die großen Chancen, die sich durch klug gemachten Küstenschutz für die Natur und den Klimaschutz im Küstenraum ergeben, genutzt werden müssen. An den Küsten wird sich mitentscheiden, ob unsere Kinder und Enkel eine gute Zukunft haben werden.“