Wie sich Hochwasserschutz in Hamburg ökologisch verträglich verbessern lässt

Wie sich Hochwasserschutz in Hamburg ökologisch verträglich verbessern lässt

Die fehlerhafte Hochwasserwarnung mit lauten Sirenen am Sonntag, dem 5. Oktober, sollte als Beweis für alle Hamburger*innen dienen, wie wichtig korrekter Sturmflut- und Extremwetterschutz ist. Sie hat viele Menschen zwar in diesem Fall unnötigerweise aufgeschreckt, zeigt jedoch, dass die Warnsysteme im Notfall funktionieren. Dennoch braucht es mehr als funktionelle Warnsysteme – die Rolle der korrekten Prävention von Sturmfluten wird mit der Entwicklung der Klimakrise immer wichtiger. 

Entlang der deutschen Nord- und Ostseeküste liegen etwa 12.000 Quadratkilometer Küstenniederungen mit rund 2,5 Millionen Einwohner*innen. Für diese Menschen stellt die Klimakrise ein greifbares Problem dar, denn laut des sechsten Sachstandsberichts des Weltklimarates ist ein Anstieg des Meeresspiegels von 77 cm bis zum Jahr 2100 vorhergesagt. Das bedeutet vermehrte und extremere Sturmflutzustände für deutsche Küstengebiete, die jetzt unsere Aufmerksamkeit benötigen. 

Der Bund investiert durchaus kontinuierlich in Hochwasserschutz, dennoch scheitern die konventionellen Lösungsansätze, dem veränderten Wasserhaushalt alleine mit der Fortführung konventioneller Methoden standzuhalten. Sie fokussieren sich auf Deicherhöhung und -verbreiterung sowie technische Schadensminderung und haben mit finanziellen und technischen Hürden zu kämpfen – es fehlen Baustoffe sowie Fläche. Außerdem sind die herkömmlichen Methoden ökologisch einfach nicht nachhaltig. Das muss doch besser gehen! 

Klar ist: Naturbasierter Hochwasserschutz bietet eine gute Möglichkeit, konventionelle Lösungen zu entlasten. Die nationale Wasserstrategie des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit setzt darauf, Wasser mithilfe natürlicher Mittel bestmöglich zu speichern und Flächen zu schaffen, auf denen sich das Wasser ausbreiten und langsam versickern kann. Meiner Einschätzung nach ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt heißt es für die Bundesländer, ihre Kommunen dabei zu unterstützen, fit für Extremereignisse zu sein. Dazu gehört nachhaltiger Hochwasserschutz wie Deichrückverlegung, die dem Wasser wieder mehr Raum geben, auf dem es sich ausbreiten kann. Durch die Aufweitung kann der Deich im Hinterland in der Regel niedriger ausfallen. Auch die Renaturierung von Auen, Flüssen und ungesteuerten Poldern ist ein sinnvoller Schritt, um die natürliche Wasserresilienz des Landes wiederherzustellen. Ich bin auch der Überzeugung, dass Drainagen, Wasserentnahmen, Gewässerausbau und Bodenverdichtung eingedämmt werden müssen, um den natürlichen Wasserhaushalt nachzubilden. Insgesamt liefert Naturbasierter Hochwasserschutz durch die naturnahen Flächen und Prozesse einen wertvollen Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Somit entstehen Synergieeffekte zwischen Klima-, Arten- und Hochwasserschutz. 

Für Hamburg und auch andere Städte, die an Gewässern liegen, gilt es jetzt, das Schwammstadtprinzip konsequenter umzusetzen. Dabei handelt es sich um die Fähigkeit einer Stadt Wasser aufzunehmen, „wie ein Schwamm“ zu speichern und schließlich über natürliche Wege wie Verdunstung und Versickerung wieder freizusetzen. Hierbei spielt die Entsiegelung des urbanen Raumes eine zentrale Rolle – durch das Schaffen von Grünflächen oder auch Gründächern wird die Klimaresilienz rundum verbessert. Es wird nicht nur die Speicherfähigkeit des Bodens aufgewertet, sondern auch der Hitzeinsel-Effekt wird stark gemindert. Ein naturnahes Vorgehen ist ökologisch und wertet den urbanen Raum generell auf – entsiegelte Flächen verbessern die Lebensqualität, das Wohlbefinden und auch die Gesundheit der Bewohner*innen. Außerdem wird das Stadtbild aufgewertet. Um die Entsiegelung voranzutreiben, bietet die IFB Hamburg die RISA-Förderung an, die Eigentümer*innen von privaten Immobilien bei dem Bau von versickerungsfähigem Boden finanziell entlastet. Das Konzept der Schwammstadt hat sich mithilfe der nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung als dezentralisierte Lösung für die Klimaresilienz im urbanen Rahmen bereits durchgesetzt. Nun heißt es, das Konzept zu realisieren, um Hamburg und Kommunen bundesweit vor Extremwetterereignissen zu schützen und die anderen Vorteile von vermehrten Grünflächen zu genießen.

Außerdem gilt für Hamburg, Rückbaumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten zu fördern, denn Infrastruktur und Gebäude müssen mit Blick in die Zukunft in sichere Gebiete verlagert werden. Die Stadt gab an keine Rückbaumaßnahmen zu fördern beziehungsweise zu kennen – ein verheerender Fehlschritt im Rahmen der Wasserresilienz urbaner Räume.

Dieser Beitrag wurde verfasst von Nuno Barske, der mit dem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm ein Schuljahr in den USA verbrachte und im Anschluss im Büro von Linda Heitmann ein zweiwöchiges Praktikum absolvierte. Hier geht es zu seinem Bericht über das Austauschjahr in den USA: https://linda-heitmann.de/erfahrungsbericht-usa-austausch-mit-dem-ppp/

Presse: Bundesregierung ist ambitionslos in der Förderung von nachhaltigem Tourismus an der Nord- und Ostee

Presse: Bundesregierung ist ambitionslos in der Förderung von nachhaltigem Tourismus an der Nord- und Ostee

Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Küsten- und nationalen Meeresschutz habe ich im Rahmen einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung zu ihren Plänen und Maßnahmen zur Förderung von naturverträglichem und nachhaltigem Tourismus an der deutschen Nord- und Ostsee befragt. Zu den Antworten habe ich eine Pressemitteilung veröffentlicht:

„Heute beginnen in mehreren Bundesländern die Herbstferien. Viele Menschen machen sich auch auf den Weg Richtung Nord- oder Ostseeküste. Leider zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage, wie ambitionslos sie in Sachen Natur- und Klimaschutz sowie Nachhaltigkeit agiert. So sind wichtige klimafreundliche Schienenprojekte, die für die bessere Erreichbarkeit der Küsten essenziell sind, aktuell weiterhin nicht gesichert finanziert. Beispielsweise droht der Marschbahn absehbar der Stopp der Planungen, weil die Finanzierung trotz Sondervermögen nicht gesichert ist. Hier hätte sie im Rahmen der Haushaltsplanungen 2026 Pflöcke für klimafreundlicheren Tourismus einschlagen können, doch stattdessen soll viel Geld in die Förderung des Straßenverkehrs fließen. Die Regierung verpasst die Chance, Menschen zur nachhaltigen An- und Abreise an ihre Urlaubsorte zu motivieren.

Auch andere wichtige Programme wie etwa zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen werden entweder erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Besonders bitter ist, dass der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfond zum Ende des Jahres ersatzlos ausläuft.

Die Bundesregierung vergibt hier eine riesige Chance auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive: der Tourismus insbesondere an der deutschen Nord- und Ostseeküste ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, der maßgeblich zur Wertschöpfung beiträgt und zahlreiche Arbeitsplätze in verschiedenen Wirtschaftsbereichen schafft. Gleichzeitig hat der Tourismus erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Klima. Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort sehr ernüchternd aus. An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Investitionsbedarf in die energetische Sanierung von Urlaubsunterkünften.

Als Grüne fordern wir die Bundesregierung auf, naturverträglichem und klimafreundlichem Tourismus mehr Aufmerksamkeit zu schenken und hier eine umfassende Strategie zu erarbeiten. Diese muss beinhalten, Schienenprojekten zur An- und Abreise an die deutschen Küsten Priorität einzuräumen, die Elektrifizierung des Schiffsverkehrs voranzutreiben, die Finanzierung der obengenannten Programme fortzusetzen und in der Entwicklung der Nationalen Tourismusstrategie, die im nächsten Jahr ansteht, ein besonderes Augenmerk auf Naturverträglichkeit auch in den Kommunen vor Ort zu legen.“

Hier findet ihr auch meine Kleine Anfrage (Drucksacke 21/1534) und die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 21/2088)

Presse: Statement zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Presse: Statement zur geplanten Änderung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Ich habe dazu gegenüber der Apotheken Umschau folgendes Statement abgegeben:

Der Vorschlag von Warken greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und erschwert leider die Situation für Menschen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Der richtige Gedanke, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt verbunden sein sollte und nicht völlig anonym über das Internet erfolgen darf, wird zwar aufgegriffen, aber eine Reform der anonymen Fernverschreibung und des Versandhandels, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten, sollte für alle Medikamente gelten, nicht nur für Cannabis! Vor allem im Hinblick auf die wachsende Problematik der Medikamentenabhängigkeit in unserer Gesellschaft benötigen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regelungen. Besonders auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens gezeigt wird, während Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen zur Prävention gesetzlich verboten wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz zu ändern, anstatt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren. Diese Haltung ist stigmatisierend. Ich wehre mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke in Anspruch nehmen. Besonders für Patient*innen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind und momentan am Kriterium der Austherapiertheit scheitern, ist dies eine bittere Situation. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Der ganze Beitrag ist hier online zu finden.

Meine Rede zur Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung

Meine Rede zur Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung

Gestern Abend haben wir im Bundestag die Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht, dass die vollständige Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld überfällig ist. Gleichzeitig habe ich deutlich gemacht, dass der debattierte AfD-Antrag stigmatisierend ist und mich deutlich davon distanziert. Es braucht eine solidarische Gesundheitspolitik, die niemanden zurücklässt.

Zur Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung habe ich mit anderen grünen Abgeordneten in der letzten Woche ein Forderungspapier veröffentlicht. Dieses findet ihr unten angehängt.

Hier könnt ihr die vollständige Rede sehen:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Hier das vollständige Forderungspapier. Darüber hat u.a. der Tagesspiegel berichtet:

Presse: Zur Debatte um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche

Presse: Zur Debatte um ein Social-Media-Verbot für Jugendliche

Aktuell diskutiert die Bundesregierung ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Ich habe mich dazu gegenüber dem Tagesspiegel geäußert. Den Artikel findet ihr hier. Mein Statement in voller Länge:

„Ich halte eine ernsthafte Diskussion über Beschränkungen von Social Media für Kinder und Jugendliche seit Langem für überfällig. In der „realen“ Welt gibt es in vielen Lebensbereichen ausgeklügelte Regeln, um Jugendschutz und Suchtprävention bestmöglich sicherzustellen, doch im digitalen Raum fehlen solche Schutzmechanismen weitgehend.

Jugendliche sind dadurch nicht nur damit konfrontiert, fast jederzeit online sein zu können und so in einen gesundheitsgefährdenden Medienkonsum hineinzuwachsen. Sie werden auch im Netz und in sozialen Medien mit problematischen Inhalten konfrontiert: Von Alkoholwerbung bis hin zu pornografischen Inhalten gibt es kaum wirksamen Schutz für Kinderaugen.

Mein Plädoyer ist daher, dass wir ernsthaft daran arbeiten, eine funktionierende Altersverifikation im Netz einzuführen, sodass Kinder und Jugendliche erst ab einem Mindestalter –zum Beispiel 16 Jahren – Zugang zu sozialen Netzwerken und Plattformen erhalten.

Es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, dass Kinder und Jugendliche bereits früher lernen, das Internet sinnvoll zur Recherche und für die Arbeit zu nutzen. Aber sie dürfen dabei auf keinen Fall mit jugendgefährdenden und suchtgefährdenden Inhalten und Algorithmen in Berührung kommen!“