Während die Koalition im Koalitionsgipfel vermeintlich einen von Misstrauen der Bevölkerung gegenüber geprägten neuen „Pakt für Deutschland“ verkündet, stellte Umweltminister Schneider fast unbemerkt davon ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Aktionsplan Meer – Meeresschutz für Mensch und Natur“ vor.
Darin spuckt er große Töne, betreibt jedoch nichts weiter als Symbolpolitik. Der Aktionsplan ist ein Sammelsurium aus kleinteiligen, isolierten Kleinschritten, die zwar in die richtige Richtung gehen, jedoch davon entfernt sind, den dramatisch schlechten Zustand unserer Nord- und Ostsee ernsthaft zu adressieren. Ohne verbindliche Ziele, klare Zeiträume, ausreichende Finanzierung und den nötigen politischen Mut bleibt der Aktionsplan ambitionslos, unzureichend und zahnlos.
Unsere Nord- und Ostsee sind in einem besorgniserregenden Zustand und stehen unter massivem Druck – durch die Klima- und Biodiversitätskrise, Überfischung, Nährstoffeinträgen, Verschmutzung, Munitionsaltlasten. Angesichts dieser Herausforderungen ist ein Maßnahmenbündel aus Modellprojekten und Einzelinitiativen, die kaum über bestehende Regelungen hinausgehen, nicht der große Wurf.
Die Ambitionslosigkeit zeigt sich insbesondere bei den fehlenden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Schutzgebiete. Formal stehen insgesamt ca. 45 Prozent der deutschen Meeresfläche unter Schutz, faktisch bleiben die Schutzanforderungen z.B. aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) jedoch weiterhin unerfüllt. Denn in diesen Schutzgebieten sind weiterhin zahlreiche Nutzungen erlaubt: Schifffahrt, Wassersport, Fischerei oder auch Kabelverlegung sind nur einige der Eingriffe in die Natur, die regelmäßig stattfinden. Neben der steigenden Wassertemperatur infolge der Klimakrise kommen zudem noch Belastungen durch Munitionsaltlasten, Eintragungen aus der Landwirtschaft und dem Schiffsverkehr, Plastikmüll und Geisternetze hinzu.
Es ist ein Trostpflaster, dass das Bundesministerium Probleme wie Geisternetze oder Eutrophierung adressieren möchte. Doch ohne klare Zielvorgaben, verbindliche Zeitpläne und deutlich ambitioniertere Maßnahmen wird der Aktionsplan seinem Anspruch nicht gerecht. So greifen die geplanten Modellprojekte zur meeresfreundlichen Landwirtschaft viel zu kurz: Das Problem der Eutrophierung durch zu hohe Näherstoffeinträge aus der Landwirtschaft ist kein Neues, statt weiterer Modelprojekte brauchen wir endlich verbindliche Reduktionsziele, die die Verursacher stärker in die Pflicht nimmt.
Auch zu begrüßen ist die Absicht des Bundesumweltministeriums, in der Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz zusätzliche Maßnahmen zur Wiederherstellung von Seegraswiesen, Salzmarschen und Algenwälder zu fördern. Angesichts der großflächigen Zerstörung unser küstennahen Ökosysteme, u.a. durch Eutrophierung, ist dies auch dringend notwendig und bereits durch die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur vorgegeben. Damit stärken wir nicht nur den Küsten- und Hochwasserschutz, wir leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zum Erhalt der Biodiversität.
Die Wirkung dieser positiven Schritte verpufft jedoch sehr schnell angesichts der politischen Entscheidungen, die den Meeresschutz aktiv untergraben. Das geplante Unitarisierungsabkommen mit den Niederlanden, die den Weg für die natur- und klimaschädliche Gasförderung in der Nordsee ebnet, steht in diametralem Widerspruch zu jedem Schutzzweck. Aber auch der geplante Einsatz der Risikotechnologie CCS (CO2-Entnahme und Speicherung) unter der Nordsee birgt nicht nur ehebliche Risiken für unsere marinen Ökosysteme, sondern bremst auch die Energiewende massive aus und öffnet der fossilen Energieerzeugung Tür und Tor.
Insgesamt muss der Aktionsplan Meer grundlegend überarbeitet werden: Der Meeresschutz verbessert sich nicht allein dadurch, dass versprochen wird, hier und da bereits bestehende Verpflichtungen endlich umzusetzen. Wir brauchen endlich einen konsequenten, effektiven Meeresschutz, der den Zustand unserer Meere qualitativ verbessert. Dazu gehören zum einen großzügige Null-Nutzungszonen, in denen sich die Natur und Artenvielfalt erholen können, sowie insgesamt eine Reduktion des Nutzungsdrucks, zum anderen aber auch einen ökosystembasierten Ansatz bei allen Nutzungen, die Vermeidung weiterer Verschmutzung sowie die Umstellung auf nachhaltigere Nutzungen z.B. bei der Fischerei oder der Schifffahrt.
Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mein vollständiges Statement dazu:
„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!
Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.
Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.
Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“
Das Wasser kam in der Nacht und ließ zahlreiche Deiche in meiner Heimatstadt Hamburg brechen vor mittlerweile genau 64 Jahren. Insgesamt 315 Menschen verloren damals ihr Leben, 222 davon allein auf der Elbinsel Wilhelmsburg. Genau deshalb bin ich gestern dorthin zur zentralen Gedenkveranstaltung gefahren, die dieses Jahr erfreulicherweise damit einherging, dass man einen Blick in die frisch renovierten Räumlichkeiten des Museums in der Kirchdorfer Straße werfen konnte. Hier werden schon länger Ausstellungsstücke gezeigt, die Geschichten von der damaligen Flut erzählen, ab Sommer wird es dauerhaft eine „Flutausstellung“ dort geben und das Museum ist dann der zentrale Hamburger Ort zum Gedenken an dieses schreckliche Ereignis. Als zuständige Abgeordnete für Küsten- und Hochwasserschutz in meiner Fraktion von Grüne Bundestag habe ich kürzlich auch eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, wie diese Küsten- und Hochwasserschutz künftig ausgestalten, finanzieren und mit dem Naturschutz zusammendenken will. In Kürze mehr zu den Ergebnissen zu denen ich auch leider jetzt schon sagen muss: Es reicht nicht!
Heute aber steht das Gedenken im Vordergrund. Ich werde mich auf jeden Fall weiter dafür stark machen, dass solche Katastrophen in Hamburg künftig nie wieder vorkommen können und wir uns klug gegen die Gefahren durch den ansteigenden Meeresspiegel absichern.
Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung meine Kleine Anfrage zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer beantwortet. Mein Statement dazu:
„Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort auf unsere Fragen zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer sehr ernüchternd aus.
An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Stand der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen. Besonders ärgerlich ist es, dass sie dies offenbar nicht einmal als Problem ansieht und ändern will. Allein im Bereich des Schiffsverkehrs von Öl- und Gastankern ist künftig offenbar eine bessere Datenerhebung geplant, nicht aber bei Fähren, Sportbooten oder Wassertaxis. Und das, obwohl diese – wie die Bundesregierung selbst auflistet – besonders häufig durch Geschwindigkeitsverstöße auffallen!
Elektrifizierung von Schiffen und Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind wichtige Hebel, um die Natur im sensiblen Ökosystem Wattenmeer besser zu schützen und Unterwasserlärm zu reduzieren. Der Unterwasserlärm beeinträchtigt die dort lebenden Tiere in ihrer Orientierung, ihrer Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung. Besonders betroffen ist der Schweinswal, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung wichtige Programme zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfonds ist zum Ende 2025 ersatzlos ausgelaufen.
Zum Verkehrsaufkommen von Linienverkehren, privaten Motorboten und Wassertaxis kann die Bundesregierung keine Daten liefern. Dabei fallen vor allem Wassertaxis und private Sportboote durch Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Die Regelungen in der Nordsee-Befahrensverordnung greifen hier ganz offenbar zu kurz, um die Raserei einzudämmen. Jedoch ist in absehbarer Zeit keine Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung vorgesehen. Die Regierung beruft sich hier auf eine abzuwartende Evaluation. Angesichts der mageren Antworten auf meine Fragen, ist es mir ehrlich gesagt schleierhaft, auf welche Daten und Fragestellungen eine Evaluation der Befahrensverordnung beruhen soll. Wir werden als Grüne jetzt auf jeden Fall in die vertiefte Prüfung gehen, wie eine Novellierung aus unserer Sicht aussehen muss, um Emissions- und Lärmschutz im sensiblen Ökosystem Wattenmeer effizient besser zu schützen. Denn das muss unser aller Ziel sein!
Insgesamt zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage leider, wie ambitionslos sie beim Schutz des Wattenmeers agiert. Wir werden sie hier weiter treiben und konstruktive Vorschläge unterbreiten, was es aus unserer Sicht für das Deutsche Wattenmeer an politischen Maßnahmen braucht.“
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Die zweite Sitzung des Parlamentskreises Meerespolitik fand diese Woche am 23. September am Rande der Haushaltsberatungen statt. Aus aktuellem Anlass hatten die Mitglieder des Parlamentskreises eine Debatte über das Thema CCS und die mögliche künftige Verpressung von abgeschiedenem Kohlenstoffdioxid (CO2) in deutschen Gebieten der AWZ in der Nordsee.
Warum ist das Thema aktuell? Wenig überraschend wurde, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, der Regierungsentwurf des Kohlenstoffspeicherungsgesetzes im August 2025 vom neuen Kabinett bereits beschlossen und kommt somit in Kürze ins parlamentarische Verfahren.
Der Parlamentskreis Meerespolitik, den ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen MdB Leif Bodin (CDU/CSU), MdB Ina Latendorf (Linke), MdB Siemtje Möller (SPD) sowie MdB Stefan Seidler (SSW) koordiniere, bietet ein wertvolles Forum für konstruktive Diskussionen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg.
Nach jeweils einem kurzen Expert*innen-Input von Prof. Klaus Wallmann vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel sowie von Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin für den Bereich Recht bei der Deutschen Umwelthilfe e.V., hatten wir einen konstruktiven Austausch, in dem deutlich wurde, dass der Regierungsentwurf nach Ansicht der eingeladenen Expert*innen an mehreren Stellen noch substanzielle Änderungen erfahren sollte.
Laut Regierungsentwurf soll die Abscheidung und Speicherung von CO2 in großem Maßstab ermöglicht werden. Um die Erderwärmung effektiv einzudämmen, müssen wir unsere CO2-Emissionen tatsächlich massiv senken. Denn trotz gewaltiger Anstrengungen werden schätzungsweise ca. 5-15% der heutigen Emissionen, wie etwa aus Zement- und Stahlherstellung, sich auch künftig nur sehr schwer oder gar nicht vermeiden lassen. Wenn man jedoch die aufwändige technische Verpressung von CO2 unter dem Meeresboden ermöglichen will, die zudem unbestritten auch mit erheblichen Naturschutz-Risiken einhergeht, so wäre es dringend notwendig, dass wenigstens die Menge des zu verpressenden CO2 auf die technisch unvermeidbaren Emissionen wirklich beschränkt wird.
Kurz zur Einordnung: CCS ist eine Risikotechnologie. Sie erfordert ein energieaufwendiges Verfahren, bei dem das CO2 während des Ausstoßes entnommen wird, um nicht in die Atmosphäre zu gelangen. Es wird dann unter hohem Druck verflüssigt und über Pipelines oder mit Schiffen zum Speicherort transportiert. Dort soll es unter hohem Druck verpresst werden. Derzeit hat noch kein Bundesland erklärt, eine Verpressung an Land ermöglichen zu wollen, die auch mit Gefahren, insbesondere fürs Grundwasser, verbunden wäre. Es wird somit vermutlich auf eine Verpressung unter dem Meeresboden hinauslaufen, wie es einige Länder wie Dänemark oder Norwegen auch schon praktizieren. Da das Gas am Entstehungsort abgefangen werden muss, ist dafür eine gewaltige Infrastruktur notwendig, die teilweise durch sensible Ökosysteme verläuft. Zudem ist die CCS-Technologie nicht nur wenig erprobt, sondern ist auch teuer, energieintensiv und aufwändig.
Bislang soll laut Gesetzentwurf CCS auch für Emissionen aus dem Industriesektor und Gaskraftwerken ermöglicht werden, die nach meiner Ansicht und auch jener der eingeladenen Expert*innen vermeidbar wären. Damit würden Unternehmen nicht mehr dazu angehalten werden, Emissionen zu vermeiden, sondern sie in unbegrenzter Menge abscheiden und verpressen zu können. Gerade im Energiebereich gibt es durch den Ausbau der Erneuerbaren und Investitionen in die Elektrifizierung von Prozessen erhebliche Sparpotentiale, für die der Anreiz verloren geht, wenn die Gaskraftwerke nicht ebenfalls von der CCS-Nutzung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist im aktuellen Gesetzentwurf der Meeresschutz nach meiner Einschätzung wie auch der Einschätzung der DUH nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Meere leiden jetzt schon unter enormem Nutzungsdruck und Belastungen. Daher ist es dringend notwendig, dass die kumulativen Belastungen bei der Ermöglichung von CCS berücksichtigt werden. So müssen zumindest in den Schutzgebieten sowie in den Rückzugsräumen des Schweinswals, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört, großzügige Pufferzonen und der Ausschluss von Erkundungen und Verpressungen zu bestimmten Jahreszeiten gelten.
Insgesamt muss der Schwerpunkt auf Emissionsvermeidung durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft liegen. CCS ist eine fragwürdige Lösung, die aus unserer Sicht schon gar nicht ins überragende öffentliche Interesse fallen sollte.