Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.

Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.

E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.

Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.

Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:

Bürgergeld

Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.

Wohngeld Plus

Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.

Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.

Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.

49-Euro-Ticket

Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystem aufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.

 

Mehrwegpflicht für to-go-essen

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.

Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Mein Rückblick auf das politische Jahr 2022

Bundesversammlung

Mein erstes persönliches Highlight dieses Jahr war mein erster Einsatz als Schriftführerin bei der Wahl des Bundespräsidenten im März 2022. Im Laufe des ersten vollen Jahres dieser Legislatur folgten weitere politische Höhepunkte. Meine persönlichen Highlights habe ich hier zusammengefasst:

Streichung von § 219a

Lange überfällig und nun endlich geschehen: §219a und damit das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sind aus dem Strafgesetzbuch gestrichen worden!

Ärztinnen und Ärzte dürfen nun straffrei darüber informieren, ob sie und wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jetzt ist wichtig, dass wir auch über §218 StGB sprechen, um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu wirken.

Entlastungspakete in Rekortzeit

Dieses Jahr hat sich durch den Krieg in der Ukraine eine weitere Krise aufgetan. Hier in Deutschland hat Russlands völkerrechtswidriger Angriff das bisherige Missmanagement im Energiesektor und jahrelange Versorgungsabhängigkeit von Russland offengelegt. Um dem entgegenzuwirken, haben wir auf Bundesebene drei verbraucherinnenfreundliche Entlastungspakete und Maßnahmen auf die Beine gestellt, um möglichst viele Menschen zu unterstützen.

Strom- und Gaspreisbremse

Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Ab März 2023 wird daher der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse. Um bis dahin schon unterstützen zu können, übernimmt der Staat den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme.

Cannabiseckpunkte

Ein großes Vorhaben unseres Koalitionsvertags und im Oktober war es endlich so weit: Das Cannabiseckpunktepapier wurde vorgestellt. In Lizensierten Fachgeschäften sollen Erwachsene 20-30 Gramm Cannabis straffrei für den Eigenkonsum erwerben können. Nun liegt es an der EU dem Planungsentwurf nicht zu widersprechen.

Mein Highlight schon jetzt: Ein gutes Jugendschutzkonept und Werbeverbot für Cannabisprodukte. Gerne mehr davon!

Aktionsplan Queer Leben

Für die Akzeptanz und zum Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, hat das Kabinett den Aktionsplan Queer Leben beschlossen. Mit den Feldern rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Beratung und Community sowie Internationales stellt er ein umfangreiches Maßnahmenpaket bereit. Der Aktionsplan soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und fördern, dass queere Menschen gleichberechtigt und frei leben können.

Europawahlalter auf 16 Jahre

Was bereits bei einigen Landtags- und Kommunalwahlen möglich war, gibt nun auch bundesweit für die Europawahl: Das Wahlalter ab 16 Jahren. Das heißt, alle Bürgerinnen und Bürger dürfen zur Europawahl 2024 das erste Mal ab einem Alter von 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Für Jugendliche und junge Erwachsene bedeutet das eine frühe, aktive Teilhabe an der Demokratie.

Für einen Grünes Fest: Meine veganen Lebkuchen

Für einen Grünes Fest: Meine veganen Lebkuchen

Für den Teig:

100 g Apfelmus mit

80 g Zucker verrühren, bis der Zucker aufgelöst ist.

1-2 EL Backkakao und

1-2 EL Lebkuchengewürz hinzufügen.

200 g Weizenmehl,

50 g Dinkelvollkornmehl,

1 TL Natron,

50 g gemahlene Mandeln und

50 g weiche Margarine hinzugeben und zu einem Teig verkneten – je nach Bedarf mit Mehl oder Apfelmus verlängern.

Ausrollen, ausstechen und bei 180° für 8-10 Minuten in den Ofen.

Viel Freude beim Backen!

Laufen gegen lange Tage – mein Portrait in „Das Parlament“

Laufen gegen lange Tage – mein Portrait in „Das Parlament“

Der Ausgleich ist Linda Heitmann wichtig, dafür räumt sich die Abgeordnete aus Hamburg-Altona auch mal einen Slot im Terminkalender frei. Rein in die Laufschuhe und raus aus dem Bundestag, entlang der Spree, durch den Tiergarten, den Kopf freikriegen. Die vielen Besprechungen und Sitzungen kann sie so am besten sortieren und verarbeiten. Heitmann hat kürzlich auch eine Laufgruppe im Bundestag ins Leben gerufen, überfraktionell. Wer Lust habe, könne sich bei ihr melden, sagt sie. Die Hamburgerin, Mutter einer zehnjährigen Tochter, wirkt ausgeglichen und als sei sie nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen. Linda Heitmann ist ein bisschen nordische Zurückhaltung und ganz viel Sachpolitik.

Mit dem Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz habe sie genau die Fachgebiete bekommen, in denen sie arbeiten wollte, sagt Heitmann. Die gebürtige Hamburgerin, Jahrgang 1982, studierte Politikwissenschaft und Geografie in Hamburg und Cork, Irland. Sie hatte verschiedene Positionen bei den Grünen in der Hansestadt inne, saß von 2008 bis 2011 in der Hamburgischen Bürgerschaft und leitete von 2016 an bis zu ihrer Wahl in den Bundestag die Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen. Eine faire Gesundheitsversorgung ist ihr Thema, und eines der politischen Projekte, das sie lieber früher als später umsetzen will, ist die Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Auch wenn die meisten Themen aus ihrem Ressort momentan noch hinter der Corona-Pandemie zurücktreten müssen.

„Ich finde schon, dass das eine große Dringlichkeit hat, gerade angesichts der Geflüchteten aus der Ukraine, die jetzt in Deutschland leben. Sie haben natürlich einen Anspruch auf eine gute Gesundheitsversorgung, können sich aber vielfach nicht verständlich machen. Das muss angegangen werden.“ Heitmanns zweiter Schwerpunkt ist die Drogen- und Suchtpolitik. „Da warten jetzt ja alle darauf, dass die Legalisierung von Cannabis kommt“, sagt Heitmann mit einem Schmunzeln.

Die 40-Jährige hatte bereits vor ihrem Einzug in den Bundestag in Hamburg Erfahrungen im parlamentarischen Betrieb sammeln können. Dennoch beschreibt sie das Amt im Bundestag als eine neue Herausforderung: „Am Anfang war es schon ein großer Batzen an Aufgaben, der sich da vor einem auftürmte.“ Eine Wohnung suchen, sich den Arbeitsgruppen zuordnen, Abläufe kennenlernen, Vorgaben lernen, an die man sich zu halten hat. Als Abgeordnete ist man zudem plötzlich Chefin – sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Heitmann in ihren Büros, vier in Berlin und zwei im Wahlkreis, die müssen erstmal gefunden, eingestellt und koordiniert werden. Sie habe zwar als Leiterin der Suchthilfe schon Erfahrung in dem Bereich gemacht, dennoch sei sie dankbar gewesen für die Hilfe aus der Fraktion, erzählt Heitmann. Nach etwa einem halben Jahr habe sie das erste Mal das Gefühl bekommen, dass das Wichtigste erledigt sei und sie „endlich anfangen kann zu arbeiten“.

Die Sitzungswochen seien anstrengender als sie vorher dachte, gesteht Heitmann, und die Arbeitsbelastung im Bundestag nochmal deutlich höher als in der Bürgerschaft. Die Tage im parlamentarischen Betrieb seien sehr lang, in der Regel arbeite sie von 7 bis 22 Uhr. Gleichzeitig sei sie ein wenig enttäuscht davon, dass alles viel zäher sei und viel langsamer gehe. „Das hatte ich mir ein bisschen anders vorgestellt.“ Das sei ein Stück weit frustrierend, zeige ihr aber auch, dass man als Parlamentarierin einfach eine gewisse Zeit brauche, um Dinge voranzubringen. „Es ist nicht so, wie viele Menschen vielleicht denken, dass man jemanden, der nach vier Jahren nichts Großes erreicht hat, einfach grundsätzlich als nicht geeignet abstempeln und jemand neuen wählen sollte.“ Für viele Projekte brauche es einfach mehr Zeit, um sie umzusetzen oder in der eigenen Fraktion erstmal Mehrheiten dafür zu gewinnen.

„Unter Umständen reichen da vier Jahre einer Legislaturperiode nicht aus, um sichtbare Verbesserungen zu erreichen. Und das wird allen so gehen, die neu ins Parlament kommen.“ Kontinuität und der Wille, an einer Sache dranzubleiben, seien im Bundestag besonders wichtig, habe sie gelernt.

Zu Hause im Wahlkreis sei es zudem manchmal schwierig zu vermitteln, dass sie nicht in jedem politischen Thema ganz tief drinstecke. „Ich finde es aber ehrlicher, dann zu sagen, dass man etwas nicht genau weiß und sich lieber schlauzumachen, anstatt mir was aus den Fingern zu saugen und im Zweifel etwas Falsches zu sagen.“

Was sie am Bundestag positiv überrascht habe, ist der Umgang mit der Etikette: „Es gibt keine großen Kleidervorschriften oder ähnliches. Ich ganz froh drüber, dass ich als Abgeordnete auch weiterhin meine Persönlichkeit ausdrücken kann und mich nicht in Kostümchen zwängen muss.“

Als Mutter setzt sie wie viele der anderen jungen Frauen im Parlament ein Zeichen für die Vereinbarkeit von Karriere und Familie. „Bevor ich kandidiert habe, haben mein Mann und ich lange darüber gesprochen, dass sich die Verantwortung neu aufteilen wird. Mein Mann trägt jetzt für das Kind und alles, was in Hamburg passiert die Hauptverantwortung.“

Der Originalartikel ist auch hier nachzulesen.

Gaspreisbremse – ein aktueller Zwischenstand

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind die weltweiten Gaspreise stark angestiegen. Besonders Deutschland war durch die verschleppte Energiewende massiv auf russisches Gas angewiesen – doch dieses Gas wird nicht mehr geliefert. Neben dem europäischen Gasschutzschirm und massiven Sparanstrengungen von Wirtschaft, Verwaltung und privaten Haushalten hat sich die Bundesregierung auf eine Gaspreisbremse geeinigt. Doch was heißt „Bremse“ genau und wie wird das ausgestaltet?

Eine Kommission mit Mitgliedern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik hat dazu bisher folgende Eckpunkte erarbeitet: Mit bis zu 200 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden bis 2024 die Gasrechnungen querfinanziert, um alle Verbraucher*innen konkret zu entlasten. Die konkreten hier beschriebenen Ergebnisse sind ein Zwischenstand und können sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern. Die Gaspreisbremse soll demnachaus zwei Teilen bestehen:

In einem ersten Schritt bekommen alle Verbraucher*innen im Dezember einen Rabatt in Höhe eines monatlichen September-Abschlags. Das ist eine kurzfristige Einmalzahlung, die aber für den September-Abschlag gilt: Wer im Dezember weiter Gas einspart, zahlt somit weiterhin weniger.

Im zweiten Schritt wird ab März 2023 für mindestens ein Jahr der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde für die Verbraucher*innen gedeckelt. Der Staat zahlt also quasi die Differenz zwischen 12 Cent und dem tatsächlichen Marktpreis. Diese Deckelung gilt für dengeschätzten Verbrauch von 80 Prozent pro Haushalt bzw. Unternehmen. Wer also über 20 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einspart, kann sich somit darauf verlassen, für jede Kilowattstunde lediglich 12 Cent zahlen zu müssen. Das ist etwa das 1,3-fache des Abschlags im Vergleich zu den letzten Jahren, als der Gaspreis im Durchschnitt bei 7 Cent pro Kilowattstunde lag. Für Fernwärmekunden wird der Preis sogar auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für den Basisverbrauch von 80 Prozent.

Der bisherige Zwischenstand ist nur ein Anfang. Wir Grüne werden uns in der Debatte auch für ein Höchstkontingent des geförderten Gasverbrauchs einsetzen. Dabei geht es darum, dass z.B. Haushalte mit hohem Einkommen und hohem Verbrauch (z.B. durch beheizte Pools) stärker in die Pflicht genommen werden zu sparen als z.B. eine vierköpfige Familie mit geringem Einkommen. Denn auch wenn in der Gaskrise alle sparen müssen, gilt es natürlich, die Grundbedarfe (Heizen und Warmwasser im Bad) preisgünstig sicherzustellen. Außerdem gilt eben bei allen Entlastungen weiterhin: Wir haben nicht nur hohe Preise, sondern auch eine reale Gasknappheit, besonders mit Blick auf den Winter 2023/2024. Darum muss der überflüssige Gasverbrauch runter!

Diese Schritte werde ich aus Verbraucher*innen-Perspektive weiter begleiten und mich tatkräftig im parlamentarischen Prozess einbringen!