Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.

Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Aufruf zur Innenminister-Konferenz: Lücken des Spielerschutzes im Glücksspielstaatsvertrag schließen!

Seit 2008 gibt es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag. Er ermächtigt die Länder, legalem Glücksspiel in Deutschland einen regulierten und rechtssicheren Rahmen zu geben und wurde bereits mehrfach novelliert bis zur aktuell seit 2021 geltenden Fassung.

2024 erscheint nun der Zwischenbericht der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2021, als es grundlegende Veränderungen vor allem in Bezug auf eine bundesweite kontrollierte Legalisierung von Online-Glücksspiel gab.

Gemeinsam mit anderen Grünen Politiker*innen aus Bund und Ländern der Ressorts Innen-, Verbraucher*innen-, Finanz- und Gesundheitspolitik fordere ich aus diesem Anlass die Innenminister*innen der Länder dazu auf, sich bei ihrer Jahreskonferenz (IMK), die vom 19. bis zum 21. Juni 2024 in Potsdam stattfindet, mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.

Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet. Darin fordern wir:

1.) durch Zeitbegrenzung für die Ausstrahlung von Glückspielwerbung den Jugendschutz zu stärken, dies soll auch für Sportwettwerbung gelten.,

2.) das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat festzuschreiben und die Option zur Erhöhung auch nach einer Bonitätsprüfung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu streichen,

3.) mehr Transparenz für Verbraucher*innen zu lizensierten legalen Anbieter*innen, damit sich illegale Angebote leichter identifizieren lassen,

4.) das Sperrsystem für Spielsüchtige und -gefährdete weiter auszubauen,

5.) konsequenter gegen Finanzkriminalität vorzugehen, indem der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird,

6.) zu verhindern, dass im Rahmen der vom, Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform das Strafmaß von illegalem Glücksspiel von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit abgemildert wird,

7.) gegen illegales Automaten-Glücksspiel in der Gastronomie vorzugehen,

8.) sogenannte „Lootboxen“ als Glücksspiel einzustufen und für Kinder und Jugendliche nicht zu erlauben.

9.) die Kommunen stärker einzubinden und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Schlüsselrolle in der Überwachung des Glücksspiels ausüben können,

10.) die finanziellen Mittel für Suchtberatungsstellen und auf Glücksspiel spezialisierte Fachstellen aufzustocken, damit regelmäßig Präventionskampagnen in den Ländern auf die Risiken des Glückspiels aufmerksam machen.

Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:

Neues aus der Europäischen Verbraucherpolitik

Vor wenigen Wochen fand in Brüssel ein informelles Treffen der europäischen Verbraucherschutzminister*innen statt, über dessen Ergebnisse wir dann in der letzten Sitzung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz diskutiert haben. Besonders im Hinblick auf die nächste EU-Verbraucheragenda war es ein sehr wichtiges Treffen.  

Für das Umweltministerium berichtete unser parlamentarischer Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues über die beiden Schwerpunkte des Treffens: Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherinteressen im europäischen Binnenmarkt und Herausforderungen der Digitalisierung im Verbraucherschutz.

Ich habe mich in meinen Fragen besonders auf die angekündigten Schwerpunkte der Verbraucheragenda fokussiert. Gemeinsam mit Tabea Rößner hatte ich ja im März ein Thesenpapier dazu veröffentlicht und es freut mich, dass sich einige der Ideen sich auch in der europäischen Diskussion finden. So setzt sich die Bundesregierung für klare Regeln für das Influencer-Marketing ein. Ein wichtiges Thema – auch aus Sicht der Suchtprävention. Denn klare Regeln und Grenzen für Werbung spielen eine wichtige Rolle für wirksame Prävention bei Alkohol, aber z.B. auch Glücksspiel. In den letzten Jahren sind Influencer relevante Werbeträger geworden – doch besonders jene, die viele junge Follower haben, werden dieser Verantwortung oft nicht gerecht, machen z.B. Werbung für Tabakprodukte oder unseriöse Finanzdienstleistungen.

Darum ist es sehr erfreulich, dass die Verbraucherschutzminister*innen nun über gemeinsame europäische Regeln für Influencer Marketing diskutieren. Aber auch die Bekämpfung von suchtfördernden App-Designs und Dark Patterns (z.B. erschwerter Logout) im digitalen Raum zeigen, dass hier Verbraucherschutz und Suchtprävention sinnvoll zusammengedacht werden muss.

Weitere diskutierte Schwerpunkte der Verbraucheragenda waren und sind die Bekämpfung von Diskriminierung im digitalen Raum (z.B. durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz). Ebenso wird die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten in der nächsten Legislatur des EU-Parlamentes wohl eine größere Rolle spielen: Dafür gibt es auf europäischer Ebene das CPCN (Consumer Protection Cooperation Network).

Last but not least soll die Verbraucheragenda auch die Herausforderungen der nachhaltigen Transformation einbeziehen, um Verbraucher*innen die Auswahl von nachhaltigen Produkten zu erleichtern.

Rede Haushalt: Umwelt- und Verbraucher*innen-Schutz

Rede Haushalt: Umwelt- und Verbraucher*innen-Schutz

Der Haushalt für Umwelt, Verbraucher*innenschutz und nukleare Sicherheit ist beschlossen. Trotz nötiger Einsparungen haben wir einen guten Haushalt verabschiedet – gerade beim Verbraucher*innenschutz haben wir viel erreicht! Wir werden für die Schuldner*innenberatung Mittel für die strukturelle Stärkung und Projektmittel beispielsweise für aufsuchende Schuldner*innenberatung von Senior*innen bereitstellen.

Ein weiteres mir wichtiges Projekt im Haushalt ist die Förderung für eine Ombudsstelle für Geschädigte von illegalem Glücksspiel. Dadurch schaffen wir ein wirksames Instrument gegen illegales Glücksspiel und leisten auch aktiv ein Stück Präventionsarbeit gegen Verschuldung durch illegales Glückspiel.

Meine ganze Rede gibt’s hier:

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Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Heute habe ich auf der jährlichen Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V. ein Grußwort gehalten, um auf aktuelle politische Erfolge, aber auch Hürden im politischen Wirken gegen Glücksspielsucht einzugehen.

Im Haushalt ist uns hier in diesem Jahr etwas gelungen, was mich ganz besonders freut: Im Etat des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Modellprojekt finanziert, welches eine Ombudsstelle für Geschädigte durch illegales Glücksspiel finanziert.

So wird rechtliche Beratung und Unterstützung der Geschädigten an zentraler Stelle in Deutschland künftig ermöglicht. Bereits jetzt erledigen diesen Job viele Suchtberatungsstellen und auch der Fachverband Glücksspielsucht zum großen Teil ehrenamtlich nebenbei mit. Nun unterstützen wir diese Bemühung politisch mit aktivem Verbraucherschutz! Ich habe mich dafür in den Verhandlungen stark gemacht und bin froh, hier in der Ampel auf offene Ohren gestoßen zu sein.

Glücksspielsucht ist nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem in unserer Gesellschaft, im täglichen Umgang ist sie oft unsichtbar – es braucht viel politische Anstrengung und Aufmerksamkeit, um dieses Thema immer wieder auf der Agenda zu halten. Gleichzeitig ist die politische Bearbeitung dieses Themas zudem von strukturellen Problem geprägt: Glücksspiel ist überwiegend Ländersache, die politischen Verhandlungen zwischen den Ländern zum Glücksspielstaatsvertrag finden oft intransparent und allein zwischen den Innenministerien statt – die Gesundheitspolitik kommt trotz der verbreiteten Glücksspielsucht kaum vor.

Darum ist es wichtig, auf vielen Ebenen auf die Gesundheitsgefahren des Glücksspiels aufmerksam zu machen und Druck auszuüben. Glücksspielwerbung im Internet oder auch die Werbung für Sportwetten sind überflüssig und schädlich. Auch hier liegt die Zuständigkeit im Glücksspielstaatsvertrag und damit bei den Bundesländern, darum braucht es weiterhin Druck von uns Politiker*innen und der Zivilgesellschaft, um hier in den nächsten Verhandlungen echte Fortschritte im Kampf gegen die Glücksspielsucht zu erzielen!