Meine Rede zur E-Patient*innenakte

Meine Rede zur E-Patient*innenakte

Wir regeln jetzt die elektronische Patient*innenakte (ePa) neu – denn bisher hat nur ein verschwindend geringer Teil der Bevölkerung eine ePa. Damit aber nun wirklich jede und jeder mitmachen will, braucht es jetzt vor allem eins: das Vertrauen der Versicherten.

Für Vertrauen braucht es Datensicherheit und Datenhoheit. Es darf nicht zu Stigmatisierung oder Diskriminierung durch die Einsicht in die ePa kommen. Auch Kinder und Jugendliche brauchen kluge Regelungen für die Einsicht und Verschattung ihrer Gesundheitsdaten.

Für Datenschutz im Sinne der Verbraucher*innen jeden Alters setze ich mich ein im parlamentarischen Verfahren.

Hier könnt ihr die Rede ganz anhören:

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Home Street Home – Ausstelung im Bundestag

Home Street Home – Ausstelung im Bundestag

Home Street Home – Unter diesem Titel werden aktuell im Bundestag Perspektiven der Obdach- und Wohnungslosigkeit in den Mittelpunkt gerückt, die sonst gesellschaftlich oft eher am Rande bleiben.

Die Künstlerin Debora Ruppert hat dafür im Rahmen ihres Projekts Menschen porträtiert , die aus der Wohnungs- und Obdachlosigkeit zurück in eine Wohnung gefunden haben.

Der Hintergrund dieser Ausstellung ist mir ein wichtiges Anliegen: Mehr als 250.000 Menschen in Deutschland haben nach aktuellen Schätzungen keine feste Wohnung. Besonders Obdachlosigkeit bedeutet für viele Menschen neben dem Verlust einer Unterkunft auch den Verlust der Gesundheitlichen Versorgung. Ein einfacher Arztbesuch ist ohne Krankenversicherungskarte häufig mit hohen Hürden verbunden. Andere Versorgungen wie eine Suchtbehandlung mit Entzug und Reha erscheinen für viele unerreichbar. Und das, obwohl eine Suchterkrankung oft mit ein Auslöser für die Obdachlosigkeit sein kann.

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen ist mir die Gesundheitsversorgung obdachloser Menschen durch aufsuchende Angebote und einfacheren Arztzugang ein wichtiges Anliegen. Ein gut finanziertes Suchthilfesystem ist ein wichtiger Schlüssel für unser Ziel Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Zu diesem Thema werden wir auch in den kommenden Wochen einen Antrag im Bundestag einbringen.

Im Rahmen der Eröffungsfeier habe ich vor zwei Wochen die Ausstellung im Paul-Löbe-Haus besucht und im Postkasten auch eine Nachricht an eine der Protagonistinnen hinterlassen. „Home Street Home“ ist öffentlich und ich kann das Angucken allen Besucher*innen des Bundestags ans Herz legen!

Mehr Infos dazu und weitere Hintergründe zur Ausstellung findet Ihr bei meiner Kollegin Hanna Steinmüller, die diese wichtige Foto-Ausstellung initiiert hat!

Pressebericht: Mein Statement zu Einweg-E-Zigaretten

Pressebericht: Mein Statement zu Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten sind sowohl aus umwelt- als auch gesundheitspolitischer Sicht ein Problem. Angesichts verschiedener politischer Verbotsinitiativen hat sich die Berliner Zeitung dem Thema in einem längeren Artikel gewidmet. Auch ich werde zitiert und habe unseren politischen Abwägungen zu dem Thema beleuchtet:

Mit Inkrafttreten der Batterieverordnung der Europäischen Union ist davon auszugehen, dass der Erwerb von Einweg-E-Zigaretten spätestens 2027 in der gesamten Europäischen Union nicht mehr möglich sein wird“, sagt Linda Heitmann, die in der Grünen-Bundestagsfraktion für Verbraucherschutz zuständig ist. Auch bei den Grünen sei ursprünglich ein Pfandsystem geprüft worden, jedoch seien die Planungen aufgrund der erwarteten EU-Richtlinie nicht weiterverfolgt worden.

Den ganzen Artikel findet Ihr hier.

Rede: Drogen- und Suchtprävention im Haushalt

Rede: Drogen- und Suchtprävention im Haushalt

Im Bundestag diskutieren wir dieser Woche den Haushaltsplan für 2024. In der Debatte zum Budget des Gesundheitsministeriums habe ich dabei den Blick auf die aktuellen Zahlen zu Drogenkonsum und -sucht in Deutschland geworfen.

Während der Staat einerseits z.B. durch die Tabaksteuer viel Geld einnimmt, entstehen dem Gesundheitssystem durch die Folgekosten des Drogenkonsums hohe Kosten. Darum ist es wichtig, dass wir bei Suchtprävention nicht hinter den Status Quo der Ausgaben zurückfallen.

Wichtig ist mir aber auch: In der Prävention kann man auch ohne Finanzausgaben Erfolge erzielen, z.B. durch die strengere Regulierung von Werbung für Alkohol.

Hier könnt Ihr die ganze Rede sehen:

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Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Plädoyer für eine gesundheitsorientierte Reform des Straf- und Maßregelvollzugs. Gemeinsames Autor*innen-Papier mit den Grünen Gesundheits- und Rechtspolitiker*innen Canan Bayram MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Toni Schuberl MdL und Kerstin Celina MdL zur Debatte um die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Straffälligen

Der Bundestag hat gerade unter dem Titel der Reform des Sanktionenrechts über die Neufassung verschiedener Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten. Grundlage hierfür war die vorangegangene Arbeit einer parteiübergreifenden Bund-Länder Gruppe. In der Zusammenarbeit wurden rechtspolitisch gute Ergebnisse erzielt, um die akuten Missstände anzugehen und einen Systemcrash abzuwenden.

Der Gesetzentwurf ist daher aus gesundheits- und rechtspolitischer Perspektive ein guter Anfang. Er kann jedoch nur die Ausgangslage bilden für die weitere gesellschaftlich offen geführte Debatte über die Reformierung des Maßregelvollzugs nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB). Mittel- und langfristig muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das auch die Perspektive des Justizvollzug sowie der ambulanten, gemeindespsychiatrischen und stationären Versorgung in Freiheit mitdenkt.

Paragraf 64 StGB regelt, inwiefern suchtkranke Straftäter*innen, bei denen die Tat auf den Konsum von Alkohol oder andere Betäubungsmitteln zurückzuführen ist und die eine Bereitschaft zur Behandlung haben, im Zuge ihrer Verurteilung in den Maßregelvollzug anstatt in den regulären Vollzug kommen. Die aktuell diskutierte Reform ist darauf angelegt, den Maßregelvollzug – eine klinische Therapieeinrichtung für psychisch- und suchtkranke Menschen – dauerhaft zu entlasten. Wir gehen daher davon aus, dass künftig dadurch deutlich mehr suchtkranke Straftäter*innen in regulären Haftanstalten untergebracht werden. Das bleibt solange unbefriedigend, wie die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Häftlingen in Justizvollzugsanstalten deutlich schlechter ist als im klinischen Setting des Maßregelvollzugs. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, – auch vor dem Interessenshintergrund einer erfolgreichen Rehabilitation und dem Menschenrecht auf gute Gesundheitsversorgung, – straffällige Menschen vernünftig medizinisch und therapeutisch zu behandeln, wenn sie den Willen dazu zeigen.

Aus unserer Sicht kann das nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, um hier die Voraussetzungen und Bedingungen deutlich zu verbessern. Dafür legen wir fünf konkrete Vorschläge vor:

  1. Angleichung der Bedingungen zur Versorgung therapiewilliger Sucht- und psychisch Kranker in Haft

Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht, das auch für Personen in Gefangenschaft gelten muss: Im Maßregelvollzug nach § 64 StGB sowie für Gefangene im regulären Vollzug muss die Nutzung aller zur Verfügung stehenden (psycho-)therapeutischen und medikamentösen Behandlungsoptionen ermöglicht werden, d.h. Motivation, Entgiftung, Entwöhnung und Rehabilitation, einschließlich einer Opioid gestützten Substitutionsbehandlung (mit allen Substituten) sowie Arbeit/Beschäftigung, soziale Kontakte und Beziehung. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Deswegen müssen auch im regulären Vollzug alle suchtbezogenen Therapie- und Hilfeangebote, die Menschen im Maßregelvollzug bekommen können, zugänglich sein. Hier muss im Grundsatz gelten: Für jeden und jede inhaftierte Person muss die bestmögliche Therapieoption ermöglicht werden. Sowohl für Männer als auch für Frauen müssen adäquate Angebote geschaffen werden. Dafür müssen wir an bundesweit einheitlichen Standards arbeiten. Gute Behandlungsmöglichkeiten in der Haft sind bereits der Grundstein für eine gelingende Rehabilitation.

  • Sprachmittlung

Viele ärztliche – und psychotherapeutische Gespräche in Haft gestalten sich auch deshalb schwierig, weil es Sprachbarrieren gibt. Gerade zum Haftantritt ist es aus unserer Sicht unabdingbar zu klären, welche psychischen und/oder Suchterkrankungen möglicherweise vorliegen und inwiefern die inhaftierte Person therapiewillig ist. Wir fordern daher einen Anspruch auf Sprachmittlung für all jene, bei denen es unüberwindbare Sprachbarrieren schon im Gerichtsverfahren und anschließend im Erstgespräch bei Haftantritt gibt, sowie eine diskriminierungskritische Versorgung. Der Anspruch auf Sprachmittlung muss ebenfalls für alle medizinischen und therapeutischen Hilfen während der Haft und Rehabilitation gelten.

  • Einheitliche Erhebung

Welche Sucht- oder psychischen Erkrankungen bei Inhaftierten in Deutschland vorliegen, ist nur schwer zu analysieren, da die Datenerhebungen derzeit in den einzelnen Bundesländern nicht nach einheitlichen Kriterien und nicht zum selben Zeitpunkt erfasst werden. Es ist uns ein Anliegen, dass Feststellung und statistische Erfassung der Erkrankungen überall bei Haftantritt nach denselben Kriterien erhoben werden und diese in die nationale Gesundheitsstatistik künftig einfließen. Nur so ist es auch möglich, systematisch an Verbesserungen zu arbeiten.

  • Neue Wege in der Personalgewinnung

So sehr wir bessere Behandlungsbedingungen für suchtkranke und psychisch kranke Menschen in Haft sowie im Maßregelvollzug für erforderlich halten, so klar sehen wir auch in Gesprächen mit Praktiker*innen vor Ort, dass die Personalgewinnung ein massives Problem darstellt. Gerade Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sind dringend gesucht. Das Justizwesen und auch der Maßregelvollzug werden von diesen Berufsgruppen bislang nicht als attraktiver Arbeitsort wahrgenommen und auch die Vergütung ist noch nicht gut genug. Wir empfehlen daher, dass die Bundesländer die Arbeitsbedingungen inklusive Bezahlung gerade für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen besser ausgestalten und zudem innovative Wege der Personalgewinnung gehen: In einigen Bundesländern, so etwa in Hamburg, ist der Dienst in Haft für angehende Ärzt*innen oder Sozialarbeiter*innen eine wahlobligatorische Station in der Ausbildung. So lernen sie den Arbeitsort kennen und entscheiden sich später ggf. eher dafür, hier regelhaft tätig zu werden.

  • Kommission einsetzen – Reform in Bezug auf ihre Zielsetzung, der Stärkung von Prävention und Resozialisierung, von Beginn an evaluieren und neue Strukturen entwickeln

Die aktuelle Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Folge braucht es aber eine umfassende Reform. Dafür soll eine Kommission, ein interdisziplinäres und interministerielles begleitendes Gremium aus Expert*innen und Praktiker*innen eingerichtet werden. Diese soll mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.

Die aktuelle Reform soll in Bezug auf ihre Zielsetzung – der Stärkung von Prävention und Resozialisierung – evaluiert werden. Dies setzt eine Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Rechts- und Gesundheitspolitik im Bund und in den Ländern voraus, um die systemischen, medizinischen und rechtlichen Fragen in den Blick zu nehmen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.

Es braucht die Expertise aller Beteiligten, wie der Fachgesellschaften, der Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder und des Bundes, der Betroffenen-Vertreter*innen, des Suchthilfesystems und der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen, diese komplexe Debatte zur Verbesserung und Modernisierung der Versorgung von Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Haft zu führen und das Versorgungssystem in gesamtgesellschaftlichem Interesse zu reformieren.

Der Spiegel hat das Thema aufgegriffen. Hier findet ihr den Beitrag, und noch einmal etwas ausführlicher hinter der Paywall hier.