Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Behauptung von Katjes, seine Produkte seien klimaneutral, erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
„Das Urteil zeigt deutlich, dass es wir einen klaren Rahmen für Verbraucher*innen und Unternehmen brauchen, damit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen von Produkten verständlich und fair sind. Zwei Richtlinien aus Europa – EmpCo und GCD – zeigen in die richtige Richtung und bilden einen guten Rahmen: Zum einen müssen Unternehmen den Umweltnutzen ihrer Versprechen verständlich, transparent und anhand allgemeiner Kriterien belegen. Und zum anderen reicht die Kompensation von Emissionen über sogenannte Zertifikate nicht mehr aus, sondern der Herstellungsprozess muss bereits Emissionen einsparen.
Das wäre ein klarer Mehrwert für Konsument*innen, die nach einer aktuellen Umfrage des Handelsverbandes beim Einkauf immer stärker auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. Und wir belohnen die Unternehmen, die sich tatsächlich und wirksam darum bemühen, ihre Umweltauswirkungen zu reduzieren.“
Das Statement wurde auch auf der Website der Grünen Bundestagsfraktion veröffentlicht.
Nach langen Verhandlungen und Diskussionen hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union am Montag dieser Woche nun endgültig die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur an Land und im Meer, das sogenannte Nature Restoration Law, verabschiedet.
Dieses Gesetz ist ein Kernelement des europäischen Green Deal und hat zum Ziel, mehr Renaturierung und damit auch eine Verringerung des Artensterbens zu erreichen. Sofern das gelingt, ist es auch eine wichtige Schutzmahnahme gegen die extremen Folgen der Klimakrise.
Das Gesetz ist ein Meilenstein in der europäischen Umweltpolitik. Und der ist dringend nötig, denn Europa erhitzt sich doppelt so schnell wie andere Kontinente – mit gravierenden Folgen unter anderem in der Gestalt von Extremwetterereignissen wie zuletzt in Süddeutschland. Über 80 Prozent der Ökosysteme in der EU sind in einem schlechten Zustand und können den steigenden Nutzungsansprüchen gepaart mit dem Klimawandel nicht mehr gerecht werden. Jede fünfte Art in Europa ist vom Aussterben bedroht. Nur intakte Ökosysteme können die Folgen der Klimakrise effektiv abmildern. Dazu brauchen wir z.B. sauberes Wasser und gesunde Böden.
Das Nature Restoration Law ist ein gesamteuropäisches Projekt mit klaren und vor allem verbindlichen Zielen, die es allen Mitgliedsstaaten vorgibt: Es verpflichtet sie dazu, auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern – Maßnahmen zur Stärkung der betroffenen Ökosysteme einzuführen. Zudem sollen bestimmte Lebensraumtypen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, nach und nach wiederhergestellt werden: 30 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Konkret heißt dies, dass geschädigte Flächen wie Moore oder Wälder wieder zu naturnahen Lebensräumen von bedrohten Arten und Pflanzen werden müssen und das darüber der Nachweis gegenüber der EU erbracht werden muss.
Insgesamt ist das EU Restoration Law in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für Mensch und Natur: Es schützt nicht nur die biologische Vielfalt, sondern stellt diese teilweise auch wieder her und heilt unsere geschädigten Ökosysteme. Es bekämpft die Klimakrise, indem es unsere Moore, Wälder und Auen, die wichtige natürliche Kohlenstoffsenken sind, schützt und Renaturierungsmaßnahmen vorschreibt. All das ist auch deshalb wichtig, um Extremwetterereignisse wie Dürren, Hitzewellen, Starkregen und Überflutungen abzumildern.
Daher freue ich mich sehr, dass Deutschland unter grüner Federführung mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereits vorangeht und mit der Umsetzung vieler Ziele des Gesetzes bereits begonnen hat. Nun sind auch die anderen Mitgliedstaaten am Zug, ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu erarbeiten, bei denen auch die Zivilgesellschaft eingebunden werden soll.
Grün, digital und fair – so soll die kommende EU-Verbraucheragenda aussehen. Am 12. März wurde unser Thesenpapier auf einer hybriden Abendveranstaltung im Europäischen Haus der EU-Kommission am Pariser Platz vorgestellt und mit hochkarätigen Gästen aus der verbraucherpolitischen Szene diskutiert.
Zu Beginn begrüßte die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann die rund 80 Gäste vor Ort und warf einen Blick zurück zur Consumer Bill of Rights, die bereits der amerikanische Präsident in den sechziger Jahren vor dem US-Kongress erlassen hatte um grundlegende Verbraucher*innenrechte zu proklamieren. Mit der in 2023 verabschiedeten Verbandsklage für Verbraucher*innen hat die Grüne Fraktion mit der Ampel einen großen Erfolg errungen.
Im Anschluss gab unsere Grüne Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke eine politische Einordnung. Aus ihrer Sicht sind drei Themenkomplexe zentral für die künftige EU-Verbraucherpolitik. Das sind Verbraucherrechte im digitalen Raum, umweltpolitische Aspekte der Verbraucherpolitik und soziale Aspekte der Verbraucherpolitik.
Keynote des Abends war Ferda Atamann, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, die einen Impuls zu „Verbraucherschutz ist auch Diskriminierungsschutz“ gab. Darin zog sie Vergleiche zwischen den beiden Politikfeldern. Im Bereich der Rechtsdurchsetzung könne die Antidiskriminierung noch viel von der Verbraucherpolitik lernen. Wichtig sei aber, dass Verbraucherpolitik, Antidiskriminierung immer mitdenke und auch in Verbraucherrecht verankere.
Keynote von Ferda AtamanLinda Heitmann, Tabea Rößner, Doreen Denstädt, Ramona Pop
Aus Brüssel sendete Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz eine Videobotschaft. Er begrüßte die Veranstaltung und bedankte sich für die Empfehlungen zur Agenda aus Deutschland.
Kernstück und Highlight des Abends war die Vorstellung unseres Thesenpapiers „Unsere Grüne Vision einer EU-Verbraucheragenda von 2025- 2030“ . Darin heben wir die große Bedeutung europäischer Politik für den Alltag der Menschen hervor. Verbraucher*innen in Europa sind seit Jahren im Krisenmodus: Die Klima-Krise, geopolitische Zerwürfnisse und Kriege führen unter anderem zu hohen Lebenshaltungskosten und damit einer „Cost of living Crisis“. Hinzu kommt ein starker Vertrauensverlust in die Politik und staatliche Institutionen. Der Zugang zu Daseinsvorsorge wie bezahlbarer Wohnraum, Energie und Mobilität, die bisher als selbstverständlich erschienen, muss neu verhandelt und zurückerobert werden. Verbraucherpolitik bietet hier die Möglichkeit, den Binnenmarkt aus Bürgerperspektive zu denken. Die kommende EU-Verbraucheragenda ist das zentrale Element für die Verbraucherpolitik der Zukunft. Aus Sicht der beiden sind die Themen Twin Transition (gleichzeitiger Übergang zu einer nachhaltigeren und digitaleren Wirtschaftsweise) und besondere verletzliche Verbrauchergruppen wichtige Zukunftsthemen derer sich die Kommission annehmen sollte.
Vorstellung des ThesenpapierKulisse im Europäischen Haus
„Keep it simple for consumers“: Verbraucherpolitik muss den Alltag und das Leben der Menschen leichter machen. Verbraucherpolitik sollte daher eine Vereinfachungsoffensive starten. Dabei kann die Digitalisierung – bei allen Herausforderungen, die sie selbst für Verbraucher*innen mitbringt – ein Treiber sein. Umso wichtiger, ist dass die Werkseinstellung der „digitalen Konsumwelt“ fair by design & default – also eine Voreinstellung ist. Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.
Zu den Empfehlungen an die EU-Kommission gehört das Verbraucherleitbild des EU-Wettbewerbsrecht zu überarbeiten, da es ist nicht mehr zeitgemäß für die digitale Welt und für besondere vulnerable Verbrauchergruppen ist. Zudem solle das Informationsparadigma überdacht werden, da mehr Informationspflichten nicht zu mehr Informiertheit führen.
In drei Powertalks mit Gästen, wurde die EU-Verbraucheragenda der Zukunft diskutiert. Tabea Rößners diskutierte mit Jan-Philipp Albrecht, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung und als ehemaliger Grüner Europaabgeordneter seinerzeit Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung und Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und somit zuständig für den behördlichen Verbraucherschutz das Thema Twin Transition. Albrecht betonte die Bedeutung der Verbraucherrechtsdurchsetzung. In vielen Fällen sei das bestehende Verbraucherrecht, wie die Datenschutzgrundverordnung noch nicht ausgeschöpft worden. Müller hingegen skizzierte seine Vision der Durchsetzung der anstehenden Digitalgesetze wie dem Digital Services Act in Deutschland.
Um nachhaltigen Konsum zu fördern, sollten auch Plattformen ordnungspolitische Regeln auferlegt werden. Das bewährte Instrument des Ökodesign (ESPR) sollte auf weitere Produktgruppen ausgeweitet und parallel dazu auf die Vertriebswege anwendbar gemacht werden. Über delegierte Rechtsakte der ESPR sollte geprüft werden, inwiefern auch Onlinemarktplätze in die Pflicht genommen werden können, im Nutzerdesign ein Angebot nachhaltiger Produkte für Verbraucher*innen über z.B. Filter sichtbar machen zu müssen.
Ich habe mich in meinem Powertalk den besonders verletzlichen Verbraucher*innen. Damit sind Bezieher von Sozialleistungen, Angehörige bildungsferner Schichten, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Sprachbarrieren wie Zugewanderte gemeint, die vor besonders großen Herausforderungen im Verbraucheralltag stehen und große Benachteiligungen erfahren. Unterschiedliche soziodemographische Merkmale, Verhaltensmerkmale, Lebensverhältnisse, kulturelle Hintergründe und Fähigkeiten führen dazu, dass sie häufig im Abseits der Verbraucherpolitik- und des Alltags stehen. Daher sind sie gefährdeter, negative Folgen bestimmter (insbesondere auch digitaler) Marktpraktiken zu erfahren und sind besonders auf staatlichen Verbraucherschutz angewiesen. Der Schutz verletzlicher Verbraucher*innen sollte laut Heitmann in europäischen Verbraucherrecht verankert werden, damit die Mitgliedsstaaten daraus einen Handlungsauftrag ableiten. Eine EU-Strategie für besondere verletzliche Verbrauchergruppen sollte Jugendliche, Ältere und Menschen mit Sprachbarrieren in den Mittelpunkt stellen. In der Praxis haben sich zum Beispiel Projekte des aufsuchenden Verbraucherschutzes in Quartieren bewährt, wo die Hilfe direkt zu den Menschen kommt. Von diesen berichtete auch Doreen Denstädt, Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Sie zeigte auch, wie durch mehrsprachige Verbraucherbroschüren Zielgruppen wie Migranten angesprochen werden können. Ramona Pop Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilte die Einschätzung Linda Heitmanns zur besonderen Schutzbedürftigkeit von verletzlichen Verbrauchergruppen. Zudem würden davon auch die durchschnittlichen Verbraucher*innen erfasst werden.
Impressionen aus dem PowertalkDas Podium
Im dritten Powertalk diskutierte Stefan Schmidt, in der Fraktion zuständig für finanziellen Verbraucherschutz mit Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv über die Finanzthemen der Zukunft. Von der Bedeutung der Kleinanlegerstrategie, die ein Provisionsverbot enthalten müsse, über den Erhalt des Bargelds bei verbraucherfreundlicher Ausgestaltung des digitalen Euros und der Wichtigkeit einfacher und passgenauer Finanzprodukte.
Zum Schluss schaltete sich noch Anna Cavazzini, Mitglied des europäischen Parlaments und Vorsitzende des Binnenmarkt Ausschuss aus Straßburg hinzu und kommentierte den Abend aus dem Epizentrum des europäischen Parlaments. Gute Verbraucherpolitik nehme auch (Rechts)Populisten die Argumente und stärke das Verbraucher*innenvertrauen in die Institutionen, wenn der Alltag der Verbraucher*innen sicherer und einfacher und ihre Rechte schneller durchgesetzt werden.
Die Grüne Bundestagsfraktion wird den Prozess rund um die kommende EU-Verbraucheragenda 2025-2030 eng begleiten. Eine starke Grüne EP-Fraktion mit vielen Grüne Europaabgeordnete kann deren ambitionierte Umsetzung befördern.
Zu fortgeschrittener Uhrzeit haben wir gestern Abend im Bundestag den Antrag der Unionsfraktion zum Thema Mogelpackungen diskutiert. Wieder einmal hat die Union in ihrem Antrag viele Sachen gefordert, die wir in der Ampel bereits umsetzen. Meine ganze Rede hier im Video:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Zum Vorstoß Großbritanniens, Einweg-E-Zigaretten vom Markt zu verbannen, erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
Mit dem Vorstoß, Einweg-E-Zigaretten zum Schutz von Minderjährigen nicht länger anbieten zu wollen, beweist die britische Regierung Mut, sich öffentlich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Tabakindustrie und einen gesundheitsschädlichen Trend bei Jugendlichen zu stellen. Sie nimmt damit in diesem Feld eine Vorreiterrolle vor den Ländern der Europäischen Union ein. Hier könnte die Batterieverordnung dazu führen, dass Einweg-E-Zigaretten langfristig ebenfalls der Vergangenheit angehören werden.
Doch allein mit dem Untersagen von Einweg-Vapes ist es nicht getan – auch auf das Drumherum kommt es an. Deshalb ist es wichtig zu berücksichtigen, womit die Maßnahme in Großbritannien einher gehen soll, um Verhältnisprävention zu stärken. Neben strengeren Abgabekontrollen bei Minderjährigen braucht es z.B. noch andere Maßnahmen wie strengere Vorschriften für das Produktmarketing.
Insgesamt müssen wir an den „Coolnessfaktor“ von Einweg-E-Zigaretten ran. Poppige Verpackungen und süße Aromen können auf Jugendliche wie Lockmittel wirken. Zudem findet die Ansprache immer mehr über Influencer in den sozialen Medien statt. Das gilt es zu ändern, Aufklärung allein ist hier nicht ausreichend.
Im Koalitionsvertrag haben wir Verschärfungen der Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin vereinbart – vor allem, um den Jugendschutz zu stärken. Eine große Lücke, die es hier zu schließen gilt, ist die Einschränkung des Sponsorings von Festivals und Veranstaltungen durch Tabak- und Nikotinhersteller.