Statement: EU einigt sich auf strengere Greenwashing-Regeln

Statement: EU einigt sich auf strengere Greenwashing-Regeln

Zur heutigen europäischen Trilog-Einigung auf ein Gesetzespaket zur „Stärkung der Verbraucher*innen im Grünen Wandel“ erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der Grünen Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße die aktuelle Einigung zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Nachhaltiges Einkaufen wird so einfacher und transparenter. Viele Konsument*innen kaufen bewusst Produkte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen, ohne zu wissen, dass dahinter ein undurchsichtiger Kompensationsmarkt steht. Der Klimanutzen vieler Produkte ist oftmals geringer als angenommen oder gar nicht vorhanden. Mit den neuen Regeln werden endlich Aussagen wie CO2-neutral oder klimapositiv unterbunden. Es profitieren Umwelt, Klima und Verbraucher*innen.“

Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Einwegplastik reduzieren: Verursacher zahlen für Entsorgung

Ob Plastikbecher, Essensverpackungen oder Luftballons – Einwegverpackungen verschmutzen die Umwelt, weisen eine schlechte Ressourcenbilanz auf und kosten in der Entsorgung viel Geld. Nicht umsonst wurden in den letzten Jahren – z.B. mit der zum 1. Januar in Kraft getretenen Mehrwegpflicht – viele Schritte unternommen, Einwegverpackungen zu reduzieren und auf nachhaltigere Alternativen umzustellen.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist das neue Einwegfondsgesetz, welches wir am Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten. Das Projekt aus unserem grün geführten Umweltministerium sieht vor, die Hersteller von Einwegplastik als Verursacher des Problems an den Kosten der Entsorgung und des Aufräumens zu beteiligen. Dafür zahlen sie jährlich in einen Fonds ein, aus dem u.a. die Plastikentsorgung, die Reinigung von Parks und Plätzen sowie Aufklärungskampagnen finanziert werden sollen. Ein wichtiger Schritt, damit die Verantwortung nicht nur bei den Endverbraucher*innen liegt, sondern bei denjenigen, die den Plastikmüll überhaupt erst in Umlauf bringen!

Die Rechnung ist dabei ganz einfach: Je mehr Einwegplastik in Umlauf gebracht wird, umso höher sind die Kosten für die Hersteller. Aktuell gehen Schätzungen davon aus, dass die Einnahmen bei rund 450 Millionen Euro jährlich liegen werden. Dabei geht es uns als Gesetzgeber natürlich nicht darum, neue Einnahmequellen für die öffentliche Hand zu generieren, sondern einen Anreiz zu setzen, unnötige Plastikverpackungen gar nicht erst zu produzieren und notwendige Verpackungen auf Mehrwegalternativen umzustellen. Dafür ist noch Zeit: Die erste Bemessung der Verursacher findet 2024 statt. Genau wie z.B. bei der Tabaksteuer gilt: Wenn sich die Einnahmen für den Fonds reduzieren, weil weniger Plastik genutzt wird, ist das eine gute Nachricht!

Grundlage für dieses Gesetz ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 mit dem Ziel, Einwegplastik drastisch zu reduzieren. Verschiedene Maßnahmen der letzten Jahre sind aus dieser Richtlinie hervorgegangen, auch auf europäischer Ebene wird also umweltpolitisch einiges bewegt!

Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat wird das neue Gesetz vermutlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die Hersteller haben schon jetzt Zeit, sich rechtzeitig umzustellen, die Grundlage für die Höhe der Zahlung ist nämlich die Plastikmenge im Jahr 2024. Ich hoffe sehr, dass dieser Anreiz viele Hersteller zum Umstellen auf Mehrweg motiviert und unnötigen Verpackungsmüll vermeiden hilft.

Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Was steht in der Europäischen Union in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz aktuell auf der Agenda und wann werden wir welche Richtlinien in Deutschland gesetzlich umsetzen?

Diese Leitfragen standen im Vordergrund, als die Mitglieder der grünen AG Umwelt & Verbraucherschutz vom 14. bis 16. November in Brüssel zu Gast waren, um sich in zahlreichen Terminen und Gesprächen über die dortige Arbeit zu informieren.

Von der Ökodesignrichtlinie über „GreenClaims“ bis hin zur „Verbraucherkreditrichtlinie“ reichten dabei die Themen, die bei mir als Verbraucherschutzpolitikerin immer wieder im Vordergrund der Diskussionen standen.



Termine gab es dabei im Einzel- und im Gruppensetting. Es hat mich gefreut zu erfahren, dass etwa die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC dabei ähnliche politische Erwartungen an kommende Gesetze formuliert wie auch Vertreter*innen der Kommission oder meine Kollegin Anna Cavazzini im Europäischen Parlament.

Insbesondere im Termin mit BEUC zur Verbraucherkreditrichtlinie wurde deutlich, an welchen Punkten wir voraussichtlich auch im Deutschen Recht einzelne Vorschriften noch werden spezifizieren können, da die Richtlinie kurz vor dem Abschluss steht und Formulierungen schon sehr absehbar sind. So wird es z.B. vermutlich möglich sein, Werbung für Kleinkredite künftig so zu regulieren, dass sie sich nicht mehr an Verbraucher*innen richten darf, die von Überschuldung bedroht sind.

Bei anderen Vorhaben wie dem „Recht auf Reparatur“ oder der „Green Claims Verordnung“ sind spezifische nationalrechtliche Regelungsmöglichkeiten noch nicht ganz so konkret absehbar – hier waren die Fragestellungen in den Gesprächen häufig eher, ob die Vorhaben in dieser Legislatur des europäischen Parlaments überhaupt noch zum Abschluss kommen und wann sie in Deutschland dann wohl greifen.

Insgesamt konnten wohl alle Mitglieder der AG Umwelt und Verbraucherschutz für sich und ihre politischen Vorhaben in Berlin einiges aus Brüssel mitnehmen, sich mit wichtigen Akteur*innen neu vernetzen und: Wir kommen wieder, keine Frage! Denn Europa gibt in vielen Fragen den Takt vor – gerade, wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht.