30. Nov. 2021
„Lange habe ich gehofft, dass wir um eine Impfpflicht herumkommen, denn ohne Zweifel stellt sie einen Eingriff in die Freiheitrechte dar. Die 4. Welle dieser Pandemie in ihrer ganzen Wucht führt uns derzeit leider allerdings vor Augen, dass die Freiheitsrechte von uns allen in verschiedensten Lebensbereichen immer eingeschränkt bleiben und bleiben werden, wenn die Impfquote in der Bevölkerung nicht hoch genug ist. Nach Meinung von Expert*innen brauchen wir eine Durchimpfungsquote von mindestens 85%, damit alle in diesem Land wieder ihre Freiheiten in vollem Umfang zurückerlangen und ein Leben ohne nennenswerte Einschränkungen führen können. Um das zu erreichen, erscheint mir mittlerweile leider die Impfpflicht als ein notwendiger Schritt. Nur so erreichen wir durch diesen Eingriff in die Freiheitsrechte jener, die sich bislang trotz Impfangebot nicht impfen lassen wollen, dass wir künftig wieder mehr Freiheit für alle ermöglichen können.“
Das Statement wurde unter anderem vom Onlineportal watson.de aufgegriffen.
19. Nov. 2021
Grüne, SPD und FDP schaffen wirksame und rechtssichere Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen. Nun gilt es, die vierte Welle zu brechen – auch in Hamburg!
In der Bundestagssitzung am gestrigen Donnerstag haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt Linda Heitmann, grüne Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona:
„Wir befinden uns in einer dramatischen Lage. Die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen bringen mancherorts die Intensivstationen bereits an ihr Limit. Das bereitet mir sehr große Sorge. Selbst, wenn wir in Hamburg derzeit noch etwas besser dastehen im Vergleich zu anderen deutschen Regionen, haben wir harte Wochen vor uns und es gilt, jetzt konsequent und gemeinsam zu handeln. Bund, Länder und Kommunen müssen alles dafür tun, dieser vierten Welle wirksam entgegenzutreten. Dafür haben wir mit unseren jetzt vereinbarten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz Regelungen geschaffen, die wissenschaftlich sinnvoll und rechtssicher sind sowie eine Beteiligung der Parlamente in den Ländern und im Bund sicherstellen.
Mehr Instrumente vor Ort
Dass wir mit unserer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die bisher geltende Regelung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ablösen, bedeutet nicht, dass es nicht weiterhin einen immer dramatischer werdenden Verlauf der Pandemie gibt. Aber das Rechtskonstrukt, auf dem künftig Entscheidungen getroffen werden, ist schlichtweg ein neues, das die Beteiligung der Parlamente nun sicherstellt.
Unser Gesetzespaket umfasst weitreichendere und verbindlichere Regelungen, als es sie bisher gegeben hat. Den Ländern steht damit ein größerer Instrumentenkasten mit verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen und Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung. Es liegt jetzt an den Ländern, diese konsequent anzuwenden. Hamburg ist schon in den letzten Wochen mit 2G-Konzepten vorangegangen. Das war und ist ein richtiges und wichtiges Instrument, um Infektionsrisiken zu senken.
Bundesweit regeln wir mit unserem Gesetz:
- Die konsequente Anwendung von 3G am Arbeitsplatz für Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Kund*innen.
- Die Home-Office-Pflicht, damit auch in der Arbeitswelt Kontakte wieder reduziert werden.
- 3G im ÖPNV und Fernverkehr für mehr Sicherheit beim Pendeln und Reisen.
Politische Priorität auf Kinder und Jugendliche und weitere Unterstützung
Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich, damit Schulen und Kitas offen bleiben können und das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleistet bleibt. Junge Menschen mussten in dieser Pandemie bereits viele Entbehrungen erleiden.
Das beschlossene Gesetz hat auch um die sozialen Auswirkungen der Pandemie im Blick: Wir federn soziale Härten der Pandemie ab, indem wir Hilfsleistungen verlängern, etwa den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstler*innen-Sozialversicherung.
Nun gilt es, dass die Länder ihre Möglichkeiten nutzen und auf der neuen Grundlage schnell effiziente Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sowie zur Verringerung des Infektionsgeschehens umsetzen!
Impfen, impfen, impfen
Der wichtigste Faktor bleibt im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie, das Impfen konsequent voranzutreiben. Das beinhaltet sowohl die Zahl der Erst- und Zweitimpfungen zu erhöhen, als auch das Boostern zeitnahe, flächendeckend und niedrigschwellig zu ermöglichen. In Hamburg liegt die Impfquote bei den Personen über 12 Jahre derzeit bei 80,6 Prozent. Das ist im Bundesvergleich zwar überdurchschnittlich, aber sie muss sich noch steigern, um die Zahl der Infektionen und damit auch der schweren Erkrankungen zu verringern. Ich appelliere an den Senat, stadtweit auch die Impfung für Kinder unter 12 Jahren jetzt vorzubereiten, damit diese schnell und unkompliziert in jedem Bezirk ein Angebot bekommen, sobald Zulassung und ausreichend Impfstoff vorhanden sind.
Für mich ist klar: Wir stehen jetzt alle in der Verantwortung, gemeinsam und entschlossen die Pandemie zu bekämpfen!“