Zum Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes habe ich mich heute geäußert:
„Der Warken-Vorschlag greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und macht die Situation für Menschen, die als Patient*innen auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, leider künftig wieder komplizierter.
Es greift den richtigen Gedanken auf, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Ärzt*innen-Patient*innen- Kontakt einhergehen und nicht übers Internet völlig anonym erfolgen sollte. Ich unterstütze, die anonyme Fernverschreibung und Versandhandel zu reformieren und besser zu kontrollieren. Das sollte dann aber auf alle Medikamente bezogen werden, nicht nur auf Cannabis. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass Medikamentenabhängigkeit ein riesiges Problem in unserer Gesellschaft ist, brauchen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regeln.
Und zwar vor allem auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens läuft, während wir jegliche Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen der Prävention gesetzlich verhindert haben.
Jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz anzufassen, statt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren, ist nicht logisch, sondern stigmatisierend. Ich stelle mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke nutzen. Dies ist insbesondere für jene Patient*innen, die medizinisches Cannabis tatsächlich benötigen und aktuell am Verschreibungs-Kriterium der Austherapiertheit scheitern, besonders bitter. Hier muss nachgesteuert werden.“
Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.
Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln.
Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.
Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.
Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.
Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.
Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.
Wir bringen die Cannabis-Legalisierung auf den Weg! Im Bundestag haben wir gestern zum ersten Mal die Cannabis-Legalisierung diskutiert. Ich bin in meiner Rede besonders darauf eingegangen, wie die Legalisierung mit Jugendschutz einhergeht, und wir somit eine verantwortlichere Drogen- und Suchtpolitik gestalten.
Hier seht ihr die ganze Rede:
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Eines der wichtigsten umwelt- und naturschutzpolitischen Vorhaben in der aktuellen Legislatur ist unser Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, Teil davon die nationale Moorschutzstrategie. Dies war Anlass für die Tour durch das urbane Schnaakenmoor.
Mit unserer grünen Staatsekretärin Bettina Hoffmann aus dem Umweltministerium sowie Umwelt-Staatsrat Michael Pollmann, dem NABU Hamburg-West sowie zahlreichen interessierten Altonaer*innen war ich im Schnaakenmoor unterwegs, um vor Ort einen Eindruck der Natur am Hamburger Stadtrand zu erhalten und zu verstehen, wie das Aktionsprogramm wirken kann.
Moore sind natürliche CO2-Speicher und mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz arbeiten wir daran, solche Speicher zu erhalten und neu wieder herzustellen. In Deutschland wollen wir daher wenn möglich Moore wiedervernässen.
Bettina erläuterte unter anderem, dass es zum Aktionsprogramm auch dazugehört, sich darum zu bemühen, private Flächen, die in Naturräumen liegen, nach und nach als Staat wieder zu erwerben. Auch im Schnaakenmoor sind solche Flächen derzeit noch vorhanden. Ein längerer Grüngürtel mit Sandbargs- und Butterbargsmoor ist daher bislang nicht möglich.
Im Schnaakenmoor haben wir uns vor Ort angesehen, wo Gräben und Bewässerungssysteme gut Wasser halten oder gezielt abfließen lassen und welche Erweiterungsflächen dem Moor künftig noch angehören sollten, um es zu einem noch größeren zusammenhängenden Natur- und Lebensraum zu machen. Schon heute ist das Schnaakenmoor ein Lebensraum für viele Insekten, Amphibien, Wildtiere sowie seltene Pflanzenarten und Fische. Ringelnattern, Waldeidechsen, Kreuzottern und Moorfröschen kann man hier regelmäßig begegnen. Auch werden durch eine vertikale Abbruchkannte in die Erde Orte für Solitärinsekten wie zum Beispiel Bienen geschaffen. Auf einem guten Moorboden kann auch eine Heidefläche entstehen. Sie wird regelmäßig geschoppert, quasi umgepflügt, damit sich die Samen neu verteilen.
Auch ich habe auf der spannenden Schnaakenmoor-Führung durch den NABU Hamburg in meinem Wahlkreis viel gelernt und freu mich immer wieder, auch privat, dort die Natur zu genießen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind derzeit von steigenden Preisen betroffen – Lebensmittel, Energie, Mieten und Freizeitaktivitäten werden für Verbraucher*innen immer teurer. Für viele Haushalte sind die Kosten eine enorme Belastung und Herausforderung. In der Bundestagsfraktion diskutieren wir rege, welche Maßnahmen wirkungsvoll sein können, um gerade einkommensschwachen Haushalten gezielt zu helfen.
Wir wollen dazu mit Ihnen ins Gespräch kommen und Ihre Fragen beantworten: Wie kann eine hohe Inflation abgebremst werden? Welche Maßnahmen sind hierbei wirkungsvoll und welche nicht? Welche Entlastungen wurden bereits auf den Weg gebracht? Wie wurden die Entlastungen kommuniziert und was lernen wir daraus? Was sollten Verbraucher*innen jetzt wissen? Wie steht es speziell um die Schuldner- und Insolvenzberatung?
Diese und weitere Fragen wollen wir, Katharina Beck und Linda Heitman, in einer Online-Diskussion am 31. Mai um 20:15 besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!