2. Okt. 2025
Zu den heute präsentierten ersten Evaluationsergebnissen zur Cannabis-Gesetzgebung erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Grüne Berichterstatterin für Sucht- und Drogenpolitik:
„Die heute präsentierten Daten zur Evaluation des Cannabisgesetzes geben einen ersten Einblick. Klar ist dabei: Seriöse Drogen- und Suchtpolitik braucht belastbare Daten und die Bereitschaft, die Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Die bisherigen Ergebnisse deuten in die richtige Richtung: Wir sehen deutliche Anzeichen dafür, dass sich die Entkriminalisierung entlastend auf Polizei und Justiz auswirkt.
Es zeigt sich in den Ergebnissen, dass die Teil-Legalisierung kontrolliert verläuft – ohne Anstieg beim Jugendkonsum, Suchterkrankungen oder den Verkehrsrisiken. Die Entkriminalisierung wirkt entlastend – nicht nur für Konsumierende, sondern vor allem auch für Polizei und Justiz, da Strafverfolgung in vielen Fällen entfällt. Jetzt ist es wichtig, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen: Eine evidenzbasierte Drogenpolitik braucht Zeit, verlässliche Daten und die Bereitschaft, Entwicklungen differenziert zu bewerten und klug weiterzuentwickeln. Alles andere würde sofort wieder Verwirrung und Verunsicherung stiften. Das brauchen wir in diesen Zeiten gesellschaftlich garantiert nicht!
Wichtig ist jetzt weiterhin, den Prozess wissenschaftlich eng zu begleiten. Es besorgt mich, dass ich bereits die ersten Ablehnungen beantragter wissenschaftlicher Modellprojekte, die auf Grundlage der Forschungsklausel im Landwirtschaftsministerium beantragt wurden, mitbekomme. Die Bundesregierung vergibt fachlich und politisch eine riesige Chance, wenn sie der Gesellschaft nicht die Möglichkeit gibt, weitere Schritte im gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis auszutesten und wissenschaftlich zu begleiten. Nach meiner Kenntnis sind zahlreiche der beantragten Projekte entscheidend, um gemeinschaftlichen Anbau, kontrollierte Abgabe, Konsumkompetenz, Gesundheitsförderung und Prävention praxisnah zu erproben. Wer das blockiert, blockiert die Weiterentwicklung des Gesetzes, denn wir müssen aus verlässlichen Daten weiterhin lernen und klug nachsteuern!“
Dieses Statement wurde u.a. von Tagesschau.de aufgegriffen.
26. Sep. 2025
Gegenüber Heise Online habe ich mich zum Medizinalcannabisgesetz geäußert:
„Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland schafft tatsächlich eine schwierige Situation für viele Menschen,
die Cannabis konsumieren möchten“, sagt Linda Heitmann von den Grünen. „Besitz und Konsum sind
unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber verlässliche, legale Bezugsquellen fehlen größtenteils.“ Die
Bundestagsabgeordnete sitzt zum Thema Cannabis im Ausschuss für Gesundheit. Dass die Versorgungslücke
für Gelegenheitskonsumenten, für die sich Eigenanbau oder Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club nicht
lohnen, von privatwirtschaftlichen Anbietern gefüllt werden, hält sie daher für nachvollziehbar. Ihr
Lösungsvorschlag für legales und hochqualitatives Cannabis ohne Missbrauch des MedCanG: „Eine klare,
kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken“.
Den Referentenentwurf bewertet die Oppositionspolitikerin gegenüber heise online kritisch, da er sich
„einerseits einseitig nur auf Cannabis bezieht und andere – vielfach viel gefährlichere Medikamente – völlig
außer Acht lässt.“ Sie befürchtet bürokratische Hürden für Patienten. „Eine qualifizierte telemedizinische
Behandlung mit echter ärztlicher Aufklärung und nachvollziehbarer Indikation kann und sollte möglich bleiben.
Ein pauschales Verbot von Online-Verschreibungen wäre ein Rückschritt für die digitale Patientenversorgung„,
so Heitmann. „Für zahlreiche Präparate ist die Regulierung der Online-Verschreibungspraxis aus meiner Sicht
viel dringender als für Cannabis.„
Den ganzen Artikel findet ihr hier hinter der Paywall.
Ausführlich zu diesem Thema habe ich mich auch im Podcast Krautgeplauder geäußert. Die Podcastfolge (aufgenommen im Juli) findet ihr hier.
15. Aug. 2025
Seit über einem Jahr sind Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland mittlerweile entkriminalisiert, Konsument*innen dürfen für den Eigenbedarf selbst anbauen – nun steht die erste Evaluation des Gesetzes an. Angesichts der Cannabis-Verbotsrhetorik der Union die letzten Jahre ein guter Grund, hier hinzuschauen, wie es wohl weitergeht.
Darum haben Lena Gumnior und ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Das kam dabei heraus:
Laut Bundesregierung soll die Auswertung des Gesetzes bzw. der in Auftrag gegebenen Evaluation unabhängig und ergebnisoffen erfolgen. Wir sagen: Dafür brauchen wir dann auch eine öffentliche Befassung im Gesundheits- und Rechtsausschuss!
Die Breite der beauftragten Studie wird nur dann nützlich sein, wenn die politische Auswertung differenziert geschieht. Ob die Union das hinbekommt, darauf sind wir sehr gespannt! Durchgeführt wird die Bewertung vom Verbundprojekt EKOCAN mit Wissenschaftler*innen des UKE Hamburg, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen aktuell 58 Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zum Umgang mit Cannabis in Deutschland vor. Sie beziehen sich auf die „Forschungsklausel“ im Cannabisgesetz. Davon handelt es sich um 32 Anträge für sogenannte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe in bestimmten Regionen. Wir denken: Die zahlreichen Anträge lassen vermuten, dass das Gesetz insbesondere für Gelegenheitskonsument*innen eindeutige Lücken hat, die Bundesregierung wäre daher gut beraten, fundierte eingegangene Anträge zu genehmigen, um darüber zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Wir bleiben dran! Die Anfrage (Drucksacke 21/1125) findet ihr hier.
Über dieses Thema berichtet auch der Tagesspiegel Background hier (€)
22. Juli 2025
Heitmann zur SCHULBUS-Studie: „Bundesregierung muss Zahlen zum rückläufigen Cannabis-Konsum unter Jugendlichen in ihrer Evaluation berücksichtigen!“
Die heute veröffentlichten Ergebnisse der Hamburger SCHULBUS-Studie zum Suchtmittelkonsum von Jugendlichen kommentiert Linda Heitmann (MdB, Wahlkreis Hamburg-Altona), Mitglied des Gesundheitsausschusses im Bundestag grüne Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik folgendermaßen:
„Die Zahlen zum Suchtmittelkonsum Jugendlicher sind insbesondere in Hinblick auf den Substanzkonsum bei Alkohol, Tabak und Cannabis sehr erfreulich. Hier zeigen sich deutliche Rückgänge. Dass die 30-Tage-Prävalenz bei den 14- bis 17-jährigen bei Cannabis mit 6% so niedrig ist, wie nie zuvor, zeigt, dass der Konsum von Cannabis durch die Entkriminalisierung für Jugendliche offenbar eher uninteressanter geworden ist. Diese Zahlen müssen auf jeden Fall in die von der Bundesregierung angekündigte Evaluierung einfließen! Die SCHULBUS Studie ist eine von sehr wenigen Studien, die das Konsumverhalten auch vor der Entkriminalisierung regelmäßig anonymisiert erhoben hat, so dass die Zahlen für eine ehrliche Analyse zu den Auswirkungen der Cannabis-Gesetzgebung auf das Konsumverhalten von großer Bedeutung sind.
Sorge machen mir bei den aktuellen Zahlen der SCHULBUS-Studie insbesondere E-Zigaretten sowie substanzungebundene Suchterkrankungen wie problematischer Medienkonsum und Essstörungen. Insbesondere in Bezug auf E-Zigaretten und so genannte „neue alternative Tabakprodukte“ müssen wir in Deutschland ein Augenmerk darauf legen, dass hier der Jugendschutz strikt eingehalten werden muss und diese Produkte nicht durch fruchtige Aromen und poppige Designs für Jugendliche interessant gemacht werden.
Problematischer Medienkonsum und Essstörungen sind besorgniserregende Trends, denen durch bessere Beratungs- und Hilfsangebote begegnet werden muss. Hier braucht es verstärkte Anstrengungen in Land und Bund, um im Schul- und Freizeit-Alltag von Jugendlichen aufzuklären und die Beratungs- sowie Hilfelandschaft bedarfsgerecht auszubauen.“
Hintergrund:
Hier geht es zur heute veröffentlichten SCHULBUS-Studie.
15. Juli 2025
Zum Referentenentwurf zur Änderung des Medizinalcannabisgesetzes habe ich mich heute geäußert:
„Der Warken-Vorschlag greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und macht die Situation für Menschen, die als Patient*innen auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, leider künftig wieder komplizierter.
Es greift den richtigen Gedanken auf, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Ärzt*innen-Patient*innen- Kontakt einhergehen und nicht übers Internet völlig anonym erfolgen sollte. Ich unterstütze, die anonyme Fernverschreibung und Versandhandel zu reformieren und besser zu kontrollieren. Das sollte dann aber auf alle Medikamente bezogen werden, nicht nur auf Cannabis. Auch gerade vor dem Hintergrund, dass Medikamentenabhängigkeit ein riesiges Problem in unserer Gesellschaft ist, brauchen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regeln.
Und zwar vor allem auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens läuft, während wir jegliche Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen der Prävention gesetzlich verhindert haben.
Jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz anzufassen, statt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren, ist nicht logisch, sondern stigmatisierend. Ich stelle mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke nutzen. Dies ist insbesondere für jene Patient*innen, die medizinisches Cannabis tatsächlich benötigen und aktuell am Verschreibungs-Kriterium der Austherapiertheit scheitern, besonders bitter. Hier muss nachgesteuert werden.“
Mein Statement zu diesem Thema wurde u.a. im Tagesspiegel Background (€) und bei Legal Tribune Online aufgegriffen.