Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung zum ersten Mal im Bundestag den Fragen der Abgeordneten gestellt.
Ich habe dabei die beunruhigen Nachrichten bezüglich der Finanzlage im Gesundheitssystem thematisiert: Am Tag der Fragestunde wurde bekannt, dass der Gesundheitsfonds kurzfristig vom Bund mit 800 Millionen Euro aus Steuergeldern unterstützt werden muss.
Das zeigt einmal mehr: Die Gesetzlichen Krankenkassen stehen unter akutem Druck. Die Finanzierung muss dringend grundlegend reformiert werden, damit Versicherte und Arbeitgeber*innen nicht mit ständig steigenden Beiträge konfrontiert sind. Die guten Ansätze aus den geleakten Arbeitspapieren zum Koalitionsvertrag hat die Koalition leider nicht in ihren finalen Vertrag übernommen: Stattdessen wurden die Probleme in eine Kommission vertragt, die erst in zwei Jahren ihre Vorschläge präsentieren wird.
In der Fragestunde habe ich darum den neuen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gefragt, woher die 800 Millionen im Haushalt genau kommen sollen und ob er es die nächsten Jahre regelhaft einplanen wird in den Bundeshaushalten. Konkrete Antworten ist er dann leider schuldig geblieben. Die Frage seht ihr hier im Stream der Fragestunde des Bundestags(etwa ab 01:19:30).
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Zur heutigen Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. habe ich mich heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung geäußert:
Die Richtung ist klar: Schuldenberatung soll kostenfrei und für alle zugänglich sein. Darin sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke einig – doch die Umsetzung bleibt offen. Auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zeigt sich erneut: Der politische Wille ist da, aber konkrete Lösungen fehlen. CDU und SPD haben die „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ im Koalitionsvertrag festgehalten. Auch aus der Opposition kommt Zustimmung:
Linda Heitmann MdB von Bündnis 90/Die Grünen betont die Bedeutung der Beratungslandschaft
„In der letzten Wahlperiode haben wir vorgelegt: Die institutionelle Förderung der BAG Schuldnerberatung und Projekte zur aufsuchenden Schuldnerberatung haben einen starken Impuls gegeben, um die Schuldner- und Insolvenzberatung zu stärken. Ich erwarte nun sowohl von den Ländern und Kommunen, die Angebote vor Ort dauerhaft zu sichern und zu finanzieren, als auch von der neuen Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie stößt zudem die Tür auf zu einer einfachen Beratung und Hilfe, die für alle zugänglich ist, sowie zu klareren Regelungen z. B. bei ‚Buy now, pay later‘-Angeboten, die vor Verschuldung effektiv schützen können. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam hochwertige und ausreichende Angebote für überschuldete Menschen schaffen und sicherstellen. Auch über ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung sollten wir ergebnisoffen diskutieren.“
BAG-SB fordert: Zugang zur Beratung muss garantiert sein
Aus Sicht des Fachverbands ist ein kostenfreier Zugang keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Grundlage sozialer Gerechtigkeit. „Ohne verlässliche Strukturen bleibt Beratung ein Glücksfall statt einer sicheren Hilfeleistung. Wir brauchen jetzt politische Entscheidungen, die Beratung dauerhaft absichern – bundesweit, kostenfrei und für alle zugänglich“, so BAG-SB Fachreferentin Charlotte Bischoff.
Ein möglicher Finanzierungsbaustein könnte eine Abgabe auf neu vergebene Kredite sein, wie sie der europäische Verband ECDN empfiehlt. Damit ließen sich Beratungskapazitäten ausbauen – ohne die Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu müssen.
Ein deutliches Bekenntnis kommt auch von Christian Willnat (Die Linke): „Ich werde mich für die Einführung des Rechts auf kostenfreie Schuldenberatung für Alle einsetzen. Die schnelle Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie […] trägt gleichermaßen zum Schutz vor Armut und zur Verbesserung der Verbraucherrechte bei.“
Beratung öffnet Türen – wenn Strukturen tragen
Die BAG-SB appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung zu stellen. „Beratung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – qualifiziert, frühzeitig und niedrigschwellig“, betont Charlotte Bischoff. Denn: Frühe Hilfe schützt – nicht nur vor Verschuldung, sondern auch vor sozialer Ausgrenzung.
Das komplette Tagungsprogramm finden Sie unter www.bag-sb.de/tagung2025
Zum Hintergrund
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB seit 1986 dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).
Die vom 5. bis 7. Mai 2025 hybrid stattfindende Tagung wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Heute vor 80 Jahren wurden die Häftlinge des KZ Neuengamme befreit. Im Rahmen einer großen Gedenkveranstaltung besuche ich heute die KZ Gedenkstätte, in der 100.000 Häftlinge und mehr als 40.000 Tote bis 1945 gezählt wurden. Auch die Holocaust-Überlebende Helga Melmed wird sprechen, die als Kind im Außenlager Poppenbüttel des KZ Neuengamme inhaftiert war.
Das Gedenken an die Befreiung des KZ verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung von Gedenkstätten als wichtiger Teil der Erinnerungskultur. Das Menschheitsverbrechen des Holocausts darf niemals in Vergessenheit geraten!
Die Gedenkveranstaltung ist nur für geladene Gäste zugänglich, kann aber vor Ort in einem Zelt oder auf der Website des NDR im Stream verfolgt werden, den Link findet ihr hier.
Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD wirft in Bezug auf die Gesundheitspolitik mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Besonders deutlich wird das beim Thema der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Anstatt dringend notwendige Reformen jetzt anzugehen, schiebt die neue Koalition das Problem in eine Kommission mit zweijähriger Laufzeit ab. Das ist nicht nur ein Rückschritt gegenüber dem bereits geleakten Vorentwurf, sondern auch ein fatales Signal an die Krankenkassen und die Versicherten. Darüber hinaus bleibt die Preisgestaltung der Pharmaindustrie weitgehend unreguliert: Sie kann weiterhin hohe Preise für neue Arzneimittel festsetzen, wodurch die Ausgaben der GKV weiter steigen. Gerade teure und innovative Medikamente machen einen Großteil der GKV-Ausgaben aus und nach den USA haben wir in Deutschland dafür die höchsten Preise weltweit. Es ist absehbar, dass es zu einem erheblichen Beitragsdruck kommen wird – die Zeche zahlen am Ende die Versicherten.
Auch bei der Pflegereform setzt die Koalition auf Vertagung statt auf Lösungen. Die dringend notwendige große Reform der sozialen Pflegeversicherung soll ebenfalls in einer Kommission erarbeitet werden – konkrete Entlastungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegekräfte bleiben aus. Doch gerade JETZT brauchen alle Beteiligten dringend spürbare Unterstützung, denn die Pflegekassen sind am Rande ihrer Belastbarkeit. Immerhin: Dank der Vorarbeit der Grünen sollen das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegeassistenzgesetz endlich kommen.
Einen Hoffnungsschimmer bietet auch das angekündigte „Primärarzt“-System, das das Potenzial birgt, die Versorgung gezielter zu steuern, Überversorgung zu vermeiden und Patientinnen künftig besser durch das Gesundheitssystem zu lotsen. Viele Akteur*innen im Gesundheitswesen sehen darin eine große Chance, die Strukturen effizienter und patientenfreundlicher zu gestalten. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail: Die Ausgestaltung dieses Systems ist noch völlig offen und die Diskussionen darüber laufen auf Hochtouren.
Im Gegensatz dazu herrscht im Koalitionsvertrag beim Thema Stärkung der Patientenrechte komplette Stille. Das Patientenrechtegesetz ist längst reformbedürftig, um Patient*innen mehr Sicherheit und Mitsprache zu garantieren. Ebenso bleibt die Frage unbeantwortet, wie Menschen mit Sprachbarrieren oder ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz künftig besser erreicht werden können.
Im Bereich der psychischen Gesundheit werden die Probleme zwar erkannt, aber keine konkreten Lösungen geliefert. Wie die Versorgungslage tatsächlich verbessert werden soll, bleibt unbeantwortet – die psychiatrische Versorgung wird gleich gänzlich ausgeblendet. Gerade angesichts der alarmierenden Versorgungslage – von monatelangen Wartezeiten auf Therapieplätze bis hin zu massiven Personalengpässen in Kliniken und Praxen – ist diese Leerstelle besonders fatal.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Präventions- und Suchtpolitik: Die Koalition bleibt auch hier weit hinter dem Notwendigen zurück. Wie ich bereits im Tagesspiegel-Background „Prävention statt Ignoranz“ ausführlich dargelegt habe, fehlt es im Koalitionsvertrag an konsequenten Maßnahmen zur Verhältnisprävention bei Volksdrogen wie Alkohol und Tabak sowie an einer verlässlichen Finanzierung der Suchtberatung.
Insgesamt bleibt der Eindruck, dass die Gesundheitspolitik der neuen Koalition von Verschiebungen und Unentschlossenheit geprägt ist. Notwendige Reformen werden vertagt, Probleme in Kommissionen ausgelagert und die dringendsten Herausforderungen bleiben ungelöst. Wir Grüne werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Gesundheitspolitik nicht im Wartebereich verharrt und Schwarz-Rot zumindest nach der Kommissionsphase endlich den Mut zum Handeln aufbringt.
Der Koalitionsvertrag 2025 trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ – ein Versprechen, das gerade im Alltag der Verbraucher*innen spürbar werden muss. Doch wie viel Verantwortung übernimmt Schwarz-Rot tatsächlich für die Bedürfnisse der Verbraucher*innen?
Zu loben ist das Bekenntnis zum differenzierten Verbraucherleitbild, das unterschiedliche Bedürfnisse anerkennt – ein Paradigmenwechsel weg vom überholten Bild des „mündigen Verbrauchers“.
Die Fortführung desDeutschlandtickets ist vielleicht der wichtigste konkret erwähnte Schritt zur Entlastung der Haushalte und zur Sicherstellung bezahlbarer Mobilität. Doch schon kurz nach Vertragsvorstellung wirft Friedrich Merz in einer Talkshow Zweifel an der Finanzierung des Tickets auf – ein fatales Signal für den Verbraucherschutz.
Zudem sind die konkret erwähnten geplanten Maßnahmen zur Regulierung des Ticketzweitmarktes, die darauf abzielen, Wucherpreise und betrügerische Praktiken bei Kultur- und Sportveranstaltungen einzudämmen, positiv zu bewerten und ein Punkt, der viele Menschen im Alltag tatsächlich betrifft.
Neben den überschaubaren Lichtblicken bleibt der Koalitionsvertrag sonst jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück: Ausgerechnet in den Bereichen, in denen Verbraucher*innen heute besonders gefährdet sind, klaffen gravierende Schutzlücken. So fehlen klare Regeln gegen gefährliche Produkte auf Online-Marktplätzen oder unseriöse Haustürgeschäfte – Situationen, in denen Verbraucher*innen besonders überrumpelt werden. Auch im finanziellen Verbraucherschutz bleibt der Vertrag blass. Hier hagelt es lediglich Prüfaufträge für längst bekannte Baustellen: Überhöhte Basiskontenentgelte und Dispozinsen, Fehlanreize in der Finanzberatung sowie die dringend erforderliche Regulierung von Kryptowerten und des Grauen Kapitalmarkts. Prüfaufträge sind hier eindeutig zu wenig, die Maßnahmen lägen in vielen Bereichen auf der Hand und wären schnell umsetzbar! Besonders gravierend ist zudem, dass am bisherigen Parallelsystem von Provisions- und Honorarberatung festgehalten wird – und das, obwohl Studien immer wieder massive Interessenkonflikte im Finanzvertrieb nachweisen. Hier zeigt sich die Handschrift der Finanzlobby allzu deutlich.
Echte Verantwortung für Verbraucher*innen sieht anders aus: Das Bekenntnis zum nachhaltigen Konsum („Reparieren statt Wegwerfen“) bleibt eine bloße Floskel: Wer Produkte länger nutzen oder reparieren möchte, findet im Koalitionsvertrag wenig Unterstützung. Weder längere Gewährleistungsfristen noch Anreize für Reparaturen, wie Reparaturboni-Programme, sind vorgesehen. Die EU-Vorgaben gegen Greenwashing („Empowering Consumers“) drohen nur halbherzig umgesetzt zu werden, wie es hier weitergeht, um irreführende Werbung und Label a la „Klimaschonendes Fliegen für 20 Euro“ rechtlich wirksam zu unterbinden, ist völlig unklar .
Problematisch ist auch, dass Verbraucherschutz künftig wieder im Justizministerium liegt. Verbraucherschutz braucht klare Verantwortlichkeiten, durchsetzungsstarke Strukturen und eine engagierte Stimme im Kabinett. Verbraucherschutz lebt davon, dass starkes Recht im Sinne von Verbraucher*innen geschaffen und wirksam durchgesetzt werden kann. Wenn das Justizministerium hier künftig Vorschläge für neue rechtliche Rahmenbedingungen macht, wird es in Zukunft vermutlich kein anderes Ministerium mehr geben, das hier in der Kabinettsberatung im Zweifel Widerspruch im Sinne der Verbraucher*innen einlegt. Durch den angekündigten Bürokratierückbau droht obendrein ein gefährlicher Rückschritt: Wichtige Errungenschaften im Verbraucherschutz könnten schleichend abgebaut werden.
Unterm Strich setzt der Koalitionsvertrag mit dem neuen Verbraucherleitbild und der Regulierung des Ticketmarkts wichtige Akzente – doch diese Lichtblicke verblassen sofort angesichts zahlreicher Prüfaufträge und unkonkreter Versprechen, wo klare Regeln und mutige Schritte dringend gebraucht würden. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit und steigender Preise braucht es eine Politik, die Verbraucher*innen nicht im Unklaren lässt, sondern ihnen Verlässlichkeit und Schutz bietet.
Als Grüne im Bundestag werden wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Verbraucherschutz nicht zur Randnotiz wird, sondern als zentrales Querschnittsthema in allen Politikfeldern mitgedacht wird und nicht hinter Wirtschaftsinteressen zurückfällt.