20. Okt. 2026
Der September war nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer wieder einmal ein betriebsamer Monat, in dem neben Haushaltsberatungen im Bundestag auch viele große Reformvorhaben weiterdiskutiert oder neu eingebracht wurden. Die letzte Septemberwoche war dann geprägt von verschiedensten spannenden Terminen im Wahlkreis.
Gestartet ist sie mit einem Gespräch mit der Psychotherapeutenkammer Hamburg und meiner Kollegin Katharina Beck. Die Regierung kürzt mit ihren Reformen und insbesondere mit den Änderungen im so genannten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz, das im Oktober im Bundestag nachgebessert wird, im Gesundheitsbereich offensichtlich an den falschen Stellen – da waren wir uns einig.
Für jeden in Psychotherapie investierten Euro ergibt sich ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen von 2 bis 4 Euro – zum Beispiel durch Kostenreduktion aufgrund einer geringeren Zahl an Krankschreibungen und Erwerbsminderungsrenten sowie durch Vermeidung von Kosten für stationäre Behandlungen. Aktuelle Auswertungen von 8 Millionen Versichertendaten zeigen, dass Psychotherapie, unabhängig vom Verfahren, die Zeit von Arbeitsunfähigkeit um 40 Prozent, etwa 14 Tage pro Jahr, reduziert. Es gibt somit gute Gründe, die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland vernünftig auszugestalten – davon profitiert am Ende die gesamte Gesellschaft.
Mein zweiter Termin hat mich nach Alsterdorf geführt. Auch wenn das nicht direkt in meinem Wahlkreis liegt, ist das Gelände rund um den Alsterdorfer Markt für mich fachpolitisch hoch interessant: Das evangelische Krankenhaus Alsterdorf ist besonders auf die Behandlung von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet. Gesprochen haben wir unter anderem darüber, wie wichtig es ist eine Klinik zu erhalten und zu unterhalten, die auf eine Gruppe von Menschen mit besonderem Know-How angewiesen ist. Es zeigt, dass Spezialisierung auch über spezielle Krankheitsbilder und medizinische Fachbereiche hinausgehen muss.
Im Anschluss konnte ich gemeinsam mit meinem Kollegen Konstantin von Notz die Führungsakademie der Bundeswehr in Blankenese/Iserbrook kennenlernen. Hier werden in unterschiedlichen Lehrgängen deutsche und internationale Offizier*innen ausgebildet. Besonders spannend: Die Perspektive, dass die Förderung von Soldat*innen in Form von Demokratiebildung, Diplomatie, Stärkung internationaler Beziehungen, bis hin zu Entwicklungszusammenarbeit sein kann.
Zum Abschluss des gut gefüllten Tages habe ich ein Grußwort bei der Veranstaltung meines Kreisverbandes gehalten. Wir haben den Film „Watching You – Die Welt von Palantir und Alex Karp“ gezeigt. Die Dokumentation beschäftigt sich mit einer Frage, die uns alle angeht: Wer sammelt welche Daten über uns – und wer entscheidet darüber, wie diese Daten genutzt werden? Im Anschluss haben Konstantin von Notz und Eva Botzenhart, Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion für Digitalisierung und Datenschutz, den Film in einer spannenden Diskussion, moderiert von Antje Möller (MdHB a.D.), eingeordnet.
Später in der Woche haben Gudrun Schittek und ich zum gesundheitspolitischen Frauenfrühstück in Harburg eingeladen. Es war uns ein großes Anliegen einen vertrauensvollen Raum zum Austausch für die Frauen zu schaffen. Die drei Organisationen StoP Neuwiedenthal (Stadtteile ohne Partnerschaftsgewalt), Kami e.V. und das Hebammenzentrum Hamburg haben unser Angebot mit wertvollen Inhalten gefüllt – es sind neue frauenpolitische Netzwerke und ein gespanntes Gespräch darüber entstanden, wie es gut gelingt, dass Frauen sich gegenseitig empowern.
Herzlichen Dank an alle Akteure, die ich in dieser abwechslungsreichen Woche treffen und mich mit ihnen austauschen konnte.
16. Okt. 2026
Vielfalt und Barrierefreiheit in der Gesundheitsversorgung! In Hamburg war ich kürzlich zu Besuch beim Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf und auf dem dazugehörigen Gelände rund um den Alsterdorfer Markt, wo Inklusion schon seit Jahrzehnten vorangetrieben wird. Das Krankenhaus ist ausgerichtet speziell auch auf die Behandlung von Menschen mit Behinderung und hat damit bundesweit eine einzigartige Rolle. Gemeinsam mit dem Vorstand und Mitarbeitenden, die Inklusions-Projekte der gesamten Stadt vorantreiben, haben wir uns ausgetauscht. So beispielsweise über den „Aktionsplan Barrierefreies Gesundheitswesen“ des Bundes-Gesundheitsministeriums und über die Frage, wie man Inklusion bestmöglich in unterschiedlichen gesundheitspolitischen Reformvorhaben verankern kann.
Menschen mit Behinderung gehören in die Mitte unserer Gesellschaft – das war und ist auch in der Deutschen Geschichte leider nicht immer selbstverständlich. Umso froher bin ich, dass wir im Bundestag vergangene Woche fraktionsübergreifend einen Antrag zum Monitoring vom Einsatz non-invasiver Pränataltests verabschiede haben, der das auch nochmal verdeutlicht. Und froh, dass die Evangelische Stiftung Alsterdorf hierfür tagtäglich Arbeit von unschätzbarem Wert in Hamburg leistet. Danke!
14. Okt. 2026
Mit der Grünen Bundestagsfraktion habe ich einen Änderungsantrag an die Notfallreform gestellt. Dazu habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Im medizinischen Notfall darf Sprache nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Eine gute Ersteinschätzung kann nur funktionieren, wenn Patientinnen und Patienten ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamente den Behandlern verständlich schildern können und die medizinischen Anweisungen und Informationen auch richtig verstanden werden.
Die Bundesregierung will mit der Notfallreform Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Versorgung steuern, berücksichtigt Sprachbarrieren dabei aber bislang nicht ausreichend. Deshalb schlagen wir vor, dass sichergestellt sein muss, dass im Notfallmanagement, in Akutleitstellen und bei der Ersteinschätzung bei Bedarf unverzüglich qualitätsgesicherte Sprachmittlung telefonisch oder per Video hinzugezogen werden kann – in den wichtigsten Sprachen und in Gebärdensprache.
Das ist eine konkrete und praktikable Verbesserung für mehr Patientensicherheit. Denn eine Notfallversorgung, die Menschen richtig steuern und gut versorgen soll, muss zuerst sicherstellen, dass sie auch verstanden werden“
Zum Hintergrund:
Mit einem Änderungsantrag zur Reform der Notfallversorgung setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, eine aus ihrer Sicht bestehende Lücke im Gesetzentwurf zu schließen. Die Reform setzt wesentlich auf eine verlässliche Ersteinschätzung und darauf, Patientinnen und Patienten in die medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern. Das setzt voraus, dass Beschwerden, Vorerkrankungen und weitere relevante Informationen zuverlässig verstanden werden können. Sprachbarrieren können andernfalls die Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit erschweren und zu Fehlsteuerung sowie Über-, Unter- oder Fehlversorgung führen.
Konkret sieht der Änderungsantrag vor, dass bei Bedarf unverzüglich eine qualitätsgesicherte Sprachmittlung hinzugezogen werden kann, insbesondere telefonisch oder videobasiert, in den wichtigsten Sprachen und in Gebärdensprache. Das soll sowohl für das Notfallmanagement als auch für die Akutleitstellen gelten. Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss verbindliche Anforderungen an die Verfügbarkeit von Sprachmittlung bei der zentralen Ersteinschätzung festlegen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Festlegung auf einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte technische Lösung und auch nicht um einen allgemeinen Anspruch auf Sprachmittlung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um eine bedarfsgerecht und kurzfristig verfügbare Lösung für die Akut- und Notfallversorgung.
Den Änderungsantrag findet ihr hier.