Die zweite Sitzung des Parlamentskreises Meerespolitik fand diese Woche am 23. September am Rande der Haushaltsberatungen statt. Aus aktuellem Anlass hatten die Mitglieder des Parlamentskreises eine Debatte über das Thema CCS und die mögliche künftige Verpressung von abgeschiedenem Kohlenstoffdioxid (CO2) in deutschen Gebieten der AWZ in der Nordsee.
Warum ist das Thema aktuell? Wenig überraschend wurde, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, der Regierungsentwurf des Kohlenstoffspeicherungsgesetzes im August 2025 vom neuen Kabinett bereits beschlossen und kommt somit in Kürze ins parlamentarische Verfahren.
Der Parlamentskreis Meerespolitik, den ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen MdB Leif Bodin (CDU/CSU), MdB Ina Latendorf (Linke), MdB Siemtje Möller (SPD) sowie MdB Stefan Seidler (SSW) koordiniere, bietet ein wertvolles Forum für konstruktive Diskussionen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg.
Nach jeweils einem kurzen Expert*innen-Input von Prof. Klaus Wallmann vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel sowie von Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin für den Bereich Recht bei der Deutschen Umwelthilfe e.V., hatten wir einen konstruktiven Austausch, in dem deutlich wurde, dass der Regierungsentwurf nach Ansicht der eingeladenen Expert*innen an mehreren Stellen noch substanzielle Änderungen erfahren sollte.
Laut Regierungsentwurf soll die Abscheidung und Speicherung von CO2 in großem Maßstab ermöglicht werden. Um die Erderwärmung effektiv einzudämmen, müssen wir unsere CO2-Emissionen tatsächlich massiv senken. Denn trotz gewaltiger Anstrengungen werden schätzungsweise ca. 5-15% der heutigen Emissionen, wie etwa aus Zement- und Stahlherstellung, sich auch künftig nur sehr schwer oder gar nicht vermeiden lassen. Wenn man jedoch die aufwändige technische Verpressung von CO2 unter dem Meeresboden ermöglichen will, die zudem unbestritten auch mit erheblichen Naturschutz-Risiken einhergeht, so wäre es dringend notwendig, dass wenigstens die Menge des zu verpressenden CO2 auf die technisch unvermeidbaren Emissionen wirklich beschränkt wird.
Kurz zur Einordnung: CCS ist eine Risikotechnologie. Sie erfordert ein energieaufwendiges Verfahren, bei dem das CO2 während des Ausstoßes entnommen wird, um nicht in die Atmosphäre zu gelangen. Es wird dann unter hohem Druck verflüssigt und über Pipelines oder mit Schiffen zum Speicherort transportiert. Dort soll es unter hohem Druck verpresst werden. Derzeit hat noch kein Bundesland erklärt, eine Verpressung an Land ermöglichen zu wollen, die auch mit Gefahren, insbesondere fürs Grundwasser, verbunden wäre. Es wird somit vermutlich auf eine Verpressung unter dem Meeresboden hinauslaufen, wie es einige Länder wie Dänemark oder Norwegen auch schon praktizieren. Da das Gas am Entstehungsort abgefangen werden muss, ist dafür eine gewaltige Infrastruktur notwendig, die teilweise durch sensible Ökosysteme verläuft. Zudem ist die CCS-Technologie nicht nur wenig erprobt, sondern ist auch teuer, energieintensiv und aufwändig.
Bislang soll laut Gesetzentwurf CCS auch für Emissionen aus dem Industriesektor und Gaskraftwerken ermöglicht werden, die nach meiner Ansicht und auch jener der eingeladenen Expert*innen vermeidbar wären. Damit würden Unternehmen nicht mehr dazu angehalten werden, Emissionen zu vermeiden, sondern sie in unbegrenzter Menge abscheiden und verpressen zu können. Gerade im Energiebereich gibt es durch den Ausbau der Erneuerbaren und Investitionen in die Elektrifizierung von Prozessen erhebliche Sparpotentiale, für die der Anreiz verloren geht, wenn die Gaskraftwerke nicht ebenfalls von der CCS-Nutzung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist im aktuellen Gesetzentwurf der Meeresschutz nach meiner Einschätzung wie auch der Einschätzung der DUH nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Meere leiden jetzt schon unter enormem Nutzungsdruck und Belastungen. Daher ist es dringend notwendig, dass die kumulativen Belastungen bei der Ermöglichung von CCS berücksichtigt werden. So müssen zumindest in den Schutzgebieten sowie in den Rückzugsräumen des Schweinswals, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört, großzügige Pufferzonen und der Ausschluss von Erkundungen und Verpressungen zu bestimmten Jahreszeiten gelten.
Insgesamt muss der Schwerpunkt auf Emissionsvermeidung durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft liegen. CCS ist eine fragwürdige Lösung, die aus unserer Sicht schon gar nicht ins überragende öffentliche Interesse fallen sollte.
Zur aktuellen Diskussion um die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Linda Heitmann MdB, grünes Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Die GKV-Finanzen sollten nicht weiter Spielball von Lippenbekenntnissen, stückelhaften Darlehen oder Arbeitskreisen sein. Versicherte und Arbeitgeber brauchen endlich Planungssicherheit. Denn wenn die Beiträge im kommenden Jahr tatsächlich so stark steigen werden, wie einige vermuten, merken viele Arbeitnehmer*innen das direkt im Geldbeutel.
Dauerhafte Beitragsstabilität gelingt nur, wenn das System krisenfest und gerecht aufgestellt wird – kurzfristige Politur zur Stabilisierung über Einzelmaßnahmen sind auch notwendig. Aber nicht einmal hierfür gibt es konkrete Aussagen der Regierung. Trotz wiederholter Nachfragen und Vorschläge, auch durch uns als Grüne Opposition. Die kostendeckende Finanzierung der Beiträge von Bürgergeldempfängern durch Steuergelder ist ein Beispiel für solch eine schnell umzusetzende und mehrfach vorgeschlagene Maßnahme.
Wir Grüne arbeiten auch an detaillierten Konzepten für eine nachhaltige Sicherung der Sozialkassen und eine echte Reform, die Patient*innen wie Beschäftigte dauerhaft schützt. Das Gesundheitssystem braucht klare Lösungen und mehr Tempo statt endloser Übergangslösungen aus der Mottenkiste.“
Die Zeitschrift „Das Parlament“ hat sich den Diskussionen um die Verfahren des Wahlprüfungsausschusses gewidmet. Als Mitglied des Ausschusses habe ich folgendes Statement veröffentlicht:
„Das Verfahren zur Wahlprüfung ist ein zentraler Teil unserer Demokratie. Es sorgt dafür, dass Wahlen nicht nur ordnungsgemäß ablaufen, sondern auch nachträglich überprüft werden können. Und dies geschieht gründlich: zu jeder einzelnen eingegangenen Beschwerde werden mehrere Stellungnahmen eingeholt und auf Plausibilität sowie Tragweite hin überprüft. Dass solch ein gründlicher Prozess Zeit kostet – in manchen Fällen mehr, in manchen etwas weniger – und einzelne Einsprüche auch nicht bevorzugt vor anderen behandelt werden, ist aus meiner Sicht kein Makel, sondern Ausdruck von Gründlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit in unserer Demokratie.
Mit Blick auf aktuelle Diskussionen – etwa durch den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts oder die Empfehlungen der OSZE – wird deutlich: Es gibt aber durchaus Punkte, über die wir reden und nachdenken sollten. Wir Grüne sehen, dass es sinnvoll ist, immer wieder zu prüfen, ob die bestehenden Abläufe noch zeitgemäß und ausreichend effektiv sind. Das gilt auch für die Frage, wie schnell Wahleinsprüche behandelt werden und welche Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung es gibt.
Gleichzeitig müssen wir berücksichtigen, dass die Wahlprüfung in Deutschland durch das Grundgesetz ausdrücklich dem Bundestag selbst zugewiesen ist. Jede Veränderung in diesem Bereich berührt also die Verfassung und damit Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung. Das verlangt Umsicht und Gründlichkeit.
Zu den Vorschlägen, feste Entscheidungsfristen einzuführen oder gerichtliche Überprüfungen zu erweitern: Das sind wichtige Impulse. Aber gerade weil sie tief in bestehende Verfahren eingreifen würden, braucht es neben einer Debatte hier auch eine verfassungsrechtliche Prüfung und einen breiten Konsens im Parlament. Als Grüne bringen wir uns in diese Diskussion konstruktiv ein und sind offen, über Verbesserungen im Wahlprüfungsverfahren zu sprechen. Unser Ziel ist es, Vertrauen in die Integrität von Wahlen zu stärken und gleichzeitig die Verlässlichkeit der Verfahren zu sichern.
Kurz gesagt: Wir erkennen Reformbedarf an, haben aber den Anspruch, Veränderungen nur auf einer soliden, gemeinsam getragenen Grundlage anzugehen. Gleichzeitig werben wir für Verständnis dafür, dass das derzeitige Vorgehen kein schlechtes ist, weil eine faire und gründliche Prüfung durchaus auch Zeit in Anspruch nehmen kann. In erster Linie gilt: Demokratie lebt davon, dass ihre Regeln transparent, nachvollziehbar und stabil sind.“
Den ganzen Artikel in „Das Parlament“ findet ihr hier.
Gestern haben die Innungskrankenkassen (IKK) eine Umfrage zur Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgestellt und der Gesundheitsausschuss hat sich zu einer Sondersitzung getroffen. Dazu erklärt Linda Heitmann, Grünes Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Die Finanzkrise der GKV ist leider politisch hausgemacht und dringlich – aber statt zu handeln, steht die Regierung nur ratlos herum: Es war mehr als erschreckend, gestern in der Sitzung des Gesundheitsausschusses zu sehen, wie sprachlos Ministerin Warken ist: sie konnte weder die Höhe des voraussichtlichen Defizits im Gesundheitsfonds benennen, das heute in der Presse überall nachzulesen ist, noch war sie bereit, Maßnahmen in Aussicht zu stellen, um kurz- und langfristig gegenzusteuern.
Dabei liegen zumindest einige Lösungen längst auf dem Tisch: Um die Ausgabenseite der GKV besser in den Griff zu bekommen, sind etwa die Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel oder wirksame Preisbremsen bei den Arzneimittel-Ausgaben dringend nötig! Außerdem ist die kostendeckende Übernahme der Beiträge für Bürgergeld-Empfänger*innen und eine Erhöhung des Steuerzuschusses schon lange überfällig! Dass es für tiefgreifende Reformen bis 2026 Zeit braucht, ist einerseits verständlich, andererseits aber erschreckend, dass die Ministerin noch immer nicht sagen kann, wer in der Kommission sitzen soll, die den Auftrag bekommt, sie zu erarbeiten.
Jetzt braucht es Ehrlichkeit und eine verlässliche Finanzierung: Wir sind bereit für Diskussionen über naheliegende Reformschritte: inwieweit gehören z.B. versicherungsfremde Leistungen künftig in den Bundeshaushalt? Und wie kommen wir endlich schrittweise zu einer Bürgerversicherung, um sicherzustellen, dass alle in dieser Gesellschaft zur solidarischen Finanzierung unseres Gesundheitssystems beitragen? Auch starke Schultern können und müssen mehr Verantwortung übernehmen.“
Seit über einem Jahr sind Konsum und Besitz von Cannabis in Deutschland mittlerweile entkriminalisiert, Konsument*innen dürfen für den Eigenbedarf selbst anbauen – nun steht die erste Evaluation des Gesetzes an. Angesichts der Cannabis-Verbotsrhetorik der Union die letzten Jahre ein guter Grund, hier hinzuschauen, wie es wohl weitergeht.
Darum haben Lena Gumnior und ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Das kam dabei heraus: Laut Bundesregierung soll die Auswertung des Gesetzes bzw. der in Auftrag gegebenen Evaluation unabhängig und ergebnisoffen erfolgen. Wir sagen: Dafür brauchen wir dann auch eine öffentliche Befassung im Gesundheits- und Rechtsausschuss!
Die Breite der beauftragten Studie wird nur dann nützlich sein, wenn die politische Auswertung differenziert geschieht. Ob die Union das hinbekommt, darauf sind wir sehr gespannt! Durchgeführt wird die Bewertung vom Verbundprojekt EKOCAN mit Wissenschaftler*innen des UKE Hamburg, der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und der Eberhard-Karls-Universität Tübingen.
Der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen aktuell 58 Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zum Umgang mit Cannabis in Deutschland vor. Sie beziehen sich auf die „Forschungsklausel“ im Cannabisgesetz. Davon handelt es sich um 32 Anträge für sogenannte Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe in bestimmten Regionen. Wir denken: Die zahlreichen Anträge lassen vermuten, dass das Gesetz insbesondere für Gelegenheitskonsument*innen eindeutige Lücken hat, die Bundesregierung wäre daher gut beraten, fundierte eingegangene Anträge zu genehmigen, um darüber zu neuen Erkenntnissen zu gelangen.
Wir bleiben dran! Die Anfrage (Drucksacke 21/1125) findet ihr hier.
Über dieses Thema berichtet auch der Tagesspiegel Background hier (€)