Verantwortung für Deutschland – doch wo bleibt der Verbraucherschutz?

Verantwortung für Deutschland – doch wo bleibt der Verbraucherschutz?

Der Koalitionsvertrag 2025 trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ – ein Versprechen, das gerade im Alltag der Verbraucher*innen spürbar werden muss. Doch wie viel Verantwortung übernimmt Schwarz-Rot tatsächlich für die Bedürfnisse der Verbraucher*innen?

Zu loben ist das Bekenntnis zum differenzierten Verbraucherleitbild, das unterschiedliche Bedürfnisse anerkennt – ein Paradigmenwechsel weg vom überholten Bild des „mündigen Verbrauchers“.

Die Fortführung des Deutschlandtickets ist vielleicht der wichtigste konkret erwähnte Schritt zur Entlastung der Haushalte und zur Sicherstellung bezahlbarer Mobilität. Doch schon kurz nach Vertragsvorstellung wirft Friedrich Merz in einer Talkshow Zweifel an der Finanzierung des Tickets auf – ein fatales Signal für den Verbraucherschutz.

Zudem sind die konkret erwähnten geplanten Maßnahmen zur Regulierung des Ticketzweitmarktes, die darauf abzielen, Wucherpreise und betrügerische Praktiken bei Kultur- und Sportveranstaltungen einzudämmen, positiv zu bewerten und ein Punkt, der viele Menschen im Alltag tatsächlich betrifft.

Neben den überschaubaren Lichtblicken bleibt der Koalitionsvertrag sonst jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück: Ausgerechnet in den Bereichen, in denen Verbraucher*innen heute besonders gefährdet sind, klaffen gravierende Schutzlücken. So fehlen klare Regeln gegen gefährliche Produkte auf Online-Marktplätzen oder unseriöse Haustürgeschäfte – Situationen, in denen Verbraucher*innen besonders überrumpelt werden. Auch im finanziellen Verbraucherschutz bleibt der Vertrag blass. Hier hagelt es lediglich Prüfaufträge für längst bekannte Baustellen: Überhöhte Basiskontenentgelte und Dispozinsen, Fehlanreize in der Finanzberatung sowie die dringend erforderliche Regulierung von Kryptowerten und des Grauen Kapitalmarkts. Prüfaufträge sind hier eindeutig zu wenig, die Maßnahmen lägen in vielen Bereichen auf der Hand und wären schnell umsetzbar! Besonders gravierend ist zudem, dass am bisherigen Parallelsystem von Provisions- und Honorarberatung festgehalten wird – und das, obwohl Studien immer wieder massive Interessenkonflikte im Finanzvertrieb nachweisen. Hier zeigt sich die Handschrift der Finanzlobby allzu deutlich.

Echte Verantwortung für Verbraucher*innen sieht anders aus: Das Bekenntnis zum nachhaltigen Konsum („Reparieren statt Wegwerfen“) bleibt eine bloße Floskel: Wer Produkte länger nutzen oder reparieren möchte, findet im Koalitionsvertrag wenig Unterstützung. Weder längere Gewährleistungsfristen noch Anreize für Reparaturen, wie Reparaturboni-Programme, sind vorgesehen. Die EU-Vorgaben gegen Greenwashing („Empowering Consumers“) drohen nur halbherzig umgesetzt zu werden, wie es hier weitergeht, um irreführende Werbung und Label a la „Klimaschonendes Fliegen für 20 Euro“ rechtlich wirksam zu unterbinden, ist völlig unklar .

Problematisch ist auch, dass Verbraucherschutz künftig wieder im Justizministerium liegt. Verbraucherschutz braucht klare Verantwortlichkeiten, durchsetzungsstarke Strukturen und eine engagierte Stimme im Kabinett. Verbraucherschutz lebt davon, dass starkes Recht im Sinne von Verbraucher*innen geschaffen und wirksam durchgesetzt werden kann. Wenn das Justizministerium hier künftig Vorschläge für neue rechtliche Rahmenbedingungen macht, wird es in Zukunft vermutlich kein anderes Ministerium mehr geben, das hier in der Kabinettsberatung im Zweifel Widerspruch im Sinne der Verbraucher*innen einlegt. Durch den angekündigten Bürokratierückbau droht obendrein ein gefährlicher Rückschritt: Wichtige Errungenschaften im Verbraucherschutz könnten schleichend abgebaut werden.

Unterm Strich setzt der Koalitionsvertrag mit dem neuen Verbraucherleitbild und der Regulierung des Ticketmarkts wichtige Akzente – doch diese Lichtblicke verblassen sofort angesichts zahlreicher Prüfaufträge und unkonkreter Versprechen, wo klare Regeln und mutige Schritte dringend gebraucht würden. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit und steigender Preise braucht es eine Politik, die Verbraucher*innen nicht im Unklaren lässt, sondern ihnen Verlässlichkeit und Schutz bietet.

Als Grüne im Bundestag werden wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Verbraucherschutz nicht zur Randnotiz wird, sondern als zentrales Querschnittsthema in allen Politikfeldern mitgedacht wird und nicht hinter Wirtschaftsinteressen zurückfällt.

Abstimmung über Schuldenbremse & Sondervermögen

Abstimmung über Schuldenbremse & Sondervermögen

Im Deutschen Bundestag haben wir heute – in der Zusammensetzung der Abgeordneten der 20. Wahlperiode – über ein umfassendes Paket von Grundgesetzänderungen abgestimmt, das mehr Ausgaben für Investitionen, Verteidigung und Hilfen für die Ukraine ermöglicht.

Ob ich dem zustimmen kann und will, darüber habe ich lange nachgedacht und bin letztlich, nachdem heute ein stark durch uns Grüne verbesserter Entwurf auf dem Tisch lag, zu dem Ergebnis gekommen, dass ich mit ‚Ja‘ stimmen werde. Auch, wenn nicht alles an dem vorliegenden 12-seitigen Antrag über Änderungen im Grundgesetz optimal ist.

Zum Hintergrund meiner Entscheidung:

Es ist bitter zu sehen, dass wir als Grüne bereits letzte Legislatur und im Wahlkampf darauf aufmerksam gemacht haben, dass es massive Investitionen in Infrastruktur und Sicherheit braucht, die ohne neue Schuldenaufnahme und idealerweise eine umfassende, gut durchdachte Reform nicht machbar sind.

Dies wurde von der CDU/CSU in der Opposition wie auch von der FDP als Koalitionspartei lange geleugnet. Kurz nach der Wahl dann machte Friedrich Merz es sich zu eigen und brachte ein Paket in den Bundestag ein, das mehrere Sondervermögen vorsah. Mit den Mehrheiten des alten Bundestages wollte er Geld auf den Weg zu bringen, mit dem er in einer neuen Koalition dann würde agieren können. Ich hatte zu diesem ersten Entwurf viele Fragen und Unklarheiten, insbesondere störte mich auch, dass Klima-, Umwelt- und Naturschutz darin genauso wenig eine Rolle spielten wie im veröffentlichten Sondierungspapier. Hierzu habe ich gemeinsam mit Tobias Goldschmidt, grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein, auch mit dem Hamburger Abendblatt gesprochen.

Gleichzeitig war und ist uns Grünen sehr wichtig, angesichts internationaler Herausforderungen gerade jetzt schnell in Sicherheit in Deutschland zu investieren sowie die geplanten 3 Milliarden Euro Soforthilfen für die Ukraine schnell auf den Weg zu bringen. Denn in der Ukraine wird letztlich der Frieden in Europa verteidigt. Um das klarzumachen, brachten wir einen eigenen Antrag ein, der den Sicherheitsbegriff deutlich breiter fasst als nur die Stärkung der Bundeswehr. Dies ist für uns zentral. Russland führt schon heute Krieg auch gegen uns und andere Länder Europas – durch Angriffe im virtuellen Raum sowie auf zentrale Versorgungselemente der Infrastruktur wie zum Beispiel Internetkabel in der Ostsee. Wir müssen daher unsere Verteidigungsfähigkeit entscheidend stärken.

Für mich ist es zentral, dass wir mit dem letztlich ausgehandelten Paket nun diesen breiteren Sicherheitsbegriff verankert haben und die Soforthilfen freigeben. Für mich ist es wichtig, dass dies tatsächlich noch in der 20. Legislatur geschieht, weil unklar ist, ob es dafür in der 21. Wahlperiode noch die Mehrheiten gibt.

Daneben sind hohe Investitionen in die Infrastruktur zwingend nötig. Nach meiner Einschätzung hätte man die Weichen dafür aber auch in der nächsten Legislatur noch in Ruhe stellen können – ob über eine grundlegende und durchdachte Reform der Schuldenbremse oder ein Sondervermögen. Die Art und Weise, wie es in den letzten Tagen innerhalb von vier Tagen Beratungszeit durch die Gremien des Parlaments gepeitscht wurde, ist vielleicht das, was mir an dem gesamten Verfahren am meisten Bauchschmerzen bereitet. Denn dadurch fehlte die Zeit, grundlegend zu diskutieren und zu verankern, was unter zukunftsgerichteten Investitionen, für die nun 500 Milliarden Sondervermögen zur Verfügung stehen sollen, wirklich zu verstehen ist. Das Verfahren war und ist der Breite des Themas und der Entscheidung, die wir als Parlamentarier*innen zu treffen haben, in keiner Weise angemessen. Leider wurde eine getrennte Abstimmung über Ausgaben für Sicherheit sowie das Sondervermögen für Investitionen durch SPD und Union konsequent abgelehnt.

Ich bin sehr froh, dass wir als Grüne unter diesen Voraussetzungen im Investitions-Sondervermögen noch verankert haben, dass Klimaneutralität bis 2045 bei den Investitionen ein zentrales Ziel sein muss und dass allein 100 Milliarden aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds verschoben werden. Auch das verankerte Kriterium der Zusätzlichkeit ist zentral. Denn es bedeutet, dass ohnehin veranschlagte Ausgaben im Kernhaushalt nicht einfach zu Investitionen umdeklariert und ins Sondervermögen verschoben werden können, um im Kernhaushalt Platz für Wahlgeschenke wie zum Beispiel die Wiedereinführung der Agrardiesel-Subventionen zu schaffen.

Trotzdem ist klar: wir werden als Grüne aus der Opposition heraus nur begrenzt Kontrolle darüber haben, was mit dem zur Verfügung gestellten Geld genau geschieht. Auch das ist das Wesen der Demokratie: über Ausgaben entscheiden in erster Linie jene, die eine Regierung bilden, wir Grüne gehören dieser in den nächsten vier Jahren voraussichtlich nicht an.

Mit dem Sondervermögen für Investitionen, für das wir mit dem Ziel der Klimaneutralität bestimmte Vorgaben gemacht haben, können vermutlich auch neue Autobahnen oder im Zweifel sogar Atomkraftwerke reaktiviert werden, was wir als Grüne für grundlegend falsch halten. Deshalb gilt es, die Ausgaben in den kommenden Jahren aus der Opposition heraus gut und sorgfältig zu beobachten, zu debattieren und zu kontrollieren! Trotz all dieser dargelegten Zweifel und Unsicherheiten überwiegt bei mir am Ende die Zustimmung zu dem, was wir als Grüne in den Verhandlungen an Erfolgen noch verankern konnten. Demokratie bedeutet immer, Kompromisse zu machen und sich nie zu 100 Prozent mit der eigenen Vorstellung durchzusetzen. Doch dass dieser Staat und diese Demokratie mit den Parteien der demokratischen Mitte jetzt die Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen, ist für mich ein hoher Wert. Das ist in Kombination mit der dringenden Notwendigkeit der Friedenssicherung in Europa für mich heute das zentrale Motiv dafür, dem ausgehandelten Paket für Staatsausgaben meine Zustimmung zu geben.

PM zu Drogentoten: Drug-Checking und Obdachlosigkeit anpacken

PM zu Drogentoten: Drug-Checking und Obdachlosigkeit anpacken

Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Fraktion des 20. Bundestags, kommentiert die aktuell veröffentlichte Zahl der Drogentoten 2024 in Hamburg wie folgt:

„Jede Person, die durch den Konsum von Drogen stirbt, ist eine zu viel. Die Zahl von 102 Verstorbenen im vergangenen Jahr in der Hansestadt ist dabei ein klarer Handlungsaufruf an uns Politiker*innen:

Im Bundestag haben wir in 2023 endlich die rechtliche Grundlage dafür gelegt, Drug-Checking in den Bundesländern zu ermöglichen. Das muss der künftige Senat mit als erstes angehen: In Hamburg braucht es in der kommenden Legislatur endlich schnell die landesrechtliche Verordnung zur Ermöglichung von Drug-Checking-Projekten. Betroffenen wird es dadurch ermöglicht, ihre Substanzen auf Wirkungs- und Reinheitsgehalt unkompliziert testen zu lassen und somit sicherer und sauberer zu konsumieren.

Auch Obdachlosigkeit ist ein großes Problem unter Suchtmittel-Gebraucher*innen mit riskantem Konsum. Durch die Obdachlosigkeit fehlen vielen Drogengebraucher*innen die Rückzugsräume zum sicheren ungestörten Konsum jenseits von Drogenkonsumräumen. Hilfsprojekte, Anlaufstellen und Housing First müssen deshalb dringlichst ausgebaut werden und auch für Suchtmittelkonsument*innen zugänglich sein. Die kommende Hamburger Regierung sollte sich das als Mission machen.“

Interview: Kein Sondervermögen ohne Klimaschutz

Interview: Kein Sondervermögen ohne Klimaschutz

Das Hamburger Abendblatt hat mit Tobias Goldschmidt, Umweltminister in Schleswig-Holstein, und mir über die Pläne von Union und SPD zur Reform der Schuldenbremse gesprochen. Für uns ist klar: Es braucht eine Reform der Schuldenbremse – dazu haben wir Grüne immer gestanden. Die aktuellen Vorschläge der zukünftigen Koalition lehnen wir jedoch ab: Ein Sondervermögen Infrastruktur muss zusätzliche Bedarfe abdecken, und besonders in Klima- und auch Küstenschutz investiert werden. Den ganzen Artikel im Hamburger Abendblatt findet ihr hier (hinter der Bezahlschranke).

Mitbestimmung von Patient*innen: Hamburgs Weg

Mitbestimmung von Patient*innen: Hamburgs Weg

Vor zwei Wochen war ich in der Verbraucherzentrale im Gespräch mit der Stabstelle Patientenbeteiligung. Sie koordiniert unter anderem die Besetzung zentraler Hamburger Gesundheitsgremien mit ehrenamtlichen Menschen, die sich dort für die Rechte von Patient*innen engagieren.

Ein Ausschuss, für den es in Hamburg beispielsweise Patient*innen-Vertretungen zu organisieren gilt, ist der Zulassungsausschuss für Arztsitze.

Im Sozialgesetzbuch ist die Beteiligung von Interessensvertretungen der Patient*innen geregelt, dies kann über die Einrichtung einer Stabsstelle erfolgen – in Hamburg gibt es diese seit dem 01.02.2024 . Auch wenn noch nicht alle aufwendigen Ehrenämter mit Freiwilligen besetzt sind, ist seitdem viel passiert in der Akquise motivierter Menschen.

Ebenfalls zu den Aufgaben gehört ein bundesweiter Austausch der Stabstellen über die Ausgestaltung ihrer Arbeit. Dort gibt es noch große Unterschiede. So sind manche Stabstellen beispielsweise immer noch ausschließlich ehrenamtlich organisiert.

Die Mitbestimmung von Patient*innen ist wichtig, um die Stimmen der Betroffenen in die Entscheidungen des Gesundheitswesen einzubringen. Bisher haben sie sowohl auf Landesebene, als auch auf Bundesebene in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jedoch nur eine beratende Funktion. Aus meiner Sicht ist es wichtig, die Mitbestimmung institutionell zu verankern, etwa durch Stimm- und Vetorechte. Ein Vorstoß, dies auch für den Gesamtdeutschen Bundesausschuss zu erreichen, welcher zentrale Entscheidungen im Gesundheitswesen regelt, ist in der vergangenen Legislatur an trotz Verankerung im Koalitionsvertrag und Diskussionen über konkrete Vorschläge im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz am Ende leider nicht mehr umgesetzt worden . Dies jedoch weiter voranzubringen kann ein wichtiges Zeichen für die Mitbestimmung auf Landesebene setzen.

Ich freue mich, dass die Hamburger Stabstelle sich durch die Arbeit von Frau Schefe für eine effektive Mitbestimmung von Patient*innen einsetzt und werde mit ihr auch künftig kontinuierlich im Gespräch bleiben. Mehr Informationen zur Arbeit der Stabsstelle finden sich auch hier auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg.