Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten kommt

Etwa jede dritte Frau in Deutschland hat im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt. Für die Betroffenen ist es oft ein traumatisches und schmerzhaftes Erlebnis, welches mit einer enormen seelischen und körperlichen Belastung einhergeht. Insbesondere, wenn die Fehlgeburt nach der 12. Woche eintritt – dem Zeitpunkt, wenn es eigentlich oft heißt, die „kritische Phase“ der Schwangerschaft sei vorbei. Entsprechend braucht es nach Fehlgeburten eine Schutz- und Schonzeit, um diese körperlich wie psychisch zu verarbeiten. Bislang mussten Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche hatten, sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Ob sie diese auch bekamen, oblag dem Ermessen der behandelten Ärzt*innen.

In der letzten regulären Sitzungswoche des Bundestages haben sich nun mehrere Fraktionen zusammengeschlossen, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen – mit Erfolg. Das ist nicht nur ein starkes demokratisches Zeichen, sondern neben dem Gewalthilfegesetz ein weiterer frauenpolitischer Meilenstein.

Mit dem gestaffelten Mutterschutz, der bereits zum 1. Juni 2025 in Kraft tritt, schließen wir die Schutzlücke, indem wir betroffene Frauen in dieser schwierigen Lebenslage gezielt unterstützen. Nach Fehlgeburten bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche können die betroffenen Frauen nun selbstbestimmt entscheiden, ob sie weiterarbeiten oder sich krankschreiben lassen und sich mit Mutterschutzleistungen psychisch und physisch erholen. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, umso länger ist der Mutterschutz, der genommen werden kann. Konkret bedeutet dies, dass Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, für bis zu zwei Wochen in Mutterschutz gehen können, ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es bis zu sechs Wochen und ab der 20. Schwangerschaftswoche sind es bis zu acht Wochen Regenerationszeit, die ermöglicht werden. Es ist zudem das wichtige Signal: Petitionen wirken! Denn das Vorhaben wurde gesetzlich auf den Weg gebracht, nachdem sich der Petitionsausschuss mit diesem durch eine Petentin eingebrachten Anliegen intensiv befasst hat. Bereits im Koalitionsvertrag war eine Ausweitung des Mutterschutzes nach Fehlgeburten ab der 20. Schwangerschaftswoche vereinbart. Dass der beschlossene Text mit dem gestaffelten Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche nun einen Schritt weitergeht, ist konkret der Petition zu verdanken, der sich über 70.000 Unterzeichner*innen auf unterschiedlichen Plattformen angeschlossen hatten. Petitionen sind ein Kernbestandteil jeder liberal-demokratischen Staatsform und damit ein wichtiges Element echter Demokratie. Wie in diesem Fall oder aber auch bei der Petition zu ME/CFS zeigen sie oft gesetzliche Blindflecke und grundsätzliche Gerechtigkeitslücken auf oder aber bringen frische Ideen in den parlamentarischen Diskurs. Mehr zur Bedeutung von Petitionen finden Sie hier.

Besuch bei der AG interkultureller Jugendverbände

Besuch bei der AG interkultureller Jugendverbände

Als Altonaer Direktabgeordnete ist es mir wichtig, mit Vereinen und Initiativen im ganzen Bezirk im Gespräch zu sein. Im Januar habe ich darum mit Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion in Hamburg, die Arbeitsgemeinschaft interkultureller Jugendverbände e.V. in Altona-Altstadt besucht.

Unter dem „Dach“ der AGIJ versammeln sich in Hamburg 38 interkulturelle Mitgliedsverbände. Sie alle arbeiten nach dem Motto „Jugendliche für Jugendliche“ – und alle einzelnen Vereine arbeiten komplett ehrenamtlich! Von Bildungsinitiativen über Freizeitaktivitäten bis hin zu Beratung bei Schul- und Ausbildungsfragen: Durch die AGIJ werden die Mitgliedsorganisationen und die dort aktiven Jugendlichen bei vielen Herausforderungen unterstützt. Zudem gibt es viele gemeinschaftliche Freizeitangebote für sie.

In unserem Gespräch wurden zentrale Probleme deutlich, die wir für unsere politische Arbeit mitnehmen:

  • Soziale gemeinnützige Vereine werden oft als Gewerbe eingestuft, was bei der Raumsuche hohe Mieten und fehlende Mittel für Modernisierungen bedeutet. Ungeeignete Räume, auf die sie oft ausweichen müssen, erschweren die wichtige Arbeit.
  • Als eine Organisation in Hamburg, die viele Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund erreicht, bietet die AGIJ kostenlosen Schwimmunterricht an, doch es fehlen passende Schwimmbäder, Kurszeiten und die nötige Finanzierung.

Was wir auch mit nehmen: Die Arbeit solcher Vereine ist unverzichtbar. Sie brauchen dringend unsere Unterstützung und sichere konstante Finanzierung der Angebote und Räumlichkeiten!

Rückblick auf die Sitzungswoche

Rückblick auf die Sitzungswoche

Ein Rückblick auf die letzte Sitzungswoche der 20. Legislatur: es bleibt ein Gefühl von Traurigkeit und Fassungslosigkeit

Nur noch zwei einzelne Sitzungstage wird es in dieser 20. Legislatur des Deutschen Bundestages im Februar geben, die letzte komplette Sitzungswoche aber mit allen parlamentarischen Routinen von Arbeitsgruppen-Treffen, Fraktionssitzungen und Plenardebatten ist seit Freitag vorbei.

Und sie hinterlässt bei mir im Rückblick eine große Leere und Traurigkeit. Denn ein Grundkonsens, auf den sich die demokratischen Fraktionen – insbesondere auch als Lehre aus der Geschichte – geeinigt hatten, wurde aufgekündigt: die Vereinbarung, keine parlamentarischen Mehrheiten dadurch erreichen zu wollen, dass man dabei auf die Stimmen von Rechtsextremisten setzt. Das ist es, was als so genannte Brandmauer unsere Demokratie eigentlich davor schützen muss, dass jemals wieder Extremisten in diesem Land den politischen Kurs mitbestimmen können.

Dass dieser bis letzte Woche klar immer wieder miteinander vereinbarte Weg von der CDU/CSU unter Mitwirkung der FDP plötzlich verlassen wurde, ist umso unverständlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass es in der letzten Sitzungswoche durchaus noch zu vielen erfolgreich verhandelten Gesetzen kam, die verabschiedet wurden. Vom Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bis zum Gewalthilfegesetz oder der Einführung von gestaffelten Mutterschutzregelungen nach Fehlgeburten konnte durchaus einiges in dieser letzten Sitzungswoche noch erfolgreich verabschiedet werden. Einiges davon durch Stimmen der FDP, einiges durch Stimmen der Union, bei manchen Gesetzen waren sich sogar alle Fraktionen am Ende einig.

Doch ich kann mich über diese politischen Fortschritte auf den letzten Metern kaum freuen, denn die Debatten, die ich erst am Mittwoch, insbesondere dann aber am Freitag im Plenum des Deutschen Bundestages – der so genannten Herzkammer der Demokratie – erleben musste, lassen mich fassungslos zurück. Hass, Hetze und Verachtung gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen und auch Minderheiten wurden in einer Schärfe geäußert, wie ich es bisher noch nicht erlebt habe. Ich bin damit groß geworden zu wissen, dass im Parlament um die politische Richtung gestritten wird, die Parlamentarier*innen sich aber im Grundsatz darüber einig sind, Menschenwürde zu achten und ALLE Menschen, die in diesem Land leben, über klare Regeln der Rechtsstaatlichkeit zu schützen.

Leider ist mein Eindruck, dass insbesondere Teile der Union das nicht mehr ernst meinen. Wenn Geflüchtete, die in unserem Land Schutz gefunden haben, unter Generalverdacht gestellt und Frauen verhöhnt werden, dann ist leider ein seit 80 Jahren überwunden geglaubter Tiefpunkt wieder erreicht. Ich habe in der Debatte um das so genannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ den Plenarsaal am Freitag verlassen, weil ich es nicht mehr ertragen konnte. Anderen Mitgliedern meiner Fraktion, die ich mit Fassungslosigkeit im Gesicht auf dem Gang traf, ging es ähnlich. Dass die Abstimmung über das Gesetz am Ende knapp scheiterte, war ein kleiner Trost, doch der allergrößte Schaden war da schon längst angerichtet und wird bleiben!

„Nie wieder ist jetzt!“ ist für mich unendlich viel mehr als ein einziger Satz, der auf Demonstrationen gerufen wird. Es ist der unwiderrufliche Auftrag, mit dafür zu sorgen, dass in Deutschland nie wieder Extremisten an die Macht kommen und dass nie wieder ein Klima der Verrohung entsteht, in dem Menschen unter Generalverdacht gestellt und Brandsätze in Wohnhäuser geworfen werden, weil jemand vermeintlich den „falschen“ Nachnamen trägt, die „falsche“ sexuelle Orientierung hat, der „falschen“ Partei angehört oder oder oder… Nach dem, was ich im Deutschen Bundestag im Plenum vergangene Woche hören musste, habe ich leider die riesige Sorge, dass all das plötzlich nicht mehr in weiter Ferne ist, sondern viel zu real plötzlich wieder näher rückt.

Danke danke danke an all die vielen Demonstrierenden, die dieser Tage in ganz Deutschland auf die Straße gehen und einmal mehr klar machen: Wir sind mehr! Und wir lassen diese Menschenfeindlichkeit in Deutschland keinen Schritt weiter zu!

„Nie wieder ist jetzt!“ ist für mich auch ein Auftrag und eine riesige Verantwortung für die nächste Legislatur. Wir lassen uns unsere Demokratie nicht wieder von Extremisten zerstören. Und wir wollen in diesem Land weiterhin friedlich zusammenleben – mit Menschen, die unterschiedlichste Erfahrungen, Gefühle und kulturelle Eindrücke in unsere Gesellschaft mit einbringen. Wir sind so viel mehr!

Pressemitteilung: Gewalthilfegesetz beschlossen

Pressemitteilung: Gewalthilfegesetz beschlossen

Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels:
Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint


Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.


Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:


„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“


Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.

26 Mio. Euro für Meeresschutz in Nord- und Ostsee

26 Mio. Euro für Meeresschutz in Nord- und Ostsee

Über Gelder aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert das grün geführte Bundesumweltministerium Meeresschutzprojekte in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachen. Mit 26 Millionen Euro unterstützt die Bundesregierung den Schutz und die Wiederherstellung von Salzwiesen, Seegraswiesen und Algenwäldern sowie ein ökologisches Sedimentmanagement. Mit diesen Projekten leistet das Ministerium nicht nur echte Pionierarbeit für die Wiederherstellung von kohlenstoffreichen Küstenökosystemen, sondern schafft gleichzeitig auch die Grundlagen für den natürlichen Klimaschutz in unseren Küstengewässern und leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt.

Denn wie zuvor in einem ausführlichen Artikel auf meiner Homepage erläutert, haben gesunde marine und küstennahe Ökosysteme wie Salzmarschen, Seegraswiesen und Algenwälder einen dreifachen Nutzen für Mensch, Natur und Tier:

  1. Sie bieten zahlreichen terrestrischen und marinen Tier- und Pflanzenarten sowohl Schutz als auch Nahrung und sind damit wesentlich für den Erhalt der biologischen Vielfalt.
  2. Gerade im Hinblick auf den steigenden Meeresspiegel infolge des Klimawandels schützen Küstenökosysteme vor Hochwasser und Überschwemmung. Durch ihr teilweise tiefreichendes Wurzelwerk können sie den Meeresboden stabilisieren und damit als Wellenbrecher sowohl Meeresströmungen als auch Sturmfluten ausbremsen und die Küsten vor Erosion schützen. Durch die Anhäufung von Sediment bieten sie zudem kontinuierlichen Schutz vor steigenden Meeresspiegeln.
  3. Vegetationsreiche Küstenökosysteme sind hochproduktive, lebendige Speicherwerke des sogenannten „Blauen Kohlenstoffs“ (eng. Blue Carbon) und können um Vielfaches schneller Kohlenstoff binden als ein Wald an Land. Die oftmals luftdicht abgeschlossenen Kohlenstofflager im Küstensediment können viele Jahrhunderte oder gar Jahrtausende überstehen, solange die sie schützenden Biotope zumindest erhalten bleiben oder – noch besser – wachsen und gedeihen können.

Trotz oder gerade wegen ihrer Mehrfachnutzen wurden viele Küstenökosysteme durch direkte menschliche Eingriffe und Aktivitäten, aber auch durch den menschengemachten Klimawandel stark geschädigt oder irreversibel zerstört. Damit sie ihre Ökosystemleistungen wieder vollumfänglich wahrnehmen und den steigenden Herausforderungen infolge des Klimawandels besser begegnen können, brauchen wir eine Wiederherstellungsoffensive für unseren marinen und küstennahen Lebensräume. Daher freue ich mich besonders, dass in einem eigenen Handlungsfeld zu „Meeren und Küsten“ des ANK die Stärkung dieser wichtigen Lebensräume in den Mittelpunkt gestellt wird.

Die Küstenländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben in diesem Rahmen bereits 15 Projekte entwickelt. Die ersten acht Projekte können nun starten und werden mit rund 26 Millionen Euro durch das ANK gefördert. Mit dabei ist beispielsweise auch das Projekt „Klimasalzwiese“, mit dem meine Stadt Hamburg Wiederherstellungsoptionen für Salzwiesen im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer erarbeitet. Mit dem Projekt sollen Lebensräume auf der Insel Neuwerk sowie um die Scharhörnplate untersucht und naturnah entwickelt werden. Eine Übersicht über die Projekte und weitere Infos gibt es hier.


PM: Weniger Verpackungsmüll

PM: Weniger Verpackungsmüll

Tübingen hat eine kommunale Verpackungssteuer eingeführt, um dem Müllproblem in der Stadt zu begegnen. Dagegen hatte ein Schnellrestaurant geklagt und heute vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dazu erkläre ich als Sprecherin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit & Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:

„Ich freue mich über das Urteil, weil es ab heute keine Ausrede mehr für Kommunen gibt, sich nicht um das Verpackungsmüll-Problem zu kümmern. Das Tübinger Modell der Verpackungssteuer sollte Schule machen und schnell Nachahmer*innen finden. Aktuell ist es für Verbraucher*innen schwierig, Mehrwegangebote zu nutzen, weil viele Restaurants und Imbisse auch der Mehrweg-Angebotspflicht nicht nachkommen – wie eine Untersuchung der Umwelthilfe offenbart hat. Ein besserer Vollzug bestehender Regeln gemeinsam mit der flächendeckenden Verpackungssteuer bietet die große Chance, den riesigen Berg an Verpackungsmüll, der oftmals auf der Straße oder in Parks zurückbleibt, deutlich zu verringern.

Leider hat die FDP im Bundestag verhindert, dass wir auch auf Bundesebene weiterkommen. Mit den Eckpunkten zu einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll von Steffi Lemke wurden Wege aufgezeigt, Verpackungsmüll einzusparen und Konsument*innen die Wahlfreiheit zu lassen. Im Supermarkt sollte es bei Getränken immer auch eine Mehrweg-Alternative geben. Mehrwegflaschen sollten überall zurückgegeben werden können. Beim Vor-Ort-Verzehr braucht es keine Einwegverpackungen. Und wenn sich die Füllmenge eines Produktes verringert, sollte auch die Verpackung schrumpfen. Wir sind weiterhin offen, diese Vorschläge im Bundestag umzusetzen.“

Die Pressemitteilung wurde unter anderem aufgegriffen von msn.com, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), regionalHeute, der Augsburger Presse, Tixio, madeinbocholt.de, Report-K und eu-schwerbehinderung.eu.

Umweltpolitischer Neujahrsempfang in Övelgönne

Umweltpolitischer Neujahrsempfang in Övelgönne

Wo steht die Umwelt- und Naturschutzpolitik in Hamburg und Berlin und wie muss sie nach den Wahlen weitergehen?

Das war die zentrale Frage, die ich in der letzten Woche beim Neujahrsempfang meines Kreisverbands im Museumshafen Övelgönne mit meinen Gästen diskutiert habe:

  1. Meine Kollege Jan-Niclas Gesenhues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium, hat zu Beginn aufgezeigt, warum Umwelt- und Naturschutz in die Offensive kommen muss und was jeder und jede vor Ort davon hat und dafür tun kann; und wie sein Opa ihn für die Natur begeistert hat.
  2. Sophie Lampl von Greenpeace erläuterte, dass der Naturschutz im Bund und international künftig noch weiter unter Druck gerät und wie wichtig es nun ist, gemeinsam für weitere Verbesserungen einzutreten und eine Vorreiterrolle in Europa sowie weltweit einzunehmen.
  3. Anselm Sprandel von der Hamburger Umweltbehörde (BUKEA) berichtet, dass Umwelt- und Naturschutz oft das Bohren dicker Bretter verlangt, was in Hamburg in den letzten Jahren aber aufgrund des unermüdlichen Einsatzes von Politik und Zivilgesellschaft, z.B. mit der Vereinbarung „Hamburgs Grün erhalten“, geschafft wurde, teilweise auch unterhalb der öffentlichen Wahrnehmungs-Schwelle. Gerade beim Kohleausstieg und der Dekarbonisierung von Energie- und Wärmeversorgung ist Hamburg bundesweit Vorbild.
  4. Und Katharina Schmidt vom Nabu Hamburg betonte, wie wichtig der Einsatz und das Engagement vor Ort sind, um konkrete Verbesserungen vor Ort zu schaffen und Menschen für den Umweltschutz zu gewinnen.

Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende unserer Bundestagsfraktion, hat das Panel fachkundig und charmant moderiert und so gut auf die Zeit geachtet, dass am Ende genügend Raum blieb, sich in kleineren Runden bei Getränken und Häppchen zu unterhalten und weiter zu diskutieren.

Ich habe mich über die Resonanz und das Interesse gefreut und verspreche, mich weiter für den Umwelt- und Naturschutz einzusetzen.

PM: Mehr Schutz vor Fluglärm

PM: Mehr Schutz vor Fluglärm

Heute berichtet das Abendblatt, dass der nächtliche Flugverkehr in Hamburg zugenommen hat. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete aus Altona sowie Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Bundestages, gemeinsam mit Lisa Kern, Bürgerschaftsabgeordnete für Lokstedt/Niendorf/Schnelsen und Sprecherin für Verbraucherschutz (beide Grüne):

„Die zunehmenden Flugbewegungen nachts am Hamburger Flughafen müssen endlich ernst genommen werden! Fluglärm ist für die Hamburger*innen den ganzen Tag über eine der wesentlichen Lärmbelastungen, nachts ganz besonders. Verspätungen sind der Hauptgrund, warum Flugzeuge nach wie vor auch nach 23 Uhr starten und landen und somit die Nachtruhe stören. Die zuständige Wirtschaftssenatorin muss hier tätig werden. Die bisherigen Regelungen sind zu lasch, um vermeidbare Starts und Landungen nach 23 Uhr einzuschränken. Dafür braucht es klarere Definitionen, was ‚unvermeidbaren Verspätungen‘ sind und als Grüne sind wir auch der Meinung, dass eine Verkürzung der Betriebszeiten möglich wären und Entlastung bringen könnten!

Fast ein Viertel mehr Nachtflüge verzeichnete der Flughafen im vergangenen Jahr. Eine erhebliche Mehrbelastung für die Hamburger*innen. Melanie Leonhard darf nicht länger die innenstadtnahe Lage des Flughafens als Ausrede vorschieben: Eine moderne Metropole sichert den Gesundheits- und Lärmschutz seiner Bewohner*innen. Dafür müssen die Airlines in die Pflicht genommen werden: Verspätete Starts und Landungen sollten künftig nur noch mit vorher erteilter Ausnahmegenehmigung der Lärmschutzbeauftragten erlaubt werden. Flachstarts gilt es vollständig zu unterbinden. Darüber hinaus muss am Flughafen die Perspektive der betroffenen Bürger*innen besser einbezogen werden. Wir unterstützen daher die Forderungen von BIG-Fluglärm.“

Jetzt online: Girokonten-Vergleichsportal

Jetzt online: Girokonten-Vergleichsportal

Ein großer Erfolg für den finanziellen Verbraucherschutz! Ab heute geht das Kontenvergleichsportal der Bafin an den Start. Dort könnt ihr neutral und unabhängig fast 7000 Girokonten vergleichen transparent und mit einer guten Übersicht über alle möglichen Gebühren und Konditionen. Dafür haben wir uns lange eingesetzt: in der Opposition, bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag und als Regierungsfraktion.

Im Gebühren- und AGB-Dschungel der Girokonten ist es für Verbraucher*innen schon lange unübersichtlich und kaum möglich, das passende Angebot zu finden. Vergleichswebsites privater Anbieter sind nicht unabhängig und neutral, da sie beispielsweise an abgeschlossenen Verträgen verdienen. Bei ihnen ist also der eigene Umsatz entscheidender als der Verbraucherschutz und die unabhängige Information. Mit dem Kontenvergleichsportal der staatlichen Finanzaufsicht Bafin gibt es nun ein neutrales Angebot. Jede und jeder kann das für die eigenen Bedürfnisse passende Angebot suchen. Berücksichtigt werden etwa die Kontoführungsgebühren, der Dispozins, das Filialnetz, die Gebühren fürs Geldabheben oder die Kosten für Giro- und Kreditkarten. Das ist finanzieller Verbraucherschutz, der direkt bei den Menschen ankommt. Wir freuen uns sehr, nach langem Einsatz kurz vor Ende der Legislaturperiode noch einen so wichtigen Erfolg feiern zu können.

Die Vergleichswebsite findet ihr unter kontenvergleich.bafin.de – Probiert sie doch gerne mal aus.

Kabinett: leichterer Zugang zu Diamorphin-Therapie für Schwerstabhängige

Kabinett: leichterer Zugang zu Diamorphin-Therapie für Schwerstabhängige

Die Substitutionsbehandlung bei einer schweren Opioidabhängigkeit ist seit vielen Jahren eine anerkannte und wirksame Behandlungsmethode, um Betroffenen wieder einen geregelten Tagesablauf und besseren Gesundheitsschutz zu ermöglichen.

Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die medizinischen Behandlungskosten dafür, jedoch bisher nicht für alle Wirkstoffe. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett mit der vierten Novelle der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nun endlich den Weg frei gemacht für den verbesserten Zugang für Menschen mit schwerer Opioidabhängigkeit zur überlebenswichtigen Therapie mit Diamorphin.

Diamorphin, das als sogenanntes „Heroin auf Rezept“ von Kritikern verschrien wurde, hat sich jedoch in der ärztlichen Praxis längst bewährt.

Wir Grüne setzen uns seit langem dafür ein, die gesetzlichen Regelungen hier an die Realität anzupassen. Denn Diamorphin ist für viele Patient*innen die einzige Chance, um einen besseren körperlichen und psychischen Gesundheitszustand zu erreichen und wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Die bisher geltende starre Altersgrenze von 23 Lebensjahren und eine mindestens fünfjährige Abhängigkeit der Patient*innen wurden abgeschafft und damit zwei enorme Zugangshürden abgebaut. Dies kann Leben retten und zumindest Leid und Stress der Betroffenen reduzieren. Denn für viele Patient*innen sind andere Substitute wie Methadon nicht geeignet als Wirkstoff, um ihren Suchtdruck zu mindern.

Mit der Öffnung der Verschreibungsfähigkeit von Diamorphin wird Ärzt*innen auch mehr Kompetenz zugesprochen. Sie können nun besser selbst entscheiden, ob die Voraussetzung für einen Therapiebeginn mit Diamorphin erfüllt sind. Daher ist die BtMVV-Novelle auch für die Substitutionsmedizin insgesamt eine wirklich gute Nachricht. Denn es gibt immer mehr ältere Substitutionsmediziner*innen und immer weniger Nachwuchs. Durch die neue Verordnung wird Rechtssicherheit für die Behandler*innen geschaffen und ihr Ermessenspielraum gestärkt.

Ich hoffe und denke, dass dies auch dazu beitragen kann, dass sich künftig mehr Ärzt*innen für das Angebot von Substitutionstherapie in ihren Praxen entscheiden werden.

Als Gesundheitspolitikerin, aber auch persönlich finde ich: ein echter Meilenstein am Ende dieser Legislatur! Und die Verordnung tritt nach Beschluss durch das Kabinett jetzt auch in Kraft, sie muss nicht durch den Bundestag noch verabschiedet werden.

Ich bin überzeugt, dass es sich lohnt, auch nach den Bundestagswahlen für eine evidenzbasierte Drogenpolitik und damit bessere Gesundheitsversorgung von suchtkranken Menschen zu kämpfen und ich werde mich in Hamburg und bundesweit weiter dafür stark machen! 

Weitere Infos zur Verordnung finden sich hier.