Wer kennt das nicht: Du scrollt abends im Bett durch TikTok, der Akku leer, der Schlaf kurz. Am nächsten Morgen kommst du kaum aus dem Bett. Du weißt: Das kann so nicht weitergehen! Die Plattformen sind so gebaut, dass sie süchtig machen und uns Zeit und Energie rauben – das ist kein Versehen, sondern das Geschäftsmodell. Wir Grüne im Bundestag wollen das ändern: mit der Durchsetzung klarer Regeln für die Konzerne, einem Mindestalter von 14 Jahren und starker Medienkompetenz für alle.
Kurz & Knapp: Mindestalter, Regeln, Medienkompetenz
Soziale Medien bieten für junge Menschen einerseits viele Möglichkeiten für ein gemeinsames Miteinander, sind aber oft auch eine echte Stressfalle. Wir wollen, dass sich die Plattformen ändern – und nicht die jungen Menschen. Deshalb fordern wir sichere Grundregeln für alle, ein Mindestalter von 14 Jahren für TikTok, Instagram und Co., mehr freiwillig zuschaltbare Funktionen Schritt für Schritt mit dem Alter und eine Nationale Strategie für Medienkompetenz. Gleichzeitig müssen die europäischen Regeln endlich konsequent durchgesetzt werden.
Um was geht es?
Instagram, TikTok, Snapchat – für viele Kinder und Jugendliche gehören diese Apps zum Alltag. Dort treffen sie Freund*innen, finden Gleichgesinnte, lernen Neues. Gerade für queere Jugendliche oder junge Menschen in Regionen mit wenig Angeboten sind diese Räume wichtig.
Doch die Plattform-Designs haben nicht die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Blick, sondern wie Meta und Co. maximal viel Geld verdienen können. Sie sollen dich am Bildschirm halten. Endloses Scrollen, Autoplay, auf dich zugeschnittene Feeds – alles zielt darauf, dass du möglichst lange dranbleibst. Denn je länger du scrollst, desto mehr Werbung siehst du. Das bringt den Konzernen Geld. Es kostet jungen Menschen aber Schlaf, Selbstwert und Gesundheit.
Eine Studie der DAK für das Jahr 2025 zeigt: Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland nutzt soziale Medien riskant viel. Fünf Prozent sind sogar krankhaft abhängig. Wer ohne Limit scrollt, hat häufiger Angst, Schlafprobleme oder ein gestörtes Verhältnis zum eigenen Körper. Dazu kommen Hass, Mobbing und Übergriffe. Statt junge Menschen zu schützen, spülen die Algorithmen extreme Inhalte nach oben. Das muss sich ändern, damit Soziale Medien Spaß und nicht krank machen und wir ihre Möglichkeiten wirklich nutzen können.
Unsere Maßnahmen im Überblick
Wir Grüne im Bundestag haben klare Konzepte, die wirklich helfen:
Sichere Grundregeln für alle. Riskante Funktionen wie Autoplay, Endlos-Scrollen und geschäftsmäßige Belohnungssysteme sollen standardmäßig aus sein. Pausenhinweise sollen dagegen von Anfang an mitlaufen. Plattformen müssen KI-Inhalte kennzeichnen.
Mindestalter von 14 Jahren für Social Media. Kinder unter 14 sind vor Plattformen zu schützen, die ihre Zeit und Aufmerksamkeit zu Geld machen. Mit einer klaren Altersgrenze bekommen auch Eltern Entlastung: Sie haben bei einem Streit über den ersten TikTok-Account ein gesetzliches Argument.
Schritt für Schritt mehr Funktionen. Ab 16 Jahren sollen Jugendliche einzelne Funktionen freischalten können. Erst ab 18 Jahren sollen alle Funktionen und Inhalte offenstehen.
Die Durchsetzung der Altersgrenze muss sicher, verlässlich, diskriminierungsfrei, datensparsam und grundrechtsschonend sein. Wir sind klar dagegen, dass alle Menschen im Netz ihren Klarnamen angeben oder ihren Ausweis hochladen müssen.
Nationale Strategie für Medienkompetenz. Kinder und Jugendliche sollen lernen, sich sicher und selbstbestimmt im Netz zu bewegen. Das gehört in Kita, Schule, Sportverein und Jugendarbeit – und Eltern brauchen dafür Unterstützung. Die großen Tech-Konzerne finanzieren das über eine Abgabe auf ihre Werbeumsätze.
Mehr echte Orte zum Treffen. Wer draußen spielt, Sport macht oder im Jugendzentrum Freund*innen trifft, sitzt nicht am Bildschirm. Wir fordern deutlich mehr Geld für Freizeit, Sport und Kultur sowie für die offene Kinder- und Jugendarbeit.
Europäische Regeln endlich durchsetzen. Der Digital Services Act gilt seit Jahren. Doch die großen Plattformen halten sich nicht an ihre Pflichten. Wir fordern klare Fristen, scharfe Kontrollen und wirksame Strafen. Zusätzlich braucht es einen starken Digital Fairness Act, der manipulative Designs europaweit reguliert.
Warum setzen wir uns dafür ein?
Kinder und Jugendliche sollen gesund aufwachsen können – auch in einer digitalen Welt. Ihr Gehirn, ihre Gefühle und ihr Selbstwert entwickeln sich gerade erst. Genau in dieser Zeit reagieren sie besonders empfindlich auf Likes, schnelle Belohnung und den Zuspruch durch andere. Das nutzen die Plattformen gezielt aus.
Wir wollen, dass junge Menschen lachen, raufen, auf Bäume klettern, Pizza essen, Bandproben haben, Sport machen, ihre Grenzen austesten – und danach vielleicht auch scrollen, aber nicht stattdessen. Wir wollen, dass Eltern nicht allein dastehen mit der Frage, wie sie mit ihren Kindern über Medienkonsum sprechen. Und wir wollen, dass die Demokratie stark bleibt. Denn wenn Desinformation und Hetze die Feeds fluten, trifft das uns alle. Es geht um Schutz, um Freiheit – und um die Art, wie wir zusammenleben wollen.
Was die schwarz-rote Regierung macht und warum das nicht reicht
Die Bundesregierung redet viel über Kinderschutz im Netz, lässt aber nichts folgen. Beim Digital Services Coordinator, der die europäischen Regeln in Deutschland überwachen soll, ist nicht einmal die Hälfte der Stellen besetzt. Ohne Personal keine Kontrolle, ohne Kontrolle keine Folgen für die Konzerne.
Auch bei der Altersprüfung ist die Regierung planlos. Manche Vorschläge setzen auf Biometrie oder das Messen von Verhalten – das lehnen wir ab. Solche Verfahren greifen tief in Grundrechte ein und gefährden die Sicherheit im Netz. Wir wollen es besser machen: mit klaren Regeln für die Plattformen, einem durchdachten Mindestalter und einer Durchsetzung, die schützt statt überwacht. Wer Kinder und Jugendliche wirklich schützen will, muss an das Geschäftsmodell der Konzerne ran – nicht an die Daten der Bürger*innen und erst recht nicht an die Daten der Kinder und Jugendlichen.
Auf Antrag der Linken haben wir gestern im Bundestag über die Reform der beitragsfreien Mitversicherung debattiert. Ich habe mich dabei dafür stark gemacht, Care-Arbeit endlich wertzuschätzen. Die ganze Rede hier:
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Zum aktuellen Referentenentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes habe ich als Berichterstatterin für Gesetzliche und Private Krankenversicherung der Grünen Bundestagsfraktion folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
„Der vorgelegte Referentenentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen ist in seiner jetzigen Form unausgewogen, unzureichend und sozialpolitisch kurzsichtig. Statt strukturelle Probleme anzugehen, setzt das Bundesgesundheitsministerium auf Maßnahmen, die vor allem Patientinnen und Patienten direkt belasten – etwa durch Einschnitte beim Krankengeld oder höhere Zuzahlungen. Das ist unsozial und trifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen.
Auch die geplanten Eingriffe auf der Einnahmeseite überzeugen nicht: Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und höhere Abgaben für Minijobs belasten Arbeitgeber, ohne gezielt existenzsichernde Beschäftigung zu stärken oder Fehlanreize beim Wechsel in die PKV zu adressieren. Hier braucht es echte Strukturreformen, etwa die generelle Einführung der Sozialversicherungspflicht für Minijobs oder eine parallele und perspektivisch stärkere Anhebung der Jahresentgeltgrenze.
Positiv ist, dass die Pharmaindustrie stärker in die Verantwortung genommen werden soll. Doch auch hier bleibt der Entwurf hinter dem Notwendigen zurück.
Ziel sollte es endlich sein, die Beitragslast für Versicherte und Arbeitgeber insgesamt zu senken und die Solidarität im System zu stärken. Die Ministerin hätte die Chance, eine Beitragssenkung Realität werden zu lassen, wenn sie die Empfehlungen ihrer FinanzKommission wirklich aufgreifen würde. Stattdessen selektiert sie nur einzelne Empfehlungen und bringt unausgewogen einige neue ein.
Der zentrale blinde Fleck bleibt zudem unangetastet: Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Beitragsmitteln. Solange diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht konsequent aus Steuermitteln finanziert werden, bleibt jede Reform Stückwerk – und verschärft im Zweifel die soziale Schieflage im System.“
Heute hat die Bundesgesundheitsministerin Vorschläge vorgestellt zur Reform der gesetzlichen Krankenversicheurng. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für die GKV der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Der Druck war spätestens seit dem Koalitionsgipfel am Wochenende so groß, dass die Gesundheitsministerin handeln musste. Doch wir wissen, dass er angesichts der Lage in der GKV noch viel höher ist! Leider bleibt sich Nina Warken treu: Sie agiert zögerlich und legt ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen vor, anstatt die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung jetzt anzupacken. Die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit waren ausgewogen, evidenzbasiert und deutlich ambitionierter. Die nun angekündigten Einsparungen von 12 bis 20 Milliarden Euro für das kommende Jahr sind reichlich optimistisch – zumal absehbar ist, dass Lobbygruppen, die Koalitionsfraktionen und auch die Länder im Bundesrat nachsteuern wollen und werden.
Unterm Strich fehlt der Ministerin die politische Rückendeckung im Kabinett, um die versicherungsfremden Leistungen endlich aus Steuermitteln zu finanzieren. Dabei hatte die FinanzKommission hier schon Kompromissvorschläge mitgeliefert – so beispielsweise nur die Zahlung von Mindestbeiträgen für Bürgergeldempfänger*innen statt deren kompletter Kostenübernahme.
Statt den großen Wurf zu wagen und vom Finanzminister einen gerechten Anteil einzufordern, setzt sie auf kleinteilige Flickschusterei, deren Wirkung schon bald verpuffen dürfte. Ich hätte mir mehr Mut und eine echte Reform gewünscht, die die Finanzierung der GKV schon ab nächstem Jahr sichtbar gerechter und zukunftsfest macht – statt mal wieder lediglich Symptombekämpfung zu betreiben.“
BGH-Urteil zu Cannabis-Werbung: Schluss mit verdeckter Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vergangene Woche klargestellt, dass Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegenüber der Öffentlichkeit unzulässig ist. Gesetzliche Grundlage ist dabei das Heilmittelwerbegesetz, das Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel klar untersagt.
Dazu erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte sowie für Drogen-, Sucht- und Cannabispolitik:
„Der Bundesgerichtshof zieht hier eine Grenze rechtlich klar, die gerade in den vergangenen Monaten immer stärker umgangen wurde. Das kann jeder sehen, der sich im öffentlichen Raum oder im Internet bewegt: Werbung für Medizinalcannabis oder auch die Abnehmspritze begegnen uns im Alltag immer mehr. Dabei ist rechtlich eigentlich eindeutig: Verschreibungspflichtige Medikamente sind kein Lifestyle-Produkt und keine Ware für aggressive Vermarktung.
Was wir im Alltag erleben, sind demnach systematische Versuche, das Werbeverbot zu unterlaufen – über Plattformen, Social Media und scheinbar harmlose Informationsangebote. Das untergräbt auch den Patientenschutz, denn es ist für Laien nicht mehr einschätzbar, welche Risiken mit den beworbenen Produkten auch einher gehen können.
Ich erwarte und erhoffe mir nach diesem Urteil, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente endlich möglichst vollständig aus dem öffentlichen Raum wieder verschwindet. Dass wir darüber überhaupt noch diskutieren müssen, zeigt, wie groß die Vollzugsprobleme sind. Es zeigt aber auch, dass wir im Zweifel gesetzliche Nachschärfungen oder höhere Strafrahmen brauchen, wenn sich die Situation nach diesem Urteil nicht verändert.“
Schwarzmarkt sinkt, Clubs bleiben rar – zwei Jahre Cannabis-Legalisierung in Deutschland
Zum zweiten Jahrestag und des heute veröffentlichten zweiten Evaluationsberichts zum Konsumcannabisgesetz erklärt Linda Heitmann, MdB, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Zum Glück ist das kein Aprilscherz: Exakt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes wird erstmals sichtbar, dass der Schwarzmarkt zurückgeht. Immer mehr Konsument*innen bauen selbst an und wissen, was ‚drin ist‘ – das war das Ziel unseres Gesetzes. Dass sich weiterhin nur wenige Menschen in Clubs zum gemeinschaftlichen Anbau zusammenschließen, ist bedauerlich – denn gerade hier läge eine große Chance, den Schwarzmarkt noch schneller und stärker zurückzudrängen. Deshalb appellieren wir an die Bundesländer, Clubgründungen konstruktiv zu begleiten.
Dabei muss immer betont werden: Selbstanbau und Clubmitgliedschaften stehen in Deutschland nur Erwachsenen offen. Kinder und Jugendliche müssen weiterhin streng geschützt werden, Suchtprävention sowie Suchtberatung müssen flächendeckend ausfinanziert sein und wirksam greifen. Verschiedene evaluierende Studien deuten darauf hin, dass der Cannabis-Konsum unter Jugendlichen leicht rückläufig ist. Das ist gut und wenn sich der Trend verfestigt, wäre damit ein weiteres Gesetzesziel erreicht. Wir werden das weiter eng beobachten.
Insgesamt gilt: Es ist bedauerlich, dass Deutschland bei der Cannabis‑Gesetzgebung gerade auf halbem Wege stehen bleibt, weil Union und SPD nicht gewillt sind, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und Modellprojekte für kontrollierte Abgabe zu ermöglichen. Gerade für Gelegenheitskonsumierende könnte dies der Game‑Changer sein, um den Schwarzmarkt und auch die stark gestiegene Nachfrage nach medizinischem Cannabis übers Internet wirksam zurückzudrängen. Länder wie Kanada machen hier schon seit vielen Jahren vor, wie es gehen kann.“
Heute hat die Finanzkommission Gesundheit ihre ersten Ergebnisse mit kurzfristigen Maßnahmen vorgestellt. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für GKV & PKV der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen:
„Noch nie mussten Beitragszahler*innen, die gesetzlich versichert sind, so viel für Gesundheit und Pflege zahlen – und bekommen dafür immer weniger Leistung. Diese Schieflage ist ein Baustein, der die Legitimation unseres Sozialstaats bedroht. Die Bundesregierung versagt: Sie lässt Reformen liegen, treibt mit der Rückabwicklung der Krankenhausreform die Kosten in die Höhe und wälzt die Last einseitig auf die Versicherten ab. Während Konzerne und Pharmaindustrie geschont werden, zahlen über 74 Millionen gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber die Zeche. Dabei ist klar: Immer höhere Lohnnebenkosten sind auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland ein Problem.
Nun hat die FinanzKommission ihre Empfehlungen vorgelegt, nur wenig davon ist neu, denn die Lösungen liegen bei den echten großen Kostenblocks längst vor – von echter Notfallreform über verbindliche Patientensteuerung bis zur Begrenzung der Arzneimittelpreise. Wir blicken nun mit Spannung darauf, ob sich die zerstrittene Koalition auf irgendetwas davon wird einigen können – wirklich glauben tue ich nicht daran. Doch weiterer Stillstand ist fatal, die Geduld der Beitragszahler ist am Ende.
Die FinanzKommission Gesundheit liefert mit ihrem ersten Bericht wichtige und in großen Teilen auch richtige Impulse und zeigt: Es sind kurzfristige Einsparungen und Mehreinnahmen von bis zu 40 Milliarden Euro möglich. Besonders zentral ist die Feststellung, dass versicherungsfremde Leistungen endlich verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Hier macht die Kommission in Bezug auf Bürgergeldempfänger*innen unterschiedliche Ausgestaltungs-Vorschläge. Mindestens mal jenen zur Übernahme der Mindestbeiträge in der GKV sollte die Bundesregierung schnell umsetzen – auch, um sich nicht von der zeitgleich laufenden Klage vorführen zu lassen.
Darüber hinaus sollte aber auch, wie es die Kommission ebenfalls vorschlägt, der Bundeszuschuss dynamisiert werden. Aus meiner Sicht müsste sich dessen Höhe mindestens an den realen Kosten für beitragsfrei mitversicherte Kinder orientieren. Jedes neue Darlehen mit Rückzahlverpflichtung verschiebt Kosten in die Zukunft und ist daher unverantwortlich.
Ebenso begrüßen wir als Grüne die vorgeschlagenen Konsumsteuern auf Alkohol, Tabak und Zucker. Wer gesundheitsschädliche Produkte auf den Markt bringt, muss auch stärker zur Finanzierung der gesundheitlichen Folgen beitragen. Hier sollte die Bundesregierung zügig liefern und wir stehen bereit für eine Diskussion darüber, wie solche Steuern klug ausgestaltet werden sollten.
Klar ist seit heute definitiv: Mit jedem weiteren Zögern verpasst Nina Warken erneut die Chance, Reformen jetzt konkret auf den Weg zu bringen und parlamentarisch zu beraten. Das eigentliche Problem ist nicht der Mangel an Erkenntnissen — es ist der Mangel an politischem Willen.“
Patientenrechte stärken heißt: Hürden abbauen, damit Betroffene von Behandlungsfehlern ihre Rechte besser durchsetzen können.
Die gestrige Anhörung im Bundestag zu einem Antrag von uns Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig… “ hat einmal mehr gezeigt:
Das Problem liegt nicht darin, dass Patientinnen und Patienten keine Rechte haben – sondern dass sie diese oft nicht wirksam durchsetzen können.
Zu hohe Beweislast, lange Verfahren, strukturelle Ungleichgewichte, vermeintliche Gefälligkeitsgutachten… – viele Betroffene geben auf, bevor ihr Fall überhaupt wirklich geprüft wird.
Auch die Beiträge unserer Sachverständigen haben das heute deutlich gemacht:
Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE) hat die Hürden aus Betroffenensicht eindrücklich geschildert,
Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht) die strukturellen Probleme im Arzthaftungsrecht klar benannt.
Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an:
→ Beweislasterleichterung
→ bessere Dokumentation
→ stärkeres, unabhängiges Gutachterwesen
→ mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit
Denn Patientenrechte müssen im Alltag wirken – nicht nur auf dem Papier.
Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion – gerade auch mit Blick auf die Frage: Welche konkrete Veränderung würde Betroffenen am schnellsten wirklich helfen?
Im Rahmen der Debatten um Reformen der Gesetzlichen Krankenversicherung wird aktuell auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner*innen diskutiert. Ich habe der FAZ dazu folgendes Statement gegeben:
„Wir Grüne beschäftigen uns intensiv mit der Frage, welche Hürden im Krankenversicherungssystem einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Studien zufolge ließe sich das Erwerbspotenzial von Frauen in Deutschland um schätzungsweise 800.000 Vollzeitäquivalente steigern.
Die derzeitige Regelung zur beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern ist aus unserer Sicht ein solches Hemmnis, weshalb wir hier klaren Reformbedarf sehen. Wer in Vollzeit Care-Arbeit leistet – sich also um die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmert, sollte in dieser Zeit nach unseren Überlegungen beitragsfrei eigenständig weiter krankenversichert sein. Aktuell geschieht das häufig über den Umweg der „Mitversicherung“. Das schafft, wie wir finden, unnötig Abhängigkeiten in Ehen. Darum wollen wir die Mitversicherung zu einem eigenständigen Versicherungsverhältnis weiterentwickeln, das unabhängig von der Partnerschaft funktioniert, und weiterhin beitragsfreien Krankenversicherungsschutz während der Care-Arbeit ermöglicht.“
Den Artikel in der FAZ dazu findet ihr hier (€), außerdem hat auch T-Online hier zu diesem Thema berichtet.
Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.
In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.
Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.