Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:
Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.
Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.
Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.
Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.
„Veele Jahrhoonderten hebt de Lüüd in’n Noorden vun Düütsland Platt snackt. Wi wullt in’ne Debatte kloor mooken: Plattdüütsch schullt wedder een Paart vun’t Alldag in’ne Geegend werden doon“
Dieses Zitat habe ich der Süddeutschen Zeitung anlässlich der bevorstehenden Niederdeutschen Debatte im Bundestag am kommenden Donnerstag gegeben. Plattdeutsch hat in Norddeutschland eine jahrhundertealte Tradition. Da die Sprache in den letzten Jahren jedoch stark aus dem Alltagsgebrauch verschwunden ist, setze ich mich im Parlamentskreis Niederdeutsch mit Abgeorndeten anderer Fraktionen für den Erhalt der Sprache ein. Ein besonderer Anlass dafür bietet der 25. Jahrestag des Inkrafttretens der EU-Charta der Regional- und Minderheitensprachen am 01. März. Dort werden wir Abgeordenten in einer 45-Minütigen-Debatte Reden in Regional- und Minderheitensprachen halten – und als Norddeutsche ist es mir dabei eine Ehre, meine Fraktion „op Platt“ zu vertreten.
Die Süddeutsche Zeitung hat sich dem ganzen Thema bereits jetzt gewidmet. Hiergeht es zum Artikel.
Als direkt gewählte Altonaer Abgeordnete freue ich mich immer sehr, mit vielen Interessierten auch zu meinen gesundheits- und drogenpolitischen Themen ins Gespräch zu kommen!
Gemeinsam mit Peter Zamory, drogenpolitischer Sprecher in der grünen Bürgerschaftsfraktion, hatte ich drum in die tolle Location der Alten Druckerei im Herzen von Ottensen eingeladen und ca. 45 Personen sind unserer Einladung gefolgt, um mit uns engagiert über eine Drogen- und Suchtpolitik zu diskutieren.
Neben der Frage, was genau im Cannabis-Eckpunktepapier der Bundesregierung steht und wann der Inhalt Gesetz wird, ging es auch viel um Fragen zu Cannabis als Medizin sowie Cannabis im Straßenverkehr. Außerdem wurde engagiert darüber debattiert, warum die strengen Regeln zum Jugend- und Gesundheitsschutz, die rund um die kontrollierte Abgabe von Cannabis künftig gelten sollen, nicht längst schon für andere legal erhältliche Suchtstoffe wie Alkohol die Regel sind.
Wir kommen gern wieder in die Alte Druckerei, wenn sich Neues tut in der Drogen- und Suchtpolitik – dann lest Ihr auf den Plakaten irgendwann den Veranstaltungstitel „Recht auf Rausch III“.
Das Hamburger Abendblatt berichtet heute über den Ausbau der Windenergie in Hamburg und einen Antrag der Landesarbeitsgemeinschaft Energie zu unserem nächsten Parteitag am 25. Februar. Zu diesem habe ich einen Änderungsantrag eingebracht, um noch einmal klar zu machen, dass die Partei den Neubau von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Hamburger Naturschutzgebieten ablehnt. Folgendes Zitat hatte ich dem Abendblatt dazu gegeben:
„Der Ausbau der Erneuerbaren auch in Hamburg muss jetzt mit Priorität vorangetrieben werden, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Aber er darf und muss nicht auf Kosten des Naturschutzes geschehen! Der Hamburger Hafen bietet großes Potential zum Ausbau der Windkraft ohne Beeinträchtigung von Vögeln und anderen Tieren. In den letzten Monaten ist der Eindruck entstanden, als wolle Hamburg möglicherweise auch in ausgewiesenen Naturschutzgebieten neue Windräder errichten, um sein Flächenziel von 0,5 Prozent zu erreichen. Das wollen wir als Grüne ausdrücklich nicht, zumal es nach Bundes-Naturschutzrecht sowieso fast unmöglich ist, hier Anlagen genehmigt zu bekommen. Dass wir Grüne den Neubau von Windrädern in ausgewiesenen Naturschutzgebieten grundsätzlich für falsch halten, muss offenbar aber nochmal klar kommuniziert werden. Deshalb habe ich dazu einen Antrag für den kommenden grünen Parteitag gestellt und freue mich über Unterstützer*innen.“
Zum aktuellen Aromen-Verbot in Tabakerhitzern und Nikotinkonsum bei Jugendlichen erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:
„Den Vorstoß der EU, fruchtige und Minz-Aromen auch für Tabakerhitzer zu verbieten, begrüße ich sehr. Denn diese Geschmacksnoten sind besonders bei jungen Leuten beliebt. Dass das Landwirtschaftsministerium die Vorschläge aus Europa nun schnell auch in ein Gesetz gegossen hat und umsetzt, freut mich. Cem Özdemir hat den Sinn des Gesetzes mit seinem Zitat, „Was tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken“, bereits sehr treffend auf den Punkt gebracht.
Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.
Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.
Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“
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Die Verbandsklage ist eine Initiative der EU und muss nun hierzulande umgesetzt werden. Nachdem das Justiz- und Verbraucherschutzministerium einen Streitpunkt beilegen konnten, wurden heute die Verbände zu Stellungnahme aufgefordert.
Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen:
„Die Verbandsklage ist eine große Chance für effektiveren Verbraucherschutz, die wir nutzen sollten. Dafür muss der Entwurf des Bundesjustizministers jedoch noch an einigen Punkten nachgebessert werden, damit geschädigte Konsument*innen wirklich profitieren und die Justiz spürbar entlastet wird. Entscheidend für den Erfolg der Verbandsklage ist ein spätes Opt-in. Das heißt, geschädigte Personen dürfen sich auch während eines Verfahrens und noch nach dem Urteil der Klage anschließen. So verhindern wir eine Flut von Einzelklagen und entlasten die Gerichte effektiv.
Gleichlaufend dazu muss die Verjährung für alle Betroffenen gehemmt werden, unabhängig davon, ob sie sich der Klage angeschlossen haben. Wichtig ist außerdem, dass die Voraussetzungen, eine solche Klage zu erheben, für inländische und ausländische Verbände gleich sind. Der aktuelle Entwurf stellt hiesige Verbände schlechter; das ist nicht sinnvoll.“
Mit der diesjährigen COA-Aktionswoche vom 12. bis 18. Februar 2023 soll jenen eine Stimme gegeben werden, die oft still, heimlich und vor allem alleine leiden: Children of Addicts, also Kindern aus suchtbelasteten Familien. Unter der Schirmherrschaft des Sängers Max Mutzke, der mit einer alkoholabhängigen Mutter aufgewachsen ist, werden im Rahmen der COA-Aktionswoche bundesweit über 80 Aktionen in Präsenz oder digital durchgeführt, um auf die schwierige Lebenssituation von Kindern aus suchtbelasteten Familien aufmerksam zu machen. Unterschiedlichste Krankenkassen und Verbände unterstützen und fördern die Aktionswoche.
Schätzungsweise 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wachsen allein in Deutschland mit einem alkoholkranken Elternteil auf. Hinzu kommen ca. 40.000 bis 60.000 Minderjährige, deren Eltern abhängig von illegalisierten Substanzen sind, sowie eine große Anzahl von Kindern, die in Familien mit einer nichtstofflichen Sucht (z.B. Glücksspielsucht, Medien- und Onlinesucht, Arbeitssucht, Beziehungssucht, Sexsucht) aufwachsen. Für verhaltensbezogene Süchte gibt es jedoch keine verlässlichen statistischen Daten. Daher wird die Zahl der Kinder, die in einer suchtbelasteten Familie leben, auf insgesamt drei Millionen geschätzt, aber es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Jedes sechste Kind in Deutschland lebt demnach in einer Familie, in der Alkohol, andere Drogen oder eine verhaltensbezogene Suchterkrankung den Alltag prägen.
Wenn man bedenkt, dass Kinder aus suchtbelasteten Familien ein ca. sechsfach höheres Risiko tragen, selbst eine Suchterkrankung im Erwachsenenalter zu entwickeln, ist es auch im Hinblick auf Prävention unabdinglich, diese Personengruppe stärker in den Fokus zu nehmen. Unter anderem durch Schulungen und Sensibilisierung müssen wir ein stärkeres Bewusstsein dafür schaffen, dass bei Kindern und Eltern angesetzt werden muss und dass es sich bei Sucht um eine Erkrankung handelt, die durch gezielte Therapie behandelbar ist. Damit die vorhandenen Unterstützungsangebote jedoch überhaupt in Anspruch genommen werden, müssen wir zum einen die bürokratischen Hürden beim Zugang zu Hilfesystemen reduzieren und zum anderen das Krankheitsbild entstigmatisieren.
Auch Hamburger Einrichtungen, wie etwa die Sucht.Hamburg gGmbH sind an der Aktionswoche beteiligt: Am 13. Februar 2023 (10:00 – 12:00 Uhr) werden in Hamburg Kinderbücher zum Thema vorgestellt sowie Methoden zum kommunikativen Umgang mit Kindern aus suchtbelasteten Familien vermittelt. Am 14. Februar 2023 (10:00 – 12:00 Uhr) wird das Projekt „Connect – Hilfe für Kinder aus suchtbelasteten Familien – Kooperation und Vernetzung“ vorgestellt, das sich seit 20 Jahren aktiv für die Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Kinder einsetzt.
Die einwöchige internationale Kampagne, die von NACOA Deutschland – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. organisiert wird, begann bereits letzte Woche Freitag mit einer Auftaktveranstaltung, zu der verschiedene Expert*innen eingeladen wurden, darunter auch der Bundesdrogenbeauftragte Burkhardt Blienert und ich. Nicht nur als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in meiner Fraktion, sondern auch als ehemalige Geschäftsführerin der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. liegt mir das Thema sehr am Herzen. Mir ist es wichtig, ein größeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Sucht eine Erkrankung ist, die behandelt werden muss. Kinder suchtkranker Eltern sind häufig schon früh gefordert, Verantwortung zu übernehmen und gleichen vielfach das aus, was Eltern nicht schaffen. Die Eltern in den betroffenen Familien brauchen daher Hilfe, ihre Kinder Unterstützung statt Stigmatisierung und Scham.
Daher freue ich mich sehr, dass die Aktionswoche unter dem Hashtag #Schlussmitstigma ein starkes Zeichen gegen die Stigmatisierung der Betroffenen setzt. Außerdem freue ich mich, dass ab April 2023 Projekte vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden, die zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen beitragen und dabei auch die Angehörigen miteinbeziehen.
Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.
„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.
Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“
Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.
Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.
Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.
Passend dazu haben wir das Gesetz zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) im Bundestag in 1. Lesung debattiert.
Ich habe dabei deutlich gemacht, wie wir die wichtige, seit dem Jahr 2000 bestehende Institutionbekannter, unabhängiger und schlagkräftiger machen wollen. Viel Spaß beim Anhören.
Nun freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen.
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Die Debatte und meine Rede wurde von aerzteblatt.de aufgegriffen.