E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

E-Zigaretten, Vapes & Co. – Wie steht’s um den Jugend- und Gesundheitsschutz?

Gemeinsames Fachgespräch mit Renate Künast MdB

Passend zur derzeit gesellschaftlich und politisch wieder verstärkt geführten Debatte über unseren Umgang mit dem Rauchen, fand am 27. November ein digitaler Experten*innen-Austausch von Linda Heitmann MdB und Renate Künast MdB statt.

Es gibt europaweit und auch in Deutschland einen wachsenden Markt für sogenannte alternative oder neuartige Tabak- und Nikotin-Produkte wie Tabakerhitzer, E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten – auch bekannt als Vapes.

Besonders diskutiert wird dabei  immer wieder, welche gesundheitlichen Auswirkungen diese Produkte langfristig für Konsumierende haben und welche Rolle die E-Produkte beim Einstieg ins Rauchen wie auch bei der Rauchentwöhnung spielen können. In unserem internen Fachgespräch lag der Fokus vor allem auf dem Jugendschutz.

Wie schädlich sind nun eigentlich E-Produkte für Kinder und Jugendliche? Hier waren sich die Expert*innen einig, dass E-Produkte wegen ihres hohen,  bis extrem hohen Nikotingehalts ein großes Risiko bergen, früh abhängig zu machen. Die mittlerweile fast 16.000 vorhanden Aromen, so machten die Fachleute deutlich, erleichterten zusätzlich den Einstieg, weil sie das Inhalieren buchstäblich versüßen.

Kritisch beleuchtet wurden zudem einige Marketingstrategien der Tabak- und Nikotinindustrie. Denn die neuartigen Produkte werden von den etablierten Tabakunternehmen hergestellt und Werbemaßnahmen richten sich teils offensichtlich an Kinder und Jugendliche. Auch der Coolness-Faktor spielt für die 14- bis 17-Jährigen eine große Rolle, um zur E-Zigarette zu greifen. Hier geht der Konsum-Trend im Vergleich zu herkömmlichen Tabakzigaretten leider nach oben. Daher müsse man auch indirekte Werbung, etwa über Influencer und Social Media, die attraktive Rollenmodelle vermittelten, in den Blick nehmen.

Die Fachleute forderten eine bessere politische Regulierung von E-Produkten im Sinne der Verhältnisprävention und der Marktkontrolle. Vorschläge waren hier z.B. neutral designte Einheitsverpackungen, die den Kaufanreiz minimieren. Auch höhere Preise seien ausschlaggebend für die Konsumentscheidung speziell jünger Menschen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass Produkte, die augenscheinlich die nötigen Standards in der Produktqualität und damit im Verbraucher*innen-Schutz nicht einhalten würden, vom Markt in Deutschland verschwänden und eine wirksamere Kontrolle der Altersüberprüfung im Online-Handel stattfände. Zu den Forderungen zählten aber auch die Marktverbannung von Einweg-E-Zigaretten und Aromen sowie die Einbeziehung der E-Produkte in das Nichtraucherschutzgesetz.

In unseren europäischen Nachbarländern gibt es politische Bestrebungen, E-Produkte wieder vom Markt zu nehmen: So hat Belgien etwa mit Zustimmung der EU-Kommission gezielt Einweg-E-Zigaretten ab 2025 aus dem Handel verbannt. Auch die EU-Kommission sieht es als wissenschaftlich geboten, die öffentlichen rauchfreien Zonen auf Außenflächen und das Dampfen von E-Zigaretten auszuweiten und hat jüngst diese Empfehlung an die Mitgliedstaaten ausgesprochen. Im Bundesrat wurde gerade letzte Woche ein Antrag von verschiedenen Bundesländern beschlossen, der fordert, Einweg-E-Zigaretten auch in Deutschland vom Markt zu nehmen.

Aus politischer Sicht teilen wir die Einschätzung der Expert*innen, dass auch in Deutschland Maßnahmen der Verhältnisprävention und des vorsorgenden Gesundheits- und Verbraucher*innen-Schutzes nötig sind, um Lücken im Jugendschutz zu schließen. Wir müssen Kinder und Jugendliche stärken, damit sie gesund und unabhängig aufwachsen können. Dafür werden wir uns auch weiterhin stark machen! Wir werden mit vereinten Kräften kämpfen und ressortübergreifend Ansätze der Gesundheits-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik zusammendenken. Nur so kann es gelingen, den Einstieg junger Menschen in den Konsum von Nikotin und oder Tabak künftig zu verhindern.

Neubau des Hamburger Konservatoriums eröffnet

Neubau des Hamburger Konservatoriums eröffnet

Am 21. November war ich auf einer besonders schönen Veranstaltung in meinem Wahlkreis: Der Neubau des Hamburger Konservatoriums, die „Musik.Werk.Stadt“, wurde mit einer feierlichen Zeremonie eröffnet.

Das Konservatorium ist seit vielen Jahrzehnten eine in Hamburg etablierte Musikschule und auch Musikhochschule, die ihren „Hauptsitz“ bisher in Hamburg-Sülldorf hatte. Doch dort wurden die Räumlichkeiten zu klein, zudem hatte das Konservatorium schon länger die Idee, sein Angebot um eine KiTa mit Schwerpunkt in musikalischer Früherziehung zu erweitern.

Dafür ist es nun aus Sülldorf an seinen neuen Hauptstandort in das Kolbenhöfe-Quartier in Ottensen gezogen. Für mich war das auch deshalb ein besonderer Termin, weil das Konservatorium im Rahmen seiner Umzugsplanungen schon 2022 nach einem Gespräch mit mir Geld aus einem bundesweiten Programm zur Kulturförderung für Projekte von überregionaler Bedeutung beantragt hatte. Im Bundestag stand ich deshalb auch mit den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, die über die Förderung entscheiden haben, im engen Austausch. Und es hat geklappt, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages 4,6 Millionen Euro bewilligt hat. Nun war es umso schöner zu sehen, was für ein großartiger Ort mit dem Neubau in Ottensen entstanden ist.

In der „Musik.Werk.Stadt“ ist der Name Programm: Hier soll Musik erlernt und gespielt werden, für und mit der ganzen Stadt. Von der Musik-Kita über zur Musikschule, Musikakademie bis hin zu öffentlichen Veranstaltungen sind alle Generationen mitgedacht. Bei der Eröffnung konnten wir bereits einen Blick in die wunderschönen Probe- und Unterrichtsräume werfen, und natürlich den schönen großen neuen Konzertsaal mit Hafenpanorama, in dem auch die Eröffnung stattfand.

Die Feier stand dann auch ganz im Zeichen der Musik: Der neue Flügel wurde virtuos bespielt, Kent Nagano hielt ein Grußwort und bei Rolf Zuckowski sang der ganze Saal die bekannten Lieder (natürlich: Weihnachtsbäckerei) freudig mit. Dazwischen berichteten u.a. Markus Menke, der Direktor des Hamburger Konservatoriums, über den Bauprozess, Kultursenator Carsten Brosda und unsere grüne Bezirksamtsleiterin Stefanie von Berg sprachen ebenfalls Grußworte. Besonderes Highlight war der Abschluss, als ein Ensemble des Konservatoriums spielte und die Vielfalt an Generationen, Stilen und Instrumenten des Konservatoriums zum Klingen brachte.

Ich bin sehr glücklich über die Eröffnung des neuen Konservatoriums. Mit der Musik.Werk.Stadt entsteht ein Ort der Begegnung mitten in Altona, und ich bin froh, dass dieser wichtige Musikstandort im Bezirk erhalten bleiben konnte.

Auch der Klönschnack hat hier über die Eröffnung berichtet:

Bundestagswahl: Kandidatin für Altona und Platz 3 auf der Landesliste

Bundestagswahl: Kandidatin für Altona und Platz 3 auf der Landesliste

Ich freue mich sehr: In der vergangenen Woche wurde ich von meiner Partei erneut als Kandidatin für die Wahl zum nächsten Deutschen Bundestag nominiert.

Den Auftakt machte die Wahlversammlung der Grünen in Altona am Dienstag in der Steenkampsiedlung. Dort haben mich die Grünen Mitglieder aus Altona erneut als Direktkandidatin für den Wahlkreis 19 (Hamburg-Altona) gewählt. 2021 konnte ich in diesem Wahlkreis das Direktmandat zum ersten Mal für die Grünen gewinnen. Jetzt bin ich voll motiviert, künftig erneut unseren schönen Wahlkreis in Berlin zu vertreten.

Ich danke meinem Altonaer Kreisverband für das Vertrauen und freue mich auf einen engagierten Wahlkampf. Jetzt gilt es: Auf der Straße, an Infoständen und im Haustürwahlkampf werde ich im ganzen Bezirk unterwegs sein.

Am Samstag haben dann die Hamburger Grünen ihre Landesliste zur Bundestagswahl aufgestellt. Ich habe mich um Platz 3 beworben und wurde auch auf diesen Platz gewählt! Ich freue mich sehr über dieses Vertrauen. Damit sind die beiden direkt gewählten Hamburger Abgeordneten Till Steffen und ich weit oben auf der Liste vertreten. Auch Till will Eimsbüttel wieder für uns Grüne „erobern“. Als Spitzenkandidatin wurde Katharina Beck aus dem Wahlkreis Hamburg-Nord nominiert, Emilia „Milla“ Fester (Hamburg-Mitte) komplettiert das Feld der aktuellen Hamburger Abgeordneten auf Platz 4 der Liste.

Auch der NDR hat hier über unsere Aufstellungsversammlung berichtet:

Die gesamte Hamburger Landesliste:

1. Katharina Beck

2. Till Steffen

3. Linda Heitmann

4. Emilia „Milla“ Fester

5. Lenka A. Brodbeck

6. Manuel Sarrazin

7. Christa Möller-Metzger

8. Sarah Pscherer

9. Ruth Brovtchenko

10. Jonas Felix Schultz

Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Pressemitteilung: Veröffentlichung des Schuldneratlas

Zum heute veröffentlichten Schuldneratlas erklärt Linda Heitmann, Sprecherin für Verbraucherschutz der Grünen Bundestagfraktion:

„Die gute Nachricht ist, dass laut Schuldneratlas die Zahl der überschuldeten Menschen sinkt. Mit über 5,5 Millionen ver- und überschuldeten Menschen (8,09 Prozent) bleibt sie dennoch hoch. Wir müssen diese Menschen weiter unterstützen und gleichzeitig präventiv wirken, um Überschuldung zu vermeiden.

In den vergangen drei Jahren haben wir wichtige Fortschritte erzielt: Die neu etablierte institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung schließt eine entscheidende Lücke, um die Beratung vor Ort zu vernetzen, Fort- und Weiterbildung von Schuldnerberater*innen zu verbessern und Beratung langfristig zu sichern. Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen erreichen wir so sukzessive künftig mehr betroffene Menschen. Daneben haben wir Modellprojekte angestoßen und beispielsweise aufsuchende Schuldnerberatung für ältere Menschen initiiert, weil diese Gruppe sonst nur selten Schuldnerberatung in Anspruch nimmt. Die Erkenntnisse aus dem Projekt werden die Beratungsarbeit weiter verbessern.

Wir wollen diese Mittel in Zukunft fortführen, denn wir wissen: Jeder Euro, den wir in Schuldnerberatung investieren, fließt mehrfach wieder zurück – eine Win-win-Situation. Außerdem wollen wir mehr Sichtbarkeit für das oftmals schambesetzte Thema schaffen – etwa durch die Unterstützung der jährlichen Aktionswoche Schuldnerberatung oder bessere Fachkräftegewinnung für die Beratung.

Wir müssen zudem diskutieren, ob und wieviel Schuldnerberatung selbst für die Menschen kosten darf, die sie benötigen. Dazu braucht es Modellprojekte und Forschung, um zu sehen, wieviel mehr Überschuldete mit einem Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung zu erreichen wären. Öffentliche Gläubiger wie die Jobcenter sollten zudem besser bei Verbraucherinsolvenzverfahren kooperieren. Die Umsetzung der europäischen Verbraucher-Kreditrichtlinie ermöglicht uns weitere Fortschritte – etwa durch besseren Schutz von Verbraucher*innen bei Minikrediten.“

Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen

Schwangerschaftsabbrüche müssen raus aus dem Strafgesetzbuch! Der Gruppenantrag dafür wurde heute eingereicht, ich habe unterschrieben!

Frauen sollen selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen, ohne dafür kriminalisiert zu werden. Dafür treten wir Grüne und auch ich als Person seit Jahren ein. Gemeinsam mit zahlreichen anderen Bundestagsabgeordneten habe ich deshalb heute zwei Gruppenanträge (das Gesetz selbst sowie einen Antrag zur Verbesserung der Beratungsangebote) unterzeichnet und eingereicht.

Diese sehen folgende Punkte im Grundsatz vor:

Schwangerschaftsabbrüche sollen künftig nicht länger im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden. In der Frühpase der Schwangerschaft (bis zur 12. Woche) ist ein mit Einwilligung der Schwangeren durch Ärzt*innen nach Beratung vorgenommener Abbruch rechtmäßig. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, aber die Wartezeit von 3 Tagen entfällt. Die Kosten werden im Rahmen der Versorgung von der GKV übernommen.

Dass all das bald kommt, ist lange überfällig. Nun heißt es, eine Mehrheit im 20. Deutschen Bundestag dafür zu gewinnen!

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Pressestatement: Steuern zur Finanzierung der Suchthilfe?

Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.

Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:

Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“

„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“

„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“

Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.

10 Jahre Sachverstand für Verbraucherfragen – Glückwunsch!

10 Jahre Sachverstand für Verbraucherfragen – Glückwunsch!

Der „Sachverständigenrat für Verbraucherfragen“ (SVRV) feiert in dieser Woche sein 10jähriges Jubiläum und ich gratuliere herzlich! Der Rat bündelt unterschiedlichste Perspektiven und sorgt mit seinen fundierten Gutachten stets für eine hervorragende Grundlage einer evidenzbasierten Verbraucherpolitik. Ich bin seit Beginn meiner Zeit im Bundestag in regem und konstruktivem Austausch und bin immer dankbar über neue Publikationen, die meine Arbeit als Verbraucherschutz-Politikerin bereichern.

Deshalb habe mich gefreut, bei der Festveranstaltung im Verbraucherschutzministerium am Dienstag dieser Woche auf dem abschließenden Panel mit Kolleginnen aus dem Bundestag über die große Themenvielfalt des Politikfeldes zu diskutieren: Welche verbraucherpolitischen Initiativen erwarten uns aus Europa? Wie schaffen wir mehr Sicherheit auf Onlineplattformen und schließen Schutzlücken? Wie können Informationspflichten zu echter Informiertheit führen? Wie sorgen wir dafür, mit fortschreitender Digitalisierung inklusive und analoge Angebote aufrechtzuerhalten?

Und am Tag darauf haben wir auch im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz des Bundestages mit den (neuen) Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Tatjana Halm und Christoph Busch, diskutiert. Auch hier wurde die Breite der Verbraucherthemen offensichtlich. Wir sprachen etwa über bessere Kundenkommunikation, Teilimmobilienverkäufe, eine Versicherung gegen Elementarschäden, Fernwärme, Produktsicherheit oder grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung.

Ich wünsche dem Sachverständigenrat alles Gute für die weitere Arbeit und freue mich über weitere Gespräche, Gutachten und künftige Zusammenarbeit.

Pressestatement: Zu den Neuwahlen im Hamburger Abendblatt

Pressestatement: Zu den Neuwahlen im Hamburger Abendblatt

Nach turbulenten Tagen befinden wir uns in einer rot-grünen Minderheitsregierung und schauen auf die vorgezogenen Bundestagswahlen am 23. Februar. Das Hamburger Abendblatt hat dazu mit den Hamburger Bundestagsabgeordneten über die Situation gesprochen. Ich werde auch zitiert:

Ich gehe optimistisch in die nächsten Wochen und Monate. Statt endlosen Streits über Wahltermine oder blockierte Gelder im Haushalt jetzt wieder selbstbewusst für soziale Gerechtigkeit, Klima und Umweltschutz zu kämpfen, da freue ich mich sogar drauf„, sagte Heitmann dem Abendblatt.

Schon länger war sowieso geplant: Nächste Woche bewerbe ich mich bei meinem Kreisverband Altona um die erneute Direktkandidatur, und gebe dann alles dafür, Altona weiter im Bundestag vertreten zu dürfen.“ Nun müsse ein „kraftvoller Wahlkampf in wenigen Wochen geplant und durchgeführt werden„.

Von den Grünen heißt es dabei, dass es eher ein Vorteil sei, dass man in den Parteien angesichts der Bürgerschaftswahl am 2. März bereits im Wahlkampfmodus sei.

Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier auf der Website des Hamburger Abendblatt

Rede zum Gesundes-Herz-Gesetz

Rede zum Gesundes-Herz-Gesetz

Im Plenum habe ich zum Gesundes-Herz-Gesetz gesprochen. Hier seht ihr die Rede:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Persönliche Erklärung zum Sicherheitspaket

Persönliche Erklärung zum Sicherheitspaket

Zu den heutigen Abstimmungen zum so bezeichneten Sicherheitspaket hat Linda Heitmann gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten folgende persönliche Erklärung abgegeben:

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (20/12806) sowie zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (20/12805) – beide in der Ausschussfassung.

Die schreckliche, mutmaßlich terroristisch motivierte Gewalttat am Abend des 23. August 2024, bei der drei Menschen ihr Leben verloren und acht weitere teils lebensbedrohlich verletzt worden sind, hatte das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Dies gelingt, wenn Terror das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft untergräbt, der Staat als handlungsunfähig wahrgenommen wird und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufgehetzt werden.


In einer Zeit, in der der internationale Terrorismus immer neue Wege geht, gezielt auf eine Radikalisierung im digitalen Raum setzt und dabei auf den Nährboden gesellschaftlicher Überforderungen und Belastungen trifft, ist ein hundertprozentiger Schutz vor terroristischer Gewalt nahezu unmöglich. Insbesondere radikalisierte Einzeltäter*innen, die nicht in ein Terrornetzwerk eingebunden sind, sind im Vorfeld schwer bis unmöglich zu identifizieren.


Egal, wie umfassend Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden ausgeweitet werden: Als Gesellschaft können wir einen Terrorakt nicht mit abschließender Sicherheit ausschließen. Aber wir können deutlich mehr dafür tun, resilient mit der terroristischen Bedrohung umzugehen, sodass es dem Terror erschwert wird, seine Ziele zu erreichen. An diesem Punkt sind wir jedoch noch nicht angekommen. Nach dem Anschlag in Solingen folgten ein Überbietungswettbewerb menschenfeindlicher Forderungen, eine großflächige Abwertung unbeteiligter, ohnehin schon marginalisierter Gruppen sowie panikgetriebene, scheinbar einfache Lösungen, die Terrorismus faktenbefreit zu einem Migrationsproblem umdeuteten. Statt Besonnenheit zu wahren und kluge, durchdachte und vor allem effektive Maßnahmen zu entwickeln, die zu gesellschaftlicher Resilienz beitragen könnten, folgte – angeführt durch den Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin – leider eine populistisch aufgeladene Stimmungslage und in unseriöser Kürze ein Maßnahmenpaket, ohne ausreichende Kenntnis über die Hintergründe der Tat in Solingen, das aus bürger- und asylrechtlicher Perspektive erhebliche und tiefgreifende Auswirkungen gehabt hätte.

Die Motivation, zukünftig einen Anschlag wie in Solingen besser verhindern zu können und das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft wiederherzustellen, erachten wir als unausweichlich. Den eingeschlagenen Lösungsweg halten wir jedoch für grundlegend falsch und unzureichend, um dieses Ziel zu erreichen. Unsere umfassende Beurteilung führte zu erheblichen Vorbehalten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Vorhabens, insbesondere aus bürger-, verfassungs-, asyl- und unionsrechtlicher Sicht. Als Reaktion auf einen Terroranschlag darf es unserer Auffassung nach niemals zu Maßnahmen kommen, die unsere Grundrechte so massiv einschränken, dass wir damit unsere gesellschaftlichen Freiheiten in die Fesseln legen, in denen der Terrorismus sie gerne sehen würde.

Der erste Entwurf des Maßnahmenpakets war aus dieser Perspektive für uns nicht hinnehmbar. Unsere Kritik betraf vor allem die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen. Dies machte auch die öffentliche Anhörung deutlich. Der deutlichen Kritik von Expert*innen sind wir dankbar. Wir nehmen jedoch zur Kenntnis, dass die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe, im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen merklich verbessert wurden:

Besonders zu begrüßen sind die Beschränkungen der neuen sicherheitspolitischen Befugnisse des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten – wie Mord, Totschlag, schwerer Raub oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 100b Abs. 2 StPO anstelle von § 100a Abs. 2 StPO). Ebenso wird sichergestellt, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhebliche Kontrollrechte zugestanden werden, sodass ein bürgerrechtliches Korrektiv bei der Erstellung der Rechtsverordnungen der Bundesregierung gewährleistet ist. Nur wenn es keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung biometrischer Erkennungssysteme gibt, darf diese in Einsatz kommen. Wir haben hier großes Vertrauen in die BfDI, Datenschutzverstöße zu verhindern. Ein nachträglicher Abgleich von Internetdaten mit Personen, von denen keine Gefahr ausgeht – etwa Zeugen und Opfer, bei denen ein schutzwürdiges Interesse entgegensteht, sowie ein Abgleich mit in Echtzeit übermittelten Bilddaten bleibt zudem ausgeschlossen.

Wir bekennen uns weiter zu einem fairen und funktionierenden europäischen Asylsystem, in dem die Menschenwürde gewahrt bleibt und welches in unseren Augen die zentrale Grundlage für das individuelle Asylrecht bildet. Eine Situation, in der Dublin-Fälle in Deutschland keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten und gleichzeitig kein Zugang zum Leistungsbezug im zuständigen Mitgliedstaat gewährleistet ist, schließen wir aus.

Die Regelungen zum Waffenrecht enthalten für uns nicht unproblematische bürgerrechtliche Aspekte, wie die anlasslosen Kontrollen innerhalb von Waffen- und Messerverbotszonen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen. Dem gegenüber stehen jedoch weitreichende Reformen, mit denen es zukünftig Verfassungsfeind:innen und Extremist:innen stark erschwert wird, legal in den Besitz von Waffen zu kommen. Daneben erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) endlich die dringend benötigten Voraussetzungen, um noch zielgerichteter gegen die Finanzströme der extremistischen Szene vorzugehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des bedrohlichen Erstarkens der organisierten und gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene, die auch mit einer massiven Gefährdung von Geflüchteten und Asylunterkünften einhergeht, eine nicht unerhebliche Verbesserung.

In der Gesamtbewertung, die auch vor dem Hintergrund erfolgen muss, dass deutlich weitreichendere Grundrechtseingriffe von zahlreichen Landesregierungen Bundesratsinitiativen und den Oppositionsfraktionen vorgelegt wurden, kommen wir daher zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf durch die Verhandlungen einen zustimmungsfähigen Status erreicht hat. Der Bundeskanzler hat wiederholt betont, dass dieses Paket für ihn von besonderer Bedeutung ist. Wir nehmen diese Äußerungen zur Kenntnis und stimmen insbesondere in dem Wissen um die Bedeutung für die Koalition zu. Sollten sich die derzeitigen Bedenken hinsichtlich der rechtmäßigen Umsetzung jedoch erhärten oder weitere Rechtsunsicherheiten eine Veränderung notwendig machen, halten wir eine sofortige Korrektur für unausweichlich. Dies betrifft insbesondere die anstehende Veröffentlichung einer Sicherheitsgesamtrechnung.