Zur Erkennung des Einsatzes von KO-Tropfen sowie zum Anzeigeverhalten und zur Strafverfolgung habe ich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Diese deckt erhebliche Wissenslücken der Behörden insbesondere bei Spiking, Strafverfolgung und Opferschutz auf.
Gleichzeitig kündigte Justizministerin Stefanie Hubig höhere Strafen für den Einsatz von KO-Tropfen an. Doch wie belastbar sind Forderungen nach schärferen Strafen, wenn der Staat gleichzeitig einräumt, über Ausmaß, Entwicklung und tatsächliche Verfolgung des Problems kaum belastbare Erkenntnisse zu besitzen?
Denn die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt leider eindeutig: In zentralen Bereichen fehlen bis heute belastbare Daten – obwohl die Bundesregierung selbst von einem erheblichen Dunkelfeld ausgeht.
Die Bundesregierung bestätigt unter anderem:
- Fälle von K.O.-Tropfen werden bislang weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik gesondert erfasst noch systematisch ausgewertet.
- Aussagen über Entwicklung, Verbreitung oder regionale Schwerpunkte sind deshalb nicht möglich.
- Zu eingeleiteten oder erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
- Bundesweite Daten zu Diagnostik, toxikologischen Untersuchungen, anonymer Spurensicherung oder spezialisierten Unterstützungsangeboten existieren nicht.
- Obwohl die Bundesregierung anerkennt, dass niedrigschwellige und anzeigenunabhängige Beweissicherung die Strafverfolgung verbessern könnte, plant sie derzeit keine entsprechenden bundesweiten Maßnahmen.
- Forschungsprojekte zu K.O.-Tropfen und Spiking werden aktuell nicht öffentlich gefördert.
Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf die LeSuBiA-Dunkelfeldstudie. Danach geben 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer an, dass ihnen möglicherweise bereits einmal K.O.-Tropfen verabreicht wurden. Damit erkennt die Bundesregierung selbst an, dass es vermutlich ein erhebliches Dunkelfeld gibt, dessen tatsächliches Ausmaß bislang kaum systematisch erfasst wird.
Mein Statement:
„Besonders alarmierend ist, dass aktuelle Forschung auf ein enormes Dunkelfeld hinweist. Wenn Menschen aus Scham, Unsicherheit oder fehlendem Vertrauen auf Anzeige und medizinische Hilfe verzichten, dann reden wir nicht über Einzelfälle, sondern über ein strukturelles Problem.“
Zugleich sehe ich den Widerspruch zwischen den angekündigten Strafverschärfungen und der unzureichenden Datengrundlage kritisch:
„Die Bundesregierung kündigt an, die Strafen beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu verschärfen. Gleichzeitig räumt sie ein, dass viele Fälle aufgrund fehlender Erfassung, kurzer Nachweisfenster und mangelnder Datenlage überhaupt nicht erkannt oder ausgewertet werden können. Das passt nicht zusammen. Wer Täter konsequenter bestrafen will, muss zunächst dafür sorgen, dass Taten überhaupt erkannt, dokumentiert und verfolgt werden können. Das Dunkelfeld muss endlich heller werden – dem muss sich die Bundesregierung jetzt vorrangig annehmen. Wenn aktuelle Forschung zeigt, dass 6,7 Prozent der Frauen und 3,7 Prozent der Männer angeben, möglicherweise schon einmal Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, kann man die Augen vor dem Ausmaß des Problems nicht länger verschließen. Es braucht bessere Erkennung, niedrigschwellige Spurensicherung und eine systematische Erfassung. Erst dann kann eine wirksame Strafverfolgung greifen.
Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: Wer Betroffene wirksam schützen will, muss mehr tun als Strafrahmen zu verschärfen. Notwendig sind eine flächendeckende und niedrigschwellige Spurensicherung, eine bessere medizinische Versorgung, mehr Forschung sowie eine systematische Erfassung von Spiking-Fällen. Nur auf dieser Grundlage lassen sich Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung wirksam verbessern.“
Die vollständige Kleine Anfrage sowie die Antwort der Bundesregierung können hier nachgelesen werden: