Vor wenigen Wochen fand in Brüssel ein informelles Treffen der europäischen Verbraucherschutzminister*innen statt, über dessen Ergebnisse wir dann in der letzten Sitzung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz diskutiert haben. Besonders im Hinblick auf die nächste EU-Verbraucheragenda war es ein sehr wichtiges Treffen.
Für das Umweltministerium berichtete unser parlamentarischer Staatssekretär Jan-Niclas Gesenhues über die beiden Schwerpunkte des Treffens: Grenzüberschreitende Durchsetzung von Verbraucherinteressen im europäischen Binnenmarkt und Herausforderungen der Digitalisierung im Verbraucherschutz.
Ich habe mich in meinen Fragen besonders auf die angekündigten Schwerpunkte der Verbraucheragenda fokussiert. Gemeinsam mit Tabea Rößner hatte ich ja im März ein Thesenpapier dazu veröffentlicht und es freut mich, dass sich einige der Ideen sich auch in der europäischen Diskussion finden. So setzt sich die Bundesregierung für klare Regeln für das Influencer-Marketing ein. Ein wichtiges Thema – auch aus Sicht der Suchtprävention. Denn klare Regeln und Grenzen für Werbung spielen eine wichtige Rolle für wirksame Prävention bei Alkohol, aber z.B. auch Glücksspiel. In den letzten Jahren sind Influencer relevante Werbeträger geworden – doch besonders jene, die viele junge Follower haben, werden dieser Verantwortung oft nicht gerecht, machen z.B. Werbung für Tabakprodukte oder unseriöse Finanzdienstleistungen.
Darum ist es sehr erfreulich, dass die Verbraucherschutzminister*innen nun über gemeinsame europäische Regeln für Influencer Marketing diskutieren. Aber auch die Bekämpfung von suchtfördernden App-Designs und Dark Patterns (z.B. erschwerter Logout) im digitalen Raum zeigen, dass hier Verbraucherschutz und Suchtprävention sinnvoll zusammengedacht werden muss.
Weitere diskutierte Schwerpunkte der Verbraucheragenda waren und sind die Bekämpfung von Diskriminierung im digitalen Raum (z.B. durch Algorithmen und Künstliche Intelligenz). Ebenso wird die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten in der nächsten Legislatur des EU-Parlamentes wohl eine größere Rolle spielen: Dafür gibt es auf europäischer Ebene das CPCN (Consumer Protection Cooperation Network).
Last but not least soll die Verbraucheragenda auch die Herausforderungen der nachhaltigen Transformation einbeziehen, um Verbraucher*innen die Auswahl von nachhaltigen Produkten zu erleichtern.
Heute hat das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes für die Länder- und Verbändeanhörung veröffentlicht. Dazu erklären Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag sowie Mitglied im Gesundheitsausschuss und Jürgen Kretz, Obmann im Umweltausschuss und Berichterstatter für Kreislaufwirtschaft der Grünen Bundestagsfraktion:
Jürgen Kretz MdB:
„Ich begrüße den Vorschlag des Bundesumweltministeriums für neue Regelungen zur Entsorgung von Elektrogeräten, E-Zigaretten und Batterien sehr. Damit machen wir uns in Deutschland weiter auf den Weg, bestimmte Elektrogeräte und gefährliche Lithium-Ionen-Batterien noch umweltgerechter und sicherer zu entsorgen sowie der Kreislaufwirtschaft wieder zuzuführen.
Mit der Novelle wird einerseits das Rücknahmesystem von Tablets, Smartphones oder Einweg-E-Zigaretten vereinfacht. Ich erhoffe mir, dass mit diesen neuen Regelungen große Mengen an Rohstoffen, die aktuell in den nicht mehr genutzten Elektrogeräten schlummern, fachgerecht entsorgt und hochwertig recycelt werden. Andererseits sollen Brandrisiken bei der Sammlung von Elektrogeräten minimiert werden, was die Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien sicherer werden lässt.“
Linda Heitmann MdB:
„Damit legt das BMUV eine sehr wichtige Initiative vor. Einweg Elektrogeräte und Einweg-E-Zigaretten sind immer präsenter im Handel. Gleichzeitig haben es Verbraucher*innen immer noch zu schwer, die ausgedienten Produkte richtig zu entsorgen. Der Gesetzentwurf sieht nun unter anderem vor, Einweg-E-Zigaretten überall dort, wo sie gekauft werden auch zurückgeben zu können.
Als Gesundheitspolitikerin habe ich auch die Hoffnung, dass strengere Rücknahmeregelungen für manche Händler*innen den Ausschlag geben, ganz auf das Angebot von Einweg-E-Zigaretten zu verzichten. Rauchen ist in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt. Trotzdem fallen Einweg-E-Zigaretten häufig in die Hände von Jugendlichen, da Jugendschutzauflagen an manchen Verkaufsstellen nicht ausreichend erfolgen und Jugendliche besonders auf die knalligen oder coolen Verpackungen von Einweg-E-Zigaretten anspringen. In der Vergangenheit hatte ich daher schon mehrfach angeregt, auf Einweg-e-Zigaretten Pfand zu erheben. Wir werden diese Option im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für diesen Gesetzentwurf konkret prüfen lassen.“
Über 500 Gäste konnte ich am vergangenen Freitag – real wie digital – stellvertretend für die gesamte grüne Bundestagsfraktion auf unserer Umweltkonferenz begrüßen. Viele ehrenamtliche Umweltschützer*innen, Expert*innen aus Fachverbänden, Wissenschaftler*innen sowie Kolleg*innen aus anderen Fraktionen wollten ins Gespräch kommen – auf dem Podium, in Workshops wie auch am Rande der Veranstaltung. Darunter auch Michael Succow, Urgestein im Naturschutz und Träger des Alternativen Nobelpreises. Uns alle besorgt die kritische Situation der natürlichen Lebensräume und unserer Umweltgüter bei gleichzeitig nachlassender Aufmerksamkeit und Wertschätzung.
Bereits zu Anfang stellte unsere Umweltministerin Steffi Lemke in einem Impulsvortrag klar, dass ein Schutz der Natur eigentlich längst nicht mehr reicht; wir müssen einen weiteren Schwerpunkt auf die Wiederherstellung legen. Dafür brauchen wir den politischen Rahmen wie auch eine breite Zivilgesellschaft, die sich unüberhörbar zu Wort meldet, wie auch vor Ort mit anpackt.
Steffi Lemke im ImpulsvortragProf. Katrin Böhning-Gaese im Impulsvortrag
Eine starke Orientierung für eine kluge zukunftsfähige Politik kann die Wissenschaft sein. Die vielfältige Forschungslandschaft im Bereich Umwelt und Natur liefert fundierte Grundlagen, wie der Impulsvortrag von Frau Prof. Böhning-Gaese wie auch viele Inputs in den Workshop bewiesen. Die Wissenschaftlerin erläuterte das Anthropozän als Zeitalter der großen Beschleunigung, seit Jahrzehnten auch des beschleunigten Artenrückgangs. Aber diese Entwicklung kann durchaus gedreht werden – zu einem „guten Anthropozän“.
In der ersten Podiumsrunde habe ich mit verschiedenen Vertreter*innen aus Umweltorganisationen und Klimabewegung über das gesellschaftliche Mobilisierungspotenzial für Umweltpolitik diskutiert. Dabei wurde deutlich: Es gibt nach wie vor breiten Konsens für Umwelt- und Naturschutz, es muss uns allerdings wieder gelingen, diesen zu aktivieren. Enttäuschungen und Rückschritte im Umwelt- und Naturschutz sollten Ansporn für mehr Aktivitäten sein. Wir müssen gemeinsam wieder in die Offensive kommen.
Das Panel der ersten Diskussionsrunde
Deutlich wurde in der gesamten Veranstaltung, dass eine starke Demokratie Voraussetzung für guten Umwelt- und Naturschutz ist, denn nur in einem demokratischen Rahmen sind Transparenz, bürgerschaftliche Transparenz und Partizipation möglich. Herausgearbeitet wurde auch, dass es durchaus beachtliche Meilensteine für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen gibt. Diese Erfolge sollten stärker ins öffentliche Licht gestellt werden. Und davon gibt es einige: neben internationalen Vereinbarungen zum Natur- und Meeresschutz zählen dazu auch eine Reihe nationaler Schritte, beispielsweise das erste deutsche Klimaanpassungsgesetz und die Nationale Wasserstrategie, die erstmalig sämtliche Wassernutzungen und Zuständige gleichermaßen betrachtet. Wegweisend ist das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, das Kommunen, Land- und Forstwirtschaft sowie Naturschutzorganisationen einbindet und bereits erste Projekte vor Ort auf den Weg gebracht hat.
Einen besonderen Raum erhielt auf der Konferenz die Diskussion um die grüne Infrastruktur – also Wälder, Moore, Hecken und viele andere Biotope, die wiederhergestellt, geschützt und besser vernetzt werden müssen. Dafür brauchen wir nicht nur Initiativen, verfügbare Flächen und Finanzierung, sondern auch einen praxisnahen Rahmen für Planungen. Diskutiert wurden in diesem Zusammenhang beispielsweise das Vorkaufsrecht für Flächen für Naturschutz und Planungsbeschleunigung ohne Einbußen bei Umweltstandards.
Besonders gefreut hat mich auch die rege Diskussion in meinem Workshop zum Thema Greenwashing. Mit der Umwelthilfe und dem Verein Flip waren zwei Expert*innen vertreten, die in der Vergangenheit wichtige Arbeit zur Aufklärung über Umweltlügen betrieben haben. In der Diskussion wurde dabei deutlich: Wir brauchen mehr Transparenz über die tatsächliche Wirkung von Nachhaltigkeitsversprechen. Gleichzeitig liegt es an der Politik, klare Label zu schaffen, damit besonders kleine und mittelständische Unternehmen in die Lage versetzt werden, transparent und ehrlich über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu informieren.
Noch lange nach den Workshops und dem abschließenden Panel diskutierten Teilnehmer*innen Fachfragen, tauschten Informationen und Erreichbarkeiten aus und verabredeten nächste Termine. Eine Konferenz heute für morgen.
Die Bundesregierung hat sich mit der Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt: Mindestens 80% Erneuerbaren-Anteil im Strombereich bis 2030. Bereits letztes Jahr stammte der Strom in Deutschland zu 56% aus erneuerbaren Energiequellen, der Anteil aus konventionellen Quellen nimmt kontinuierlich ab. Über die Ostertage konnten nun 15 Kohlekraftwerke vom Netz gehen. Das ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz und kommende Generationen, an dem auch unsere grünen Bundestagsabgeordneten konsequent mitwirken.
Wie sehen die weiteren Pläne aus, um unsere Energieversorgung in Zukunft zu sichern? Und wie steht es um die Umsetzung in Hamburg?
Dazu berichten Katrin Uhlig, Berichterstatterin für erneuerbare Energien der Grünen Bundestagsfraktion, und Linda Heitmann, Sprecherin für Umwelt, am 15.04.24 um 18:30 Uhr in der Kreisgeschäftsstelle Altona (Erzbergerstraße 19, 22765 Hamburg).
Bitte meldet euch über linda.heitmann.wk[at]bundestag.de an.
Der Tagesspiegel hat mich vergangene Woche zum Thema Fluggastsicherheit angefragt. Hintergrund waren die vermehrten Pannen mit Boeing-Flugzeugen, die bei vielen Menschen Sorge vor Flügen mit entsprechenden Flugzeugen ausgelöst hat. Mir ist es wichtig, dass Verbraucher*innen hier vor dem Flug Klarheit haben und entsprechend auswählen können. Dazu habe ich mich folgendermaßen geäußert:
„Sicherheit ist das A und O in der Luftfahrt. Wir sehen, dass das Luftfahrtbundesamt hier seiner Verantwortung nachkommt: So durften etwa Boeing-Maschinen nicht mehr abheben als in den USA eine Tür in der Luft herausgerissen wurde. Damit Fluggäste selbst wählen können, mit welchen Flugzeugen sie reisen möchten oder auch nicht, sollten die Airlines bereits bei der Buchung angeben, mit welcher Maschine geflogen wird. Das würde die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen stärken und könnte Vertrauen zurückgewinnen.“
Das Statement wurde zuerst im Tagesspiegel veröffentlicht, der sich dem Thema ausführlich widmet, den Artikel (hinter einer Paywall) findet ihr hier:
Grün, digital und fair – so soll die kommende EU-Verbraucheragenda aussehen. Am 12. März wurde unser Thesenpapier auf einer hybriden Abendveranstaltung im Europäischen Haus der EU-Kommission am Pariser Platz vorgestellt und mit hochkarätigen Gästen aus der verbraucherpolitischen Szene diskutiert.
Zu Beginn begrüßte die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann die rund 80 Gäste vor Ort und warf einen Blick zurück zur Consumer Bill of Rights, die bereits der amerikanische Präsident in den sechziger Jahren vor dem US-Kongress erlassen hatte um grundlegende Verbraucher*innenrechte zu proklamieren. Mit der in 2023 verabschiedeten Verbandsklage für Verbraucher*innen hat die Grüne Fraktion mit der Ampel einen großen Erfolg errungen.
Mit Tabea Rößner bei der Vorstellung des PapiersEinleitende Worte von Steffi LemkeJan-Philipp-Albrecht im Gespräch mit Britta Haßelmann
Im Anschluss gab unsere Grüne Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke eine politische Einordnung. Aus ihrer Sicht sind drei Themenkomplexe zentral für die künftige EU-Verbraucherpolitik. Das sind Verbraucherrechte im digitalen Raum, umweltpolitische Aspekte der Verbraucherpolitik und soziale Aspekte der Verbraucherpolitik.
Keynote des Abends war Ferda Atamann, die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, die einen Impuls zu „Verbraucherschutz ist auch Diskriminierungsschutz“ gab. Darin zog sie Vergleiche zwischen den beiden Politikfeldern. Im Bereich der Rechtsdurchsetzung könne die Antidiskriminierung noch viel von der Verbraucherpolitik lernen. Wichtig sei aber, dass Verbraucherpolitik, Antidiskriminierung immer mitdenke und auch in Verbraucherrecht verankere.
Keynote von Ferda AtamanLinda Heitmann, Tabea Rößner, Doreen Denstädt, Ramona Pop
Aus Brüssel sendete Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucherschutz eine Videobotschaft. Er begrüßte die Veranstaltung und bedankte sich für die Empfehlungen zur Agenda aus Deutschland.
Kernstück und Highlight des Abends war die Vorstellung unseres Thesenpapiers „Unsere Grüne Vision einer EU-Verbraucheragenda von 2025- 2030“ . Darin heben wir die große Bedeutung europäischer Politik für den Alltag der Menschen hervor. Verbraucher*innen in Europa sind seit Jahren im Krisenmodus: Die Klima-Krise, geopolitische Zerwürfnisse und Kriege führen unter anderem zu hohen Lebenshaltungskosten und damit einer „Cost of living Crisis“. Hinzu kommt ein starker Vertrauensverlust in die Politik und staatliche Institutionen. Der Zugang zu Daseinsvorsorge wie bezahlbarer Wohnraum, Energie und Mobilität, die bisher als selbstverständlich erschienen, muss neu verhandelt und zurückerobert werden. Verbraucherpolitik bietet hier die Möglichkeit, den Binnenmarkt aus Bürgerperspektive zu denken. Die kommende EU-Verbraucheragenda ist das zentrale Element für die Verbraucherpolitik der Zukunft. Aus Sicht der beiden sind die Themen Twin Transition (gleichzeitiger Übergang zu einer nachhaltigeren und digitaleren Wirtschaftsweise) und besondere verletzliche Verbrauchergruppen wichtige Zukunftsthemen derer sich die Kommission annehmen sollte.
Vorstellung des ThesenpapierKulisse im Europäischen Haus
„Keep it simple for consumers“: Verbraucherpolitik muss den Alltag und das Leben der Menschen leichter machen. Verbraucherpolitik sollte daher eine Vereinfachungsoffensive starten. Dabei kann die Digitalisierung – bei allen Herausforderungen, die sie selbst für Verbraucher*innen mitbringt – ein Treiber sein. Umso wichtiger, ist dass die Werkseinstellung der „digitalen Konsumwelt“ fair by design & default – also eine Voreinstellung ist. Die Herausforderungen für die Jahre 2025 bis 2030 liegen darin, die grüne und digitale Transformation des Verbraucheralltags weiter voranzubringen. Damit alle Verbraucher*innen bei nachhaltigen Konsummustern mitgenommen werden, müssen wir einerseits faire Rahmenbedingungen schon bei der Produktion schaffen und andererseits auch eine soziale Abfederung gewährleisten. Soziale Gerechtigkeit muss horizontal mitgedacht und als Querschnittsaufgabe verankert werden.
Zu den Empfehlungen an die EU-Kommission gehört das Verbraucherleitbild des EU-Wettbewerbsrecht zu überarbeiten, da es ist nicht mehr zeitgemäß für die digitale Welt und für besondere vulnerable Verbrauchergruppen ist. Zudem solle das Informationsparadigma überdacht werden, da mehr Informationspflichten nicht zu mehr Informiertheit führen.
In drei Powertalks mit Gästen, wurde die EU-Verbraucheragenda der Zukunft diskutiert. Tabea Rößners diskutierte mit Jan-Philipp Albrecht, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung und als ehemaliger Grüner Europaabgeordneter seinerzeit Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung und Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur und somit zuständig für den behördlichen Verbraucherschutz das Thema Twin Transition. Albrecht betonte die Bedeutung der Verbraucherrechtsdurchsetzung. In vielen Fällen sei das bestehende Verbraucherrecht, wie die Datenschutzgrundverordnung noch nicht ausgeschöpft worden. Müller hingegen skizzierte seine Vision der Durchsetzung der anstehenden Digitalgesetze wie dem Digital Services Act in Deutschland.
Um nachhaltigen Konsum zu fördern, sollten auch Plattformen ordnungspolitische Regeln auferlegt werden. Das bewährte Instrument des Ökodesign (ESPR) sollte auf weitere Produktgruppen ausgeweitet und parallel dazu auf die Vertriebswege anwendbar gemacht werden. Über delegierte Rechtsakte der ESPR sollte geprüft werden, inwiefern auch Onlinemarktplätze in die Pflicht genommen werden können, im Nutzerdesign ein Angebot nachhaltiger Produkte für Verbraucher*innen über z.B. Filter sichtbar machen zu müssen.
Ich habe mich in meinem Powertalk den besonders verletzlichen Verbraucher*innen. Damit sind Bezieher von Sozialleistungen, Angehörige bildungsferner Schichten, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Sprachbarrieren wie Zugewanderte gemeint, die vor besonders großen Herausforderungen im Verbraucheralltag stehen und große Benachteiligungen erfahren. Unterschiedliche soziodemographische Merkmale, Verhaltensmerkmale, Lebensverhältnisse, kulturelle Hintergründe und Fähigkeiten führen dazu, dass sie häufig im Abseits der Verbraucherpolitik- und des Alltags stehen. Daher sind sie gefährdeter, negative Folgen bestimmter (insbesondere auch digitaler) Marktpraktiken zu erfahren und sind besonders auf staatlichen Verbraucherschutz angewiesen. Der Schutz verletzlicher Verbraucher*innen sollte laut Heitmann in europäischen Verbraucherrecht verankert werden, damit die Mitgliedsstaaten daraus einen Handlungsauftrag ableiten. Eine EU-Strategie für besondere verletzliche Verbrauchergruppen sollte Jugendliche, Ältere und Menschen mit Sprachbarrieren in den Mittelpunkt stellen. In der Praxis haben sich zum Beispiel Projekte des aufsuchenden Verbraucherschutzes in Quartieren bewährt, wo die Hilfe direkt zu den Menschen kommt. Von diesen berichtete auch Doreen Denstädt, Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Sie zeigte auch, wie durch mehrsprachige Verbraucherbroschüren Zielgruppen wie Migranten angesprochen werden können. Ramona Pop Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilte die Einschätzung Linda Heitmanns zur besonderen Schutzbedürftigkeit von verletzlichen Verbrauchergruppen. Zudem würden davon auch die durchschnittlichen Verbraucher*innen erfasst werden.
Impressionen aus dem PowertalkDas Podium
Im dritten Powertalk diskutierte Stefan Schmidt, in der Fraktion zuständig für finanziellen Verbraucherschutz mit Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv über die Finanzthemen der Zukunft. Von der Bedeutung der Kleinanlegerstrategie, die ein Provisionsverbot enthalten müsse, über den Erhalt des Bargelds bei verbraucherfreundlicher Ausgestaltung des digitalen Euros und der Wichtigkeit einfacher und passgenauer Finanzprodukte.
Zum Schluss schaltete sich noch Anna Cavazzini, Mitglied des europäischen Parlaments und Vorsitzende des Binnenmarkt Ausschuss aus Straßburg hinzu und kommentierte den Abend aus dem Epizentrum des europäischen Parlaments. Gute Verbraucherpolitik nehme auch (Rechts)Populisten die Argumente und stärke das Verbraucher*innenvertrauen in die Institutionen, wenn der Alltag der Verbraucher*innen sicherer und einfacher und ihre Rechte schneller durchgesetzt werden.
Die Grüne Bundestagsfraktion wird den Prozess rund um die kommende EU-Verbraucheragenda 2025-2030 eng begleiten. Eine starke Grüne EP-Fraktion mit vielen Grüne Europaabgeordnete kann deren ambitionierte Umsetzung befördern.