Mein Statement: Fluggastrechte brauchen ein Update

Viele Flugreisende ärgern sich aktuell über die zum Teil katastrophale Situation an vielen Flughäfen. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz erkläre ich dazu:

„Die aktuelle Situation für Flugreisende ist desolat: fehlendes Personal am Boden und in der Luft, Verspätungen, zum Teil sehr kurzfristige Flugausfälle und immer wieder große Schwierigkeiten bei Entschädigungszahlungen. Schon vor den aktuellen Problemen haben wir als Ampel-Koalition vereinbart, dass Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen automatisiert werden sollen; daran arbeiten wir. Die aktuelle Entschädigungssituation bei vielen Fluggesellschaften ist unbefriedigend; vielen Kund*innen wurden nicht adäquat entschädigt oder müssen den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir in Zukunft verhindern. Auch bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung werden wir eine hohes Schutzniveau für Verbraucher*innen sicherstellen.

Bei allen wichtigen Bestrebungen für mehr Fluggastrechte könnte die aktuelle Situation vielleicht auch bei dem einen oder der anderen ein Umdenken einleiten, gerade auf kurzen Strecken die Bahn vorzuziehen. Das wäre aus grüner Sicht natürlich durchaus ein begrüßenswerter Effekt der dringend verbesserungswürdigen Situation.“


Zuerst berichtete das Handelsblatt, später auch die Oldenburger Onlinezeitung, die Hasepost, ulm.tv, wallstreet-online, news-facts.eu, extremnews.com und hubu.de.

Pressemitteilung: Klares Bekenntnis der Länder für den Kündigungsbutton und gegen Kindermarketing

In der vergangenen Woche tagte die Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer. Ich freue mich besonders über das klare Bekenntnis zu einem Online-Kündigungsbutton! Wir wollen das Internet sicherer für alle Verbraucher*innen machen und sie vor Vertragsfallen schützen. Mit dem Kündigungsbutton wird bei allen Online-Verträgen eine einfache Möglichkeit geschaffen, schnell und einfach Verträge zu beenden! Dazu habe ich mich mit Renate Künast in einer Pressemitteilung geäußert:


Zum Abschluss der Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen erklären Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft und Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Wir brauchen gesetzliche Regelung für an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Salz-, Fett- und Zuckeranteil. Solche Werbung ist in Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige völlig fehl am Platz. Es ist gut, wenn sich nun auch die Länder dafür aussprechen. 

Kinder und Jugendliche in Deutschland essen halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen, aber fast das Doppelte an Zuckerbomben und Snacks. Bereits 15 Prozent von ihnen sind übergewichtig. Trotzdem werden bislang überwiegend Lebensmittel mit einem unausgewogenen Nährwertprofil an Kinder und Jugendliche beworben.

Wir wollen Online-Kündigungen so einfach machen wie Online-Bestellungen, um Verbraucher*innen vor Vertragsfallen zu schützen. Immer mehr Menschen gehen online einkaufen. Sie haben ein Recht darauf, im Internet genauso gut geschützt zu sein wie im Laden um die Ecke. Ein verpflichtender Kündigungsbutton sorgt bei Geschäften im Internet für mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Es ist ein starkes Zeichen, dass sich die Länder klar für einen elektronischen Kündigungsbutton ausgesprochen haben – und zwar für alle Online-Verträge. Wir werden mit der EU darüber verhandeln, einen solchen Kündigungsbutton europaweit schnellstmöglich einzuführen. Mittlerweile nutzen über 80% der 16- bis 74-Jährigen das Internet für Einkäufe. Der Verbraucher*innenschutz muss mit dieser Entwicklung Schritt halten.

Die Meldung wurde unter anderem von Proplanta, dem Informationsdienst für die Landwirtschaft, aufgegriffen.

Alkoholprävention: Umdenken im Umgang mit legalen Drogen nötig

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich für die Verteuerung von Alkohol sowie für Werbeverbote und die Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre ausgesprochen. Dazu habe ich mich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der BILD-Zeitung geäußert:

„Ja, wir müssen als Gesellschaft über Alkoholprävention reden. Der Umgang mit Alkoholkonsum ist in weiten Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als kulturell verankert. Hochprozentiges ist derzeit für wenige Euro an jeder Supermarktkasse leicht zu greifen und zu kaufen. Es braucht eine Verteuerung und wirkliche Einhaltung der Abgabeverbote an Jugendliche. Gleichzeitig muss Werbung auf jeden Fall raus aus Veranstaltungen und Sportevents, die sich an junge Leute richten.

Es sind ausreichend medizinische Gründe bekannt, die gegen das Alkoholtrinken von Jugendlichen in unkontrolliertem Maße sprechen. Zudem wissen wir, dass junge Leute häufig noch unreflektiert konsumieren und deswegen ein höheres Risiko für eine akute Alkoholvergiftung haben.

Wir Ampel-Gesundheitspolitikerinnen und Politiker sind im Gespräch darüber, welche politischen Schritte für besseren Jugendschutz und wirksame Prävention bei Alkohol und bei einer Einschränkung von Werbung und Marketing konkret gegangen werden. Dazu gehört einerseits mehr Aufklärung, die sich vor allem an Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen richten muss. Dazu gehört für mich aber auch Verhältnisprävention – d.h. Maßnahmen, die bei der Verfügbarkeit einer Substanz insgesamt strengere Jugendschutzkontrollen ermöglichen.

Ich finde es darüber hinaus richtig und wichtig, über die Forderung der BPtK, zur Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre, zu sprechen und in der Koalition zu erörtern, was hier politisch möglich ist. Deswegen begrüße ich auch die Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert, der sich für die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens im Beisein der Sorgeberechtigten ab einem Alter von 14 Jahren ausspricht.“


Hier geht’s zur Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer „Cannabis legalisieren, Alkohol verteuern, Hilfsangebote ausbauen“.

Pressemitteilung: Guter Hamburger Vorstoß für mehr Verbraucherschutz im Netz

Zur morgen in Weimar beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz wird die Hamburger Senatorin Anna Gallina einige Initiativen einbringen. Unter anderem berichtet sie heute im Handelsblatt, dass sie sich gegen kostenpflichtige Online-Dienste für Behördendienstleistungen stark machen will. Dazu erkläre ich Bundestagsabgeordnete aus Hamburg-Altona und Berichterstatterin für Verbraucherschutz in der grünen Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße insbesondere Anna Gallinas Vorstoß gegen Internetseiten wie „fuehrungszeugnis-online-beantragen.de“ oder „grundbuch24.de“ ausdrücklich. Diese Seiten nehmen von Menschen Geld für die Vermittlung staatlicher Dienstleistungen, die eigentlich entweder umsonst oder deutlich günstiger zu haben wären. Wir haben im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, Verbraucherinnen und Verbraucher gerade auch im digitalen Raum besser zu schützen. Dafür gilt es, vernünftig zu analysieren, wo sich im Internet unseriöse Angebote entwickeln. Anna Gallina stößt uns hier auf ein Feld, in dem das der Fall ist und wo wir dringend gemeinsam mit Bund und Land überlegen müssen, wie sich vernünftig gegensteuern lässt – im Zweifel auch mit Gesetzen.“

Mein Interview im RBB zu Long Covid

Mein Interview im RBB zu Long Covid

„Long-Covid wird uns gesellschaftlich vermutlich noch länger beschäftigen: Gesundheitlich sind Erschöpfung, Kurzatmigkeit und kognitive Beeinträchtigungen die häufigsten Symptome, mit denen Patientinnen und Patienten zu kämpfen haben. Auch wirtschaftlich sind die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie beträchtlich.

Als Erstes müssen wir deswegen jetzt in Forschung investieren. Nur so kann die Erkrankung schneller diagnostiziert und Patientinnen und Patienten gut therapiert werden. Zudem muss die Krankheit innerhalb der Ärzteschaft besser bekannt werden.“

Was es außerdem politisch zur bestmöglichen Unterstützung der Betroffenen braucht, habe ich im Gespräch mit dem ARD Mittagsmagazin deutlich gemacht.

Hier der ganze Beitrag:

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Mein Namensbeitrag zur Sprachmittlung

Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötigist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:

Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.

Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.

Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung

Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.

Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.

Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.

Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.

Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.

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Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch

Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!

Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.

Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?

Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.

Flächendeckendes Angebot erforderlich

Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.

Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!

Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!

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Der Namensbeitrag ist auch auf der Website des Observers Gesundheit zu finden.