Zu den aktuellen Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucherschutz:
„Die Initiative aus den Ländern, Greenwashing wirkungsvoll zu regulieren, ist begrüßenswert. Aktuell nutzen viele Unternehmen aus, dass Konsument*innen bereit sind, für vermeintlich positive Klimaauswirkungen mehr für Produkte zu bezahlen. Dabei weiß nur eine Minderheit, dass dahinter meist lediglich heiße Luft, Kompensations- oder Ausgleichzahlungen stehen, deren Wirkung keiner fundierten Überprüfung standhält. Für einen besseren Verbraucherschutz braucht es klare Regeln und transparente Informationen. Ich freue mich, dass wir nun auch die Länder an unserer Seite wissen, um für gute und konsequente Regeln in der EU zu kämpfen. Mit der Green Claims Directive liegt eine große Chance vor uns, Greenwashing zu bekämpfen, den CO2-Kompensationsmarkt zu regulieren und echte Nachhaltigkeitsbestrebungen zu fördern.“
Meine Kollegin Tabea Rößner ergänzt zu Künstlicher Intelligenz:
„Es ist sehr gut, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke das Thema KI nochmal in den Fokus rückt. Denn es braucht unbedingt eine Stärkung der Verbraucherrechte bei den aktuell laufenden KI-Regulierung. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den großen Chancen müssen die Risiken für die Verbraucher*innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten müssen die Verbraucher*innen in leichten, zugänglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. Für eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkräftigen Aufsicht.“
Zur aktuellen Einigung zur Umsetzung der Verbandsklage erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsausschuss:
„Betrogene Verbraucher*innen können sich bald besser und auf Augenhöhe wehren. Mit der Verbandsklage bekommen sie ein wirksames Instrument, um gemeinsam und direkt Schadensersatz einzufordern. Bisher mussten sie individuell klagen, wie etwa beim Dieselbetrug, was viele abgeschreckt hat. Mit der Verbandsklage werden also Hürden für Geschädigte abgebaut und die Justiz spürbar von Massenverfahren entlastet. Daneben erhalten die Unternehmen Planungssicherheit.
Besonders freut uns das späte Opt-in: Kläger*innen können sich bis zu drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Verbandsklage anschließen. Hier konnten wir in den Verhandlungen deutliche Verbesserungen erreichen. Zudem begrüßen wir die Verabredung, das ähnliche Sachverhalte besser gebündelt werden können, damit nicht viele parallele Verfahren geführt werden müssen, deren Fälle sich nur um Nuancen unterscheiden. Wir konnten den bürokratischen Aufwand reduzieren, mit dem klagende Verbände 50 betroffene Verbraucher*innen nachweisen müssen.
Die neue Verbandsklage ist ein Meilenstein für einen starken und modernen Verbraucherschutz. Wir haben eine Triple-Win-Situation geschaffen: Verbraucher*innen kommen besser und schneller zu ihrem Recht, die Justiz wird entlastet und die Unternehmen erhalten Planungssicherheit.“
Der Bundesgerichtshof hat heute ein Urteil gefällt, wonach Käufer*innen von Diesel-Pkw mit Thermofenstern leichter Schadenersatz einklagen können. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz der Grünen Bundestagsfraktion:
„Schummeln lohnt sich nicht. Das ist die klare Botschaft des Bundesgerichtshofes (BGH) mit seiner heutigen Entscheidung zu unzulässigen Thermofenstern in Diesel-Pkw. Nach der Klarstellung des EuGH ist diese Neuinterpretation des BGH gut und folgerichtig.
Ich rufe betroffene Autokäufer*innen auf, ihre Schadensansprüche zu prüfen und entsprechend geltend zu machen. Die Hürden für Schadensersatzklagen sind nun deutlich gesenkt. Kläger*innen können einen Teil des Kaufpreises zurückerhalten, sofern in den Motoren ihrer Autos eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.“
„Fliegen belastet das Klima. Das ist Fakt und kann auch nicht mithilfe von hübschen Slogans und Kompensationsversprechen ins Gegenteil verkehrt werden. Es ist umso ärgerlicher, dass viele Fluggesellschaften ihren Kund*innen trotzdem suggerieren, sie könnten klimaneutral durch die Luft reisen und dafür auch noch Aufpreise verlangen. Damit machen sie sich das Unwissen vieler Verbraucher*innen gezielt zu Nutze: denn die Praktiken des Kompensationsmarktes sind weder reguliert noch wirken sie nachhaltig.
Ich begrüße daher das Vorgehen der europäischen Verbraucherschutzorganisationen, gegen diese irreführende Praxis der Airlines gesammelt vorzugehen. Auf europäischer Ebene laufen aktuell die Verhandlungen über zwei Richtlinien zur Regulierung von Umweltaussagen und Werbeversprechen wie „CO2-neutral“ oder „klimapositiv“. Ich hoffe sehr, dass wir am Ende diese Claims so regulieren können, dass Kund*innen nicht länger getäuscht und Unternehmen sich nicht weiter grünwaschen können. Wir brauchen endlich eine methodisch-wissenschaftliche Prüfung durch unabhängige Dritte.“
In der letzten Woche war ich mit dem Umweltausschuss des Bundestages auf Delegationsreise in Spanien mit dem Fokus auf Wassermangel und Wassermanagement. Leider wurde die Reise nach zwei spannenden Tagen mit vielen Gesprächen in Madrid vorzeitig beendet und wir konnten nicht alle geplanten Stationen absolvieren.
Der Reihe nach
Seit einem halben Jahr wurde die Reise geplant, um vor Ort zu lernen, wie die Spanier*innen mit ausbleibenden Niederschlägen, sinkenden Wasserpegeln und Dürre umgehen. Dazu hatten wir gleich zu Beginn der Reise konstruktive und lehrreiche Gespräche etwa mit den spanischen Staatssekretären für Umwelt und Verbraucherschutz, Umweltschutzverbänden und Wissenschaftler*innen. Auch den Bauernverband, den wir eigentlich in Andalusien direkt in Obst- und Gemüse-Anbaugebieten treffen sollten, haben wir dann spontan in Madrid getroffen. Wasser ist ein politisches Thema, in Spanien schon länger und stärker als bei uns. Wir haben etwa erfahren, dass
bis zu 90 Prozent des spanischen Wassers in der Landwirtschaft eingesetzt werden,
die Grundwasserstände seit Jahrzehnten rückläufig sind,
viele Maßnahmen des Wassermanagements umsetzt wurden und werden, etwa die Aufbereitung von Brauchwasser, Entsalzungsanlagen für Meerwasser oder große Regenauffangsysteme.
Reiseabbruch, warum?
Als ein Kernstück unserer Reise wollten wir uns im Nationalpark Doñana in Andalusien über den Obst- und Gemüseanbau und das Wassermanagement vor Ort informieren. Doch dazu kam es nicht (mehr). Hintergrund waren zum einen die spanischen Regionalwahlen, in deren Folge die Landesregierung Neuwahlen ausgerufen hat, d.h. wir gerieten mit unserer Reise ungeplant mitten in den spanischen Wahlkampf, in den wir uns als überfraktionelle Delegation nicht einmischen wollten. Und zum anderen wurde zeitgleich zur Reise hierzulande eine Petition gestartet, mit der Handelsketten dazu aufgefordert werden, keine Erdbeeren mehr aus Doñana mehr zu verkaufen, weil diese teilweise mit Wasser aus illegalen Brunnenbohrungen bewässert würden. Diese Petition hat einige Landwirt*innen sehr erbost und für ein großen Medieninteresse in Spanien gesorgt. In Absprache mit der deutschen Botschaft vor Ort und dem Ausschusssekretariat des Bundestages waren wir uns als Delegation einig, dass ein neutraler und unvoreingenommener nicht mehr möglich war. Mit Bedauern hat die Delegation dann einvernehmlich entschieden, die Reise nach den Terminen in Madrid nicht fortzusetzen.
Am Thema werden wir weiter arbeiten und uns auch weiterhin mit Expert*innen und Praktiker*innen hierzulande und aus anderen Ländern austauschen. Persönlich treiben mich weiterhin Fragen um wie
Wo soll unser Wasser künftig herkommen und zu welchem Zweck muss es wie aufbereitet sein?
Was darf Wasser kosten, damit die Agrarprodukte konkurrenzfähig bleiben?
Welche Getreide-, Obst- und Gemüsekulturen brauchen wieviel Wasser und sollten entsprechend wo angebaut werden?
Ich persönlich hatte gemeinsam mit der Kollegin Astrid Damerow von der CDU schon von Beginn an beschlossen, die An- und Abreise zur Delegationsreise per Bahn durchzuführen. Eine herrliche Bahnstrecke, u.a. an der französischen Atlantikküste entlang! Nachdem die Rückreise für alle spontan umgeplant werden musste, konnten wir auch Harald Ebner und Amira Mohamed Ali überzeugen, vom Flugzeug auf die Bahn umzusteigen, so dass sich noch Raum für interfraktionellen Austausch über die Reise im französischen TGV und im ICE ergab.
Die Pressemitteilung des Bundestages zum Ende der Reise findet sich unter bundestag.de:
„Die deutsch-spanischen Beziehungen leben vom intensiven Austausch auf allen Ebenen und sind geprägt von tiefem gegenseitigem Respekt für die demokratischen Institutionen und Prozesse des jeweils anderen Landes. Unsere beiden Länder verbindet eine über die Jahre gewachsene, vertrauensvolle Freundschaft.
Aus diesem Respekt heraus und in Anbetracht der hohen politischen Bedeutung, die die Themen der Reise in den vergangenen Tagen in den bevorstehenden spanischen Nationalwahlen gewonnen haben, hat der Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz beschlossen, von seiner seit längerem geplanten Reise nach Andalusien zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.
Die Reise sollte dem fachlichen Austausch und der Informationsgewinnung zu einem Thema dienen, das im Interesse unserer beiden Länder liegt – nämlich dem Klimawandel und dessen Folgen.
Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Austausch auch in Zukunft fortsetzen können.“
Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zum Thema Drug-Checking muss jetzt erfolgen!
Gemeinsam erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen Bundestagsfraktion und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für Drogen- und Suchtpolitik der SPD-Bundestagsfraktion:
Es gibt keinen Beipackzettel und keine Inhaltsangaben. Wer Drogen konsumiert, weiß in der Regel überhaupt nicht, was er oder sie genau zu sich nimmt. Verunreinigungen sowie unterschiedlichste Reinheitsgrade von Substanzen sind zudem auf dem Schwarzmarkt Alltag. Eben deshalb braucht es Drug-Checking-Angebote!
Sogenannte Drogenuntersuchungseinrichtungen sollen die Drogen von Konsumentinnen und Konsumenten auf Reinheit testen können und entsprechend Empfehlungen zur Dosierung und zu erwartbaren Gesundheitsgefahren geben. Überdosierungen, verunreinigte Wirkstoffe auf dem Schwarzmarkt und Vergiftungen können so erfahrungsgemäß stark reduziert werden. Auch deshalb hat sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Modelle zum Drug-Checking und Maßnahmen der Schadensminderung zu ermöglichen und auszubauen. Gerade auch im Zuge der geplanten Legalisierung von Cannabis sehen wir akuten Handlungsbedarf, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Ihre Vorstellungen zur Ausgestaltung des Gesetzes haben die Berichterstatter*innen dem Ministerium schon länger verdeutlicht. Sie sind in der Ampel nicht umstritten. Die Berichterstatter*innen fordern das Gesundheitsministerium deshalb auf, die entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Arzneimittellieferengpassgesetz mit zu regeln, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Entsprechende Prüfbitten wurden dem Gesundheitsministerium durch die Abgeordneten bereits vorgelegt.
Linda Heitmann MdB: „Als Grüne und als Ampel-Berichterstatter*innen stehen wir voll und ganz hinter der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, Drug-Checking-Projekte in Deutschland in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und damit die Substanzanalyse in verschiedenen Settings zu ermöglichen: zum Beispiel in Partysettings, aber auch in Drogenkonsumräumen. Und zwar so zügig wie möglich. Denn es braucht endlich ein sichtbares Signal, dass diese Regierung eine neue progressive Drogenpolitik ernst nimmt und die Weichen dafür stellt! Wichtig ist dabei natürlich, dass solch ein Gesetz sicherstellt, dass Menschen, die das Drug-Checking durchführen sowie auch jene, die es nutzen, dabei nicht von Strafverfolgung bedroht sind. Drug-Checking ist aus unserer Sicht ein wichtiger Baustein, um den Gesundheitsschutz von Konsument*innen zu erhöhen und gleichzeitig auch eine bessere Möglichkeit zur Aufklärung auch über Gefahren und Risiken von Konsum zu schaffen. Gleichzeitig wäre es ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung“.
Dirk Heidenblut MdB: „Das Drug-Checking hat sich als Maßnahme der Schadensminderung und Gesundheitsförderung bereits im Ausland – seit Jahren – bewährt. Es ist längst überfällig, dass das Drug-Checking flächendeckend auch in Deutschland eingeführt und verfügbar gemacht wird. Denn eine Substanzanalyse kann nicht nur Leben retten, sondern auch Betroffene über ihre Konsumrisiken und ihr Konsumverhalten aufklären. Konsumierende werden unterstützt anstatt vernachlässigt.Sie werden geschützt vor gesundheitlichen Risiken. Es ist also Zeit, das Koalitionsversprechen einzulösen und hier tatsächlich jetzt tätig zu werden“.
Die WELT Online hat unsere PM aufgegriffen. Hier geht’s zum Artikel.