27. März 2026
Patientenrechte stärken heißt: Hürden abbauen, damit Betroffene von Behandlungsfehlern ihre Rechte besser durchsetzen können.
Die gestrige Anhörung im Bundestag zu einem Antrag von uns Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig… “ hat einmal mehr gezeigt:
Das Problem liegt nicht darin, dass Patientinnen und Patienten keine Rechte haben – sondern dass sie diese oft nicht wirksam durchsetzen können.
Zu hohe Beweislast, lange Verfahren, strukturelle Ungleichgewichte, vermeintliche Gefälligkeitsgutachten… – viele Betroffene geben auf, bevor ihr Fall überhaupt wirklich geprüft wird.
Auch die Beiträge unserer Sachverständigen haben das heute deutlich gemacht:
Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE) hat die Hürden aus Betroffenensicht eindrücklich geschildert,
Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht) die strukturellen Probleme im Arzthaftungsrecht klar benannt.
Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an:
→ Beweislasterleichterung
→ bessere Dokumentation
→ stärkeres, unabhängiges Gutachterwesen
→ mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit
Denn Patientenrechte müssen im Alltag wirken – nicht nur auf dem Papier.
Unser Antrag hier:
Die Anhörung zum Nachhören hier.
Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion – gerade auch mit Blick auf die Frage: Welche konkrete Veränderung würde Betroffenen am schnellsten wirklich helfen?
19. März 2026
Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.
In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.
Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
- Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
- Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
26. Jan. 2026
Vor einigen Tagen berichtete die Zeit exklusiv über unseren Grünen Antrag unter dem Titel: „Eine Reform des Patientenrechte-Gesetzes ist überfällig: Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten jetzt!“ Heute haben wir den Antrag zum Tag der Patienten eingereicht.
„Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Transparenz, Fairness und Sicherheit, gerade dann, wenn im Behandlungsprozess etwas schiefläuft. Mit unserem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass Patient*innen ihre Rechte leichter durchsetzen können und medizinische Einrichtungen mehr Verantwortung übernehmen. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob ein Behandlungsfehler aufgeklärt wird oder nicht. Entscheidend ist, dass die Beweislast nicht in erster Linie bei Betroffenen, sondern Behandler*innen liegen muss. Zudem wollen wir sicherstellen, dass Dokumentationen nachvollziehbar sind, Gutachten unabhängig erstellt werden und Betroffene angemessen unterstützt werden. So schaffen wir mehr Vertrauen in unser Gesundheitssystem und stärken diejenigen, um die es am Ende geht: die Patientinnen und Patienten.
Der Patientenbeauftragte hat schon letzte Legislatur mehrfach eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes versprochen, doch bis heute warten wir vergeblich auf einen Aufschlag, der gemeinschaftlich aus Gesundheits- und Justizministerium kommen müsste. Ein Aufschlag der Bundesregierung ist lange überfällig – wir fordern mit unserem Antrag somit nun auch öffentlich dazu auf, dieses wichtige Thema endlich anzugehen und formulieren dabei direkt unsere Vorstellungen davon, welche Eckpfeiler uns bei einer Reform wichtig sind.“
Hier geht’s zum Artikel in der ZEIT.
Außerdem berichtet das Ärzteblatt zu diesem Thema.
Mit unserem Antrag setzen wir uns für eine umfassende Reform des Patientenrechtegesetzes ein. Wir wollen erreichen, dass Patient*innen bei Behandlungsfehlern besser geschützt sind und ihre Ansprüche fair und transparent durchsetzen können. Dafür schlagen wir vor, die Beweisführung zu erleichtern, die Verantwortung von Kliniken und Praxen bei organisatorischen Mängeln klar zu regeln und die Dokumentation von Patientenakten fälschungssicher zu gestalten. Außerdem wollen wir, dass medizinische Gutachten unabhängig, nachvollziehbar und qualitätsgesichert erstellt werden.
Hier geht’s zum Antrag.
30. Okt. 2025
Zur heutigen Pressekonferenz des MD Bund mit der Veröffentlichung der Jahresstatistik und des wissenschaftlichen Gutachtens zu Behandlungsfehlern erklärt Linda Heitmann, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss und grüne Berichterstatterin für das Thema Patientenrechte:
„Die heute vom MD Bund präsentierten Zahlen machen erneut deutlich: Behandlungsfehler sind in Deutschland ein ernstzunehmendes, dauerhaftes Problem – und verursachen jedes Jahr immense Folgekosten für unser Gesundheitssystem. Dass bei schätzungsweise 5 Prozent aller Krankenhausbehandlungen Fehler passieren, ist alarmierend und darf nicht einfach weiter hingenommen werden. Hinter jeder Zahl stehen Menschen, die vermeidbares Leid erfahren. Wir müssen alles daransetzen, sowohl die Fehler selbst als auch ihre Folgekosten spürbar zu senken!
Der klare Appell des MD Bund für ein bundesweites Never-Event-Register ist überfällig und auch uns Grünen ein dringendes Anliegen! In der letzten Legislatur wurde deshalb im Rahmen der Gesetzgebung zur Krankenhausreform ein solches Register verankert, was nun endlich kommen muss. Wir haben als Grüne ein Auge darauf, dass dieser Punkt bei der Verwässerung der Krankenhausreform nicht zurückgedreht wird. Und wir werden weiter Druck machen für eine verantwortungsvolle Gesetzgebung. Zudem ist es längst überfällig, das Patientenrechtegesetz zu novellieren, wozu es seit letzter Legislatur Vorschläge des Patientenbeauftragten gibt. Es ist unverständlich, warum diese noch immer nicht angegangen wurden!“
Zu diesem hat auch das Ärzteblatt hier berichtet.
13. Aug. 2025
Immer wieder berichten gesetzlich Versicherte in Deutschland von einem klaren Missstand: Termine bei Fachärzt*innen werden schneller vergeben, wenn Patient*innen bereit sind, die Behandlung als Selbstzahler*in zu finanzieren. Besonders häufig geschieht dies über digitale Buchungsplattformen wie Doctolib oder Jameda, die trotz gegenteiliger Filtereinstellungen Termine als verfügbar anzeigen, die sich im Buchungsverlauf als kostenpflichtige Privatsprechstunden entpuppen.
Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verstößt gegen die kassenärztlichen Zulassungsbedingungen und die ärztliche Berufsordnung. Vor diesem Hintergrund habe ich im Juli 2025 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Ziel war es, zu erfahren, wie die Bundesregierung diese Entwicklung bewertet, ob sie regulatorischen Handlungsbedarf sieht und welche Maßnahmen geplant sind, um die Einhaltung geltenden Rechts sicherzustellen.
Was die Bundesregierung antwortet – und was sie offenlässt
In ihrer Antwort bestätigt die Bundesregierung die grundsätzliche Problematik, erklärt jedoch, es lägen keine „validen Erkenntnisse über ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und -ärzten“ vor. Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Verantwortung für Kontrolle und Aufsicht bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder liegt, denen eine diskriminierungsfreie und wohnortnahe Versorgung gesetzlich Versicherter obliegt.
Diese Haltung ist aus meiner Sicht nicht ausreichend. Denn zahlreiche Medienberichte und Rückmeldungen von Patient*innen zeigen: Die Bevorzugung von Selbstzahler*innen bei der Terminvergabe ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.
„Wenn ein zeitnaher Termin beim Arzt zur Frage des Geldbeutels wird, ist das ein direkter Angriff auf das Solidarprinzip unserer gesetzlichen Krankenversicherung.“
Problematische Rolle der Onlineportale
Besonders kritisch ist die Rolle kommerzieller Online-Terminvermittlungen:
Patient*innen, die über Portale wie Jameda oder Doctolib einen Arzttermin suchen, erhalten trotz gesetzter Filteroptionen regelmäßig Angebote, die sich erst im späteren Buchungsverlauf als „Selbstzahlertermine“ entpuppen, häufig ohne ausreichende Transparenz zu Kosten oder medizinischer Notwendigkeit.
„Es ist aus meiner Sicht absolut unverständlich, dass Patientinnen auf diese Weise ungewollt in eine Selbstzahlerrolle geraten – das widerspricht dem Anspruch an eine transparente und faire Gesundheitsversorgung.“
Ärztliche Verantwortung – unzureichende Kontrolle
Vertragsärzt*innen sind verpflichtet, gesetzlich Versicherte gleichwertig zu behandeln. Wer systematisch frühere Termine gegen Aufpreis vergibt, verstößt gegen die eigene Zulassungspflicht und riskiert – zumindest auf dem Papier – seine kassenärztliche Zulassung. Die Bundesregierung verweist auf diese Regelungen, muss sich aber gleichzeitig die Frage gefallen lassen: Warum wird deren Einhaltung nicht systematisch kontrolliert?
„Ich erwarte, dass das Bundesgesundheitsministerium und die Kassenärztlichen Vereinigungen endlich systematisch kontrollieren, ob Vertragsärzt*innen ihren Versorgungsauftrag tatsächlich diskriminierungsfrei erfüllen.“
Was jetzt politisch getan werden muss
Die aktuelle Situation ist untragbar. Damit alle Menschen in Deutschland unabhängig von ihrem Einkommen gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung erhalten, braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln.
„Die Bundesregierung muss gemeinsam mit den KVen und Aufsichtsbehörden zügig handeln – im Sinne der Patientinnen und zur Stärkung des Vertrauens in unser solidarisches Gesundheitssystem.“
Fazit
Die Antwort auf meine Kleine Anfrage zeigt: Das Problem ist bekannt – aber es fehlt am politischen Willen, es konsequent zu lösen. Eine gerechte und solidarische Gesundheitsversorgung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht, regulatorische Lücken zu schließen und die Rechte gesetzlich Versicherter aktiv zu schützen.
Die vollständige Kleine Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Über dieses Thema berichtete u.a. die Pharmazeutische Zeitung.
24. Apr. 2025
Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU/CSU und SPD wirft in Bezug auf die Gesundheitspolitik mehr Fragen auf, als er Antworten gibt. Besonders deutlich wird das beim Thema der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Anstatt dringend notwendige Reformen jetzt anzugehen, schiebt die neue Koalition das Problem in eine Kommission mit zweijähriger Laufzeit ab. Das ist nicht nur ein Rückschritt gegenüber dem bereits geleakten Vorentwurf, sondern auch ein fatales Signal an die Krankenkassen und die Versicherten. Darüber hinaus bleibt die Preisgestaltung der Pharmaindustrie weitgehend unreguliert: Sie kann weiterhin hohe Preise für neue Arzneimittel festsetzen, wodurch die Ausgaben der GKV weiter steigen. Gerade teure und innovative Medikamente machen einen Großteil der GKV-Ausgaben aus und nach den USA haben wir in Deutschland dafür die höchsten Preise weltweit. Es ist absehbar, dass es zu einem erheblichen Beitragsdruck kommen wird – die Zeche zahlen am Ende die Versicherten.
Auch bei der Pflegereform setzt die Koalition auf Vertagung statt auf Lösungen. Die dringend notwendige große Reform der sozialen Pflegeversicherung soll ebenfalls in einer Kommission erarbeitet werden – konkrete Entlastungen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegekräfte bleiben aus. Doch gerade JETZT brauchen alle Beteiligten dringend spürbare Unterstützung, denn die Pflegekassen sind am Rande ihrer Belastbarkeit. Immerhin: Dank der Vorarbeit der Grünen sollen das Pflegekompetenzgesetz und das Pflegeassistenzgesetz endlich kommen.
Einen Hoffnungsschimmer bietet auch das angekündigte „Primärarzt“-System, das das Potenzial birgt, die Versorgung gezielter zu steuern, Überversorgung zu vermeiden und Patientinnen künftig besser durch das Gesundheitssystem zu lotsen. Viele Akteur*innen im Gesundheitswesen sehen darin eine große Chance, die Strukturen effizienter und patientenfreundlicher zu gestalten. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail: Die Ausgestaltung dieses Systems ist noch völlig offen und die Diskussionen darüber laufen auf Hochtouren.
Im Gegensatz dazu herrscht im Koalitionsvertrag beim Thema Stärkung der Patientenrechte komplette Stille. Das Patientenrechtegesetz ist längst reformbedürftig, um Patient*innen mehr Sicherheit und Mitsprache zu garantieren. Ebenso bleibt die Frage unbeantwortet, wie Menschen mit Sprachbarrieren oder ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz künftig besser erreicht werden können.
Im Bereich der psychischen Gesundheit werden die Probleme zwar erkannt, aber keine konkreten Lösungen geliefert. Wie die Versorgungslage tatsächlich verbessert werden soll, bleibt unbeantwortet – die psychiatrische Versorgung wird gleich gänzlich ausgeblendet. Gerade angesichts der alarmierenden Versorgungslage – von monatelangen Wartezeiten auf Therapieplätze bis hin zu massiven Personalengpässen in Kliniken und Praxen – ist diese Leerstelle besonders fatal.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Präventions- und Suchtpolitik: Die Koalition bleibt auch hier weit hinter dem Notwendigen zurück. Wie ich bereits im Tagesspiegel-Background „Prävention statt Ignoranz“ ausführlich dargelegt habe, fehlt es im Koalitionsvertrag an konsequenten Maßnahmen zur Verhältnisprävention bei Volksdrogen wie Alkohol und Tabak sowie an einer verlässlichen Finanzierung der Suchtberatung.
Insgesamt bleibt der Eindruck, dass die Gesundheitspolitik der neuen Koalition von Verschiebungen und Unentschlossenheit geprägt ist. Notwendige Reformen werden vertagt, Probleme in Kommissionen ausgelagert und die dringendsten Herausforderungen bleiben ungelöst. Wir Grüne werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Gesundheitspolitik nicht im Wartebereich verharrt und Schwarz-Rot zumindest nach der Kommissionsphase endlich den Mut zum Handeln aufbringt.