Niedrigschwellige Gesundheitskonzepte in Altona: Neues Gesundheitszentrum in Osdorf

Niedrigschwellige Gesundheitskonzepte in Altona: Neues Gesundheitszentrum in Osdorf

In unserem Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir niedrigschwellige, gesundheitliche Versorgungskonzepte fest verankert. Auf Hamburger Landesebene sind in der Vorhabenplanung ebenfalls die lokalen Gesundheitszentren etabliert, die in jedem Bezirk eingerichtet werden sollen. In meinem Wahlkreis Hamburg-Altona wird bald das Gesundheitszentrum Osdorf eröffnen. Vorab habe ich es gemeinsam mit Filiz Demirel, grüne Bürgerschaftsabgeordnete für die Elbvororte, besucht.

Dort ist geplant, dass die Berater*innen künftig mit sämtlichen Gesundheitsakteur*innen der Umgebung bis nach Lurup hinein kooperieren – von Familienhebammen bis zur Krebsberatung. Sie wollen niedrigschwellig zu allen Themen rund um Ernährung, Bewegung oder Medikamenteneinnahme selbst beraten und Menschen auch an die Angebote in der Umgebung weitervermitteln. Im Vorfeld gab es bereits eine erste Bedarfsanalyse mit dem Ergebnis, dass in dem Stadtteil überdurchschnittlich viele Menschen von Asthma, Adipositas und Herzproblemen betroffen sind, häufig auch schon im Kindesalter. Gleichzeitig ist die Hemmschwelle für einen Arztbesuch oft recht hoch und es gibt vielfach auch Sprachbarrieren.

In dem Multifunktionsraum des Zentrums sollen künftig Begegnungen und auch Sport- oder Beratungskurse stattfinden können. Impfaktionen sind hier ebenfalls denkbar. Die Trägerschaft des künftigen Gesundheitstreff hat die AWO inne und finanziert wird es über Gelder von Stadt und Bezirk.

Der Standort für das Zentrum ist gut gewählt

Am Seiteneingang des Born Center, wo viele Osdorfer*innen ihre täglichen Besorgungen machen, ist auch der Eingang zum Gesundheitszentrum zu finden. In dem Haus selbst haben sich auch schon länger mehrere Ärzt*innen niedergelassen und in der Nachbarschaft des Gesundheitszentrums sind ein Pflegedienst und eine Apotheke untergebracht. Nur eine gynäkologische Praxis sowie eine vernünftige Hebammen-Abdeckung fehlen im Umfeld des Zentrums noch, um auch eine gute Versorgung für insbesondere junge Frauen zu ermöglichen.

Die Sprachmittlung ist auch hier ein Thema

Aktuell sprechen die Berater*innen Russisch, Englisch und etwas Französisch. Dennoch ist eine große Bandbreite an Sprachen nicht abgedeckt, weshalb das Zentrum mit Sprachmittler*innen kooperieren will, um auch mehrsprachige Beratung in großen Umfang anzubieten. Zwei Mal die Woche wird es eine offene und einmal pro Woche eine Sprechstunde mit Termin geben. Menschen mit und ohne Versicherungsschutz haben hier künftig insgesamt eine gute Anlaufstelle.

Ich freue mich sehr über das Angebot in Osdorf und will es in Zukunft gerne eng begleiten.

Meine Rede: Die Beratung der UPD wird niedrigschwelliger

Meine Rede: Die Beratung der UPD wird niedrigschwelliger

Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.

Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.

Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

PM: UPD wird auf starke Säulen gestellt

PM: UPD wird auf starke Säulen gestellt

Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:

Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.

Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.

Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.

Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.

Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.

Mein Statement zum E-Vapes-Verbot

Mein Statement zum E-Vapes-Verbot

Heute diskutiert der Bundesrat einen Antrag zum Verbot von Einmal-E-Zigaretten. Dazu erklärt Linda Heitmann als Berichterstatterin ihrer Fraktion für Verbraucherschutz sowie Drogen- und Suchtpolitik:

E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird. Eigentlich fällt das Produkt unter Elektroschrott, aber der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll und sorgt immer wieder für Brände – etwa, wenn der Akku in Müllautos zerquetscht wird. Daneben verbraucht ein solches Wegwerf-Produkt unnötig viele Ressourcen, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Auch gesundheits- und suchtpolitisch ist das Produkt problematisch: Wir sehen, dass sich das Marketing und Design in erster Linie an junge Menschen richten, die das Produkt nach Jugendschutzrichtlinien unter 18 gar nicht erwerben dürfen. Der oftmals süße Geschmack überlagert die herben Tabaknoten. Die Langzeitfolgen des Konsums sind bislang noch kaum erforscht und beispielsweise Krebsrisiken vollkommen unklar. Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, mindestens erschweren, auf Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf verstärkt hinweisen und die ökologischen Schäden minimieren.

Daher begrüßen wir die Bundesratsinitiative mit dem Ziel eines Verbots von e-Vapes europaweit. Gerade die Ökodesign-Richtlinie dürfte hierfür Möglichkeiten zur Verfügung stellen, aber ein baldiges Verbot wird nach unserer Einschätzung europa- und bundesrechtlich schwierig werden. Daher sind auch andere Maßnahmen anzudenken: Pfand auf solche Einwegprodukte wie e-Vapes könnten das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus austauschen und Liquids und auffüllen lassen. Es braucht hier schnell ein bundesweites und überzeugendes Konzept, um Umwelt- genau wie Jugendschutz zu stärken.“

Das Statement wurde vom Ärzteblatt aufgegriffen.

Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Pressemitteilung: Patient*innenrechte ins Zentrum der Debatte

Zum zehnten Jahrestag des Patientenrechtegesetzes habe ich heute eine Pressemitteilung versendet. Mir ist es wichtig, dass wir den Jahrestag für eine Bilanz nutzen, und jetzt dringend notwendige Schritte gehen, um Patient*innen zu stärken:

Der Patientenbeauftragte hat aus gutem Grund 2023 zum Jahr der Patientenrechte ausgerufen. Denn die Bundesregierung hat sich für dieses Jahr eine Reihe von Reformen vorgenommen, die die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und ihre Rechte stärken.

Mit einer gut ausgestatteten Stiftung werden wir die Unabhängigkeit und Verlässlichkeit der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) stärken. Dies hilft insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, sich in unserem komplexen Gesundheitswesen zurecht zu finden. Außerdem stärkt sie Patient*innen gezielt, ihre Ansprüche besser durchsetzen zu können.

Eine Krankenhausreform stellt die Qualität der Versorgung und den Abbau von ökonomischen Fehlanreizen in den Mittelpunkt. Mit verschiedenen Digitalgesetzen werden wir den Nutzen digitaler Anwendungen für die Patientinnen und Patienten ausbauen und eine lückenlose digitale Dokumentation ermöglichen. Bei dieser Dokumentation muss im Sinne der Patient*innen u.a. das Ziel sein, dass Behandlungsabläufe korrekt dokumentiert werden und die Dokumentationen hinterher nicht mehr unbemerkt abänderbar sind.

Daneben haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Patient*innenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu stärken. Hier werden wir im Zuge der geplanten G-BA-Reform beraten, wie diese Stärkung konkret aussieht. Wir werden einen Härtefallfonds für Betroffene von Behandlungsfehlern schaffen, damit diese in der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt werden. Im Rahmen einer Reform des Patientenrechtegesetzes wollen wir weitere Maßnahmen erarbeiten und beschließen, um insbesondere Betroffene von Behandlungsfehlern im bestehenden Haftungssystem zu unterstützen. Auch das Projekt der Patient*innenlotsen, die Menschen mit komplexen Hilfebedarfen gezielt unterstützen, müssen wir im Rahmen der Versorgungsgesetze nun schnell angehen.

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

Zum aktuellen Aromen-Verbot in Tabakerhitzern und Nikotinkonsum bei Jugendlichen erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Den Vorstoß der EU, fruchtige und Minz-Aromen auch für Tabakerhitzer zu verbieten, begrüße ich sehr. Denn diese Geschmacksnoten sind besonders bei jungen Leuten beliebt. Dass das Landwirtschaftsministerium die Vorschläge aus Europa nun schnell auch in ein Gesetz gegossen hat und umsetzt, freut mich. Cem Özdemir hat den Sinn des Gesetzes mit seinem Zitat, „Was tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken“, bereits sehr treffend auf den Punkt gebracht.

Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.

Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.

Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“

Hier klicken, um den Inhalt von twitter.com anzuzeigen