31. Jan. 2023
Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.
Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.
Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.
12. Jan. 2023
Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.
„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“
„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.
Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.
Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.
Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“
Hier geht es zum Artikel
10. Jan. 2023
Studienbegleitend – im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik
Für mein Berliner Büro suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für max. 6 Monate in Teilzeit (ca. 20h/Woche) eine*n Praktikant*in zur wissenschaftlichen Recherche im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik in Deutschland sowie partiell zur Zu-Arbeit im Bereich Gesundheitspolitik.
Im Idealfall können die erarbeiteten Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit genutzt werden.
Aufgaben
- Recherche zur Ausgestaltung und Finanzierung des Suchthilfesystems in Deutschland (niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatung, qualifizierter Entzug, ambulante und stationäre Sucht-Reha)
- Recherche zur Erfassung, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen in Haft in Deutschland (Maßregelvollzug, Jugendstrafvollzug, regulärer Vollzug sowie Substitutionsangebote, HEPC-Testung etc.)
- Kontaktpflege zu und Informationsaustausch mit grünen Landtagsfraktionen, Ministerien und weiteren Stakeholdern zu den genannten Themenfeldern
- Unterstützung bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Presseanfragen und Terminen zu den genannten Themen
- Verfassen von Antworten auf Bürger*innen-Anfragen zu speziellen Fragen der Gesundheitspolitik
Anforderungen
- Hochschulstudium im Master in einem sozialwissenschaftlichen Fach mit gesundheitswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Bezug,
- Kenntnisse zum Aufbau und den Funktionsweisen des Justizvollzugswesens sind wünschenswert,
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
- erste Erfahrungen und Kenntnisse in der parlamentarischen Arbeit sowie in der Recherche mit Datenbanken von Landtagen und kommunalen Gremien,
- Fähigkeit, sich eigenverantwortlich zu organisieren und Spaß an wissenschaftlicher Recherchetätigkeit,
- Interesse insbesondere an den Feldern Drogen- und Suchthilfepolitik sowie Sozialpolitik,
- hohe Identifikation mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen,
- sehr gute Anwendungskenntnisse des MS Office-Pakets.
Stellenumfang
Es handelt sich um ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche), idealerweise im Rahmen eines Master-Studiums. Es ist gut möglich, dass sich die Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit eignen.
Arbeitsort ist mein Bundestagsbüro in Berlin, teilweise ist auch Homeoffice möglich. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund.
Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.
Ihre/Deine aussagekräftige Bewerbung inkl. frühestmöglichem Arbeitsbeginn und aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 27. Januar 2023 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an linda.heitmann@bundestag.de.