Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Jahresprogramm Drogenpolitik: Prävention und Gesundheitsschutz

Vergangenen Donnerstag hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert sein Jahresprogramm für dieses Jahr vorgestellt. Gemeinsam mit meiner drogenpolitischen Kollegin Kirsten Kappert-Gonther habe ich das Jahresprogramm in der Presse kommentiert. Besonders freue ich mich darüber, dass wir bei legalen Drogen einen klaren Fokus auf Prävention und Gesundheitsschutz legen. Werbung und Sponsoring für Alkohol, Tabak, Nikotin und Glücksspiel sollen deutlich eingeschränkt werden – so ist es auch im Koalitionsvertrag verabredet. Außerdem machen wir deutlich, dass wir schnell eine rechtliche Grundlage zum Drugchecking schaffen wollen.

Parallel dazu habe ich mich sehr über die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) gefreut, die Burkard Blienert gemeinsam mit der Pressekonferenz veröffentlicht hat. Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums hat das Zentrum die Einstellungen zu verschiedenen Präventionsmaßnahmen in Deutschland untersucht. Die Zahlen sprechen für sich: 64 Prozent der Befragten unterstützen ein generelles Werbeverbot für Alkohol in Deutschland. Dieses Bild zieht sich durch alle Altersgruppen hindurch und ist ein starkes Votum für unseren Ampel-Kurs. Ich freue mich auf die Umsetzung.

Das vollständige Statement von Kirsten und mir findet Ihr hier.

Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Recht auf Rausch II – Mit Peter Zamory über die Cannabislegalisierung

Linda Heitmann MdB und Peter Zamory MdHB laden zur Diskussion über die Cannabislegalisierung in die Alte Druckerei Ottensen ein.

Die beiden Gesundheitspolitiker*innen aus Altona werden das Vorhaben der Legalisierung einordnen und anschließend mit euch Gästen vor Ort in die Diskussion gehen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Los geht es am 16.02.2023 um 19 Uhr in der Bahrenfelder Straße 73D (Hinterhof), 22765 Hamburg.

Mein Statement zu Lootboxen bei Gamestar

Mit dem Gamingmagazin Gamestar habe ich über die Regulierung von Lootboxen gesprochen. Lootboxen sind – häufig kostenpflichtige – virtuelle Gegenstände in Videospielen, in denen Spieler verbesserte Eigenschaften gewinnen können. Praktisch zeigt das der Artikel von Gamestar am Beispiel einer der bekanntesten Formate: Die Ultimate Team Version der beliebten Fifa-Fußballsimulation. Dabei können die Spieler besonders gute Fußballer gewinnen – die Chance auf den Erwerb der besten Spieler ist jedoch vergleichsweise gering. Da Lootboxen in einigen Spielen notwendig für den Spielerfolg sind, kritisieren Verbraucherschützer*innen diese Praxis schon länger. Hierzu mein Statement bei Gamestar, unten findet Ihr auch den Link zum ganzen Artikel, der allerdings hinter einer Bezahlschranke liegt.

„Lootboxen sind ein ärgerliches Phänomen in Videospielen und besonders problematisch, wenn Kinder und Jugendliche davon angesprochen werden. Wir müssen feststellen, dass die Spieleentwickler erstaunlich kreativ bis perfide darin sind, junge Menschen in Videospielen abzuzocken. Ich sehe hier Bedarf an gesetzgeberischen Verschärfungen.“

„Es bedarf Aufklärungskampagnen, aber vor allem müssen die Anbieter von Games und Apps in die Pflicht genommen werden durch Informations- und Präventionsangebot sowie durch das Bereitsstellen von technischen Lösungen wie die automatische Verlangsamung bei langer Spieldauer, die Belohnung von Pausen bis hin zum Verbot von Lootboxen.

Gezielt suchtfördernde Mechanismen, beispielsweise komplexe Belohnungssysteme oder Nachteile bei Spielunterbrechungen, sollten für Kinder und Eltern durch Warnhinweise transparent gemacht werden. Für simuliertes Glücksspiel müssen die gleichen Jugendschutzmaßnahmen gelten wie für „echtes“ Glücksspiel. Die Forschung zu Wirkmechanismen, Prävalenzen und Therapie im Zusammenhang mit Online-Spielsucht (Gaming Disorder) muss intensiviert werden.

Mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes im letzten Jahr wurde die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Auf Spielplattformen müssen inzwischen die Altersfreigaben eindeutig gekennzeichnet werden, egal wie viele Nutzende sie haben oder wo ihr Unternehmenssitz liegt.

Auch die Informationen zu Beschwerdestellen, Systeme zur Altersverifikation und datenschutzfreundliche Voreinstellungen wurden verbessert. Wir werden die weiteren Entwicklungen sehr genau prüfen und bei Bedarf über eine weitere Novellierung des Jugendschutzgesetzes oder andere gesetzlicher Regelungen in der Zuständigkeit des Bundes beraten.“

Hier geht es zum Artikel

Jetzt bewerben: Praktikum in meinem Berliner Büro

Studienbegleitend im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik

Für mein Berliner Büro suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für max. 6 Monate in Teilzeit (ca. 20h/Woche) eine*n Praktikant*in zur wissenschaftlichen Recherche im Bereich Drogen- und Suchthilfepolitik in Deutschland sowie partiell zur Zu-Arbeit im Bereich Gesundheitspolitik.

Im Idealfall können die erarbeiteten Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit genutzt werden.

Aufgaben

  • Recherche zur Ausgestaltung und Finanzierung des Suchthilfesystems in Deutschland (niedrigschwellige Suchthilfeeinrichtungen, Suchtberatung, qualifizierter Entzug, ambulante und stationäre Sucht-Reha)
  • Recherche zur Erfassung, Beratung und Behandlung von Suchterkrankungen in Haft in Deutschland (Maßregelvollzug, Jugendstrafvollzug, regulärer Vollzug sowie Substitutionsangebote, HEPC-Testung etc.)
  • Kontaktpflege zu und Informationsaustausch mit grünen Landtagsfraktionen, Ministerien und weiteren Stakeholdern zu den genannten Themenfeldern
  • Unterstützung bei der Organisation und inhaltlichen Vorbereitung von Presseanfragen und Terminen zu den genannten Themen
  • Verfassen von Antworten auf Bürger*innen-Anfragen zu speziellen Fragen der Gesundheitspolitik

Anforderungen

  • Hochschulstudium im Master in einem sozialwissenschaftlichen Fach mit gesundheitswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Bezug,
  • Kenntnisse zum Aufbau und den Funktionsweisen des Justizvollzugswesens sind wünschenswert,
  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
  • erste Erfahrungen und Kenntnisse in der parlamentarischen Arbeit sowie in der Recherche mit Datenbanken von Landtagen und kommunalen Gremien,
  • Fähigkeit, sich eigenverantwortlich zu organisieren und Spaß an wissenschaftlicher Recherchetätigkeit,
  • Interesse insbesondere an den Feldern Drogen- und Suchthilfepolitik sowie Sozialpolitik,
  • hohe Identifikation mit den Positionen von Bündnis 90/Die Grünen,
  • sehr gute Anwendungskenntnisse des MS Office-Pakets.

Stellenumfang

Es handelt sich um ein studienbegleitendes Praktikum in Teilzeit (ca. 20 Std./Woche), idealerweise im Rahmen eines Master-Studiums. Es ist gut möglich, dass sich die Rechercheergebnisse auch für die Anfertigung einer Masterarbeit eignen.

Arbeitsort ist mein Bundestagsbüro in Berlin, teilweise ist auch Homeoffice möglich. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD/Bund.

Ich begrüße Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts, aller Nationalitäten, aller Religionen, aller sexueller Identitäten und unterschiedlichster Berufserfahrungen. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.

Ihre/Deine aussagekräftige Bewerbung inkl. frühestmöglichem Arbeitsbeginn und aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 27. Januar 2023 als zusammengefasste PDF-Datei (max. 10 MB) per E-Mail an linda.heitmann@bundestag.de.

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Ausblick auf 2023 – Das erwartet uns politisch

Insgesamt nehme ich die Themen Fluglärm und Elbvertiefung weiter mit in das kommende Jahr. Es ist wichtig, an diesen auch wahlkreisrelevanten Punkten auf Bundesebene hartnäckig dran zu bleiben und sie stets auf die Agenda zu bringen. In meinem Fachbereich Gesundheit ist mir die Eingliederung der Sprachmittlung in die Kassenleistungen sehr wichtig und wird weiter angegangen, wobei der genaue Zeitpunkt, wann hier ein Gesetzentwurf vorliegt, aktuell noch offen ist. Wie auch beim Thema Drugchecking treibe ich das Thema weiter voran und mache dem BMG Druck.

Im Verbraucher*innenschutz ist 2023 die Green Claims Reform der EU im Auge zu behalten. Hier geht es darum, bestimmte Begriffe rund um Nachhaltigkeit genau zu definieren und zu schützen, damit nicht jedes Unternehmen damit werben kann, ihre Produkte seinen z.B. „co2-neutral“, ohne dass für Verbraucher*innen ersichtlich ist, was dahintersteckt. Rechtlich wird hierzulande das Verbandsklagerecht für Vereine wie die Verbraucherzentralen von Relevanz sein, da sie so die Rechte zahlreicher Verbraucher*innen gebündelt vertreten und einklagen können.

E-Zigaretten beschäftigen mich nicht nur aus gesundheitlicher Perspektive, sondern auch im Umweltausschuss. Leere E-Zigraetten gehören in den Elektromüll, was aber oft ignoriert wird. Daher steht eine Diskussion über ein Pfandsystem an. Auch Einwegkunststoffe stehen in den nächsten Sitzungswochen auf der Agenda. Die Idee ist es, dass Unternehmen, die diese Kunststoffe herstellen, sich auch an der Sauberhaltung und Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.

Wie ihr seht steht, schon wieder viel auf der Agenda und ich freue mich mit frischer Energie diese und weitere Themen anzugehen.

Soweit meine politischen Vorhaben. Diese Neuerungen für 2023 stehen schon fest:

Bürgergeld

Harz IV hat ausgedient – willkommen Bürgergeld! Durch seine neue Gestaltung wird der Leistungsbezug bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Auch eine Erhöhung des Bezugs ist vorgesehen und die berufliche Weiterbildung wird intensiver unterstützt. Auch wenn es nicht gelungen ist, die Sanktionen deutlich einzudämmen, sind diese Reformen ein erster Schritt hin zu einem respektvolleren Bezug.

Wohngeld Plus

Gute Nachrichten: Ab dem 01.01.2023 sind mit circa zwei Millionen Haushalten deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als zuvor. Auch erhöht sich der Bezug auf 370 Euro und hat sich damit fast verdoppelt. Das Wohngeld kann beim Wohngeldamt der lokalen Verwaltung beantragt werden. Mit dem Wohngeld Plus haben wir die größte Wohngeldreform geschaffen, die viele Menschen unterstützen wird.

Kindergelderhöhung

Das Kindergeld steigt monatlich auf 250 Euro für jedes Kind! Der Betrag, der bisher nur ab dem vierten Kind gezahlt wurde, gilt nun für alle Kinder. Familien sollen so direkt und schnell entlastet werden.

Außerdem erhalten seit Juli 2022 von Armut betroffene Kinder und ihre Familien bereits einen monatlichen Zuschlag von 20 Euro. Diese Entlastung erreicht in Deutschland circa 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder.

Unabhängige Patientenberatung

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wird reformiert! Diesen Monat ging der zugehörige Gesetzentwurf in das Bundeskabinett und wird danach im Bundestag besprochen. Die UPD soll dabei in eine Stiftung umgewandelt werden, unabhängiger agieren und vor allem bekannter gemacht werden. Auch ich habe viel daran mitgearbeitet und freue mich auf die kommenden Diskussionen zu dem Thema.

49-Euro-Ticket

Nicht mehr ganz für neun Euro, aber ähnlich vergünstigt, kann bald wieder von Altona zum Beispiel nach Sylt gereist werden. Nach dem Erfolg des 9-Euro-Tickets folgt 2023 das 49-Euro-Ticket. Für viele Menschen und Familien bedeutet das weitere finanzielle Entlastungen. Auch wird das bisherige Tarifsystem aufgebrochen, da das Ticket bundesweit im Regionalverkehr gültig sein wird.

 

Mehrwegpflicht für to-go-essen

Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden und die Umwelt zu schützen, müssen Restaurants oder Cafés ihren Kund*innen für Speisen und Getränke to go jetzt auch eine Mehrwegverpackung anbieten.

Die nachhaltigere Verpackungsvariante darf dabei nicht teurer sein als die Einweg-verpackung. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste. Die Kund*innen können so künftig selbst entscheiden, welche Verpackung sie vorziehen.