Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale Hamburg – Danke für den Austausch

Antrittsbesuch bei der Verbraucherzentrale Hamburg – Danke für den Austausch

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Trotz schwieriger Weltlage und der Gedanken bei den Menschen in der Ukraine, haben zwei meiner Mitarbeiter*innen und ich uns auf einen spannenden ersten Besuch in der Verbraucherzentrale Hamburg mit dem Vorsitzenden Michael Knobloch getroffen.
Neben einem Beleuchten der aktuellen nachgefragten Themen in Veranstaltungen und Beratungsgesprächen der Verbraucherzentrale ging es insbesondere auch darum, wie man Menschen niedrigschwellig und mehrsprachig mit Verbraucher*inneninformationen in Hamburg besser erreicht. Und wie die Verbraucherzentralen insgesamt rechtlich besser abgesichert werden können, wenn sie Klagen gegen Konzerne erfolgreich im Sinne der Verbraucher*innen bestreiten wollen.
Wir freuen uns auf eine ab jetzt kontinuierliche und zielführende Zusammenarbeit und bedanken uns für diesen konstruktiven und wertschätzenden Austausch.
Sehr ans Herz legen kann ich allen hier das vielfältige Angebot von Online-Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Hamburg. Es lohnt sich, regelmäßig auf der Homepage vorbeizuschauen, um aktuelle tolle und häufig auch kostenfreie Vorträge oder Fragestunden zu identifizieren.

 

Podium „Seltene Erkrankungen“: Mehr Hilfe nötig

Rund vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer der 6.000 bis 8.000 seltenen Erkrankungen, in der Europäischen Union sind sogar ca. 30 Millionen Menschen betroffen. Besonders betroffen sind Kinder, da ca. 80% der Fälle genetisch bedingt sind.

Jeder Fall ist deshalb nicht nur besonders, sondern auch besonders komplex. Der Weg zur gesicherten Diagnose ist oft eine beschwerliche und langwierige Irrfahrt durch das Gesundheitssystem. So verbringen die Betroffenen durchschnittlich fünf Jahre mit zahlreichen Fehldiagnosen, etlichen Arztbesuchen und aufwändigen, falschen Behandlungsmaßnahmen, bis sie die richtige Diagnose erhalten, wenn sie diese überhaupt bekommen. Das ist eine große Belastung – für die Betroffenen, für die Angehörigen und für das Gesundheitssystem.

Im Vorfeld des Tages der Seltenen Erkrankungen habe ich auf Tagesspiegel Forum Gesundheit mit Expert*innen aus der Medizin und der Industrie diskutiert, wie wir den Diagnoseweg verkürzen und die Versorgungssituation in Deutschland verbessern können. Wir müssen vor allem die bestehenden Strukturen optimieren. Dazu gehört, dass die existierenden Forschungs- und Versorgungszentren besser miteinander vernetzt werden, indem eine einheitliche Dokumentation sowie eine zentrale Datenzusammenführung gewährleistet werden. Dabei müssen natürlich der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Patient*innen sichergestellt werden. Außerdem brauchen wir eine nachhaltige Finanzierung der Zentren sowie eine strukturelle Einbindung der Patient*innenorganisationen mit gleichzeitiger Stärkung der Selbsthilfe. Was nicht zu unterschätzen ist, ist zudem die breitflächige Aufklärung in der Ärzte*innenschaft ebenso wie in der Öffentlichkeit, damit die Betroffenen sich die Odyssee der Diagnostik ersparen und schnell an die richtige Stelle überwiesen werden können.

Die sehr interessante und aufschlussreiche Veranstaltung ist auch online auf YouTube und auf der offiziellen Webseite von Tagesspiegel Forum Gesundheit zu sehen.

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Pressemitteilung: Ein wichtiger Schritt für besseren Spielerschutz!

Ich begrüße die bevorstehende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zur dauerhaften Einrichtung einer bundesweiten Sperrdatei.

Mit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 wurde dem Land Hessen übergangsweise die Zuständigkeit für den Aufbau einer bundesweiten Spieler-Sperrdatei übertragen. Diese soll bundesweit, anbieter- sowie spielformübergreifend besonders suchtgefährdete Spieler*innen schützen. Nachdem Aufbau und Verwaltung dieses Systems zunächst ab 2023 an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übertragen werden sollte, verständigten sich die Bundesländer nun auf die dauerhafte Übertragung der Zuständigkeit an das Land Hessen und ändern den Staatsvertrag entsprechend.

Die Änderung durchläuft ab sofort in diversen Landesparlamenten die Abstimmungsprozesse. In Berlin wurde der Änderungsentwurf dem Abgeordnetenhaus nun vorgelegt und trägt die Drucksachennummer 19/0154.

Dazu erkläre ich als Mitglied im Gesundheitsausschuss und Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik:

Diese Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ist ein echter Gewinn für den Spielerschutz! Das in Hessen etablierte Sperrsystem (OASIS) läuft erfolgreich und wird nun auf ganz Deutschland ausgeweitet. Die Übernahme des Systems beschleunigt den Prozess zu einer bundesweit gültigen Sperrdatei für alle Anbieter*innen und Spielformen.

Das stärkt gefährdete Spieler*innen und beugt Rückfällen vor. Denn bisher konnten Spieler*innen, die in einem Bundesland bzw. für eine bestimmte Spielform gesperrt waren, recht einfach auf andere Orte oder Formen des Glücksspiels ausweichen. Das ließ eine Sperre in vielen Fällen nicht unbedingt immer effektiv wirken.

Die jetzt angestoßene Änderung sorgt dafür, dass wir das Fachwissen aus der erfolgreichen Anwendung von OASIS in Hessen nutzen, und es spart den langwierigen Aufbau eines bundesweiten neuen Systems durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Bundesländer.“

Energie: Der Heizkostenzuschuss kommt

Die gestiegenen Energiekosten belasten Menschen mit kleineren Einkommen besonders. Daher hat die Koalition einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Der einmalige Zuschuss geht an Bürger*innen, die Wohngeld, Bafög, Meister-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen. Die Höhe des Zuschusses ist nach Personen im Haushalt gestaffelt: 135 Euro für 1-Personen-Haushalte, 175 Euro für 2-Personen-Haushalte, 35 Euro Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt. Die international massiv gestiegenen Preise für fossile Energie wie Öl, Kohle und Gas haben auch in Deutschland die Heiz- und Stromkosten in die Höhe getrieben. Um diese Belastungen abzufedern, haben wir als eines der ersten Gesetze der Ampelkoalition den Heizkostenzuschuss für Haushalte mit niedrigen Einkommen auf den Weg gebracht.

Wer ist berechtigt?

Der Heizkostenzuschuss unterstützt besonders schwer betroffene Haushalte wie Wohngeldempfänger*innen, Auszubildende oder Studierende, die auf Leistungen angewiesen sind. Mehr als 2 Millionen Bürger*innen werden davon profitieren können. Neben den Wohngeld-Empfänger*innen sieht das Gesetz für vier weitere Gruppen einen Zuschuss vor:

  • Studierende, denen im Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 entweder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt wurden und die nicht bei den Eltern wohnen
  • Aufstiegsfortbildungsteilnehmende, denen das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – sogenanntes „Meister-BAföG“ – bewilligt wurde
  • Auszubildende, denen Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde
  • Menschen mit Behinderungen, denen Ausbildungsgeld nach § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bewilligt wurde und die über einen eigenen Haushalt verfügen.

In der jetzigen Form richtet sich der Zuschuss an diejenigen, die ihn besonders benötigen. Er wirkt damit zielgerichtet und nicht nach dem Prinzip „Gießkanne“.

Weitere Entlastungen folgen

Der Heizkostenzuschuss ist nur ein erster Schritt einer ganzen Reihe geplanter Entlastungsmaßnahmen. In den nächsten Wochen und Monaten sollen weitere Entlastungen folgen, wie ein Kindersofortzuschlag, eine faire Beteiligung von Vermietern am CO2-Preis und eine Abschaffung der EEG-Umlagekosten beim Strompreis.

Klimakomponente im Wohngeld einführen

Die dynamische Entwicklung der Heizkosten zeigt aber auch: Der einmalige Heizkostenzuschuss ist wichtig, er wirkt jedoch nur symptomatisch. Die massiven Preiserhöhungen fossiler Energieträger machen deutlich, dass wir den Umstieg auf erneuerbare Energien enorm beschleunigen müssen, um eine saubere und bezahlbare Energieversorgung sicherzustellen und uns von Importen unabhängiger zu machen. Der Heizkostenzuschuss ist ein Instrument zum sozialen Ausgleich, der Härtefälle abmildern soll und sofort wirkt. Um langfristig den Klimaschutz zu stärken, haben wir im Koalitionsvertrag die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld vereinbart. Diese werden wir bald angehen.   Den Entwurf der Ampelkoalition zum Heizkostenzuschussgesetz gibt es HIER. In der letzten Woche haben wir auch im Plenum des Bundestags über die steigenden Strompreise und des Heizkostenzuschlag debattiert.

Wie weiter in der Pandemie? Meine erste Rede im Bundestag

Wie weiter in der Pandemie? Meine erste Rede im Bundestag

Im Bundestag beschäftigt uns die Pandemie weiterhin intensiv. In der gestrigen Bundestagsdebatte konnte ich dazu meine erste Rede im Plenum halten. Ich habe versucht, die Debatte wieder auf die entscheidende Frage zu fokussieren: Wie kommen wir Stück für Stück wieder zurück zur Normalität und schaffen gleichzeitig eine gute Gesundheitsversorgung für alle? Am Beispiel meiner vorherigen Tätigkeit in der Suchthilfe zeige ich auf, zu welchen Verwerfungen die Corona-Einschränkungen geführt haben und was sich jetzt auch strukturell verbessern muss.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.

Gesundheitskompetenz stärken! Jetzt bewerben für den vdek-Zukunftspreis

Gesundheitskompetenz stärken! Jetzt bewerben für den vdek-Zukunftspreis

Wer krank ist, tut alles, um wieder gesund zu werden. Er geht zum Arzt, lässt sich untersuchen und erhält – falls notwendig – beispielsweise ein Medikament, das er dann vorschriftsmäßig einnimmt. Soweit die Theorie, die Realität sieht oft anders aus. Vielen Menschen fällt es schwer, sich an die ärztlichen Vorgaben zu halten. Dabei sinkt die Bereitschaft zur Mitarbeit am Therapieerfolg besonders, wenn die Behandlung komplex ist oder nur schlecht in den eigenen Alltag eingebunden werden kann, oder Ängste und Zweifel die Krankheit begleiten. Im Ergebnis können deshalb präventive Angebote ihre Wirkung verfehlen und Therapien scheitern. Hinzu kommt, dass es immer schwieriger wird, sich im Dschungel der Gesundheitsinformationen und Versorgungsangebote zurecht zu finden. Betroffene wollen einfach und sicher wissen, was sie selbst konkret für sich und ihre Gesundheit tun können. Kampagnen wie vom Aktionsbündnis Patientensicherheit, beispielswiese zur Vermeidung von Infektionen oder zum frühzeitigen Erkennen von Sepsis, zeigen beispielhaft, wie es gehen kann.  

Mit der Ausschreibung des vdek-Zukunftspreises 2022 suchen die Ersatzkassen Best-Practice Beispiele, die dazu beitragen, Menschen in ihrer Gesundheitskompetenz zu stärken oder in ihrem Krankheitsmanagement zu fördern. Gesucht werden beratende, aktive oder digitale Unterstützungsangebote und Projektideen aus den Bereichen Prävention, Gesundheitsversorgung und Pflege.

  • Welche innovativen Projekte gibt es, Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige bei der Krankheitsbewältigung oder Prävention zu unterstützen?
  • Wie gelingt es, sie durch Anleitung, Beratung, Information oder Schulung gezielt zu stärken und damit auch die Lebensqualität zu erhöhen?
  • Wie werden individuelle Lebenssituationen in die Projekte integriert?

Der Zukunftspreis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.

Einsendeschluss ist der 21. April 2022.

Alle weiteren Informationen zur Ausschreibung, für Rückfragen und zu den letzten Preisträgern gibt es unter vdek.com.

Der vdek-Zukunftspreis ist seit 2010 eine Initiative der Sozialen Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen. Mit ihm möchten die zuletzt bei den Sozialwahlen 2017 gewählten ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter bei den Ersatzkassen Projekte und Ideen unterstützen, die zur Verbesserung der Versorgung beitragen, insbesondere vor dem Hintergrund einer älter werdenden Gesellschaft. Der Preis soll zudem das ehrenamtliche Engagement fördern sowie unkonventionelle Versorgungsprojekte mit Modellcharakter bekannter machen.