Heute wurde öffentlich, dass die Bundesregierung Hendrik Streeck am 28. Mai in der Kabinettssitzung als neuen Bundesdrogenbeauftragten vorschlagen will. Dazu erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Gesundheitsausschuss:
„Mit der Ernennung von Prof. Dr. Hendrik Streeck zum neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird diese wichtige Aufgabe nun in neue Hände gelegt.
Herr Streeck ist bislang vor allem als Virologe bekannt und bringt wenig Erfahrung in der Drogen- und Suchtpolitik mit. Umso mehr erwarten wir, dass er sich zügig in die komplexen Themenfelder einarbeitet und die Perspektiven aus Suchthilfe, Prävention und von Betroffenen ernst nimmt.
Es ist entscheidend, dass die Drogenpolitik nicht von alten Vorurteilen und ideologischen Scheuklappen bestimmt wird, sondern sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Gesellschaft und suchtkranker Menschen sowie ihrer Familien orientiert.
Henrik Streeck hat als Virologe immer darauf gedrungen, faktenbasiert an Themen heranzugehen: ein Faktum, das man schwer übersehen kann, ist die Tatsache, dass Abhängigkeiten von Alkohol und Glücksspiel in Deutschland bisher nicht die Aufmerksamkeit in der öffentlichen Debatte haben, die sie als Erkrankungen bräuchten – mit all den negativen Folgen, die sie für die gesamte Gesellschaft und vor allem auch für Kinder suchtkranker Eltern mit sich bringen.
Und auch beim Thema Cannabis hoffe ich, dass Herr Streeck ein differenziertes, faktenbasiertes Bild zur Grundlage seiner Arbeit nimmt und sich klar von den einseitigen und oft stigmatisierenden Darstellungen der Parteikolleg*innen abgrenzt.
Wir brauchen auch in der Drogenpolitik eine moderne, wissenschaftsbasierte und menschenfreundliche Herangehensweise, die Prävention, Aufklärung, gut ausfinanzierte Behandlungs- und Hilfestrukturen sowie Entkriminalisierung in den Mittelpunkt stellt.“
Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung zum ersten Mal im Bundestag den Fragen der Abgeordneten gestellt.
Ich habe dabei die beunruhigen Nachrichten bezüglich der Finanzlage im Gesundheitssystem thematisiert: Am Tag der Fragestunde wurde bekannt, dass der Gesundheitsfonds kurzfristig vom Bund mit 800 Millionen Euro aus Steuergeldern unterstützt werden muss.
Das zeigt einmal mehr: Die Gesetzlichen Krankenkassen stehen unter akutem Druck. Die Finanzierung muss dringend grundlegend reformiert werden, damit Versicherte und Arbeitgeber*innen nicht mit ständig steigenden Beiträge konfrontiert sind. Die guten Ansätze aus den geleakten Arbeitspapieren zum Koalitionsvertrag hat die Koalition leider nicht in ihren finalen Vertrag übernommen: Stattdessen wurden die Probleme in eine Kommission vertragt, die erst in zwei Jahren ihre Vorschläge präsentieren wird.
In der Fragestunde habe ich darum den neuen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gefragt, woher die 800 Millionen im Haushalt genau kommen sollen und ob er es die nächsten Jahre regelhaft einplanen wird in den Bundeshaushalten. Konkrete Antworten ist er dann leider schuldig geblieben. Die Frage seht ihr hier im Stream der Fragestunde des Bundestags(etwa ab 01:19:30).
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
Anlässlich der ersten Nationalen Meereskonferenz am 6./7. Mai 2025 in Berlin erklärt Bundestagsabgeordnete Linda Heitmann:
„Die Meere – auch unsere heimische Nord- und Ostsee – sind nicht nur unverzichtbare Verbündete im Kampf gegen Klimawandel, sondern bieten auch Lebensraum für zahlreiche Arten, regulieren unseren Wärmehaushalt und speichern gigantische Mengen an Kohlenstoffdioxid. Gleichzeitig sind sie vielfältigen Herausforderungen, Belastungen und Nutzungen ausgesetzt.
Unsere Meere und Küsten brauchen angesichts dieser Herausforderungen nicht nur besonderen Schutz, sondern auch großflächige Renaturierung. Nichtsdestotrotz findet der Schutz unserer Nord- und Ostsee sowie ihrer Küstenökosysteme kaum Beachtung im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Im Gegenteil: Die Meeresschutzoffensive, die die letzte Regierung unter Federführung des grünen Umweltministeriums auf den Weg gebracht hat, wird massiv ausgebremst oder gar rückgängig gemacht, wenn man den Vertrag zur Grundlage der Arbeit in den nächsten Jahren nimmt.
Daher fordere ich die angehende Bundesregierung auf, die strukturelle Stärkung des Meeresschutzes, die die Vorgängerregierung begonnen hat, fortzusetzen. Mit der Ernennung des ersten Bundes-Meeresbeauftragten, der Errichtung des Meeresnaturschutz-Fonds, dem Aufbau der Unterabteilung „Schutz der Meere“ im Bundesumweltministerium sowie der Gründung der interministeriellen Arbeitsgruppe „IMA Meer“ wurde der Meeresschutz in Deutschland institutionell auf eine neue Ebene gehoben. Im Deutschen Bundestag hat sich zudem der interfraktionelle Parlamentskreis Meerespolitik gegründet, dessen Arbeit ich diese Legislatur gemeinsam mit Kolleg*innen anderer Fraktionen fortsetzen möchte, um dem Meeresschutz im parlamentarischen Raum weiter ein Forum zu geben.
Mit der Entwicklung einer Nationalen Meeresstrategie wurde begonnen, diese konnte allerdings aufgrund der vorgezogenen Wahlen nicht abgeschlossen werden. Es liegt nun an der angehenden Bundesregierung, die Meeresstrategie zu finalisieren und eine Meeresschutzoffensive zu starten. Die kumulativen Belastungen müssen miniert, der Nutzungsdruck in der Nord- und Ostsee zu Gunsten des Arten-, Natur- und Küstenschutzes reduziert und künftige Nutzungen an der ökologischen Tragfähigkeit unserer Küsten und Meere ausrichtet werden, um ihre vielfältigen Ökosystemleistungen zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
Die Nationale Meereskonferenz bietet nun eine wichtige Plattform, auf der im Dialog mit verschiedenen Akteur*innen und Entscheidungsträger*innen praxisnahe Ideen und Konzepte entwickelt werden können, die in die zünftige Meeresstrategie einfließen können.“
Zur heutigen Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. habe ich mich heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung geäußert:
Die Richtung ist klar: Schuldenberatung soll kostenfrei und für alle zugänglich sein. Darin sind sich CDU, SPD, Grüne und Linke einig – doch die Umsetzung bleibt offen. Auf der Jahresfachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) zeigt sich erneut: Der politische Wille ist da, aber konkrete Lösungen fehlen. CDU und SPD haben die „kostenfreie Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt“ im Koalitionsvertrag festgehalten. Auch aus der Opposition kommt Zustimmung:
Linda Heitmann MdB von Bündnis 90/Die Grünen betont die Bedeutung der Beratungslandschaft
„In der letzten Wahlperiode haben wir vorgelegt: Die institutionelle Förderung der BAG Schuldnerberatung und Projekte zur aufsuchenden Schuldnerberatung haben einen starken Impuls gegeben, um die Schuldner- und Insolvenzberatung zu stärken. Ich erwarte nun sowohl von den Ländern und Kommunen, die Angebote vor Ort dauerhaft zu sichern und zu finanzieren, als auch von der neuen Bundesregierung, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie stößt zudem die Tür auf zu einer einfachen Beratung und Hilfe, die für alle zugänglich ist, sowie zu klareren Regelungen z. B. bei ‚Buy now, pay later‘-Angeboten, die vor Verschuldung effektiv schützen können. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam hochwertige und ausreichende Angebote für überschuldete Menschen schaffen und sicherstellen. Auch über ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung sollten wir ergebnisoffen diskutieren.“
BAG-SB fordert: Zugang zur Beratung muss garantiert sein
Aus Sicht des Fachverbands ist ein kostenfreier Zugang keine Zukunftsvision, sondern eine notwendige Grundlage sozialer Gerechtigkeit. „Ohne verlässliche Strukturen bleibt Beratung ein Glücksfall statt einer sicheren Hilfeleistung. Wir brauchen jetzt politische Entscheidungen, die Beratung dauerhaft absichern – bundesweit, kostenfrei und für alle zugänglich“, so BAG-SB Fachreferentin Charlotte Bischoff.
Ein möglicher Finanzierungsbaustein könnte eine Abgabe auf neu vergebene Kredite sein, wie sie der europäische Verband ECDN empfiehlt. Damit ließen sich Beratungskapazitäten ausbauen – ohne die Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestreiten zu müssen.
Ein deutliches Bekenntnis kommt auch von Christian Willnat (Die Linke): „Ich werde mich für die Einführung des Rechts auf kostenfreie Schuldenberatung für Alle einsetzen. Die schnelle Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie […] trägt gleichermaßen zum Schutz vor Armut und zur Verbesserung der Verbraucherrechte bei.“
Beratung öffnet Türen – wenn Strukturen tragen
Die BAG-SB appelliert deshalb an die Bundesregierung, jetzt die Weichen für eine moderne, barrierefreie und dauerhaft abgesicherte Schuldnerberatung zu stellen. „Beratung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird – qualifiziert, frühzeitig und niedrigschwellig“, betont Charlotte Bischoff. Denn: Frühe Hilfe schützt – nicht nur vor Verschuldung, sondern auch vor sozialer Ausgrenzung.
Das komplette Tagungsprogramm finden Sie unter www.bag-sb.de/tagung2025
Zum Hintergrund
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) vertritt die Interessen der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis sowie der ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland. Als bundesweit anerkannter Fachverband setzt sich die BAG-SB seit 1986 dafür ein, verbraucher- und schuldnerspezifische Themen nicht nur in der Bundespolitik voranzubringen, sondern auch in der Öffentlichkeit auf die Notlage der Ratsuchenden aufmerksam zu machen. Zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und den Wohlfahrtsverbänden engagiert sie sich in der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV).
Die vom 5. bis 7. Mai 2025 hybrid stattfindende Tagung wird gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Heute vor 80 Jahren wurden die Häftlinge des KZ Neuengamme befreit. Im Rahmen einer großen Gedenkveranstaltung besuche ich heute die KZ Gedenkstätte, in der 100.000 Häftlinge und mehr als 40.000 Tote bis 1945 gezählt wurden. Auch die Holocaust-Überlebende Helga Melmed wird sprechen, die als Kind im Außenlager Poppenbüttel des KZ Neuengamme inhaftiert war.
Das Gedenken an die Befreiung des KZ verdeutlicht einmal mehr die Bedeutung von Gedenkstätten als wichtiger Teil der Erinnerungskultur. Das Menschheitsverbrechen des Holocausts darf niemals in Vergessenheit geraten!
Die Gedenkveranstaltung ist nur für geladene Gäste zugänglich, kann aber vor Ort in einem Zelt oder auf der Website des NDR im Stream verfolgt werden, den Link findet ihr hier.
Der Koalitionsvertrag 2025 trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ – ein Versprechen, das gerade im Alltag der Verbraucher*innen spürbar werden muss. Doch wie viel Verantwortung übernimmt Schwarz-Rot tatsächlich für die Bedürfnisse der Verbraucher*innen?
Zu loben ist das Bekenntnis zum differenzierten Verbraucherleitbild, das unterschiedliche Bedürfnisse anerkennt – ein Paradigmenwechsel weg vom überholten Bild des „mündigen Verbrauchers“.
Die Fortführung desDeutschlandtickets ist vielleicht der wichtigste konkret erwähnte Schritt zur Entlastung der Haushalte und zur Sicherstellung bezahlbarer Mobilität. Doch schon kurz nach Vertragsvorstellung wirft Friedrich Merz in einer Talkshow Zweifel an der Finanzierung des Tickets auf – ein fatales Signal für den Verbraucherschutz.
Zudem sind die konkret erwähnten geplanten Maßnahmen zur Regulierung des Ticketzweitmarktes, die darauf abzielen, Wucherpreise und betrügerische Praktiken bei Kultur- und Sportveranstaltungen einzudämmen, positiv zu bewerten und ein Punkt, der viele Menschen im Alltag tatsächlich betrifft.
Neben den überschaubaren Lichtblicken bleibt der Koalitionsvertrag sonst jedoch hinter seinem eigenen Anspruch zurück: Ausgerechnet in den Bereichen, in denen Verbraucher*innen heute besonders gefährdet sind, klaffen gravierende Schutzlücken. So fehlen klare Regeln gegen gefährliche Produkte auf Online-Marktplätzen oder unseriöse Haustürgeschäfte – Situationen, in denen Verbraucher*innen besonders überrumpelt werden. Auch im finanziellen Verbraucherschutz bleibt der Vertrag blass. Hier hagelt es lediglich Prüfaufträge für längst bekannte Baustellen: Überhöhte Basiskontenentgelte und Dispozinsen, Fehlanreize in der Finanzberatung sowie die dringend erforderliche Regulierung von Kryptowerten und des Grauen Kapitalmarkts. Prüfaufträge sind hier eindeutig zu wenig, die Maßnahmen lägen in vielen Bereichen auf der Hand und wären schnell umsetzbar! Besonders gravierend ist zudem, dass am bisherigen Parallelsystem von Provisions- und Honorarberatung festgehalten wird – und das, obwohl Studien immer wieder massive Interessenkonflikte im Finanzvertrieb nachweisen. Hier zeigt sich die Handschrift der Finanzlobby allzu deutlich.
Echte Verantwortung für Verbraucher*innen sieht anders aus: Das Bekenntnis zum nachhaltigen Konsum („Reparieren statt Wegwerfen“) bleibt eine bloße Floskel: Wer Produkte länger nutzen oder reparieren möchte, findet im Koalitionsvertrag wenig Unterstützung. Weder längere Gewährleistungsfristen noch Anreize für Reparaturen, wie Reparaturboni-Programme, sind vorgesehen. Die EU-Vorgaben gegen Greenwashing („Empowering Consumers“) drohen nur halbherzig umgesetzt zu werden, wie es hier weitergeht, um irreführende Werbung und Label a la „Klimaschonendes Fliegen für 20 Euro“ rechtlich wirksam zu unterbinden, ist völlig unklar .
Problematisch ist auch, dass Verbraucherschutz künftig wieder im Justizministerium liegt. Verbraucherschutz braucht klare Verantwortlichkeiten, durchsetzungsstarke Strukturen und eine engagierte Stimme im Kabinett. Verbraucherschutz lebt davon, dass starkes Recht im Sinne von Verbraucher*innen geschaffen und wirksam durchgesetzt werden kann. Wenn das Justizministerium hier künftig Vorschläge für neue rechtliche Rahmenbedingungen macht, wird es in Zukunft vermutlich kein anderes Ministerium mehr geben, das hier in der Kabinettsberatung im Zweifel Widerspruch im Sinne der Verbraucher*innen einlegt. Durch den angekündigten Bürokratierückbau droht obendrein ein gefährlicher Rückschritt: Wichtige Errungenschaften im Verbraucherschutz könnten schleichend abgebaut werden.
Unterm Strich setzt der Koalitionsvertrag mit dem neuen Verbraucherleitbild und der Regulierung des Ticketmarkts wichtige Akzente – doch diese Lichtblicke verblassen sofort angesichts zahlreicher Prüfaufträge und unkonkreter Versprechen, wo klare Regeln und mutige Schritte dringend gebraucht würden. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit und steigender Preise braucht es eine Politik, die Verbraucher*innen nicht im Unklaren lässt, sondern ihnen Verlässlichkeit und Schutz bietet.
Als Grüne im Bundestag werden wir uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Verbraucherschutz nicht zur Randnotiz wird, sondern als zentrales Querschnittsthema in allen Politikfeldern mitgedacht wird und nicht hinter Wirtschaftsinteressen zurückfällt.