Die aktuelle Situation an vielen Flughäfen ist eine Katastrophe, sowohl für Fluggäste als auch für die Angestellten. Die Dumpingpreise und mangelnde Vorsorge der Unternehmen rächt sich gerade in der aktuellen Urlaubszeit: hunderte ausgefallene Flüge, zu wenig und überarbeitetes Personal, mangelhafter Service, eine schlechte Kommunikation und damit viel Frust auf allen Seiten. In der heutigen Bundestagsdebatte habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass Fluggästen als Verbraucher*innen selbstverständlich Rechte haben, etwa zu Erstattung und Entschädigung. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Entschädigungszahlungen zu automatisieren und die Fluggastrechteverordnung weiter zu entwickeln. Und sollten die Fluggesellschaften weiterhin so wenig kooperativ sein, muss die Vorkassenregelung für Flüge selbstverständlich auch auf die Prüfstand.
Zum Start der Hamburger Sommerferien: Heitmann plädiert für vorrangige Öffnung des Freibades in Osdorfund begrüßt Einstellung des Saunabetriebes bei Bäderland.
In Hamburg beginnen am morgigen Donnerstag die Sommerferien und der Betreiber Bäderland hat pünktlich zu diesem Anlass verkündet, den Sauna-Betrieb einzustellen sowie den Bäderbetrieb insgesamt spürbar einzuschränken. Gründe dafür sind sowohl Personalmangel als auch das Energiesparen.
Hierzu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Hamburg-Altona sowie Mitglied im Umweltausschuss:
„Allen Altonaer*innen, insbesondere auch den Kindern und Jugendlichen, wünsche ich einen tollen Ferienstart und eine entspannte Sommerzeit.
Für viele Menschen gehört der Freibadbesuch untrennbar zu den Sommerferien dazu – insbesondere auch für Menschen in sozial schwächeren Stadtteilen, die sich nicht unbedingt eine Urlaubsreise leisten können. Für sie ist das Freibad ein sehr wichtiges Freizeit- und Sportangebot in den heißen Monaten. Ich bitte daher Bäderland zu prüfen, ob insbesondere die Öffnungszeiten im Freibad Osdorf noch weiter ausgeweitet werden können – im Zweifel auch auf Kosten der Bäder in anderen Stadtteilen. Denn speziell in Osdorf wird das Freibad-Angebot besonders gebraucht!
Es ist mehr als verständlich, dass Bäderland wegen Personalmangels Prioritäten setzen muss und dass hierbei Schwimmkurse und Freibad-Öffnungen insgesamt Vorrang bekommen.
Die Notwendigkeit des Energiesparens ist ein weiterer Grund für die Einschränkungen bei Bäderland. Angesichts eines drohenden Gasmangels im Herbst und Winter sowie rasant steigender Energiepreise müssen wir alle uns Gedanken machen, wo jetzt Energie gespart werden kann. Bäderland geht mit der Schließung der Saunalandschaften hier mit gutem Beispiel voran, denn diese erscheinen in heißen Monaten tatsächlich als verzichtbar.“
Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblatt aufgegriffen.
Ab 1. Juli können Verbraucher*innen ihre ausgedienten Elektrogeräte wesentlich leichter bei Supermärkten oder Drogerien zurückgeben. Dazu erklärt Linda Heitmann, direkt gewählte Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin der Grünen Bundestagsfraktion für Verbraucher*innenschutz:
„Schubladen mit alten Handys gehören der Vergangenheit an. Denn ab sofort läuft die Entsorgung von Handys und anderen Elektrogeräten deutschlandweit über Drogerien, Discounter und Supermärkte. Das macht es für Verbraucher*innen viel einfacher. Und es schont die Umwelt, weil dadurch ab sofort hoffentlich mehr recycelt wird. Jetzt sind Drogerien, Discounter und Supermärkte am Zug, ihre Kund*innen zu informieren, zur Rückgabe zu motivieren und die Geräte unkompliziert anzunehmen – auch ohne Neukauf vor Ort.
Um die Sammel- und Recyclingquote künftig noch weiter zu erhöhen, könnten zudem eine Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen, eine einheitliche Kennzeichnung der Sammelstellen oder verpflichtende Sammelquoten für Einzelhändler und Hersteller helfen. Darüber hinaus würde ein Pfandsystem für Elektrogräte zu deutlich mehr Recycling und der Wiederverwendung knapper Rohstoffe führen.
Aktuell werden weniger als die Hälfte der verkauften Elektrogeräte gesammelt. Viele Konsument*innen empfinden die Rückgabe bisher als zu kompliziert oder zu umständlich. Daher ist es der richtige Weg, ab morgen alltagsnahe Angebote zu offerieren und dem Wunsch vieler Verbraucher*innen nach leicht erreichbaren Entsorgungsmöglichkeiten nachzukommen. Mit der neuen Regelung gibt es mehr Rückgabeoptionen als je zuvor.“
Zum Hintergrund:
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes trat bereits im Januar 2022 in Kraft; die Übergangsfrist von sechs Monaten läuft nun ab. Mit der erleichterten Abgabe möchte die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen, das Recycling verbessern und Schadstoffe vermehrt auf dem Stoffkreislauf entfernen. Mit der Neuregelung sind Supermärkte, Discounter, Drogerien und Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche verpflichtet, Elektrogeräte anzunehmen, sobald sie mehrmals im Jahr oder dauerhalft Elektrogeräte anbieten. Dabei müssen die Geräte auch nicht dort gekauft worden sein.
Gestern besuchte ich das Sanitätshaus in Blankenese und tauschte mich mit dem Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik zu aktuellen gesundheitlichen Fragen aus. Der Verband veröffentlichte nach dem Gespräch folgende Pressemitteilung:
Hausmittelversorgung: Formularberge in Papierform rauben Patientenzeit
Linda Heitmann, MdB Bündnis 90/Die Grünen, informiert sich vor Ort im Wahlkreis über Möglichkeiten zum Bürokratieabbau und Probleme mit Rahmenverträgen
Wer heute in ein Sanitätshaus geht, um ein Rezept für eine Hilfsmittelversorgung einzulösen, muss damit rechnen, zunächst einmal Berge von Papierformularen auszufüllen. Hierzu gehören die Datenschutzerklärungen und die Mehrkostenerklärung. Denn jede medizin-technische Versorgung muss zum Schutze der Patienten gemäß europäischer Richtlinie dokumentiert und nachverfolgt werden. Betreiber von Sanitätshäusern sind wiederum gezwungen, kistenweise Anträge und Abrechnungen für Hilfsmittelversorgungen an die verschiedenen Kostenträger per Post zu senden. Die Zeit für die Bewältigung der Papierformulare geht vom Patienten ab.
Linda Heitmann (MdB), die für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Abgeordnete für Hamburg-Altona im Bundestag sitzt, überzeugte sich am 28. Juni bei einem Besuch im Stolle Sanitätshaus in Hamburg Blankenese persönlich von den umfangreichen Kompetenzen und komplexen Abrechnungsprozessen eines Sanitätshauses. Welche Chancen Digitalisierung bietet, wenn es darum geht, die bisher umfangreichen Papierberge bei der Beantragung von individuellen Hilfsmitteln zu reduzieren, wurde Frau Heitmann anhand eines Beispiels an einer Patientin mit Stützstrumpf-Bedarf vor Ort demonstriert. Linda Heitmann ist seit 2021 Mitglied des Bundestages und dort unter anderem Mitglied des Ausschusses für Gesundheit.
Transparente Prozesse
Mit jeder der derzeit 97 Krankenkassen in Deutschland müssten nach geltendem Recht Leistungserbringer einzeln verhandeln, und zwar zu jeder Produktgruppe. „Bereits der Verhandlungsaufwand ist enorm. Dass die Sanitätshäuser zusätzlich je nach Kostenträger unterschiedliche Formulare im Papierformat ausfüllen müssten, ist nicht nur für Sanitätshäuser unzumutbar. Auch für Patienten wird damit die Leistung vollkommen intransparent“, meinte Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), der Linda Heitmann bei ihrem Besuch begleitete. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei allerdings nicht ohne die Einbeziehung der Akteure denkbar. Ein negatives Beispiel: die elektronische Patientenakte (ePa). Trotz des regelmäßigen interdisziplinären Austausches von Handwerkern und Medizinern bei der komplexen Hilfsmittelversorgung von Patienten gewährt der Gesetzgeber Leistungserbringen bisher nur bedingten Zugang zu allen relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Versichertenakte. „Wir fordern daher die gesetzliche Verankerung des Lese- und Schreibzugriffs auf alle für die Versorgung mit Hilfsmitteln relevanten Versicherteninformationen in der elektronischen Patientenakte. Zudem ist wie bei dem eRezept für Arzneimittel sicherzustellen, dass die freie Wahl des Versicherten sichergestellt bleibt – auch für Hilfsmittelverordnungen sollte die gematik als neutrale Stelle verantwortlich sein“, sagte Alf Reuter.
Mit flexibleren Verträgen versteckte Leistungskürzungen verhindern
Detlef Möller, Geschäftsführer des Stolle Sanitätshauses, betonte gegenüber der Bundestagsabgeordneten, dass ihn die Inflexibilität der Kostenträger derzeit besonders umtreibe. „Die meisten Verträge haben mehrere Jahre Laufzeit. Änderten sich aber die gesellschaftlichen Bedingungen – Stichwort Mindestlohnerhöhung, Corona-Pandemie mit Mehrkosten im Bereich der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oder den aktuell durch die Decke gehenden Energie- und Frachtkosten – gibt es keinen Spielraum für Verhandlungen. Es kann nicht sein, dass wir allein auf den Mehrkosten sitzen bleiben. Das gefährdet die Betriebe und damit langfristig die Hilfsmittelversorgung in Deutschland“, erklärte der Orthopädietechnik-Meister. Deshalb fordert der Verein „Wir versorgen Deutschland“ eine verhandlungsbasierte Regelung von Mehrkosten auf Ebene der Spitzenverbände der Leistungserbringer auf der einen und GKV-Spitzenverband bzw. G-BA auf der anderen Seite, deren Ergebnis dann für alle Krankenkassen verbindlich ist.
Hintergrund
Den Abbau der Bürokratie im Sinne von Patienten und zur Qualitätssicherung der Hilfsmittelversorgung fordert der Verein „Wir versorgen Deutschland“ seit Jahren.
Knapp 25 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland benötigen die Versorgung mit Hilfsmitteln. Für Teilhabe und Lebensqualität dieser Patienten und Patientinnen sind diese Versorgungen elementar: Sie gewährleisten den Erfolg ihrer Krankenbehandlung, beugen drohenden Behinderungen vor oder gleichen bereits bestehende Handicaps aus. Mehr als 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und mehr als 8.000 Leistungserbringer in den Bereichen Orthopädietechnik, Orthopädieschuhtechnik, Reha-Technik und Homecare verantworten die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung. Doch die Hilfsmittelversorgung als ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die unter anderem durch die Stichpunkte Digitalisierung, überbordende Bürokratie und die Sicherung der Versorgungsqualität unter steigendem Kostendruck umrissen werden können.
Viele Flugreisende ärgern sich aktuell über die zum Teil katastrophale Situation an vielen Flughäfen. Als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz erkläre ich dazu:
„Die aktuelle Situation für Flugreisende ist desolat: fehlendes Personal am Boden und in der Luft, Verspätungen, zum Teil sehr kurzfristige Flugausfälle und immer wieder große Schwierigkeiten bei Entschädigungszahlungen. Schon vor den aktuellen Problemen haben wir als Ampel-Koalition vereinbart, dass Entschädigungs- und Ausgleichzahlungen automatisiert werden sollen; daran arbeiten wir. Die aktuelle Entschädigungssituation bei vielen Fluggesellschaften ist unbefriedigend; vielen Kund*innen wurden nicht adäquat entschädigt oder müssen den Rechtsweg beschreiten. Das wollen wir in Zukunft verhindern. Auch bei der Neuregelung der Fluggastrechteverordnung werden wir eine hohes Schutzniveau für Verbraucher*innen sicherstellen.
Bei allen wichtigen Bestrebungen für mehr Fluggastrechte könnte die aktuelle Situation vielleicht auch bei dem einen oder der anderen ein Umdenken einleiten, gerade auf kurzen Strecken die Bahn vorzuziehen. Das wäre aus grüner Sicht natürlich durchaus ein begrüßenswerter Effekt der dringend verbesserungswürdigen Situation.“
In der aktuellen Sitzungswoche des Bundestages haben wir über besseren Verbraucher*innenschutz debattiert. Die Union hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie detailliert beschriebt, was in ihrer Regierungszeit alles liegen geblieben ist. Ich habe die Gelegenheit gerne genutzt, um zu zeigen, was wir in der Ampel-Koalition besser machen werden. Besonders war es mir wichtig, deutlich zu machen, dass wir das Thema Greenwashing angehen wollen. Schaut selbst:
Die vollständige Debatte ist zu finden unter bundestag.de.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich für die Verteuerung von Alkohol sowie für Werbeverbote und die Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre ausgesprochen. Dazu habe ich mich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der BILD-Zeitung geäußert:
„Ja, wir müssen als Gesellschaft über Alkoholprävention reden. Der Umgang mit Alkoholkonsum ist in weiten Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als kulturell verankert. Hochprozentiges ist derzeit für wenige Euro an jeder Supermarktkasse leicht zu greifen und zu kaufen. Es braucht eine Verteuerung und wirkliche Einhaltung der Abgabeverbote an Jugendliche. Gleichzeitig muss Werbung auf jeden Fall raus aus Veranstaltungen und Sportevents, die sich an junge Leute richten.
Es sind ausreichend medizinische Gründe bekannt, die gegen das Alkoholtrinken von Jugendlichen in unkontrolliertem Maße sprechen. Zudem wissen wir, dass junge Leute häufig noch unreflektiert konsumieren und deswegen ein höheres Risiko für eine akute Alkoholvergiftung haben.
Wir Ampel-Gesundheitspolitikerinnen und Politiker sind im Gespräch darüber, welche politischen Schritte für besseren Jugendschutz und wirksame Prävention bei Alkohol und bei einer Einschränkung von Werbung und Marketing konkret gegangen werden. Dazu gehört einerseits mehr Aufklärung, die sich vor allem an Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen richten muss. Dazu gehört für mich aber auch Verhältnisprävention – d.h. Maßnahmen, die bei der Verfügbarkeit einer Substanz insgesamt strengere Jugendschutzkontrollen ermöglichen.
Ich finde es darüber hinaus richtig und wichtig, über die Forderung der BPtK, zur Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre, zu sprechen und in der Koalition zu erörtern, was hier politisch möglich ist. Deswegen begrüße ich auch die Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert, der sich für die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens im Beisein der Sorgeberechtigten ab einem Alter von 14 Jahren ausspricht.“
In dieser Woche enden im Bundestag die Haushaltsdebatten für den Etat 2022. Wegen der Bundestagswahl gab es bisher nur einen provisorischen Haushalt.
In meiner Rede zum Etat des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz konnte ich deutlich machen, dass
wir die Verabredungen des Koalitionsvertrags bereits umsetzen, etwa indem wir die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen besser ausstatten;
ich mich dafür stark mache, die Verbraucher*innen-Bildung zu verbessern, Greenwashing zu erschweren und niederschwellige Beratung vor Ort zu gewährleisten und dass
bei all unseren Initiativen das Vorsorgeprinzip im Mittelpunkt steht, also dass wir die Rechte von Konsument*innen schützen und ihnen einen fairen und nachhaltigen Einkauf ermöglichen.
Jedes Jahr erleiden etwa 70.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Nur jede*r Zehnte überlebt. Damit ist Herz-Kreislauf-Stillstand die dritthäufigste Todesursache in Deutschland. Denn: Wenn das Herz aufhört zu schlagen, zählt jede Minute. Bekommt das Gehirn keinen Sauerstoff, dann können bereits nach wenigen Minuten irreparable Schäden entstehen. Doch der Krankenwagen kommt oft erst später.
Dabei kann sich die Überlebenschance von Betroffenen deutlich erhöhen, wenn die sogenannte Laienreanimationsquote gesteigert wird. Denn die meisten Fälle passieren dort, wo es oft niemanden gibt, der*die eine Herz-Druck-Massage ausführen kann: zuhause. In den letzten zehn Jahren hat sich die Laienreanimationsquote zwar etwa verdoppelt, aber sie ist mit etwa 40 Prozent im europäischen Vergleich noch viel zu gering, beklagen der Deutsche Rat für Wiederbelebung sowie viele Notfallmediziner*innen.
Deshalb hat die Initiative „Wir beleben Deutschland“, welche vom Deutschen Rat für Wiederbelebung sowie Frau Dr. Carola Holzner, alias Doc Caro, gegründet wurde, nun kürzlich die Petition #ichrettedeinleben mit ca. 85.000 Mitzeichnungen beim Deutschen Bundestag eingereicht. Letzte Woche habe ich als grünes Mitglied im Petitionsausschuss die Petition mit Kolleg*innen von der SPD und FDP entgegen genommen. Bei der Gelegenheit konnte ich mich auch mit der Mitinitiatorin Doc Caro sowie ihren Mitstreiter*innen austauschen.
Die Petent*innen fordern, dass bereits ab der siebten Klasse pro Jahr zwei Stunden Wiederbelebungstraining als Pflichtunterricht eingeführt werden. Je mehr Menschen in Notsituationen richtig und schnell handeln können, umso größer ist die Chance für Betroffene, zu überleben. Deshalb unterstütze ich es sehr, dass mehr Menschen lebensrettende Maßnahmen erlernen. Für eine erfolgreiche Reanimation ist ein gutes Training mit regelmäßiger Auffrischung besonders wichtig.
Im Petitionsausschuss werden wir uns deshalb zeitnah mit den Vorschlägen befassen und auch diskutieren, ab welchem Alter es sinnvoll ist, die geforderten zwei Trainingsstunden einzuführen und inwieweit diese verpflichtend sollten. Klar ist: Frühe Grundlagen für Wiederbelebungsunterricht sind schon in der Mittelstufe wichtig!
„Lage ukrainischer Geflüchteter zeigt: Sprachmittlung im Gesundheitswesen dringend nötig“ ist das Thema meines Beitrags für den Observer Gesundheit:
Wer schon einmal am Berliner Hauptbahnhof die ankommenden Menschen aus der Ukraine beobachtet und Hilfe angeboten hat, weiß um die seelische Notlage, in der sie sich befinden: Ihr Land haben sie in der Regel überstürzt verlassen und den Mann, die Eltern oder andere Angehörige zurück lassen müssen. Auch Schwangere, Alte, Kinder und Kranke waren oftmals beschwerliche Tage unterwegs.
Nun sind sie von einem Tag auf den anderen in einer fremden Umgebung mit einer Bürokratie konfrontiert, die auch in Deutschland aufgewachsene Menschen häufig überfordert. Hinzu kommt die Sprachbarriere. Die wenigsten der Geflüchteten sprechen oder verstehen Deutsch, obwohl Deutschland von der Ukraine geografisch nicht weit weg ist.
Kernanliegen: Sprachmittlung als regelhafte Leistung
Vieles im Erstkontakt wurde in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn zum Glück unbürokratisch und sehr engagiert von ehrenamtlichen Helferinnen aufgefangen. Menschen mit rudimentärsten Russisch- oder Ukrainisch-Kenntnissen gingen an Bahnhöfe oder zu Registrierungsstellen, um ein bisschen Übersetzung und Orientierung anzubieten. Diese enorme Solidarität beeindruckt mich von Anfang an.
Sie spornt mich zudem an, auf politischer Ebene eines meiner Kernanliegen voran zu bringen: Wie auch im Ampel-Koalitionsvertrag vereinbart, möchte ich Sprachmittlung bei notwendigen medizinischen Behandlungen zum Bestandteil des SGB V als regelhafte Leistung der Krankenkassen machen. Es ist ein schon lange überfälliger politischer Schritt, der jetzt im Zuge der Flüchtlingsaufnahme noch einmal ganz besondere Dringlichkeit bekommen hat. Der Bedarf war allerdings auch vorher bereits seit Langem gegeben.
Sprachmittlung ermöglicht den gleichberechtigteren Zugang zu Gesundheitsleistungen; das bekräftigt auch der gemeinsame Beschluss der Regierungschefinnen und Chefs sowie des Bundekanzlers von Ende März. Ab Juni dieses Jahres bekommen registrierte, hilfebedürftige Ukrainerinnen und Ukrainer Grundsicherung und sind dadurch automatisch in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Zusätzlich zu dringend notwendigen Behandlungen werden deutlich mehr Leistungen finanziert für Menschen, die weder über Einkünfte noch Vermögen verfügen. Dies ist besonders wichtig, damit beispielsweise Krebspatientinnen und -patienten, an Tuberkulose, Hepatitis, HIV Erkrankte oder auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen einen niedrigschwelligen und regelmäßigen Zugang zu kostenintensiveren Medikamenten und Therapien bekommen. Denn unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind, im Vergleich zu den Menschen, die in der Vergangenheit als Geflüchtete nach Deutschland kamen, deutlich mehr Personen, die solche Krankheitsbilder und damit einen kontinuierlichen Behandlungsbedarf mitbringen.
Der Bundestag hat mit Stimmen der Ampel-Koalition über den Bund-Länder-Beschluss hinaus im April beschlossen, Opfern von Repression, Folter und Vergewaltigung möglichst schnell und unkompliziert medizinische und psychologische Hilfe zu gewähren. Damit sie diese auch sicher bekommen, ist umgehend die Kostenübernahme für Sprachmittlung als Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich zu regeln.
Neben den Ukrainerinnen und Ukrainern brauchen auch andere Patient*innen, die nicht Deutsch als Muttersprache haben, schon lange niedrigschwelligere Zugänge zum Gesundheitssystem. Bislang haben sie alle das Problem der nicht regelhaften Kostenübernahme für Sprachmittlungs-Dienste. Das verhindert häufig, dass sie überhaupt an der richtigen Stellen im Gesundheitswesen andocken können. Eine Anamnese, Diagnose und adäquate Behandlung medizinischer oder psychologischer Art zu bekommen, wird dadurch erschwert.
Gestaltung von Berufsbild und Leistungsanspruch
Bislang wird die Kommunikationsbarriere oftmals durch Kinder oder andere Angehörige ausgeglichen. So müssen Kinder etwa im Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin ihre eigene schwere Erkrankung an die fremdsprachigen Eltern herantragen, wenn sie Deutsch sprechen, aber die Eltern nicht. Genauso häufig nehmen Menschen mit Sprachbarrieren auch andere Angehörige mit zum Arzt, die keine medizinischen Kenntnisse haben und überdies auch nicht unbefangen sein können. Gerade auch das Prinzip der Schweigepflicht und des persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt oder Ärztin und Patientin und Patienten ist dadurch immer wieder gefährdet. Zudem werden ungelernte Übersetzende in die Rolle einer professionellen Sprachmittlung versetzt. Das möchte ich ändern!
Die Details dafür sind allerdings nun noch in der Koalition auszugestalten: Etwa die Fragen, wie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ausgebildet sein müssen und was ihren Job vom Dolmetschen unterscheidet. Darüber hinaus muss eine dem dann entsprechenden Berufsbild angemessene einheitliche Entlohnung festgelegt werden. Sie muss gute Standards garantieren und den Job so attraktiv machen, dass er auch längerfristig ausgeübt wird.
Ausdifferenzieren müssen wir, die Koalitionspartnerinnen und -partner, zudem, was unter einer „notwendigen“ (siehe Koalitionsvereinbarung) medizinischen Behandlung gefasst werden soll. Sind das grundsätzlich Behandlungen bei allen Fachärztegruppen? Oder bei welchen weiteren Gesundheitsdienstleistern sollen Menschen Sprachmittlung als gesetzliche Leistung in Anspruch nehmen können? Gehören dazu zum Beispiel Hebammen, Optikerinnen und Optiker, Patientinnenberatungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Suchtberatung?
Gerecht wäre aus meiner Sicht, wenn es keine zeitliche Befristung in Bezug auf den Aufenthalt in Deutschland bei der Formulierung des Anspruchs gäbe. Denn wir wissen zum Beispiel, dass in Hamburg etwa ein Drittel der Migrantinnen und Migranten auch nach zehn Jahren noch nicht so gut Deutsch sprechen können, dass sie komplexe medizinische und behandlungstechnische Sachverhalte verstehen können. Mit dieser Realität müssen wir umgehen.
Flächendeckendes Angebot erforderlich
Wir müssen uns zudem überlegen, wie es gelingen kann, ein gutes Sprachmittlungsangebot mit unterschiedlichsten Sprachen deutschlandweit flächendeckend zu gewährleisten. Ob es dazu einen einzelnen Pool in zentraler Trägerschaft oder viele einzelne regionale braucht und wie bereits gewachsene Strukturen eingebunden werden können, wird uns im Gesundheitsausschuss noch beschäftigen.
Digitalen Angeboten kommt dabei eine ganz besondere Rolle zu: Durch Apps und Videokonferenztools kann ein bundesweites Netzwerk zur Sprachmittlung geschaffen werden, um regionale Lücken – die es überall geben wird – zu schließen. Denn nur so kann eine seltene Sprache oder ein kaum verbreiteter Dialekt ortsungebunden gedolmetscht werden. Hier gibt es bereits gute Beispiele aus der Praxis der Impfaufklärung!
Für mehr Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung möchte ich den Menschen eine Stimme verleihen, die bislang hohe Hürden nehmen müssen, damit sie ihr Patientinnen-Recht auf Behandlung wahrnehmen können. Die Sprachmittlung sehe ich hier als zentralen Aspekt. Wenn wir es zeitnah schaffen, die Vereinbarung der Koalitionspartnerinnen und -partner so mit Leben zu füllen, dass sie dauerhaft trägt, wäre das ein riesiger Erfolg zur Schaffung besserer Zugänge zum Gesundheitswesen. Es würde bedeuten, dass der Mensch endlich ins Zentrum unseres gesundheitspolitischen Handelns rückt. Darüber hinaus ist Sprachmittlung ein entscheidender Faktor für gelingende Integration und Gleichbehandlung, damit zugewanderte Menschen eine konkrete Verbesserung ihrer Lebenssituation spüren. Packen wir es an!
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