Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für Sprachmittlung im Gesundheitswesen mein Statement:
Ich bin sehr froh, dass sich unsere Haushälter*innen in der Bereinigungssitzung auch für kultursensible und zielgruppengenaue Ansprache im Gesundheitswesen stark gemacht haben. Bereits im Mai diesen Jahres hatten wir als Parlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Koalitionsvereinbarung zur gesetzlichen Verankerung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen schnell umzusetzen, denn gerade auch vor dem Hintergrund der Geflüchteten aus der Ukraine drängt das Thema mehr denn je! Nun gibt es erste Gelder im Haushalt für diesen Zweck: 2023 werden digitale und vor-Ort Sprachmittlungsmodelle im medizinischen Bereich erstmals auf Bundesebene mit Mitteln in Höhe von 100.000 Euro gefördert. Gleichzeitig wird die gezielte multilinguale Impf-Beratung von Ukrainer*innen auch im ganzen Jahr 2023 weiterfinanziert.
Doch das kann nur ein Anschub sein: Wir brauchen nun bald wirklich einen umfänglichen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Der Angriffskrieg Putins, der Hunderttausende Ukrainer*innen zur Flucht nach Deutschland bewegt hat, verstärkt noch einmal zusätzlich die Aktualität und die Bedeutung von Sprachmittlung. Was für die Ukrainer*innen jetzt so offensichtlich notwendig ist, gilt auch für viele andere bereits in Deutschland lebende Menschen mit anderen Herkunftssprachen: Wir müssen dafür sorgen, dass durch Sprachmittlung von Anfang Missverständnisse etwa zwischen Ärzt*in und Patient*in vermieden werden, damit Fehldiagnosen, damit einhergehende Gesundheitsrisiken, aber auch vermeidbare Kosten im Gesundheitssystem verhindert werden.
Sprachmittlung ist hierbei eine zentrale Voraussetzung, die wir in der Fläche in die Regelversorgung bringen müssen. Sie sollte für die Patient*innen in notwendigen Situationen überall unkompliziert verfügbar sein. Und auch für Ärzte*innen darf das Einbeziehen von Sprachmittler*innen nicht zu großem bürokratischem Mehraufwand führen. Innerhalb der Ampelberichterstatter*innen haben dazu schon erste Gespräche stattgefunden und es wurden politische Vorstellungen zur Ausgestaltung artikuliert. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, den Arbeitsprozess auch gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium zu beschleunigen.“
Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für die Bekämpfung von Long-Covid mein Statement:
Die Entscheidung der Haushälter, die Informations-Webseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu fördern, ist gut und richtig. Auch wird es ein telefonisches Beratungsangebot geben. Das begrüße ich sehr. Denn die Diagnostik, Beratung und Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung stehen in Deutschland noch am Anfang. Um hier voran zu kommen, müssen Patient*innen wie auch Beschäftigte im Gesundheitswesen besser informiert aber auch im Gesundheitswesen orientiert werden. Wir können die große Informationslücke in der Bevölkerung nur verkleinern, wenn es flächendeckend mehr spezialisierte Kliniken gibt und insbesondere Hausärzt*innen ihr Know How in diesem Bereich erweitern. Hier sind insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Bis dahin ist es sinnvoll, das Online-Beratungs- und Informationsangebot übergangsweise zu fördern.
Mit der heute getroffenen Entscheidung wird der seit vielen Jahren geltende Beschluss und auch lange Zeit breit getragene gesellschaftliche Konsens zum endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.
Insgesamt drei Atomkraftwerke (AKW) sind in Deutschland noch immer am Netz und sollen nun maximal bis zum maximal 15.4.2023 weiter Strom produzieren dürfen. Ich halte diese Entscheidung grundsätzlich für falsch. Dies hat verschiedene Gründe:
Atomkraft ist eine von einem fossilem Rohstoff (Uran) abhängige Hochrisikotechnologie und produziert viel giftigen Müll, der noch für Jahrtausende strahlt und kommenden Generationen aufgebürdet wird. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist deshalb eines der Gründungsziele der Partei Bündnis90/Die Grünen und auch einer der wesentlichen Gründe, die mich mit dazu gebracht haben, der Partei beizutreten.
Wie gefährlich Atomkraft als Technologie ist, zeigen nicht nur die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima, sondern auch die seit vielen Monaten anhaltende schwierige Lage rund um das Kraftwerk Saporischschja in der Ukraine. Sie zeigt, dass Atomkraftwerke und die Gefahr eines atomaren Unfalls in Kriegssituationen durchaus auch als Waffe gezielt genutzt werden können. In der Ostsee wurden kürzlich zwei Pipelines gezielt zerstört, in Deutschland gab es einen offenbar gut geplanten Angriff auf die Bahn-Infrastruktur. In beiden Fällen konnten die Verantwortlichen bislang nicht ermittelt werden – weitere Angriffe auf kritische Infrastruktur in Deutschland kann man aus meiner Sicht nicht ausschließen und weiter aktiv laufende Atomkraftwerke sind auch in diesem Zusammenhang ein hohes Sicherheitsrisiko.Der Ausstieg aus der Atomkraft wurde bereits mehrfach vereinbart und dann wieder verschoben. Wirklich vollzogen und „sicher“ ist er erst, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk endgültig vom Netz gegangen ist und dann der Rückbau begonnen wird.
Erneut eine Verschiebung des lange vereinbarten Ausstiegs-Datums hinnehmen zu müssen, ist höchst schmerzlich. Selbst wenn es dabei um „nur knapp vier Monate“ geht. Auch dieser Zeitraum birgt wieder die Gefahr, dass ein erneuter Aufschub politisch gefordert und kein endgültiger Ausstieg zum angepeilten Datum vollzogen wird.
Ursprünglicher Grund für die Überlegung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK), zwei AKW in Süddeutschland über den 31.12.2022 hinaus als Notreserve bis zum 15.4.2023 bereitzuhalten, waren die Ergebnisse des im Sommer 2022 durchgeführten Stresstests. Dieser hatte ergeben, dass in einem höchst unwahrscheinlich eintretenden Szenario, in dem aus dem Nachbarland Frankreich zu unzuverlässig Strom ins europäische Netz eingespeist würde, eine Netzinstabilität entstehen könnte, die zu einem kurzzeitigen Stromausfall in größeren Regionen Deutschlands führen könnte.
Die Entscheidung darüber, ob solch eine Notlage in absehbarer Zeit eintreten könnte und die AKW in der Notreserve daher zwischen dem 1.1. und dem 15.04.2023 hochgefahren werden müssten, sollte nach der gesetzlichen Planung das BMWK haben, der Bundestag hätte ein Vetorecht gehabt.
Ich fand und finde bereits diese Vorlage schwierig zu entscheiden und politisch zu bewerten, da das Szenario, nach dem die AKW gebraucht würden, laut Stresstest sehr unwahrscheinlich ist.
Nach politischen Streitigkeiten und der Nutzung derRichtlinienkompetenz des Kanzlers sieht der nun vorliegende Beschluss schließlich vor, dass nicht mehr von einer Notreserve die Rede ist, sondern von einem regulären Streckbetrieb bis 15.4.2023. Dies halte ich angesichts des oben beschriebenen geringen Risikos der Netzinstabilität, die im Stresstest herauskam, nicht für verhältnismäßig. Zudem soll das AKW Emsland in Niedersachsen als drittes AKW ebenfalls weiterlaufen. Gerade das ist technisch besonders unsinnig: das AKW Emsland kann kaum zusätzlichen Strom produzieren, immer wieder werden in der Region Windräder abgeschaltet, um den Atomstrom durchs Netz zu lassen. Das AKW Emsland leistet daher ausdrücklich keinen Beitrag zur Netzstabilität, sondern blockiert aktiv günstigeren Strom aus Erneuerbaren Energien. Es verteuert den Strom somit sogar. Zudem sind die Brennstäbe im AKW Emsland bereits weitgehend „aufgebraucht“ und es erscheint unklar, ob diese überhaupt bis 15.4. Strom produzieren können.
Aus all den genannten Gründen halte ich die heute zur Abstimmung vorgelegte Änderung des Atomgesetzes für falsch.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat zur Durchsetzung dieser Vorlage allerdings von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und uns als Abgeordneten damit signalisiert, dass die Frage, ob diese Koalition aus Grünen, SPD und FDP weiter langfristig Bestand hat und konstruktiv arbeiten kann, maßgeblich auch davon abhängt, ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit hat.
Ich halte es in der derzeitigen Lage des Landes, in der wir einen Angriffskrieg in Europa sowie Probleme in der Energieversorgung und eine sehr hohe Inflation haben, ebenfalls für falsch, eine Koalition zu beenden. Eine Regierung, die schnell handlungsfähig ist und auf Veränderungen stets zügig reagieren kann, ist in diesen Zeiten für mich ein großer Wert an sich!
Und entweder hätte das Beenden der Zusammenarbeit eine große Koalition oder Neuwahlen zur Folge, es würde entweder zu großer politischer Instabilität und Lähmung oder zu noch unzumutbareren politischen Entscheidungen führen.
Meine Wahl musste ich daher heute zwischen zwei Alternativen treffen, die ich beide für falsch halte: eine falsche Änderung des Atomgesetzes oder die Mitwirkung an der sofortigen Beendigung dieser Koalition. Auch der vorliegende Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Atomgesetz, der sogar die Neubeschaffung von Brennelementen vorsieht, hat mich in keiner Weise überzeugt. Auf eine weitere Vorlage, die für mich zustimmungsfähig wäre, konnte sich die Koalition leider nicht einigen.
Da die Änderung des Atomgesetzes in der durch die Bundesregierung vorgelegten Fassung, wie oben beschrieben, aus meiner Sicht grundlegend falsch und nicht verantwortbar ist, kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings ist es leider auch nicht gelungen, innerhalb der Koalition zu einer mehrheitsfähigen Alternative zu kommen, die ich für besser vertretbar als die vorliegenden Gesetzentwürfe halten würde. Ich habe daher mit Enthaltung abgestimmt.
Anlässlich des Aktionstags Suchtberatung am 10. November 2022 erkläre ich als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:
Suchtkranke Menschen sind in einem existentiellen Ausnahmezustand. Die Suchtberatungsstellen retten hier oftmals Leben, indem sie für Suchtkranke sowie Angehörige den Weg ins Hilfesystem überhaupt erst ebnen. Sie beraten, behandeln und begleiten, unterstützen und stabilisieren Betroffene auch über lange Zeiten und steinige Wege hinweg. Der heutige Aktionstag ist daher eine wichtige Würdigung und gleichzeitig eine Mahnung an die Politik, dass an Suchtberatung nicht gespart werden darf. Er ist eine wichtige Werbung für das breite Spektrum an Aufgaben, die den Suchtberatungsstellen zukommen und sie zu zentralen Knotenpunkten im deutschen Suchthilfesystem machen.
Suchtmittel Nummer 1 in Deutschland ist Alkohol. Aber auch Cannabis, Glücksspiel und natürlich zahlreiche illegalisierte Substanzen sorgen dafür, dass das Leben von Menschen über eine Abhängigkeit aus den Fugen geraten kann. Hier sind die Suchtberatungsstellen entscheidende Anlaufstellen angesichts sehr vielschichtiger Problemlagen. Was ist individuell das richtige Hilfeangebot, wie geht es weiter mit Therapie, Reha oder Selbsthilfe? Welche Kosten werden von Krankenkassen oder Rentenversicherung getragen? Mit dieser Schnittstellenarbeit leisten die Suchberatungsstellen einen wesentlichen Teil für die Gesundheitsversorgung und sind somit enorm wichtig für die ganze Gesellschaft.
Wichtiges muss uns gesellschaftlich auch etwas wert sein. Daher müssen für die Suchtberatung nachhaltige Finanzierungsmodelle gefunden werden, so dass in Deutschland flächendeckend genügend Suchtberatung sichergestellt werden kann. Dies kann nicht nur auf den Schultern der Träger selbst liegen. Bund, Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht, in der Drogenpolitik Voraussetzungen zu schaffen für nachweislich wirksame Angebote der höherschwelligen wie auch der niedrigschwelligen Drogenarbeit, wie es etwa Drogenkonsumräume sind. Zudem muss nun endlich ein Gesetz zum Drug-Checking aufs Gleis gesetzt werden, wie es im Koalitionsvertrag auch geplant ist. Drug-Checking rettet Leben und die Einführung und Umsetzung von Drug-Checking-Angeboten gekoppelt an Beratungsangebote wären ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung.
Hier geht’s zur Informationsseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: hier
Als Ampelkoalition schnüren wir aktuell ein Entlastungspaket nach dem anderen. Als Verbraucherschutzpolitikerin ist es mit dabei ein zentrales Anliegen, dass wir diejenigen gezielt unterstützen, die unter der Energiekrise und Inflation besonders leiden. Das bedeutet dann etwa, dass die Hilfszahlungen nicht gepfändet werden dürfen, damit sie auch wirklich da helfen, wo sie gebraucht werden.
Das konnte ich heute in meiner Rede im Bundestag deutlich machen:
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Zum gestrigen Beschluss des Haushaltsausschusses erkläre ich als Abgeordnete für Altona und Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucher*innenschutz gegenüber der Presse:
„Die hohen Energiepreise und die galoppierende Inflation belasten viele Haushalte. Die Ampelkoalition hat bereits im letzten Jahr eine Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung auf den Weg gebracht. Damit hilft der Bund – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – den Ländern, ihre Angebote zu verbessern und nachhaltig zu sichern sowie die Vernetzung und Qualifikation weiter zu stärken. Im aktuellen Haushaltverfahren ist es nun gelungen, die Projektmittel für das Jahr 2023 zu verdoppeln auf jetzt 2 Millionen Euro für das kommende Jahr.
Das ist ein wichtiges Signal an alle Haushalte, die aktuell und meist unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wir haben ganz konkret diejenigen im Fokus, die unter der aktuellen Krise am stärksten zu leiden haben. Es ist mir besonders wichtig, Privatinsolvenzen und Energiesperren zu verhindern, da sie oft der erste Schritt in Wohnungslosigkeit sind.“
Anlässlich des Aktionstags Glücksspielsucht 2022 am 28. September erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Es ist wichtig, mit dem Aktionstag für das große Suchtpotenzial von Glücksspiel zu sensibilisieren. Mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag haben wir ein Regelwerk, in das alle Bundesländer eingebunden sind. Seit Inkrafttreten im Juli 2021 hat sich einiges getan: Die Lizenzvergabe für Online-Spielstätten wird hoffentlich nachhaltig dem illegalen Glücksspielangebot entgegenwirken. Die außerdem eingeführte bundesweite Spieler*innen-Sperrdatei kann zudem zu effektiverem Spieler*innenschutz beitragen.
Trotz dieser Erfolge ist gerade beim Online-Glücksspiel noch viel zu tun, um Jugendschutz wirklich zu gewährleisten. Digital verbreitet sich Werbung für einzelne Angebote noch schneller und bleibt schlechter greifbar für die Länder, die diese Angebote kontrollieren sollen. Wir begrüßen daher den Vorschlag des Bundesdrogenbeauftragten, Glücksspielwerbung in Fernsehen und Internet auf Abend- und Nachtstunden zu begrenzen. Auch ein kompletter Verzicht auf diese Werbung wäre nicht verkehrt.
Kinder und Jugendliche lernen und leben heute ganz selbstverständlich in einer zunehmend digitalisierten Welt. Sie brauchen dazu klare Leitplanken und eine ausgeprägte Medienkompetenz. Dies gilt auch für den Bereich der Online-Spielekultur. Bei Gaming und eSports müssen wir daher auf Präventionsangebote setzen, wie dies auch der Fall bei Sportvereinen im analogen Leben ist.
Beim Verbraucher*innenschutz brauchen wir zudem noch passgenauere Beratungsangebote. Deutschlandweit sind laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rund 200.000 Menschen pathologische Glückspieler*innen, sie sind zum Teil hoch verschuldet und vernachlässigen unter Umständen ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Hier müssen wir in der Beratungsstruktur Schnittstellen schaffen, damit Menschen psychosoziale und Schuldnerberatung aus einer Hand bekommen.
Im Bundestag sind die Inflation und die steigenden Energiepreise die dominierenden Themen dieser Sitzungswoche. In meiner Rede am Donnerstag Abend habe ich mich gegen Strom- und Gassperren ausgesprochen, die aktuell vielen Menschen drohen und nicht selten der erste Schritt in Wohnungslosigkeit bedeuten.
Ich konnte aufzeigen, dass meine Heimatstadt Hamburg mit seinem Runden Tisch zur Verhinderung von Gas- und Energiesperren seit drei Jahren klug und vorausschauend agiert. Unter der Federführung der grünen Behörde für Umwelt und Energie wird Hilfe vermittelt und ein Härtefonds unterstützt Menschen in Notlagen.
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Es ist geschafft! Die Ampelparteien haben neue und weitreichende Entlastungen beschlossen. Viele Menschen bis weit in die Mitte der Gesellschaft stellen die rasant gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise eine zunehmend große Belastung dar. Viele haben Sorge vor Abstieg und Armut. An sie alle sendet das Entlastungspaket unser Signal: Diese Krise bewältigen wir gemeinsam und wollen dabei niemanden zurücklassen. Wir unterstützen mit unseren Maßnahmen gerade Menschen, die wenig haben. Stärkere Schultern hingegen sollen auch mehr tragen.
In der Umsetzung ist dieses Ziel nicht immer ganz einfach: Wir haben uns auf Maßnahmen im Umfang von 65 Milliarden Euro verständigt. Damit entlasten wir viele Menschen und auch viele Unternehmen von der kleinen Bäckerei bis zum Arzneimittelhersteller in unserem Land zielgenau. Wir stellen außerdem mit dem Paket die Weichen für mehr Nachhaltigkeit im Verkehr.
Zielgenauigkeit statt Gießkanne
Uns Grünen war in den Verhandlungen besonders wichtig, dass die Entlastungen vor allem Menschen mit kleinen Einkommen oder Renteneinkünften sowie Familien erreichen. Mit der Erhöhung des Kindergelds um 18 Euro und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag greifen wir Familien unter die Arme. Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, führen die Preissteigerungen an den Rand der Existenz. Wir werden deshalb die Regelsätze ab dem 1. Januar 2023 auf etwa 500 Euro erhöhen und die übrigen Regelsätze entsprechend anpassen. Rentner*innen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, Studierende und Fachschüler*innen werden mit Einmalzahlungen von 200 Euro entlastet.
Zufallsgewinne abschöpfen
Angesichts der Lasten, die viele derzeit schultern, ist es nicht zu rechtfertigen, dass einige große Konzerne im Energiesektor gleichzeitig Krisengewinne erzielen. Wir wollen, dass mit der Abschöpfung dieser Zufallsgewinne die Lasten der Bürger*innen deutlich abgemildert werden. Genau das werden wir auf dem Strommarkt angehen. Sollte eine zeitnahe europäische Lösung nicht möglich sein, werden wir hier in Deutschland voran gehen. Auch für Unternehmen außerhalb des Strommarktes soll eine Abschöpfung von Zufallsgewinnen möglich sein.
Strompreisdeckel, Heizkosten und Wohngeld
Für die Verbraucher*innen werden wir beim Strompreis einen Deckel einziehen, der einen Basisverbrauch zu einem vergünstigten Preis ermöglicht. Durch hohe Heizkosten drohen Menschen ungewollt in Not zu geraten. Mit einer Wohngeldreform wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet und mit Änderungen im sozialen Mietrecht besser vor Kündigungen geschützt.
Bezahlbarer Nahverkehr bundesweit
Der riesige Erfolg des 9-Euro-Tickets war für uns Grüne Ansporn, uns in der Ampel auf eine Nachfolge zu verständigen. Der Bund stellt dafür den Ländern anderthalb Milliarden Euro für ein bundesweites Nahverkehrsticket zur Verfügung, wenn diese mit der gleichen Summe aufkommen. Wir sind davon überzeugt, dass die gemeinsamen Mittel von Bund und Ländern für die Finanzierung eines 49-Euro-Tickets bundesweit reichen. Zudem werden wir im Verkehrsbereich 1,5 Milliarden Euro zusätzliche Mittel zur Senkung der CO2-Emissionen einsetzen. Doch nicht nur die Menschen in Deutschland, sondern insbesondere die Menschen im globalen Süden sind hart von den Folgen der Krise getroffen. Wir werden im Haushalt 2022 eine Milliarde Euro zusätzlich für die Bekämpfung der globalen Ernährungskrise zur Verfügung stellen.
Unser Land steht vor einer schweren Zeit. Wladimir Putin greift die Ukraine seit Monaten völkerrechtswidrig mit Waffengewalt an, mit uns führt er einen Krieg über die Energieversorgung. Die Bürger*innen erwarten von der Ampel-Regierung, dass wir die Herausforderung annehmen und Lösungen für die gegenwärtige Krise entwickelt. Das haben wir mit diesem und den beiden vorhergegangenen Entlastungspaketen getan.
Als Abgeordnete für Hamburg-Altona und Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz, erkläre ich heute zur Forderung von Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, nach einem Moratorium auf Energiesperren:
„Viele Verbraucher*innen schauen mit Sorge auf die kommende Heizperiode und die nächste Nebenkostenabrechnung. Die steigenden Energiepreise sind für die Haushalte unkalkulierbar und drohen, viele Menschen finanziell zu überfordern. Ich begrüße die Forderung der Verbraucherzentrale, die auf die besonders angespannte Lage einkommensschwacher Haushalte aufmerksam macht. Auch in einer Sondersitzung des Umweltausschusses haben wir heute über die Auswirkungen von steigenden Energiepreisen und Gasumlage auf Verbraucherinnen und Verbraucher beraten.
Diese brauchen jetzt unseren besonderen Schutz und gerade für einkommensschwache Haushalte wollen wir gezielte Unterstützung. Neben einem Moratorium auf Energiesperren und einem Kündigungsmoratorium für Mieter*innen sollten wir Menschen ohne Rücklagen finanziell dabei helfen, ihre Energieaufschläge bezahlen zu können. Das kommende Entlastungspaket der Bundesregierung, das aktuell beraten wird, sollte Hilfen nicht per Gießkanne verteilen, sondern nach Bedarf. Dazu gehört zum Beispiel auch, den Heizkostenzuschuss für Wohngeld- und BAföG-Empfänger*innen schnell anzupassen.“