PM: Mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucher*innen

Zum morgigen Weltverbrauchertag erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meiner Kollegin Tabea Rößner:

Linda Heitmann:

Ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben der Ampelregierung ist die anwenderfreundliche Umsetzung der Verbandsklage. Sie ist eine große Chance, um effektiven Verbraucherschutz und kollektiven Rechtsschutz in Deutschland künftig besser zu gewährleisten. Dafür muss die Verbandsklage richtig ausgestaltet werden: Wir müssen im Sinne der geschädigten Konsument*innen dafür sorgen, dass sich auch während des Verfahrens noch der Klage angeschlossen werden kann. Mit diesem späten Opt-in verhindern wir eine Flut von individuellen Klagen und verschaffen den Gerichten Luft. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser. Dazu gehört außerdem, dass die Ansprüche der Klagenden nicht verjähren können, solange das Verfahren andauert. So wird die Verbandsklage attraktiver als die Einzelklage. Wir wollen zudem allen Verbänden, die sich für die Belange von Verbraucher*innen einsetzen, ermöglichen, Verbandsklagen einzureichen und Betroffene zu vertreten. Der vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums bedarf somit noch einiger Nachbesserungen.

Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher*innen aktuell ist Greenwashing, also das Versprechen von Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkungen beim Bewerben von Produkten. Wir brauchen Regeln für den dahinter entstandenen Kompensationsmarkt, dessen Zusicherungen schwer zu durchschauen und kaum seriös nachprüfbar sind. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen in Europa nicht länger zuzulassen. Wir brauchen hier Transparenz für Verbraucher*innen und belohnen mit klaren Regeln die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, nachhaltig zu wirtschaften.

Tabea Rößner:

Der Trend des Online-Einkaufs ist ungebrochen, auch wenn für Verbraucher:innen manche Risiken lauern. Besonders schwer wiegen Sicherheitsmängel, obwohl die Gewährleistung von verlässlichen und sicheren Produkten kein Qualitätsmerkmal sondern Bedingung ist. Und: Produktsicherheit ist Datensicherheit. Wir brauchen grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte, damit nur sichere Geräte auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sicherheit von digitalen und vernetzten Geräten muss schon bei der Entwicklung durch security by design rechtlich gewährleistet und während der gesamten Gebrauchsdauer garantiert sein. Wir wollen ein anspruchsvolles Verbraucherschutzniveau, wenn es um Sicherheit geht. An dieser Stelle setzen wir große Hoffnung in den Cyber Resilience Act.

Bei Erhalt mangelhafter Ware ist das Widerrufsrecht das zentrale Recht des Verbrauchers. Auch bei Online-Bestellungen müssen die Verbraucher:innen ihr Recht auf Widerruf einfach und barrierefrei ausüben können. Darum haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons für Internethändler verständigt. Für jede Bestellung muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Das schafft Rechtssicherheit für die Verbraucher:innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der EU-Rat den Vorschlag nun auf EU-Ebene verfolgt – ein erster wichtiger Schritt.

Die Pressemitteilung findet sich auch auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.

Statement zur Greenwashing-Studie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat heute die Studie „Grüne Marketingclaims auf Lebensmitteln“ veröffentlicht. Diese zeigt, dass grüne Werbeaussagen Konsument*innen mehr verwirren als informieren. Die vielen unregulierten Siegel führen Verbraucher*innen in die Irre und versprechen mehr als sie halten können.

Dazu erkläre ich als als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz und Obfrau im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

„Kein Produkt kann klimaneutral hergestellt werden. Verspricht ein Produkt das, ist das nur über CO2-Kompensation möglich. Doch dieser Kompensationsmarkt ist unreguliert und kaum seriös nachprüfbar. Für Konsument*innen ist er undurchschaubar. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, diese Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen nicht länger in Europa zuzulassen.

Wir brauchen zudem einen klaren gesetzlichen Rahmen, unter welchen Bedingungen mit Umweltaspekten und -versprechen geworben werden darf. Das schafft Transparenz für Verbraucher*innen und belohnt nachhaltig engagierte Unternehmen. Die Studie des vzbv zeigt hier konstruktive Wege auf, die wir diskutieren werden.“

Das Statement gibt es auch auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.


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Mein Gastbeitrag in der FR zur Verbandsklage

Mein Gastbeitrag in der FR zur Verbandsklage

Gemeinsam vor Gericht

Die Einführung einer neuen Klageart ist eine Chance für den Verbraucherschutz – und sie entlastet absehbar die Justiz. Der Gastbeitrag.

Verbraucherohnmacht hat hoffentlich bald ein Ende. Die Verbandsklage soll Verbraucher:innen ein neues Werkzeug an die Hand geben, sich gemeinschaftlich einfach und effektiv gegen betrügerische Unternehmen zu wehren. Der Dieselskandal um VW und andere haben gezeigt, dass die bestehende Musterfeststellungsklage häufig unzureichend ist, weil Geschädigte nach dem ersten Urteil individuell ihren Schadensersatz einklagen müssen.

Als Grüne setzen wir uns seit Jahren für kollektiven Rechtsschutz ein und legten 2017 bereits einen Gesetzentwurf für eine Gruppenklage vor. Nun gibt uns auch die EU Rückenwind: Die Verbandsklagerichtlinie, die bis Ende letzten Jahres in nationales Recht umzusetzen gewesen wäre, wird von der Ampel-Koalition anwenderfreundlich in deutsches Recht überführt, so wie es im Koalitionsvertrag auch vereinbart ist. Ein Gesetzesentwurf wird nun innerhalb der Ressorts und mit den Verbänden abgestimmt.

Die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Richtlinie lässt viel Spielraum für den deutschen Gesetzgeber und ist daher eine echte Chance für den Verbraucherschutz, damit getäuschte und geschädigte Konsument:innen einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen. Dafür muss sie aber auch wirklich gut gemacht sein!

Für uns bedeutet das im Einzelnen erstens niedrige Zulässigkeitshürden bei der Anzahl der Geschädigten: Ziel der Verbandsklage ist, dass geschädigte Verbraucher:innen mit dem gleichen Anliegen gemeinsam vor Gericht ziehen können und nicht individuell klagen müssen. Dies schont Justizressourcen und schützt Verbraucher:innen vor hohen Prozesskostenrisiken. Uns ist es wichtig, dass nur eine kleine Anzahl von Verbraucher:innen notwendig ist, um die Klage einzureichen. Produktspezifische Unterschiede oder minimale Vertragsabweichungen können aus mehreren an sich juristisch identischen Sachverhalten viele verschiedene Sachverhalte machen. Wenn diese dann nicht mehr als gemeinsam zu behandelnde Gruppe betrachtet werden, muss unter Umständen jede einzelne Untergruppe ein bestimmtes Quorum erreichen, um klageberechtigt zu sein. Um die Hürden für geschädigte Konsument:innen niedrig zu halten, streben wir ein Quorum von zehn Personen an.

Zweitens: Niedrigschwellige Zulassung von Verbänden. In der Regel helfen Verbraucherverbände, die schon länger öffentlich registriert sind, geschädigten Konsument:innen, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Die Verbraucherzentralen leisten hier gute Arbeit, stoßen mitunter aber an Kapazitätsgrenzen. Daher wollen wir auch Zusammenschlüssen von Verbraucher:innen den Weg zur Verbandsklage eröffnen, die noch nicht so lange existieren oder sich vielleicht nur zu einem einzelnen Anlass zusammengefunden haben.

Drittens: Möglichkeit zur Anmeldung zum Klageregister auch noch im laufenden Verfahren. Für geschädigte Verbraucher:innen ist es kompliziert und unsicher, sich über ein Klageregister einem Verfahren anzuschließen, weil sie dessen Verlauf nicht einschätzen können. Eine frühe verbindliche Anmeldung für ein Verfahren mit ungewissem Ausgang wird zwangsläufig die Zahl der Individualklagen in die Höhe treiben. Doch dann verfehlt die Verbandsklage ihren Zweck! Wir wollen es ermöglichen, bestehende Ansprüche auch noch während des Verfahrens oder sogar noch nach einem Urteil anzumelden. Dadurch werden deutlich mehr Geschädigte erreicht, was die Justiz entlastet. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser für Verbraucher:innen.

Viertens: Verjährung von Ansprüchen erschweren. Die Verjährung der Ansprüche muss ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung für alle betroffenen Verbraucher:innen unterbrochen werden – unabhängig von einer Anmeldung zum Klageregister. Es muss für alle Geschädigten attraktiv sein, sich einem kollektiven Verfahren anzuschließen anstatt alleine zu klagen, damit die Gerichte nicht überlastet werden. Wenn wir die Möglichkeit lange offen halten, sich der Klage anzuschließen, und wenn wir verhindern, dass Ansprüche vor Ausgang der Verbandsklage verjähren, also nicht mehr geltend gemacht werden können, schaffen wir einen wirksamen Anreiz, Einzelklagen zu vermeiden.

Die Verbandsklage ist ein wichtiger Baustein für effizienten Verbraucherschutz und Schutz der Gerichte vor einer Schwemme von Einzelklagen. Genau deshalb gilt es jetzt, mit der richtigen Umsetzung den Grundstein zu legen für eine schnelle und unkomplizierte Rechtsdurchsetzung.

Linda Heitmann ist Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen und Obfrau im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz.

Till Steffen ist ebenfalls Bundestagsabgeordneter der Grünen und Berichterstatter für die Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie im Rechtsausschuss.

Den Beitrag gibt es auch auf der Website der Frankfurter Rundschau.

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Neue Verbraucherschulen ausgezeichnet!

Neue Verbraucherschulen ausgezeichnet!

Bronze, Silber und Gold – in diesen Kategorien wurden heute in Berlin 69 Verbraucherschulen von der Bundesverbraucherministerin Steffi Lemke feierlich ausgezeichnet. Das Engagement der Schulen, Lehrkräfte und Schüler*innen ist beeindruckend und ansteckend. In den Kategorien Nachhaltigkeit, Finanzen, Medien und Ernährung wurde unzählige Projekte erprobt. Die Bandbreite reichte von Müllvermeidung und Klimafrühstück über Finanztrainings und Haushaltsratgebern bis zu Schulgärten und Supermarktdetektiven.

In ihrer Festrede machte Steffi Lemke deutlich, wie wichtig Schulen als Multiplikatorinnen für Verbraucherschutz sind und dass sie gerne die Schirmherrschaft über das Projekt übernommen habe. Sie würdigte das hohe Engagement der Schulen und unterstrich die lebensnahen Projekte der Verbraucherschulen. Im letzten Jahr seien bekannte Themen immer weiter in den Fokus gerück; sie nannte hier etwa das Energiesparen, den Ressourcenschutz sowohl die sozialpolitischen Auswirkungen der Entlastungspakete.

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Ich freue mich sehr, dass auch zwei Hamburger Schulen zu den Preisträgerinnen gehören. Die Schule Windmühlenweg aus Altona wurde mit Bronze ausgezeichnet, die Ganztagsschule Molkenbuhrstraße sogar mit Silber. Sie bekam in der letzten Woche sogar Besuch von der Ministerin, die die Auszeichnung persönlich vorbei brachte.

Leben. Lernen. Leicht gemacht. Mit der Auszeichnung Verbraucherschule ehrt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bundesweit Schulen, die jungen Menschen Kompetenzen für ihren Alltag als Verbraucher*innen vermitteln. Wie teile ich mein Taschengeld richtig ein, was machen Social-Media-Konzerne mit meinen Daten und wie ernähre ich mich klimafreundlich?

Mehr Infos gibt es auch unter verbraucherbildung.de.

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PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

Zum aktuellen Aromen-Verbot in Tabakerhitzern und Nikotinkonsum bei Jugendlichen erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Den Vorstoß der EU, fruchtige und Minz-Aromen auch für Tabakerhitzer zu verbieten, begrüße ich sehr. Denn diese Geschmacksnoten sind besonders bei jungen Leuten beliebt. Dass das Landwirtschaftsministerium die Vorschläge aus Europa nun schnell auch in ein Gesetz gegossen hat und umsetzt, freut mich. Cem Özdemir hat den Sinn des Gesetzes mit seinem Zitat, „Was tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken“, bereits sehr treffend auf den Punkt gebracht.

Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.

Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.

Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“

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Statement: Chance der Verbandsklage nutzen!

Die Verbandsklage ist eine Initiative der EU und muss nun hierzulande umgesetzt werden. Nachdem das Justiz- und Verbraucherschutzministerium einen Streitpunkt beilegen konnten, wurden heute die Verbände zu Stellungnahme aufgefordert.

Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meinem Kollegen Till Steffen:

„Die Verbandsklage ist eine große Chance für effektiveren Verbraucherschutz, die wir nutzen sollten. Dafür muss der Entwurf des Bundesjustizministers jedoch noch an einigen Punkten nachgebessert werden, damit geschädigte Konsument*innen wirklich profitieren und die Justiz spürbar entlastet wird. Entscheidend für den Erfolg der Verbandsklage ist ein spätes Opt-in. Das heißt, geschädigte Personen dürfen sich auch während eines Verfahrens und noch nach dem Urteil der Klage anschließen. So verhindern wir eine Flut von Einzelklagen und entlasten die Gerichte effektiv.

Gleichlaufend dazu muss die Verjährung für alle Betroffenen gehemmt werden, unabhängig davon, ob sie sich der Klage angeschlossen haben. Wichtig ist außerdem, dass die Voraussetzungen, eine solche Klage zu erheben, für inländische und ausländische Verbände gleich sind. Der aktuelle Entwurf stellt hiesige Verbände schlechter; das ist nicht sinnvoll.“


Die Meldung wurde unter anderem aufgegriffen von stern.de, dem Täglichen Anzeiger, nau.ch und den Yahoo!Nachrichten.


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#SchlussmitStigma: COA-Aktionswoche für Kinder in suchtbelasteten Familien

#SchlussmitStigma: COA-Aktionswoche für Kinder in suchtbelasteten Familien

Mit der diesjährigen COA-Aktionswoche vom 12. bis 18. Februar 2023 soll jenen eine Stimme gegeben werden, die oft still, heimlich und vor allem alleine leiden: Children of Addicts, also Kindern aus suchtbelasteten Familien. Unter der Schirmherrschaft des Sängers Max Mutzke, der mit einer alkoholabhängigen Mutter aufgewachsen ist, werden im Rahmen der COA-Aktionswoche bundesweit über 80 Aktionen in Präsenz oder digital durchgeführt, um auf die schwierige Lebenssituation von Kindern aus suchtbelasteten Familien aufmerksam zu machen. Unterschiedlichste Krankenkassen und Verbände unterstützen und fördern die Aktionswoche.

Schätzungsweise 2,65 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wachsen allein in Deutschland mit einem alkoholkranken Elternteil auf. Hinzu kommen ca. 40.000 bis 60.000 Minderjährige, deren Eltern abhängig von illegalisierten Substanzen sind, sowie eine große Anzahl von Kindern, die in Familien mit einer nichtstofflichen Sucht (z.B. Glücksspielsucht, Medien- und Onlinesucht, Arbeitssucht, Beziehungssucht, Sexsucht) aufwachsen. Für verhaltensbezogene Süchte gibt es jedoch keine verlässlichen statistischen Daten. Daher wird die Zahl der Kinder, die in einer suchtbelasteten Familie leben, auf insgesamt drei Millionen geschätzt, aber es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Jedes sechste Kind in Deutschland lebt demnach in einer Familie, in der Alkohol, andere Drogen oder eine verhaltensbezogene Suchterkrankung  den Alltag prägen.

Wenn man bedenkt, dass Kinder aus suchtbelasteten Familien ein ca. sechsfach höheres Risiko tragen, selbst eine Suchterkrankung im Erwachsenenalter zu entwickeln, ist es auch im Hinblick auf Prävention unabdinglich, diese Personengruppe stärker in den Fokus zu nehmen. Unter anderem durch Schulungen und Sensibilisierung müssen wir ein stärkeres Bewusstsein dafür schaffen, dass bei Kindern und Eltern angesetzt werden muss und dass es sich bei Sucht um eine Erkrankung handelt, die durch gezielte Therapie behandelbar ist. Damit die vorhandenen Unterstützungsangebote jedoch überhaupt in Anspruch genommen werden, müssen wir zum einen die bürokratischen Hürden beim Zugang zu Hilfesystemen reduzieren und zum anderen das Krankheitsbild entstigmatisieren.

Auch Hamburger Einrichtungen, wie etwa die Sucht.Hamburg gGmbH sind an der Aktionswoche beteiligt: Am 13. Februar 2023 (10:00 – 12:00 Uhr) werden in Hamburg Kinderbücher zum Thema vorgestellt sowie Methoden zum kommunikativen Umgang mit Kindern aus suchtbelasteten Familien vermittelt. Am 14. Februar 2023 (10:00 – 12:00 Uhr) wird das Projekt „Connect – Hilfe für Kinder aus suchtbelasteten Familien – Kooperation und Vernetzung“ vorgestellt, das sich seit 20 Jahren aktiv für die Verbesserung der Lebenssituation der betroffenen Kinder einsetzt. 

Die einwöchige internationale Kampagne, die von NACOA Deutschland – Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien e.V. organisiert wird, begann bereits letzte Woche Freitag mit einer Auftaktveranstaltung, zu der verschiedene Expert*innen eingeladen wurden, darunter auch der Bundesdrogenbeauftragte Burkhardt Blienert und ich. Nicht nur als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik in meiner Fraktion, sondern auch als ehemalige Geschäftsführerin der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. liegt mir das Thema sehr am Herzen. Mir ist es wichtig, ein größeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Sucht eine Erkrankung ist, die behandelt werden muss. Kinder suchtkranker Eltern sind häufig schon früh gefordert, Verantwortung zu übernehmen und gleichen vielfach das aus, was Eltern nicht schaffen. Die Eltern in den betroffenen Familien brauchen daher Hilfe, ihre Kinder Unterstützung statt Stigmatisierung und Scham.

Daher freue ich mich sehr, dass die Aktionswoche unter dem Hashtag #Schlussmitstigma ein starkes Zeichen gegen die Stigmatisierung der Betroffenen setzt. Außerdem freue ich mich, dass ab April 2023 Projekte vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert werden, die zur Entstigmatisierung von Suchterkrankungen beitragen und dabei auch die Angehörigen miteinbeziehen.

Die Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung ist inzwischen online und frei zugänglich unter: https://www.youtube.com/watch?v=I2waRXuuXL4.

Apotheken-Umschau zu Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten, sogenannte Vapes, erfreuen sich gerade einer großen Beliebtheit. Leider finden sich immer mehr davon in Parks oder im Haushaltsmüll, obwohl sich als Elektrogeräte entsorgt werden müssten.

Die Apotheken-Umschau hat dazu den Artikel „Grüne fordert zehn Euro Pfand für Einweg-E-Zigaretten“ veröffentlicht, in dem ich zitiert werde.

Mein vollständiges Statement dazu lautete:

„E-Zigaretten zum Einmal-Gebrauch, sogenannte Vapes, sind in mehrfacher Hinsicht problematisch: Ihre Rückstände verschmutzen die Umwelt, weil kaum eine Vape fachgerecht zurückgegeben und entsorgt wird, der Großteil landet in Parks oder im Hausmüll. Daneben werden unnötig viele Ressourcen verbraucht, sowohl bei der Verpackung als auch mit einer Batterie, die weder aufgeladen noch recycelt wird. Nach 600 Zügen ist Schluss.

Ich bin überzeugt, dass wir den Zugang zu den Vapes, die es heute an vielen Kiosken einfach zu kaufen gibt, erschweren und die ökologischen Schäden minimieren sollten. Ein Pfand auf solche Einwegprodukte, etwa in Höhe von 10 Euro, könnte das Recycling und die Entsorgung deutlich verbessern und den Anreiz zum Verkauf im Einzelhandel reduzieren. Zudem stellt sich die Frage, warum eine Vape nur einmalig gebraucht werden sollte, also ob wir eine Pflicht brauchen, dass sich Akkus und Liquids austauschen und auffüllen lassen.“


Den vollständigen Artikel gibt es auf der Homepage der Apotheken-Umschau.


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„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

„Wir hören euch!“ Meine Rede zum chronischen Erschöpfungssyndrom  ME/CFS

ME/CFS ist eine tückische Krankheit. Und das ist eine niederschmetternde Diagnose. Betroffene dieser Erkrankung werden zudem zu häufig fehldiagnostiziert. Wir brauchen hier mehr Wissen und mehr Verständnis bei den Ärztinnen und Ärzten, damit es endlich überall eine gute, wohnortnahe Versorgung gibt. Als Ampel wollen wir Forschung zu Ursachen und wirksamen Medikamenten fördern. Hier sind wir vor allem auch auf die Tatkraft seitens Wissenschaft und Pharmaindustrie angewiesen. Dies habe ich in meiner Rede im Bundestag herausgestellt.

Es ist gut, dass die Union mit ihrem Antrag, die Debatte in den Bundestag eingebracht hat. Das gibt den Patientinnen und Patienten und ihren Angehörigen Sichtbarkeit und hoffentlich Hoffnung, dass ich als Gesundheitspolitikerin ihre Anliegen höre. Wichtig ist mir auch, dass wir weiter über dieses Thema fraktionsübergreifend und gemeinsam diskutieren.

Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.


Die Debatte und meine Rede wurde unter anderem von tagesschau.de, zeit.de (€) und in der Zeitung Das Parlament aufgegriffen.

Post-Beschwerden auf Höchststand

Post-Beschwerden auf Höchststand

80% Zustellung am nächsten Tag ist Mindestanforderung – Ein Meinungsbeitrag

Während der Briefkasten vieler Bürger*innen oftmals leer bleibt, wurde der Posteingang der Bundesnetzagentur im letzten Jahr überschwemmt mit Beschwerden über die Brief- und Paketbranche wegen verspäteter oder verlorener Sendungen. In keinem Monat zuvor sind so viele Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eigengegangen wie Im Oktober 2022 und in keinem Jahr zuvor gab es so viele wie im letzten Jahr – etwa dreimal so viele wie noch 2021. Damit hat der Ärger über die Post mit ca. 43.500 Beschwerden einen neuen Jahreshöchststand erreicht und den Jahresrekord von 2020 mit ca. 18.867 Beschwerden weit übertroffen.

Das ist für Verbraucher*innen ein großes Ärgernis! Viele Vertrags- oder Bankunterlagen werden weiterhin per Post verschickt; ebenso die meiste Korrespondenz mit Ämtern und Behörden. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Briefe zuverlässig und pünktlich ihr Ziel erreichen, denn vielfach sind in öffentlichen Schreiben auch Fristen zur Rückmeldung genannt, die gar nicht eingehalten werden können, wenn Briefe deutlich zu spät eintreffen. Die Zusteller*innen sind gesetzlich verpflichtet, 80 Prozent der Sendungen innerhalb eines Werktages zuzustellen. Gelingt das nicht, müssen die Unternehmen wirksame Maßnahmen ergreifen. Auch die Bundesnetzagentur sollte als Aufsichtsbehörde genau hinschauen und mögliche Konsequenzen prüfen.

Lizenz Pixabay CC0
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Die meisten Beschwerden richten sich dabei gegen den Marktführer Deutsche Post. Laut älteren Angaben betreffen etwa 91 Prozent der negativen Erfahrungen die Deutsche Post. Als Grund für die Zustellungsprobleme nennt diese einen hohen Krankenstand sowie Schwierigkeiten bei Suche nach Arbeitskräften.

Die Post bemühe sich zwar um baldige Besserungen, allerdings ist angesichts der kürzlich begonnenen Tarifverhandlungen sowie der drohenden Warnstreiks eher eine Verschlechterung der Situation zu erwarten. Verdi fordert eine Lohnerhöhung um 15 Prozent, die die Post zurückweist. Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung wurde in Magdeburg bereits von der Fachgewerkschaft DPVKOM gestreikt, weitere Arbeitsniederlegungen könnten folgen.

Mit Blick auf die Beschwerdewelle ist es höchste Zeit, dass das Postgesetz reformiert wird, um den Verbraucher*innenschutz durch Sanktionsmöglichkeiten zu stärken und die Qualität und Verlässlichkeit der Zustellungen sicherzustellen. Wie schon erwähnt, ist laut aktuellem Postgesetz die Post dazu verpflichtet, dass mindestens 80 Prozent aller Briefe am nächsten Tag zugestellt werden. Als Verbraucher*innenschützer*in ist es mir besonders wichtig, dass diese Mindestanforderung auch weiterhin sichergestellt ist. Die Post selbst stellte kürzlich zur Diskussion, das Porto für jene Briefe zu erhöhen, bei denen eine schnelle Zustellung auch weiterhin gewährleistet werden soll. Aus meiner Sicht ist das keine Option, denn dann kommt die Post nur noch für jene Verbraucher*innen ihrem gesetzlichen Auftrag nach, die stärker zur Kasse gebeten werden. Das ist alles andere als fair und gerecht.