Energiepreisbremsen-Debatte im Ausschuss für Verbraucherschutz

Energiepreisbremsen-Debatte im Ausschuss für Verbraucherschutz

In dieser Woche haben wir im Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebraucht. Als Obfrau im Ausschuss für Umwelt & Verbraucherschutz war es mir ein Anliegen, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Konsument*innen zu beleuchten. Dazu hatten wir die Vorsitzenden der „Expertenkommission Gas und Wärme“ zum Gespräch in den Ausschuss eingeladen:

  • Prof. Dr. Veronika Grimm
    Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung und Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm
    Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie
  • Michael Vassiliadis
    Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

Es wurde darüber diskutiert,

  • wie konkret und umfangreich Verbraucher*innen mit den Energiebremsen entlastet werden,
  • inwiefern nahezu alle Haushalte mit der Unterstützung erreicht werden können und wie mit der Steuergestaltung soziale Lenkungswirkung ermöglicht werden kann,
  • unter welchem Zeit- und Erfolgsdruck die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat und was mit mehr Zeit gegebenenfalls noch möglich gewesen wäre,
  • warum Einsparungen und die Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen wichtig bleibt,
  • warum aufgrund der unzureichenden Datengrundlage keine zielgenaueren Entlastungen möglich waren,
  • dass die Kommunikation der Wirkung und Funktionsweise der Entlastungen verbessert werden muss und
  • wie notwendig die Evaluation der Maßnahmen ist, um gegebenenfalls nachschärfen zu können.

Danke für die spannende Debatte an all meine Kolleg*innen im Ausschuss sowie an die Sachverständigen. Wir bleiben dran, auch künftig im Sinne der Verbraucher*innen das Beste rauszuholen bei notwendigen staatlichen Eingriffen in den Markt.

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Energiepreisbremsen: Entlastungen für alle

Energiepreisbremsen: Entlastungen für alle

Die steigenden Energiepreise stellen viele Bürger*innen vor enorme Herausforderungen. Daher hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen verabschiedet, die Bürger*innen schnell und unkompliziert entlasten sollen. Dafür stellt der Bund knapp 300 Milliarden Euro zur Verfügung. Wer wie unterstützt wird, erfahrt Ihr in dieser Zusammenstellung.

Soforthilfe Dezember: Es dauert einige Zeit, bis ein Gesetz umgesetzt werden kann, aber den Menschen soll schnell geholfen werden. Deshalb haben Bundestag und Bundesrat die Soforthilfe im Dezember beschlossen. Demnach zahlen alle Haushalte und Unternehmen für Dezember 2022 nichts für Gas oder Fernwärme, wenn sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbrauchen. Zur Orientierung: Ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 10.000 und 20.000 kWh.

Ab März 2023 wird der sogenannte Abwehrschirm in Kraft treten. Durch diesen werden die Energiekosten pauschal für alle Menschen, Unternehmen und Einrichtungen begrenzt. Der Abwehrschirm besteht aus einer Gas- und Wärmepreisbremse sowie einer Strompreisbremse: Für alle Haushalte und Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, wird der Gaspreis auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde gedeckelt, einschließlich aller Steuern und sonstiger Abgaben. Für Fernwärmekund*innen sind es 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde.

Damit die Anreize zum Energiesparen bestehen bleiben, gelten diese Preisbremsen nur für 80% des Energieverbrauches des Vorjahres. Wenn man also den Energieverbrauch um 20% senkt, zahlt man für Gas 12 Cent brutto und für Fernwärme maximal 9,5 Cent brutto je Kilowattstunde. Für den Energieverbrauch über diese 80% hinaus zahlt man den höheren, vollen Marktpreis. Reduziert ein Haushalt seinen Energieverbrauch aber um mehr als 20%, dann bekommt man bei der Jahresendabrechnung ggf sogar Geld zurückerstattet. Unten findet Ihr auch ein kleines Rechenbeispiel dazu.

Um auch der Industrie dabei zu helfen, Produktion und Arbeitsplätze zu sichern, werden ihr Gaspreis auf 7 Cent netto und Fernwärmepreis auf 7,5 Cent netto pro Kilowattstunde gedeckelt, zuzüglich Steuern und anderer Abgaben. Damit auch die Industrie weiterhin Energie spart, gilt dieser Preisdeckel für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Stromerzeugungskraftwerke sind von dieser Regelung ausgeschlossen, um die Gasverstromung nicht zu subventionieren.

Lizenz Pixabay CC0

Parallel zur Gas- und Wärmepreisbremse enthält der Abwehrschirm auch eine Strompreisbremse. Alle Haushalte und kleineren Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, zahlen für 80% ihres Stromverbrauchs aus dem Vorjahr lediglich 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, einschließlich Steuern und sonstigen Abgaben. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 Kilowattstunden im Jahr zahlen für 70% ihres bisherigen Stromverbrauchs 13 Cent netto für jede Kilowattstunde, zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde über diese 80% bzw. 70% hinaus zahlt man den vollen Preis, der mit dem Stromanbieter vereinbart ist. Auch hier gilt: je mehr Strom man spart, umso mehr Geld erhält man bei der Jahresendabrechnung zurück.

Diese Regelung gilt vom März 2023 bis April 2024. Damit die Bürger*innen auch für den Januar und Februar 2023 entlastet werden, werden die Entlastungsbeträge rückwirkend im März angerechnet. Damit sind alle Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mindestens bis April 2024 vor Preissteigerungen geschützt. Wenn diese Hilfe trotzdem nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zur Verfügung. In Hamburg beispielsweise gibt es solch einen Fonds im Umfang von 15 Millionen Euro, über den speziell Menschen, die von Energiesperren bedroht sind, Hilfe beantragen können. Mehr Infos dazu, wie das konkret im Bedarfsfall in Hamburg funktioniert, unter hamburg.de/haertefallfonds.

Rechenbeispiel für die Gaspreisbremse

Eine vierköpfige Familie mit einer Wohnung von 100 qm hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden im Jahr, das sind 1.250 Kilowattstunden im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent je Kilowattstunde, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 Cent pro Kilowattstunde. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt die Familie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Das sind 12 Cent die ersten 80 Prozent (12 000 Kilowattstunden) und 22 Cent für die restlichen 20 Prozent (3 000 Kilowattstunden).

Wenn die Familie 20 Prozent Energie spart, also nur 12 000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, dann bekommt sie 660 Euro bei der Jahresendabrechnung zurück. Umgerechnet würde die Familie nur noch 120 Euro pro Monat zahlen – also nur 20 Euro mehr als das Vorvorjahr als der Gaspreis noch bei 8 Cent brutto je Kilowattstunde lag – obwohl sich der Gaspreis fast verdreifacht hat.

Wenn die Familie sogar mehr als 20% Gas einspart, dann bekommt sie auch mehr als 660 Euro zurück. Wenn die Familie z.B. 30%einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro – also weniger als im Vorjahr. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss das Energieversorgungsunternehmen den hohen, neuen Gaspreis erstatten, also 22 Cent je Kilowattstunde in diesem Beispiel.

Und umgekehrt: Wenn die Familie weniger als 20% Gas einspart, dann bekommt sie weniger als 660 Euro zurück. Wenn sie aber mehr Gas verbraucht als im Vorjahr, dann muss die Familie sogar Geld nachzahlen und zwar 22 Cent für jede Kilowattstunde.

Was muss im Einzelfall konkret getan werden?

Die wirklich gute Nachricht an der Strom- und Gaspreisbremse: alle profitieren davon, ohne aktiv etwas tun zu müssen. Die Übernahme der Rechnung im Dezember und auch die rückwirkende Preisbremse für Januar und Februar passieren ganz automatisch!

Für Vermieter*innen könnte es in Einzelfällen mit der Abrechnung mit ihren Mieter*innen ein bisschen komplizierter werden. Hierzu soll es zeitnahe Infoblätter der Bundesregierung geben, die deutlich machen, wie Vermieter*innen richtig und rechtssicher agieren, wenn sie Nebenkostenabrechnungen erstellen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Infos allen Vermieter*innen auf geeignetem Wege zur Verfügung gestellt werden, sobald sie vorliegen. Einen ersten Überblick gibt es hier.

Rede: Bessere Behandlung von Suchtkranken in Haft

Rede: Bessere Behandlung von Suchtkranken in Haft

In der gestrigen Bundestagsdebatte habe ich unterstrichen, dass Sucht in Haft ein Problem ist und bleiben wird. Doch statt die Standards der Behandlung abzusenken – was die Union in ihrem Antrag fordert, mit dem sie mehr Suchtkranke in den regulären Haftanstalten unterbringen will statt im Maßregelvollzug – müssen wir vielmehr im Gesamtsystem Haft die Suchtkrankenbehandlung verbessern. Das geht nur zusammen mit den Ländern. Und als Grundsatz muss weiter gelten: Therapie statt Strafe.

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PM: G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung kommt

PM: G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung kommt

Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz: Zur G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung meine Pressemitteilung:

Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz verpflichten wir den G-BA dazu, eine strukturierte Diagnostik und Versorgung von Menschen mit Verdacht auf Long- Covid und ähnliche Krankheitsbilder festzulegen. Das ist lange überfällig, denn derzeit leben Betroffene leider noch viel zu lange in Ungewissheit, werden bei Hausarztbesuchen nicht ernst genommen oder warten monatelang auf Termine bei Spezialisten. Der G-BA hat nun bis Ende nächsten Jahres Zeit, die Regelungen zu treffen. Bis dahin sollte der Gesetzesauftrag aber natürlich bereits ein Antrieb dafür sein, dass hier endlich etwas vorangeht und Ärzt*innen weitergebildet werden sowie multiprofessionell gut zusammenarbeiten. Wir werden als Politik genau beobachten, welche Auswirkungen diese gesetzliche Verpflichtung zeigt und ob es weitere Unterstützung von politischer Seite braucht, um Forschung und Versorgung in diesem Bereich gezielt zu verbessern.

Das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz wird diese Woche im Bundestag verabschiedet. Die G-BA-Richtlinie ist ein Meilenstein im Gesundheitswesen, um die Versorgung sicherzustellen. Diese konkrete Verbesserung begrüße ich sehr. Darüber hinaus ist es auch für Betroffene der Myalgischen Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS), die oftmals an ähnlichen Symptomen leiden, ein wichtiger Baustein, um Versorgungsrückstände aufzuholen. Dies haben wir uns als Ampel-Gesundheitspolitiker*innen vorgenommen.

Pressemitteilung: Die Elbvertiefung ist gescheitert

Pressemitteilung: Die Elbvertiefung ist gescheitert

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat entschieden, die schiffbare Wassertiefe der Hamburger Elbe einzuschränken, weil die Fahrrinne verschlickt ist. Dazu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona und Mitglied des Umweltausschusses:

„Die erneute und massive Verschlickung der Elbfahrrinne ist ein Desaster mit Ansage. Trotz ökologischer Bedenken, die wir als Grüne in den letzten Jahrzehnten immer wieder formuliert haben, wurde der Ausbau politisch durchgedrückt. Leider geben uns die jetzigen Probleme mit unserer skeptischen Haltung recht. Es dürfte jetzt auch dem und der Letzten klar sein, dass die Elbvertiefung gescheitert ist.

Es ist unfassbar bitter, wie diese politischen Fehlentscheidungen sichtbar für alle nun auf Kosten der Natur gehen. Das Ausbaggern war nicht nur wahnsinnig teuer, sondern richtet auch beträchtliche ökologische Schäden an. Es ist und bleibt unverantwortlich, dass der toxische Elbschlick ausgerechnet vor Scharhörn verklappt werden soll und das Ökosystem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer damit irreparabel schädigen kann. Hierfür werden wir als Bund und Land weiterhin nach anderen Lösungen suchen!

Es ist an der Zeit, die Hamburger Wasserstraßen- und Hafenpolitik sowie Verkehrspolitik im Ganzen neu zu denken. Das müssen in Hamburg sowie bundesweit auch jene Parteien endlich einsehen, die immer nur unhinterfragt Wirtschaftswachstum und Containerumschlagszahlen im Hamburger Hafen jahrelang in den Vordergrund gestellt haben. Die Zeit der Gigomanie ist endgültig vorbei, die Natur zahlt dafür ihren bitteren Preis schon jetzt.“

Die Meldung wurde unter anderem vom Hamburger Abendblatt und der Hamburger Morgenpost (€) aufgegriffen.

Akzente für Verbraucher*innen – meine Haushalts-Rede

Akzente für Verbraucher*innen – meine Haushalts-Rede

In dieser Woche beschließen wir im Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr. In meiner Rede zum Haushaltsplan des BMUV konnte ich veranschaulichen, an welchen Stellen wir Grüne für Verbesserungen beim Verbraucher*innenschutz gesorgt haben: Wir haben etwa die Schlagkraft der Verbraucherzentrale erhöht und die Mittel für die Schuldnerberatung verdoppelt. Neben den Haushaltstiteln ist es für starke Verbraucher*innen jedoch auch enorm wichtig, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern; auch das habe ich deutlich gemacht:

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Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Unterwegs in Brüssel für Umwelt & Verbraucher

Was steht in der Europäischen Union in Sachen Umwelt- und Verbraucherschutz aktuell auf der Agenda und wann werden wir welche Richtlinien in Deutschland gesetzlich umsetzen?

Diese Leitfragen standen im Vordergrund, als die Mitglieder der grünen AG Umwelt & Verbraucherschutz vom 14. bis 16. November in Brüssel zu Gast waren, um sich in zahlreichen Terminen und Gesprächen über die dortige Arbeit zu informieren.

Von der Ökodesignrichtlinie über „GreenClaims“ bis hin zur „Verbraucherkreditrichtlinie“ reichten dabei die Themen, die bei mir als Verbraucherschutzpolitikerin immer wieder im Vordergrund der Diskussionen standen.



Termine gab es dabei im Einzel- und im Gruppensetting. Es hat mich gefreut zu erfahren, dass etwa die europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC dabei ähnliche politische Erwartungen an kommende Gesetze formuliert wie auch Vertreter*innen der Kommission oder meine Kollegin Anna Cavazzini im Europäischen Parlament.

Insbesondere im Termin mit BEUC zur Verbraucherkreditrichtlinie wurde deutlich, an welchen Punkten wir voraussichtlich auch im Deutschen Recht einzelne Vorschriften noch werden spezifizieren können, da die Richtlinie kurz vor dem Abschluss steht und Formulierungen schon sehr absehbar sind. So wird es z.B. vermutlich möglich sein, Werbung für Kleinkredite künftig so zu regulieren, dass sie sich nicht mehr an Verbraucher*innen richten darf, die von Überschuldung bedroht sind.

Bei anderen Vorhaben wie dem „Recht auf Reparatur“ oder der „Green Claims Verordnung“ sind spezifische nationalrechtliche Regelungsmöglichkeiten noch nicht ganz so konkret absehbar – hier waren die Fragestellungen in den Gesprächen häufig eher, ob die Vorhaben in dieser Legislatur des europäischen Parlaments überhaupt noch zum Abschluss kommen und wann sie in Deutschland dann wohl greifen.

Insgesamt konnten wohl alle Mitglieder der AG Umwelt und Verbraucherschutz für sich und ihre politischen Vorhaben in Berlin einiges aus Brüssel mitnehmen, sich mit wichtigen Akteur*innen neu vernetzen und: Wir kommen wieder, keine Frage! Denn Europa gibt in vielen Fragen den Takt vor – gerade, wenn es um Umwelt- und Verbraucherschutz geht.

PM: Haushalt 2023 –  Anschubförderung für Sprachmittlung im Gesundheitswesen

PM: Haushalt 2023 – Anschubförderung für Sprachmittlung im Gesundheitswesen

Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für Sprachmittlung im Gesundheitswesen mein Statement:

Ich bin sehr froh, dass sich unsere Haushälter*innen in der Bereinigungssitzung auch für kultursensible und zielgruppengenaue Ansprache im Gesundheitswesen stark gemacht haben. Bereits im Mai diesen Jahres hatten wir als Parlament das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, die Koalitionsvereinbarung zur gesetzlichen Verankerung von Sprachmittlung im Gesundheitswesen schnell umzusetzen, denn gerade auch vor dem Hintergrund der Geflüchteten aus der Ukraine drängt das Thema mehr denn je! Nun gibt es erste Gelder im Haushalt für diesen Zweck: 2023 werden digitale und vor-Ort Sprachmittlungsmodelle im medizinischen Bereich erstmals auf Bundesebene mit Mitteln in Höhe von 100.000 Euro gefördert. Gleichzeitig wird die gezielte multilinguale Impf-Beratung von Ukrainer*innen auch im ganzen Jahr 2023 weiterfinanziert.

Doch das kann nur ein Anschub sein: Wir brauchen nun bald wirklich einen umfänglichen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung. Der Angriffskrieg Putins, der Hunderttausende Ukrainer*innen zur Flucht nach Deutschland bewegt hat, verstärkt noch einmal zusätzlich die Aktualität und die Bedeutung von Sprachmittlung. Was für die Ukrainer*innen jetzt so offensichtlich notwendig ist, gilt auch für viele andere bereits in Deutschland lebende Menschen mit anderen Herkunftssprachen: Wir müssen dafür sorgen, dass durch Sprachmittlung von Anfang Missverständnisse etwa zwischen Ärzt*in und Patient*in vermieden werden, damit Fehldiagnosen, damit einhergehende Gesundheitsrisiken, aber auch vermeidbare Kosten im Gesundheitssystem verhindert werden.

Sprachmittlung ist hierbei eine zentrale Voraussetzung, die wir in der Fläche in die Regelversorgung bringen müssen. Sie sollte für die Patient*innen in notwendigen Situationen überall unkompliziert verfügbar sein. Und auch für Ärzte*innen darf das Einbeziehen von Sprachmittler*innen nicht zu großem bürokratischem Mehraufwand führen. Innerhalb der Ampelberichterstatter*innen haben dazu schon erste Gespräche stattgefunden und es wurden politische Vorstellungen zur Ausgestaltung artikuliert. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, den Arbeitsprozess auch gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium zu beschleunigen.“

Mein Statement: Online-Beratungsangebot zu Long-Covid im Haushalt 2023

Mein Statement: Online-Beratungsangebot zu Long-Covid im Haushalt 2023

Im Nachgang der Bereinigungssitzung der Haushaltverhandlungen für den Gesundheitsetat 2023 für die Bekämpfung von Long-Covid mein Statement:

Die Entscheidung der Haushälter, die Informations-Webseite longcovid-info.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu fördern, ist gut und richtig. Auch wird es ein telefonisches Beratungsangebot geben. Das begrüße ich sehr. Denn die Diagnostik, Beratung und Behandlung einer Long-Covid-Erkrankung stehen in Deutschland noch am Anfang. Um hier voran zu kommen, müssen Patient*innen wie auch Beschäftigte im Gesundheitswesen besser informiert aber auch im Gesundheitswesen orientiert werden. Wir können die große Informationslücke in der Bevölkerung nur verkleinern, wenn es flächendeckend mehr spezialisierte Kliniken gibt und insbesondere Hausärzt*innen ihr Know How in diesem Bereich erweitern. Hier sind insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert. Bis dahin ist es sinnvoll, das Online-Beratungs- und Informationsangebot übergangsweise zu fördern.

Persönliche Erklärung: Abstimmung über die Änderung des Atomgesetzes

Persönliche Erklärung: Abstimmung über die Änderung des Atomgesetzes

Mit der heute getroffenen Entscheidung wird der seit vielen Jahren geltende Beschluss und auch lange Zeit breit getragene gesellschaftliche Konsens zum endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.

Insgesamt drei Atomkraftwerke (AKW) sind in Deutschland noch immer am Netz und sollen nun maximal bis zum maximal 15.4.2023 weiter Strom produzieren dürfen. Ich halte diese Entscheidung grundsätzlich für falsch. Dies hat verschiedene Gründe:

  • Atomkraft ist eine von einem fossilem Rohstoff (Uran) abhängige Hochrisikotechnologie und produziert viel giftigen Müll, der noch für Jahrtausende strahlt und kommenden Generationen aufgebürdet wird. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist deshalb eines der Gründungsziele der Partei Bündnis90/Die Grünen und auch einer der wesentlichen Gründe, die mich mit dazu gebracht haben, der Partei beizutreten.
    • Wie gefährlich Atomkraft als Technologie ist, zeigen nicht nur die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima, sondern auch die seit vielen Monaten anhaltende schwierige Lage rund um das Kraftwerk Saporischschja in der Ukraine. Sie zeigt, dass Atomkraftwerke und die Gefahr eines atomaren Unfalls in Kriegssituationen durchaus auch als Waffe gezielt genutzt werden können. In der Ostsee wurden kürzlich zwei Pipelines gezielt zerstört, in Deutschland gab es einen offenbar gut geplanten Angriff auf die Bahn-Infrastruktur. In beiden Fällen konnten die Verantwortlichen bislang nicht ermittelt werden – weitere Angriffe auf kritische Infrastruktur in Deutschland kann man aus meiner Sicht nicht ausschließen und weiter aktiv laufende Atomkraftwerke sind auch in diesem Zusammenhang ein hohes Sicherheitsrisiko.Der Ausstieg aus der Atomkraft wurde bereits mehrfach vereinbart und dann wieder verschoben. Wirklich vollzogen und „sicher“ ist er erst, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk endgültig vom Netz gegangen ist und dann der Rückbau begonnen wird.
    • Erneut eine Verschiebung des lange vereinbarten Ausstiegs-Datums hinnehmen zu müssen, ist höchst schmerzlich. Selbst wenn es dabei um „nur knapp vier Monate“ geht. Auch dieser Zeitraum birgt wieder die Gefahr, dass ein erneuter Aufschub politisch gefordert und kein endgültiger Ausstieg zum angepeilten Datum vollzogen wird.
  • Ursprünglicher Grund für die Überlegung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), zwei AKW in Süddeutschland über den 31.12.2022 hinaus als Notreserve bis zum 15.4.2023 bereitzuhalten, waren die Ergebnisse des im Sommer 2022 durchgeführten Stresstests. Dieser hatte ergeben, dass in einem höchst unwahrscheinlich eintretenden Szenario, in dem aus dem Nachbarland Frankreich zu unzuverlässig Strom ins europäische Netz eingespeist würde, eine Netzinstabilität entstehen könnte, die zu einem kurzzeitigen Stromausfall in größeren Regionen Deutschlands führen könnte.
    • Die Entscheidung darüber, ob solch eine Notlage in absehbarer Zeit eintreten könnte und die AKW in der Notreserve daher zwischen dem 1.1. und dem 15.04.2023 hochgefahren werden müssten, sollte nach der gesetzlichen Planung das BMWK haben, der Bundestag hätte ein Vetorecht gehabt.
    • Ich fand und finde bereits diese Vorlage schwierig zu entscheiden und politisch zu bewerten, da das Szenario, nach dem die AKW gebraucht würden, laut Stresstest sehr unwahrscheinlich ist.
  • Nach politischen Streitigkeiten und der Nutzung der Richtlinienkompetenz des Kanzlers sieht der nun vorliegende Beschluss schließlich vor, dass nicht mehr von einer Notreserve die Rede ist, sondern von einem regulären Streckbetrieb bis 15.4.2023. Dies halte ich angesichts des oben beschriebenen geringen Risikos der Netzinstabilität, die im Stresstest herauskam, nicht für verhältnismäßig. Zudem soll das AKW Emsland in Niedersachsen als drittes AKW ebenfalls weiterlaufen. Gerade das ist technisch besonders unsinnig: das AKW Emsland kann kaum zusätzlichen Strom produzieren, immer wieder werden in der Region Windräder abgeschaltet, um den Atomstrom durchs Netz zu lassen. Das AKW Emsland leistet daher ausdrücklich keinen Beitrag zur Netzstabilität, sondern blockiert aktiv günstigeren Strom aus Erneuerbaren Energien. Es verteuert den Strom somit sogar. Zudem sind die Brennstäbe im AKW Emsland bereits weitgehend „aufgebraucht“ und es erscheint unklar, ob diese überhaupt bis 15.4. Strom produzieren können.

Aus all den genannten Gründen halte ich die heute zur Abstimmung vorgelegte Änderung des Atomgesetzes für falsch.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat zur Durchsetzung dieser Vorlage allerdings von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und uns als Abgeordneten damit signalisiert, dass die Frage, ob diese Koalition aus Grünen, SPD und FDP weiter langfristig Bestand hat und konstruktiv arbeiten kann, maßgeblich auch davon abhängt, ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit hat.

Ich halte es in der derzeitigen Lage des Landes, in der wir einen Angriffskrieg in Europa sowie Probleme in der Energieversorgung und eine sehr hohe Inflation haben, ebenfalls für falsch, eine Koalition zu beenden. Eine Regierung, die schnell handlungsfähig ist und auf Veränderungen stets zügig reagieren kann, ist in diesen Zeiten für mich ein großer Wert an sich!

Und entweder hätte das Beenden der Zusammenarbeit eine große Koalition oder Neuwahlen zur Folge, es würde entweder zu großer politischer Instabilität und Lähmung oder zu noch unzumutbareren politischen Entscheidungen führen.

Meine Wahl musste ich daher heute zwischen zwei Alternativen treffen, die ich beide für falsch halte: eine falsche Änderung des Atomgesetzes oder die Mitwirkung an der sofortigen Beendigung dieser Koalition. Auch der vorliegende Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Atomgesetz, der sogar die Neubeschaffung von Brennelementen vorsieht, hat mich in keiner Weise überzeugt. Auf eine weitere Vorlage, die für mich zustimmungsfähig wäre, konnte sich die Koalition leider nicht einigen.

Da die Änderung des Atomgesetzes in der durch die Bundesregierung vorgelegten Fassung, wie oben beschrieben, aus meiner Sicht grundlegend falsch und nicht verantwortbar ist, kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings ist es leider auch nicht gelungen, innerhalb der Koalition zu einer mehrheitsfähigen Alternative zu kommen, die ich für besser vertretbar als die vorliegenden Gesetzentwürfe halten würde. Ich habe daher mit Enthaltung abgestimmt.


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