Mein Interview im RBB zu Long Covid

Mein Interview im RBB zu Long Covid

„Long-Covid wird uns gesellschaftlich vermutlich noch länger beschäftigen: Gesundheitlich sind Erschöpfung, Kurzatmigkeit und kognitive Beeinträchtigungen die häufigsten Symptome, mit denen Patientinnen und Patienten zu kämpfen haben. Auch wirtschaftlich sind die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie beträchtlich.

Als Erstes müssen wir deswegen jetzt in Forschung investieren. Nur so kann die Erkrankung schneller diagnostiziert und Patientinnen und Patienten gut therapiert werden. Zudem muss die Krankheit innerhalb der Ärzteschaft besser bekannt werden.“

Was es außerdem politisch zur bestmöglichen Unterstützung der Betroffenen braucht, habe ich im Gespräch mit dem ARD Mittagsmagazin deutlich gemacht.

Hier der ganze Beitrag:

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Meine Position zum Sondervermögen Bundeswehr

Heute habe ich in einer namentlichen Abstimmung dem Sondervermögen für die Bundeswehr zugestimmt und muss ehrlich sagen, dass es in meiner bisherigen Zeit als Abgeordnete die Abstimmung war, bei der mir Entscheidungsfindung und auch Abstimmung selbst wohl am schwersten gefallen sind.

Und dabei liegen meine Gewissensbisse und mein Hadern nicht an der Konstruktion des Sondervermögens an sich. Ich glaube viel mehr, dass die Auslagerung der Ausgaben zur Ausstattung der Bundeswehr uns im regulären Haushaltsplan wichtige Spielräume gibt – gerade auch für die so wichtigen Sozialausgaben und -projekte, auf die wir als Ampel uns verständigt haben. Zudem eröffnet das Sondervermögen dem Haushaltsausschuss größere Spielräume, alle einzelnen daraus finanzierten Posten besser zu überwachen und auch zu beeinflussen, als wenn die Ausgaben Teil des regulären Haushaltes wären.

Dass wir als Grüne uns in den Verhandlungen nicht damit durchsetzen konnten, die Ausgaben des Sondervermögens mit einem erweiterten Sicherheitsbegriff zu hinterlegen und die Ausarbeitung und Umsetzung einer Cybersicherheitsstrategie daraus zu finanzieren – ja, das hat mich enttäuscht. Denn aus meiner Sicht werden wir trotzdem in Cybersicherheit investieren müssen, weil Cyberangriffe auf unsere kritische Infrastruktur eine sehr große reale Gefahr sind. Und die Ausgaben dafür werden wir jetzt aus dem regulären Haushalt nehmen müssen, das schränkt uns dort leider auch im sozialen Bereich ein. Deshalb hätte ich mir hier ein anderes Ergebnis der Verhandlungen gewünscht.

Nichtsdestotrotz musste ich mir in den letzten Wochen und Monaten leider eingestehen, dass wir auch jenseits von Cybersicherheit große Investitionen in die Ausstattung unserer Bundeswehr einfach brauchen, um weltweit als verlässlicher Bündnis- und Verhandlungspartner wahrgenommen zu werden und damit auch Frieden zu sichern und hoffentlich eine Ausweitung dieses furchtbaren Angriffskrieges in der Ukraine auf andere Länder und Regionen langfristig zu verhindern. Deshalb stimme ich für das Sondervermögen!

Gleichwohl fällt mir die Entscheidung heute aus einem einzigen recht simplen Grund sehr schwer: ich stimme hier dafür, sehr viel Geld für die Anschaffung von Waffen auszugeben, die darauf ausgelegt sind, Menschen zu töten. Ich finde, das lässt sich nicht beschönigen. Es widerstrebt mir im Innersten, dass es solche Waffen auf unserer Welt überhaupt seit Jahrhunderten gibt. Wie bei Unternehmen wie Heckler&Koch oder Rheinmetall die Sektkorken geknallt haben, als Olaf Scholz seine „Zeitenwende“-Rede in unserer Sondersitzung Ende Februar hielt, male ich mir nur ungern aus.

Aber dass es offenbar auch heute noch den Besitz schwerer Waffen in einem großen und global agierenden Land wie Deutschland braucht, um zu verhindern, dass von anderen Akteuren noch schwerere Waffen eingesetzt werden – diese Erkenntnis muss ich für mich leider akzeptieren.

Kurz und gut: ich hätte mir sehr gewünscht, die heute getroffene Entscheidung für den Kauf großer Mengen von Militärausstattung nie treffen zu müssen. Doch leider hat insbesondere Wladimir Putin durch seinen brutalen und nicht zu rechtfertigenden Angriffskrieg dafür gesorgt, dass wir als Bundestag dazu heute diese Entscheidung treffen.

Die Seltenen brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit

Mit liegt die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Seltenen Erkrankungen sehr am Herzen. So komme ich gerne mit verschiedenen Expert*innen und Betroffenen auf verschiedenen Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten –  wie etwa parlamentarischen Frühstücken oder Fachgesprächen – ins Gespräch. Auch beim 6. Fachgespräch von Takeda im März 2022 anlässlich des Internationalen Tags der Seltenen Erkrankungen diskutierte ich mit Fachleuten aus der Politik, der Patient*innenversorgung, der Kassen sowie der Forschung darüber, wie die Versorgungssitzung noch in dieser Legislaturperiode verbessert werden kann.  

Im Rahmen dieser Veranstaltung haben die Sprecher*innen jeweils ein persönliches Videostatement abgeben. Mein Beitrag ist sowohl auf YouTube als auch auf der Webseite der Veranstalter*innen zu finden. Bereits zuvor hatte mit mich aber auch Tagesspiegel Forum Gesundheit zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, über die ich auch auf meiner Webseite berichtet habe.

Hier klicken, um den Inhalt von YouTube anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von YouTube.

Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Sterbehilfe: Wie umgehen mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Sterben?

Seit mehreren Jahren ist die (Neu)Regelung der Sterbehilfe immer wieder Tagesordnungspunkt auf der Bundestagsagenda. Es ist eines der ethisch heikelsten Themen, die in der Politik ebenso wie in der Gesellschaft kontrovers diskutiert wurden und werden – wie bereits 2012, als es auch schon darum ging, eine gesetzliche Regelung zu finden, um klar zu definieren, ob und unter welchen Bedingungen der Staat die Beihilfe zum Suizid erlauben bzw. verbieten soll.

2012 scheiterte der Regelungsversuch. Eine Gesetzeslücke bestand weiterhin fort: Während die aktive Sterbehilfe – d.h. Tötung auf Verlangen – im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe, bei der auf Patient*innenwunsch lebensverlängernde medizinische Maßnahmen eingestellt werden, verboten war, blieb die Beihilfe zur Selbsttötung straffrei. Letztere schließt auch die gewerbliche und organisatorische Vermittlung von Sterbehilfe ein, sodass einige Vereine und Organisation wie etwa Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas Deutschland eine Beihilfe zur Selbsttötung anbieten konnten – teilweise sogar gegen Bezahlung.

Das wollten die Parlamentarier*innen gern unterbinden. 2014/2015 wurde deshalb erneut hitzig und emotional debattiert. Es gab dabei vier fraktionsübergreifende Gruppenanträgen, die von einem strafbaren Verbot der Anstiftung und Beihilfe zum Suizid sowohl für Ärzte*innen und Selbsthilfevereine als auch für Angehörige bis hin zu einer zu einer positivrechtlichen Liberalisierung der Sterbehilfe reichten. Mit einer absoluten Mehrheit von 360 Ja-Stimmen gegenüber 233 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen setzte sich der Gesetzentwurf (Drs. 18/5373)  von u.a. Michael Brand (CDU/CSU) und Kerstin Griese (SPD) durch. Damit wurde die geschäftsmäßige assistierte Selbsttötung sowohl durch Ärzte*innen als auch Einzelpersonen und Organisationen kategorisch unter Strafe gestellt – ganz gleich, ob mit kommerzieller oder nichtkommerzieller Absicht. Dementsprechend drohten bei geschäftsmäßiger Sterbehilfe in Deutschland eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitdem hat es jedoch mehrere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegeben, darunter auch von dem Verein Sterbehilfe Deutschland. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht nun die 2015 beschlossene Regelung als verfassungswidrig erklärt. Sein Urteil begründete der oberste Gerichtshof auf Bundesebene damit, dass jeder Mensch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben habe, welches auch die Inanspruchnahme freiwilliger Hilfe von Dritten einschließe. Gleichzeitig räumten die Richter*innen den Gesetzgeber*innen auch die Möglichkeit ein, die Suizidhilfe neu zu regulieren.

In der Folge ist erneut eine hitzige Debatte im Bundestag entbrannt. Wieder klaffen die Meinungen und ethischen Wertvorstellungen auseinander und wieder stehen mehrere fraktionsübergreifende Gruppenanträge zur Diskussion – so auch in der ersten Orientierungsdebatte vom 18. Mai 2022. Diesmal sind drei fraktionsübergreifende Anträge von verschiedenen Parlamentariergruppen erarbeitet worden:

Ein Gesetzentwurf (Drs. 20/904) lehnt die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ ab. Allerdings solle die geschäftsmäßige Suizidhilfe straffrei bleiben, wenn die sterbewillige Person „volljährig und einsichtsfähig“ ist und mindestens zweimal mit einem Abstand von mindestens drei Monaten ein umfassendes, individuell angepasstes und ergebnisoffenes Beratungsgespräch durch einen Facharzt oder eine Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie in Anspruch genommen hat. Darüber hinaus soll ein Werbeverbot für die Hilfe zur Selbsttötung geben.

Ein zweiter Gesetzentwurf (Drs. noch nicht vergeben) spricht sich im Prinzip für eine Legalisierung der assistierten Selbsttötung aus. Grundsätzlich soll das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben rechtlich abgesichert und die Hilfe zur Selbsttötung straffrei sein. Gleichzeitig solle aber sichergestellt werden, dass dem Suizidwunsch nicht der gesellschaftliche Druck oder eine Lebenskrise zugrunde liegt. Deshalb müsse in einem längeren Beratungsgespräch festgestellt werden, dass der Sterbewunsch von einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit geprägt ist.

Der dritte Gesetzentwurf (Drs. auch noch nicht vergeben) wiederum macht eine Unterscheidung zwischen einer Suizidhilfe bei schwerkranken Menschen und anderen Fällen. Schwerkranke und schwer leidende Sterbewillige sollen durch ihren behandelnden Arzt bzw. ihre behandelnde Ärztin Betäubungsmittel zum Zwecke der Selbsttötung erhalten dürfen, sofern die sterbewillige Person ihren Sterbewunsch schriftlich bekundet, obwohl sie auf alle Alternativen hingewiesen worden ist. Mindestens zwei Wochen vor dem Suizidakt müsse zudem eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass die Voraussetzungen für die Bereitstellung des Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erfüllt sind. In allen anderen Fällen sollen sich die Sterbewilligen grundsätzlich auf längere Wartezeiten sowie umfassende Beratungsgesprächen einstellen. So sollen Suizidwillige einen Antrag mit einer schriftlichen Sterbewunscherklärung stellen. Die suizidwillige Person solle sich zudem von einer unabhängigen Beratungsstelle mindestens zwei Mal beraten lassen, die dann die Voraussetzungen für die freiwillige Selbsttötung bescheinigen kann. Dabei wird der Sterbeantrag dahingehend überprüft, ob sich ein dauerhafter und freier Willensentschluss auf der Grundlage des eingereichten Materials belegen lässt. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, dürfen außer Ärzte*innen auch andere Personen oder Vereine die Beihilfe zum Suizid leisten, sofern diese hierfür zugelassen sind.

Da Sterbehilfe ein ethisch äußerst heikles und rechtlich auch sehr komplexes Thema darstellt, habe ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung bilden können, welchen der Anträge ich wohl unterstützen werde. Nach jetzigem Stand der Diskussion tendiere ich dazu, mich dem letzten hier erläuterten Antrag anzuschließen, da er aus meiner Sicht am besten individuell auf die unterschiedlichen Lebenslagen eingeht, aus denen heraus ein Sterbewunsch vorhanden sein kann. Und da er hoffentlich gleichzeitig wirksam verhindert, dass Menschen sich selbst töten können, die dies aus einer persönlichen oder psychischen Notlage heraus überlegen, für die auch Hilfe möglich wäre.

In den kommenden Wochen und Monaten möchte ich mich noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen, um zu einer fundierten Meinung zu gelangen. Mir ist es wichtig, dass zum einem ein selbstbestimmten Leben und Sterben möglich sind und zum anderen sichergestellt ist, dass Suizid als der allerletzte Ausweg gilt, zu dem sich die Betroffenen absolut freiwillig entschieden haben. Zudem muss verhindert werden, dass die assistierte Selbsttötung zu einem neuen lukrativen Geschäftsmodell wird, welche Suizid im Allgemeinen fördert.

Es ist bislang offen, wann der Bundestag endgültig über das Thema entscheiden wird. Nach der Orientierungsdebatte werden nun noch mehrere Lesungen und Ausschussbefassungen mit den Gesetzentwürfen geben. Vermutlich gibt es erst Ende 2022 oder Anfang 2023 eine neue Regelung.

Verbraucher stärken im Quartier: Zu Besuch in Harburg

Verbraucher stärken im Quartier: Zu Besuch in Harburg

Jeweils für 4 Jahre fördert der Bund derzeit Modell-Projekte der niedrigschwelligen „Vor-Ort-Beratung“ durch die Verbraucherzentralen in allen 16 Bundesländern. In Hamburg befindet sich der Projekt-Standort im Gloria-Tunnel in Hamburg-Harburg, wo ich am 3.5. zu Gast war, um mir einen Eindruck von der Arbeit zu machen.

Aktuell sind Fragen zu Handy-Verträgen und Billig-Stromanbietern hier das häufigste Thema. Der thematische Fokus liegt auch allgemein auf finanzieller Beratung, z.B. Kostenfallen im Internet, Schulden oder auch Versorgungssperren. Im Einzugsgebiet, der Harburger Innenstadt und dem Eißendorfer Osten, leben überdurchschnittlich viele Menschen u.a. vom Arbeitslosengeld, umso wichtiger ist es, mit finanziellen Beratungsmöglichkeit vor Ort präsent zu sein. In dem divers durchmischten Viertel werden zudem verschiedenste mehrsprachige Flyer angeboten, Beratung vor Ort gibt es auch auf Englisch und Spanisch und per Telefon-Dolmetschen auch in anderen Sprachen. Jeden Dienstag von 14-17 Uhr ist hier offene Sprechstunde. Als ich vor Ort bin, warten schon ab 13.45 Uhr mehrere Ratsuchende vor der gläsernen Tür.

Mit Herrn Knobloch und Frau Michael von der Verbraucherzentrale Hamburg im Gespräch im Projekt in Harburg

Der Besuch hat mir wieder einmal gezeigt, wie wichtig eine gute Vernetzung im Stadtteil für Verbraucher*innenschutz-Angebote ist. So organisiert die Verbraucherzentrale regelmäßig Infoveranstaltungen z.B. in der nahe gelegenen Bücherhalle. Auf Stadtteilfesten gibt es immer wieder Infotische, um mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Durch den Start im Jahr 2018 war das Team auch mit Beginn der Corona-Pandemie bereits gut vernetzt, so dass schon vor der Einschränkung persönlicher Kontakte eine gute Bekanntheit vor Ort gewährleistet war. Projekte, die erst 2020 starteten, hatten es da schwerer, wie mir Frau Michael als Beraterin vor Ort berichtet.

Das Gesamtprogramm „Verbraucher stärken im Quartier“ läuft insgesamt deutschlandweit von 2017 bis 2024 im Rahmen der Strategie „Soziale Stadt“ von der Bundesebene gefördert. Bislang ist offen, wie es in Hamburg-Harburg ab Sommer konkret weitergeht. Ich werde mich in den Haushaltsverhandlungen auch weiterhin Konzepte wie die niedrigschwellige mehrsprachige Beratung hier einsetzen, damit wir Verbraucher*innenbildung weiter so gut vor Ort fördern können!

Versorgungssperren verhindern!  Gespräch mit Mareike Engels

Versorgungssperren verhindern! Gespräch mit Mareike Engels

Aufgrund steigender Energiepreise haben immer mehr Menschen Probleme, ihre Rechnungen für Gas, Strom und Wasser zu bezahlen. Um Versorgungssperren zu verhindern, hat sich in Hamburg 2018 der Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen gegründet. Ich habe mit Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Hamburger Grünen Fraktion in der Bürgerschaft, über diese Initiative für mehr Verbraucher*innenschutz gesprochen:

Linda: Was ist der „Runde Tisch zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen“?

Mareike: Der Runde Tisch ist 2018 von Grünen und SPD in der Bürgerschaft ins Leben gerufen worden, weil immer mehr Menschen von Sperrungen ihrer Gas-, Strom und Wasseranschlüsse betroffen waren. Der Zugang zu Energie ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, Wasser ist ein Menschenrecht. Sperrungen belasten die Betroffenen sehr schwer und können weitreichende Konsequenzen bis hin zum Wohnungsverlust haben. Am Runden Tisch haben sich unter Federführung der Umweltbehörde die Grundversorger sowie Träger von Sozialleistungen, Sozialverbände und die Schuldner*innenberatung und die Verbraucher*innenzentrale versammelt, um abgestimmte Verfahren zur Abwendung von Energiesperren und präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Energiearmut zu entwickeln. Der Erfolg ist bisher, dass 2021 teils erheblich weniger Sperrungen durchgeführt wurden als 2019. Bei Strom betrug der Rückgang ca. 15%, bei Gas 55% und bei Wasser sogar über 99%. Allerdings ist das eine Momentaufnahme und aktuell ist zu befürchten, dass die Preisexplosion bei den fossilen Energieträgern Strom und Gas wieder zu mehr Sperrungen führt.

Linda: Wie sehen die Lösungen zur Vermeidung von Versorgungssperrungen aus?

Mareike: Gute Erfolge wurden bisher damit erreicht, die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten zu intensivieren und zu klären, ob bei Schuldner*innen z.B. Sozialleistungsansprüche vorliegen und die Energieschulden übernommen werden können. So können z.B. Jobcenter oder Schuldner*innenberatungsstellen bei den Versorgern die Vorbereitung der Sperrung für vier Wochen anhalten, um solche Fragen zu klären und eine Sperrung abzuwenden. Bestehen Sozialleistungsansprüche, dann hilft es oft schon, wenn die Ämter die Strom- und Gasrechnungen direkt an die Versorger überweisen.

Mareike Engels ist Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft aus Altona und dort Sprecherin für Soziales, Inklusion, Frauen und Gleichstellung

Problematisch sind aber Fälle von Haushalten, die zwar wenig verdienen, aber keine Ansprüche auf Sozialleistungen haben. Einige können ihre Rechnungen trotz aller Anstrengungen nicht mehr bezahlen. Das wird mit den großen Preissteigerungen trotzt der Entlastungspakete der Bundesregierung mehr Haushalte mit kleinen Einkommen treffen. Hier brauchen wir von den Versorgern ein Entgegenkommen. Es muss möglich sein, diesen Menschen über Härtefallregelungen zu helfen. Das ist eine schwierige Materie, denn es gibt in solchen Fällen bisher keine gesetzliche Handhabe gegenüber Vattenfall oder EON. Dass das trotzdem möglich ist, zeigt Hamburg Wasser. Wir setzen uns dafür ein, dass am Runden Tisch gemeinsam mit den Grundversorgern eine Lösung für Härtefälle gefunden wird.

Linda: Hältst Du diesen Ansatz auch auf Bundesebene für sinnvoll?

Mareike: Sicherlich wäre es gut, wenn solche Härtefallregelungen Teil eines nationalen Aktionsplans gegen Energiearmut sein würden. Die Zusammenarbeit zwischen Versorgern und den Sozialleistungsträgern und den sozialen Hilfseinrichtungen sollte überall ausgebaut werden. Es gibt viele Leistungsberechtigte, die ihre Ansprüche nicht kennen oder aus Scham ihre Ansprüche nicht geltend machen. Zudem müssen wir im Bund das Problem lösen, dass die Stromkosten Teil des Regelsatzes der Grundsicherung sind. Die dafür angesetzte Pauschale reicht nicht aus. Ich plädiere dafür, die Stromkosten ebenso wie die Kosten für Miete und Heizung im angemessenen Umfang voll zu übernehmen. Zudem müssen wir die Menschen dabei unterstützen, ihre eigenen Energiesparpotentiale auch zu realisieren. In Hamburg sind der Stromspar-Check der Caritas oder die Beratungsangebote der Verbraucher*innenzentrale sehr hilfreich. Darüber hinaus wären längere gesetzlich garantierte Vorlaufzeiten für Sperrankündigungen hilfreich.

Linda: Welchen Herausforderungen begegnet der Runde Tisch im Zuge der aktuellen Preissteigerungen?

Mareike: Mit unserem Bürgerschaftsbeschluss setzen wir uns dafür ein, dass der Runde Tisch aufgrund der gesellschaftlichen Herausforderung durch die Preisentwicklung seine Zusammenarbeit intensiviert. Die absehbaren Probleme werden aber nicht allein durch bessere Prävention und gute Prozesse zwischen den Beteiligten zu lösen sein. Die Versorger, die lange und gut an den fossilen Energieträgern verdient haben, müssen nun auch einen Beitrag dazu leisten, die Folgen der übermäßigen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern mit zu tragen. Das heißt, wir brauchen wirksame Mechanismen, die Menschen, die ihre Strom- und Gasrechnungen unverschuldet nicht mehr zahlen können vor Anschlusssperrungen schützt. Härtefallregelungen sind dafür ein gangbarer Weg, solange es anderen Regelungen wie z.B. generelle Verbote von Energiesperren o.ä. nicht gibt.

Beratung und Boni: Der kostenlose Stromspar-Check für Menschen mit geringem Einkommen

Seit einigen Monaten haben Verbraucher*innen in vielen Bereichen mit steigenden Preisen zu kämpfen – ganz besonders auch für Strom und Gas. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sind davon betroffen – nachdem die Preise für Energie bereits früher rund 10 Prozent des Einkommens ausmachten, drücken die steigenden Preise nun noch stärker auf den Geldbeutel.

Um steigenden Energiepreisen zu begegnen, sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Stromsparen kann dabei erstaunlich viel Kosten ohne großen Aufwand einsparen und gleichzeitig nachhaltig den Verbrauch senken. Mit dem kostenlosen „Stromspar-Check“ fördert die Bundesregierung Stromsparen für Menschen mit geringem Einkommen, Rentner*innen und alle Menschen, die staatliche Leistungen wie etwa Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen.

Mehr als nur Beratung

Der einfachste Schritt beim Stromspar-Check mitzumachen, geht per Telefon oder über die Online-Beratung direkt über die Website. An vielen Standorten in Deutschland ermöglicht der Stromspar-Check auch direkte Beratung zuhause – ein wichtiger Service um individuell passgenaue Lösungen für den eigenen Haushalt zu geben.

Doch der Stromspar-Check bringt nicht nur gute Ratschläge, sondern auch direkte Soforthilfen. So werden kostenfrei praktische Spargeräte wie Duschköpfe, LED-Glühbirnen und Mehrfachstecker verteilt. Auch der Kauf von sparsamen Kühlgeräten wird unterstützt. Ein sparsamer Kühlschrank kann viel Verbrauch einsparen – aber die Anschaffung ist eine große Hürde, wenn am Ende des Monats normalerweise kaum Geld übrig bleibt. Darum gibt es für den Austausch auf ein sparsames Gerät Prämien für bis zu 300 Euro.

Die Unterstützung beim Energiesparen ist natürlich nur eine Maßnahme unter vielen. Die bereits vereinbarte Abschaffung der EEG-Umlage hat die Ampel-Koalition auf den 1. Juli vorgezogen, und schafft so Entlastung auf der Stromrechnung. Da hohe Energiepreise aufgrund der hohen politischen und ökologischen Kosten der fossilen Energieträger vermutlich auch die nächsten Jahre Alltag bleiben werden, setze ich mich in der Koalition weiterhin für einen sozial gerechten Ausgleich über ein dauerhaftes „Energiegeld“ für Menschen mit geringeren Einkommen sein. Denn auch wenn die Energiewende noch einige Anstrengungen verlangen wird, darf sie nicht zulasten der finanziell schwachen Menschen gehen!

Monatsrückblick: Das war der März im Bundestag

Monatsrückblick: Das war der März im Bundestag

Wieder ist ein Monat im Bundestag vorbei! Auch diesen Monat überlagert der Krieg in der Ukraine das politische Geschehen und lässt uns oft sprachlos zurück. Dennoch arbeiten wir mit voller Kraft, um die Auswirkungen des Krieges zu bewältigen – das bedeutet insbesondere die gesundheitliche Versorgung der ankommenden Menschen aus der Ukraine. Mein Augenmerk liegt dabei auf meinen fachpolitischen Themen – als einzige Hamburger Abgeordnete im Gesundheitsausschuss bin ich aber auch im engen Austausch mit der grünen Bürgerschafsfraktion und der Hamburger Gesundheitsbehörde, damit wir alle Geflüchteten möglichst gut gesundheitlich versorgen können!

Trotz der außenpolitischen Ereignisse geht auch die reguläre fachpolitische Arbeit im Bundestag weiter. Im März hat der Bundestag gleich zwei Wochen lang getagt, u.a. für die Beratung des Haushaltsentwurfs.

Equal Pay Day und Weltfrauentag

Gleich zu Beginn des Monats folgten zwei wichtige frauenpolitische Tage aufeinander: Der Equal Pay Day am 7. und der Weltfrauentag am 8. März. Zu diesem Anlass war ich in Altona gemeinsam mit Mareike Engels, der frauenpolitischen Sprecherin der Grünen in der Bürgerschaft, für mehr Lohngerechtigkeit auf der Straße. Wir fordern ein effektives Lohngleichheitsgesetz und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!

Die Forderung nach gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit haben wir erneut am Weltfrauentag thematisiert. Beim Demofinger „Trans* und Sexarbeiter*innen“ der Demonstrationen zum 8. März habe ich am Heidi-Kabel-Platz eine Rede gehalten und dabei neben der akuten Lohnungerechtigkeit auch auf das Recht auf Selbstbestimmung und ein Leben ohne Gewalt aufmerksam gemacht. Politisch bedeutet das die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul Konvention, eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, zusätzliche Frauenhausplätze, Schutz vor Abschiebung bei Zeugenaussagen vor Gericht und Schutzräume, wie wir sie auch schon von Ragazza mit einem Drogenkonsumraum nur für Frauen kennen. Dafür möchte ich mich einsetzen!

Besuch bei Hanseatic Help

Schon einige Wochen war der Termin bei Hanseatic Help geplant und wurde dann gleich von der Realität eingeholt. Den Winter über waren die Aktiven im Projekt „Wärme Geben“ eingespannt, und haben vorrangig Schlafsäcke, warme Kleidung und Hygieneartikel gesammelt und an Obdachlose weitergegeben. Mit dem Kriegsbeginn in der Ukraine hat der Betrieb im Verein dann schnell wieder zugenommen. Powerbanks, Schlafsäcke, Verbandsmaterial und zahlreiche andere Spenden hat der Verein sowohl mit LKWs an die ukrainische Grenze als auch in Hamburger Erstunterbringungen für Geflüchtete gebracht. Umso dringlicher war der Austausch zur Versorgung Geflüchteter in Hamburg, aber auch die Situation von Obdachlosen in unserer Stadt. Hier arbeite ich politisch daran, konkrete Lösungen zu finden, um eine bessere Gesundheitsversorgung für Obdachlose zu gewährleisten. Das Gespräch mit Hanseatic Help hat mir auch in diesem Punkt wichtige Impulse gegeben. Hanseatic Help ist mittlerweile zu einem unverzichtbaren Player im sozialen Engagement in Hamburg und in Atona geworden und ich freue mich sehr darauf, mit den Akteur*innen auch in Zukunft politisch zusammenzuarbeiten und „einfach zu machen“.

Hier klicken, um den Inhalt von Facebook anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Facebook.

Naturvielfalt im Klövensteen

Direkt vor der Haustür war mein Besuch im Waldgebiet Klövensteen, welches sich von Rissen und Sülldorf bis nach Wedel in Schleswig-Holstein erstreckt. Darum waren bei unserem Besuch vor Ort auch grüne Politiker aus beiden Bundesländern vor Ort, um sich gemeinsam mit der Geschäftsführerin des zuständigen Regionalparks Wedeler Au e.V. zu sprechen. Dabei standen der länderübergreifende Austausch zum Thema Biotopverbund, zu weiteren natur- und umweltpolitischen Themen sowie über die Arbeit des Regionalparks im Fokus. Außerdem machten wir Politikerinnen uns einen Eindruck von der Situation der Moore und den Sturmschäden im Wald. Gespräche wie diese sind wichtig, um wertvolle Impulse aus Hamburg in den Umweltausschuss mitzunehmen, in dem ich als einzige Hamburger Abgeordnete natürlich immer ein besonderes Augenmerk auf die umweltpolitischen Themen der Hansestadt lege.

Haushaltsberatungen Verbraucher*innenschutz

Die zweite Sitzungswoche im März war ganz dem Bundeshaushalt gewidmet. Als zuständige Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz im Umweltressort habe ich mir natürlich besonders diesen Teil im Haushaltskapitel des Umweltministeriums angeschaut, und werde diesen auch in den nächsten Wochen weiter diskutieren.  Bislang sind aber einige spannende Punkte drin:

  • Wir steigern die Mittel für den Verbraucherzentralen Bundesverband
  • Mit elf Millionen Euro fördern wir Innovation und Informationskampagnen im Verbraucherschutz
  • Wir stärken überschuldeten Verbraucher*innen in einem neuen Unterstützungsprogramm mit einer Millionen Euro den Rücken.

Podium zu Batterierecycling und Kreislaufwirtschaft

Auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe e.V. und der Verbraucherzentrale NRW habe ich beim Fachsymposium „Produktverantwortung neu denken“ über Batterierecycling und Kreislaufwirtschaft diskutiert. Die Recyclingquote von Batterien und Elektroschrott liegt momentan noch bei unter 50 Prozent – mit unseren Vorhaben im Koalitionsvertrag wollen wir jedoch ein besseres Anreizsystem und ein Recyclinglabel einführen! Für eine stärkere Kreislaufwirtschaft sind noch weitergehende Maßnahmen notwendig. Wir brauchen eine einfache Ansprache von und bessere Information für Verbraucher*innen, um auf die Möglichkeiten von Elektro-Recycling aufmerksam zu machen. Gleichzeitig wollen wir jedoch auch die Hersteller*innen stärker in die Pflicht nehmen: Mit gesetzlichen Vorgaben zum Produktdesign, das Reparatur ermöglicht und nach schwedischem Vorbild zur kostenlosen Reparatur von Smartphones und Co. in den ersten vier Jahren nach der Herstellung verpflichtet.

Hier klicken, um den Inhalt von Instagram anzuzeigen.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von Instagram.

Digitaler Frühlingsempfang

Zum Abschluss des Monats habe ich gemeinsam mit Gästen aus der Grünen Partei und der Zivilgesellschaft digital den Frühling eingeleitet. Unter dem Motto „Starke Frauen für starke Politik im Norden“ haben wir gemeinsam über Perspektiven feministischer Politik im Bundestag und im Norden gesprochen – begleitet von Grußworten von Hamburgs 2. Bürgermeisterin Katharina Fegebank und der Fraktionsvorsitzenden der Grünen in Schleswig-Holstein, Eka von Kalben! Eka hat uns auch schon auf den Landtagswahlkampf eingestimmt – denn im Norden wird am 8. Mai gewählt: Mit Monika Heinold und Aminata Touré tritt ein starkes grünes Spitzenduo an! Nach den Grußworten haben wir in verschiedenen Breakoutsessions eine breite Themenpalette von Gesundheitspolitik über Verbraucher*innenschutz bis zu den Herausforderungen für Altona diskutiert. Ein gelungener Abend! Vielen Dank an Paolo, der mit seiner Band Cosmic Cuddle für eine schöne musikalische Untermalung gesorgt hat!

Und sonst so: Gespräche, Kennenlernen und erste Projekte

Ich freue mich sehr, dass ich künftig in der deutsch-nordischen sowie in der deutsch-irischen Parlamentariergruppe werde mitarbeiten können. Besonders zu Irland habe ich eine lange Verbindung, habe die Insel mehrfach bereist, in Limerick gearbeitet und in Cork studiert. Ich freue mich sehr, die partnerschaftlichen Beziehungen der Parlamentarier*innen beider Länder ausbauen zu können. Nachdem durch das Brexit-Abkommen auch das Karfreitagsabkommen und die offene Grenze zu Nordirland gefährdet sind, ist eine gute partnerschaftliche Beziehung zu unseren europäischen Freund*innen in Irland wichtiger denn je.

Neben den öffentlichen Terminen war der März auch weiterhin von vielen Gesprächen und Planungen geprägt. Ich komme viel mit fachpolitisch relevanten Verbänden ins Gespräch und tausche mich über Perspektiven und Interessen für die Arbeit der nächsten vier Jahre aus. Gleichzeitig beginnen neben den Haushaltsplanungen auch innerhalb von Fraktion und Koalition die konkreten Planungen für die ersten Vorhaben unserer Koalition. Ich hoffe sehr, die nächsten Monate hier meine ersten Projekte umsetzen zu können, für die ich wirklich Verantwortung tragen darf. Besonders schön, dass ich dabei diesen Monat zwei Wochen Unterstützung von einer studentischen Hospitantin und einer Praktikantin in Hamburg und Berlin hatte. Ich freue mich immer sehr, Einblicke in meine Arbeit geben zu können!

Jetzt bewerben: Bundespreis Verbraucherschutz 2022

Jetzt bewerben: Bundespreis Verbraucherschutz 2022

Jeder kann Verbraucherschützer*in sein! Die Bundestiftung Verbraucherschutz zeichnet 2022 wieder herausragende Projekte im Verbraucher*innenschutz aus. Egal ob Journalist*in, Influencer*in oder Initiative – Ihr könnt Euch bewerben!

In der Kategorie „Engagement“ werden Einzelpersonen oder Personengruppen gewürdigt, die sich herausragend für den Verbraucher*innenschutz eingesetzt haben. Der Gewinn ist ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro, welches einer gemeinnützigen Initiative für Verbraucher*innenschutz zugute kommt.

In der Kategorie „Projekt“ wird ein Projekt oder eine Institution gewürdigt, welche Verbraucher*innenschutz maßgeblich voranbringt. Das Preisgeld von 5.000 Euro kommt der entsprechenden Organisation zugute.

Hier geht es zur Bewerbung

Die Ausschreibung für den Preis läuft bis zum 31. Mai, die Preisverleihung findet im Rahmen des deutschen Verbrauchertags im September 2022 in Berlin statt.

Verbraucher*innenschutz: Unsere Pläne im Haushaltsentwurf

Verbraucher*innenschutz: Unsere Pläne im Haushaltsentwurf

Nach dem Koalitonsvertrag ist vor dem Haushaltsbeschluss. Unsere Projekte brauchen Finanzierung – was als erstes angegangen wird, steht im aktuellen Haushaltsentwurf, den wir in den kommenden Wochen im Bundestag verhandeln. Ich habe Euch mal die wichtigsten Projekte im Bereich Verbraucher*innenschutz zusammengestellt:

Wir stärken die Verbraucherzentralen! Der Etat für den Bundesverband der Verbraucherzentralen wächst weiter auf rund 24 Millionen Euro. Die Verbraucherzentralen sind Anlaufstellen für alle Verbraucher*innen und bieten neben konkreter Beratung auch viele gute Tipps kostenfrei im Internet, z.B. zum Energiesparen. Darüber hinaus erkämpfen sie Verbraucherrechte auch vor Gericht gegen große Konzerne! Ich freue mich sehr, dass wir die Verbraucherzentralen auch in diesem Jahr weiter stärken.

Ein Projekt, welches mir besonders am Herzen liegt, ist die Stärkung der Resilienz von verschuldeten und überschuldeten Verbraucher*innen. Überschuldung betrifft Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen und ist ein oft unterschätztes Problem. Wer Kredite und Rechnungen nicht mehr zurückzahlen kann, muss oft hohe Zinsen und Mahngebühren zahlen und droht, in einen Teufelskreis aus neuen Krediten und höheren Ausgaben zu rutschen. Mit fünf Millionen Euro in den kommenden Jahren stärken wir die Resilienz und unterstützen betroffene Vebraucher*innen, die erste Million ist für dieses Jahr fest eingeplant.

Insgesamt elf Millionen Euro sind für Projekte zur Förderung von nachhaltigem Konsum und Innovationen im Verbraucher*innenschutz eingeplant. Wir haben im Koalitionsvertrag ja bereits das „Recht auf Reparatur“ vereinbart – ein ziemlich großes Projekt mit welchem wir den Wandel von einer Wegwerfgesellschaft in Richtung Kreislaufwirtschaft gestalten wollen. Wer repariert, statt neu zu kaufen, schont Ressourcen und spart idealerweise auch Geld. Hier stärken wir die Förderung und damit den nachhaltigen Konsum!

Auch im Gesundheitsbereich gibt es viele spannende Projekte – hier ist aber in den kommenden Wochen noch viel Bewegung drin, darum werde ich Euch diese Projekte an anderer Stelle vorstellen. Ich werde mich dort vor allem für eine gute Gesundheitsversorgung für alle Menschen einsetzen, die z.B. auch Angebote für Nicht-Muttersprachler*innen macht, und einen Fokus auf Prävention legen.