Anlässlich der Beratungen zur Reform der Notfallversorgung möchte ich Ihnen mein Pressestatement zur notwendigen Berücksichtigung von Sprachmittlung in der Akut- und Notfallversorgung zukommen lassen.

Pressestatement von Linda Heitmann, MdB:

„Im medizinischen Notfall darf Sprache nicht zum Sicherheitsrisiko werden. Eine gute Ersteinschätzung kann nur funktionieren, wenn Patientinnen und Patienten ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und Medikamente den Behandlern verständlich schildern können und die medizinischen Anweisungen und Informationen auch richtig verstanden werden.

Die Bundesregierung will mit der Notfallreform Patientinnen und Patienten gezielter in die richtige Versorgung steuern, berücksichtigt Sprachbarrieren dabei aber bislang nicht ausreichend. Deshalb schlagen wir vor, dass sichergestellt sein muss, dass im Notfallmanagement, in Akutleitstellen und bei der Ersteinschätzung bei Bedarf unverzüglich qualitätsgesicherte Sprachmittlung telefonisch oder per Video hinzugezogen werden kann – in den wichtigsten Sprachen und in Gebärdensprache.

Das ist eine konkrete und praktikable Verbesserung für mehr Patientensicherheit. Denn eine Notfallversorgung, die Menschen richtig steuern und gut versorgen soll, muss zuerst sicherstellen, dass sie auch verstanden werden“

Zum Hintergrund:

Mit einem Änderungsantrag zur Reform der Notfallversorgung setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür ein, eine aus ihrer Sicht bestehende Lücke im Gesetzentwurf zu schließen. Die Reform setzt wesentlich auf eine verlässliche Ersteinschätzung und darauf, Patientinnen und Patienten in die medizinisch richtige Versorgungsebene zu steuern. Das setzt voraus, dass Beschwerden, Vorerkrankungen und weitere relevante Informationen zuverlässig verstanden werden können. Sprachbarrieren können andernfalls die Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit erschweren und zu Fehlsteuerung sowie Über-, Unter- oder Fehlversorgung führen.

Konkret sieht der Änderungsantrag vor, dass bei Bedarf unverzüglich eine qualitätsgesicherte Sprachmittlung hinzugezogen werden kann, insbesondere telefonisch oder videobasiert, in den wichtigsten Sprachen und in Gebärdensprache. Das soll sowohl für das Notfallmanagement als auch für die Akutleitstellen gelten. Darüber hinaus soll der Gemeinsame Bundesausschuss verbindliche Anforderungen an die Verfügbarkeit von Sprachmittlung bei der zentralen Ersteinschätzung festlegen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um die Festlegung auf einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte technische Lösung und auch nicht um einen allgemeinen Anspruch auf Sprachmittlung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern um eine bedarfsgerecht und kurzfristig verfügbare Lösung für die Akut- und Notfallversorgung.

Den Änderungsantrag finden Sie hier.