Heute habe ich auf der jährlichen Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V. ein Grußwort gehalten, um auf aktuelle politische Erfolge, aber auch Hürden im politischen Wirken gegen Glücksspielsucht einzugehen.
Im Haushalt ist uns hier in diesem Jahr etwas gelungen, was mich ganz besonders freut: Im Etat des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Modellprojekt finanziert, welches eine Ombudsstelle für Geschädigte durch illegales Glücksspiel finanziert.
So wird rechtliche Beratung und Unterstützung der Geschädigten an zentraler Stelle in Deutschland künftig ermöglicht. Bereits jetzt erledigen diesen Job viele Suchtberatungsstellen und auch der Fachverband Glücksspielsucht zum großen Teil ehrenamtlich nebenbei mit. Nun unterstützen wir diese Bemühung politisch mit aktivem Verbraucherschutz! Ich habe mich dafür in den Verhandlungen stark gemacht und bin froh, hier in der Ampel auf offene Ohren gestoßen zu sein.
Glücksspielsucht ist nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem in unserer Gesellschaft, im täglichen Umgang ist sie oft unsichtbar – es braucht viel politische Anstrengung und Aufmerksamkeit, um dieses Thema immer wieder auf der Agenda zu halten. Gleichzeitig ist die politische Bearbeitung dieses Themas zudem von strukturellen Problem geprägt: Glücksspiel ist überwiegend Ländersache, die politischen Verhandlungen zwischen den Ländern zum Glücksspielstaatsvertrag finden oft intransparent und allein zwischen den Innenministerien statt – die Gesundheitspolitik kommt trotz der verbreiteten Glücksspielsucht kaum vor.
Darum ist es wichtig, auf vielen Ebenen auf die Gesundheitsgefahren des Glücksspiels aufmerksam zu machen und Druck auszuüben. Glücksspielwerbung im Internet oder auch die Werbung für Sportwetten sind überflüssig und schädlich. Auch hier liegt die Zuständigkeit im Glücksspielstaatsvertrag und damit bei den Bundesländern, darum braucht es weiterhin Druck von uns Politiker*innen und der Zivilgesellschaft, um hier in den nächsten Verhandlungen echte Fortschritte im Kampf gegen die Glücksspielsucht zu erzielen!
Zum zehnten Alternativen Drogen- und Suchtbericht erklären Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Berichterstatterin für Cannabispolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
Der Alternative Drogen- und Suchtbericht (ADSB) leistet in Deutschland einen wichtigen, ergänzenden Beitrag in der Debatte über Drogengebrauch und Sucht aus der Perspektive der akzeptierenden Drogenarbeit und Suchthilfe. Durch fachlich fundierte Berichte aus der Praxis der Suchtkrankenhilfe und Suchtforschung trägt der ADSB dazu bei, wichtige Trends sichtbar zu machen und gleichzeitig die Stimmen von Praktiker*innen in der Debatte zu stärken.
Als Ampel-Koalition haben wir einen Paradigmenwechsel hin zu einer gesundheitsgeleiteten und menschenzentrierten Drogenpolitik eingeleitet: Dazu gehört, dass Drugchecking nun rechtssicher – auch in Drogenkonsumräumen – deutschlandweit möglich ist und Aromen in Tabakerhitzern auf dem deutschen Markt dank der Ampel künftig der Vergangenheit angehören.
Außerdem sind die geplante Erlaubnis des Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus von Cannabis in Clubs zu Genusszwecken für Erwachsene wichtige Schritte zur Stärkung des Jugend- und Gesundheitsschutzes. Mit der Teillegalisierung schaffen wir endlich eine legale Alternative zum illegalen Markt. Auch konnten wir in Sachen Medizinalhanf Zugangshürden für Patient*innen abbauen. Dies alles sind wichtige Erfolge zur Vermeidung von Gesundheitsschäden und zur Stärkung von Prävention und Behandlung.
Wir Grüne arbeiten weiterhin mit unseren Ampel-Partner*innen an der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung für mehr Verhältnisprävention, etwa durch verschärfte Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol und Nikotin. Außerdem werden wir uns weiter für die Aufklärung über Konsumrisiken speziell bei Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und werdenden Vätern sowie der Orientierung an wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Drogen- und Suchtpolitik stark machen.
Werbung mit Nachhaltigkeitsversprechen, auch bekannt als „Green Claims“ oder allgemeiner unter dem Titel „Greenwashing“, wird immer häufiger. Was wir dagegen tun, habe ich in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau aufgeschrieben, den Ihr hier lesen könnt:
EU-Richtlinie für Öko-Siegel kommt – einheitliche Kennzeichnung geplant
Neulich im Supermarkt stehe ich wieder vor dem Müsli und muss mich entscheiden: Nehme ich das „bienenfreundliche“ oder das „klimapositive“? Dazu die „CO2-neutrale“ Milch oder die „aus regionaler Erzeugung“?
Inzwischen versprechen viele Alltagsprodukte mit zahllosen Siegeln, dass ich mit ihrem Kauf aktiv etwas Gutes für Umwelt- und Klimaschutz tue. In Europa gibt es aktuell mehr als 300 solcher Siegel. Welche seriös sind, durchblickt niemand mehr.
Dieses Greenwashing – also Nachhaltigkeits-Versprechen ohne hinreichende Belege – ist für Konsumentinnen und Konsumenten irreführend und ärgerlich. Denn eigentlich wollen wir fast alle gern möglichst nachhaltig konsumieren, doch dafür braucht es klare Regeln. Gut, dass die Europäische Union (EU) hier nun vorangeht.
Ökologischer Nutzen von Nachhaltigkeitssiegeln schwer nachprüfbar
Aber wie genau sieht das aus? Um die aktuellen Beschlüsse auf europäischer Ebene zu verstehen, muss man die derzeitige Lage etwas genauer analysieren: Von Unternehmen selbst ernannte „klimaneutrale“ Produkte arbeiten meist mit CO2-Kompensationsversprechen. Das heißt, es wird für jedes Kilo CO2, das bei der Produktion entsteht, Geld gezahlt, damit woanders CO2 eingespart oder gespeichert wird.
Diese Angebote sind oft unseriös: Wenige Cents des Kaufpreises fließen etwa in Aufforstungsprojekte in Afrika oder Südamerika mit schwer nachprüfbarem Nutzen. Der weltweite Kompensationsmarkt unterliegt keinen Regeln; niemand überprüft, ob all das wirkt.
Gewinnmaximierung durch Greenwashing
Es ist erfreulich, dass Nachhaltigkeit für Konsumentinnen und Konsumenten immer relevanter wird und sie bereit sind, für nachhaltige Produkte mehr zu bezahlen. Derzeit beobachten wir jedoch, dass Firmen mit nicht nachprüfbaren Versprechen Gewinne maximieren und wir den ehrlich Engagierten oft nicht mehr glauben.
Klar wird: Wir müssen bei der Transformation hin zu einer fossilfreien Wirtschaft die Emissionen in der Produktion real senken, statt mit Kompensationszahlungen Augenwischerei zu betreiben. Mit Nachhaltigkeits-Versprechungen, die auf CO2-Kompensationszahlungen beruhen, ist kein Weg in eine klimafreundlichere Konsumwelt möglich.
Nachhaltigkeits-Begriffe in der EU sind nicht geschützt
Wir stehen vor einem Problem: Sobald ein Hersteller mit grünen Versprechen auf seinen Produkten anfängt, ziehen nahezu alle Konkurrenten nach. Inzwischen gibt es kaum noch Produkte, die keinen ökologischen Mehrwert versprechen.
Dabei kann man vielen Firmen gar nicht absprechen, dass sie nicht etwas Gutes tun wollen, aber ihre „guten Taten“ sind nicht quantifizierbar. Begriffe wie „klimaneutral“ und „CO2-neutral“ sind in keiner Form geschützt.
Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe ziehen wiederholt gegen Unternehmen vor Gericht, um bestimmte Aussagen untersagen zu lassen. In einem aktuellen Rechtsstreit hat sich die Drogeriemarktkette DM nun bereiterklärt, auf die Bezeichnung „CO2-neutral“ auf den Produkten ihrer Eigenmarke zu verzichten. Gleichzeitig möchte sie aber weiterhin mit dem Label „umweltneutral“ werben, was Verbraucherinnen und Verbraucher nun vor Rätsel stellen dürfte.
EU-Siegel soll Transparenz und Fairness fördern
Damit wird einmal mehr offensichtlich, dass wir künftig einen klaren Rahmen und eindeutige Regeln für Unternehmen und Konsumentinnen und Konsumenten brauchen. Und wegen des EU-Binnenmarktes ist eine europäische Lösung die beste.
Mit der europäischen Empco-Richtlinie – Empowering consumers for the green transition – werden Werbebotschaften wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ künftig untersagt – sofern es keine Nachweise dafür gibt. Kompensationszahlungen reichen nicht mehr aus.
Nachhaltigkeits-Siegel der Marke Eigenbau werden somit genauso unmöglich wie nur vage Aussagen über die Umwelteigenschaften eines Produkts. Transparenz und Fairness sind die obersten Maximen. Das ist ein großer Erfolg für umweltbewusste Verbraucherinnen und Verbraucher.
EU-Richtlinie für einheitliche Siegel kommt voraussichtlich im Dezember
Vor wenigen Tagen gab es dafür grünes Licht aus Brüssel. Voraussichtlich im Dezember wird die Richtlinie beschlossen. Der Ball der Umsetzung liegt dann bei den EU-Staaten, die die Regelungen in nationales Recht integrieren müssen. Wir brauchen dann künftig klare Strukturen zum Überprüfen von Umweltaussagen und zur unabhängigen Vergabe einheitlicher Siegel, denen Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen können.
Nutzen wir zügig diese Chance, damit wir beim Einkauf wieder nachvollziehen können, welchen ökologischen Schaden oder Nutzen die Produkte im Einkaufswagen wirklich haben. Denn bienenfreundliches Müsli soll es auf dem Balkon auch wirklich wieder hörbar lauter summen lassen!
Hier findet Ihr den Beitrag auch im Original auf der Website der Frankfurter Rundschau
Vergangenen Freitag gab es mitten in der Haushaltswoche noch einen besonders spannenden Termin für mich: Im ARD-Mittagsmagazin war ich eingeladen, um in einem Interview über Möglichkeiten der Regulierung von Impulswaren an der Supermarktkasse zu sprechen. Impulswaren sind neben Süßigkeiten z.B. auch Tabakwaren und alkoholische Getränke. Besonders letztere machen den Supermarkt-Besuch für suchtkranke Menschen oft zur Anstrengung. Im Sinne der Verhältnisprävention ist es mir darum wichtig, hier gemeinsam mit den Ampel-Koalitionspartnern Verbesserungen zu erzielen.
Unten findet Ihr mein Interview, als Teil eines längeren sehr interessanten Beitrags, der auch die Perspektiven suchtkranker Menschen direkt beleuchtet:
Hier klicken, um den Inhalt von www.ardmediathek.de anzuzeigen
In der Bereinigungssitzung im Haushaltsausschuss des Bundestages konnten bedeutsame Erfolge erzielt werden: Insgesamt über 200 Millionen Euro stehen für die Erforschung von Long-Covid und ME/CFS für die nächsten Jahre bereit.
Dazu erkläre ich gemeinsam mit Laura Kraft, Berichterstatterin für Gesundheitsforschung der Grünen Bundestagsfraktion:
Wir konnten erreichen, dass im Forschungshaushalt und im Gesundheitshaushalt deutlich mehr Geld für die Erforschung von Long-Covid und dem chronischen Fatigue Syndrom (ME/CFS) zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt stellt die Ampel-Koalition jetzt mehr als 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre bereit, damit die Krankheitsbilder so schnell wie möglich behandelbar werden. Seit dem Auftreten von Long-Covid kämpfen wir Grüne für Forschungsmittel, auch zur verbesserten Versorgung von ME/CFS-Erkrankten.
Mit den enorm aufgestockten Haushaltsmitteln ermöglichen wir jetzt, dass die Ursachen sowie die Präventions- und Behandlungsmöglichkeiten umfänglich erforscht werden. Wichtig ist dafür auch, dass die Weiterfinanzierung der Nationalen Klinischen Studiengruppe (NKSG) an der Charité gesichert werden konnte. Dadurch geben wir den Forschungsinstituten Planungssicherheit für die Verausgabung der Mittel. Wir hoffen auf vielversprechende Ergebnisse aus der Forschung, die wir so unterstützen wollen. Betroffene sollen nicht länger erfolglos von Praxis zu Praxis laufen, sondern endlich ihr Leben wieder zurückbekommen.
Besonders erfreulich ist die gesonderte Förderung von Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid. Familien mit einem erkrankten Kind kämpfen bislang auch mit vielschichtigen sozialen Folgen. Wir erhoffen uns, dass es nun mehr medizinische Anlaufstellen geben wird und betroffene Familien dadurch schnell Hilfe bekommen.
Zu den Ergebnissen der Haushaltsberatungen im Einzelplan des Ministeriums für Umwelt & Verbraucherschutz erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucherschutz und direkt gewählt für Hamburg-Altona:
„Trotz widriger Umstände hat die Ampelkoalition im Haushalt 2024 den Verbraucherschutz deutlich gestärkt und dabei verletzliche Gruppen wie überschuldete Haushalte oder von illegalem Glücksspiel betroffene Personen ganz speziell in den Blick genommen. Die Ergebnisse im Einzelnen:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist die zentrale Anlaufstelle und Vertretung der Verbraucher*innen. Ihre Arbeit ist wertvoll und bündelt die Anstrengungen für starke Verbraucherrechte. Wir werden diese Arbeit mit zusätzlichen 460.000 Euro weiter fördern und ausbauen, damit auch der Verbraucherschutz für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist und sich weiterhin gut aufstellen kann, etwa um das neue Instrument der Verbandsklage für geschädigte Konsument*innen zu nutzen oder die Verbraucherbildung zu stärken.
Ein großer Erfolg ist zudem die neue institutionelle Förderung der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Damit unterstreichen wir die Wichtigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatungspraxis und helfen so konkret ver- und überschuldeten Haushalten. Neben der individuellen Hilfe in Notsituationen wissen wir auch, dass sich Schuldnerberatung rechnet. Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass jeder vom Staat in die Schuldnerberatung investierte Euro durch erhebliche Einsparungen bei den Sozial- und Justizausgaben mindestens doppelt zurückfließt.
Außerdem freue ich mich über die Projekt-Förderung für eine neue Ombudsstelle, um Verbraucher*innen beim Glücksspiel zu unterstützen. Anbieter von Online-Glücksspiel müssen sich hierzulande lizensierend lassen und Auflagen wie Einsatzlimits und den Ausschluss gesperrter Spieler*innen sicherstellen. Leider müssen wir feststellen, dass sich viele Anbieter nicht daranhalten und mit der Glücksspielsucht viel Geld verdienen. Mit der neuen Ombudsstelle wollen wir geschädigten Spieler*innen systematisch dabei helfen, verlorene Wetteinsätze einzuklagen und somit den Markt für illegale Angebote mehr und mehr unattraktiv zu machen.“
Das DESY wird aus dem Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den Einstieg in den Bau des 3D-Röntgenmikroskop Petra IV unterstützt. Als direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona hat sich auch Linda Heitmann besonders für die Förderung eingesetzt und erklärt:
„Ich freue mich riesig, dass das DESY mit seinem wegweisenden Projekt Petra IV mit Bundesmitteln unterstützt wird. Für Altona, Hamburg und ganz Deutschland ist das ambitionierte Vorzeigeprojekt von großer Bedeutung. Wir Grüne haben uns auf allen Ebenen gemeinsam sehr für diese Förderung eingesetzt.
Schon heute arbeiten an Röntgenstrahlungsquelle Petra III nationale und internationale interdisziplinare Forschungsteams sowie Unternehmen auf molekularer Ebene. In USA, Japan, China und Frankreich werden vergleichbare Anlagen zum geplanten Projekt Petra IV bereits gebaut. Deutschland bleibt durch den Bau von Petra IV im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig. Auch für die Gesundheitsforschung, die etwa 30% der Forschung mit Petra III darstellt, ist die molekulare Ebene essentiell.
Für Altona hat der Ausbau der Forschungsanlage auch stadtentwicklungstechnisch einen großen Mehrwert. Die Weiterentwicklung des DESY ist die wichtige Basis für die geplante Science City.“
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Frau Heitmann hat am 28.08.23 gemeinsam mit ihren Bundestagskolleginnen Katharina Beck und Nina Stahr sowie Sina Koriath aus der Bürgerschaft das DESY besucht, um über die Forschungsprojekte der Zukunft zu sprechen, insbesondere Petra IV, zu sprechen. Mehr über den Besuch finden Sie hier.
Im vergangenen Juli haben wir nach langen Diskussionen als Bundestag ein neues Rechtsinstrument geschaffen: Die Verbandsklage für geschädigte Verbraucher*innen ist einein riesiger verbraucherpolitischer Erfolg. Geschädigte Verbraucher*innen können sich jetzt einfach in Verbänden zusammenzuschließen und gemeinsam ihr Recht einfordern – anders als früher, als der Weg einer langwierigen individuellen Klage viele Verbraucher*innen schnell abgeschreckt zurückgelassen hat.
Die Bedeutung und Stärke unseres neuen Verbandsklagerechts zeigt das nun gestartete erste Sammelklageverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv): Millionen Festnetz- und Internetkund*innen von Vodafone flatterte dieses Jahr eine einseitige Preiserhöhung von monatlich fünf Euro ins Haus. Der vzbv sieht hierfür keine Rechtsgrundlage und hat deshalb im Auftrag von über 50 Verbraucher*innen eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich einfach durch einen Eintrag ins Klageregister des Bundesamts für Justiz noch der Klage anschließen – und erhalten im Erfolgsfall ihr Geld zurück.
Ein großer Vorteil unseres neuen Verbandsklagerechts wird hier sichtbar: Fünf Euro im Monat – 60 Euro im Jahr – sind keine Peanuts. Und doch meist zu wenig, um als Verbraucher*in ein einzelnes Klageverfahren zu starten. Nun können sich Verbraucher*innen einfach über einen Verband wie den vzbv zusammenschließen und direkt bei der Klage eintragen. Durch das flexible Opt-In-Verfahren, für das auch ich mich während der Verhandlungen eingesetzt habe, können sich geschädigte Verbraucher*innen auch erst einmal auf den zugehörigen Newsletter des vzbv setzen lassen und überlegen, ob sie Mitkläger*innen sein wollen – denn auch eine späterer Anschluss in das Sammelklageverfahren ist möglich!
Voraussetzung für die Teilnahme an der Klage ist die Preiserhöhung um 5 Euro im laufenden Vertrag bei der Vodafone Gmbh, Vodafone Deutschland GmbH oder Vodafone West Gmbh. Alle wichtigen Infos dazu gibt es auch direkt beim VZBV.
Ich sehe diese Sammelklage als ein hervorragendes Beispiel für den Triple-Win unserer neuen Verbandsklage: Verbraucher*innen können sich einfach anschließen, die Bündelung der Verfahren entlastet die Justiz und auch die Unternehmen bekommen Planungs- und Rechtssicherheit!
Viele Menschen versuchen ihre Feiertage möglichst nachhaltig zu gestalten. Aber wie kann das gelingen? Wie können sich Verbraucher*innen bei den ganzen Öko- und Umweltversprechen beim Einkauf orientieren?
Über all das und vieles mehr kann können Sie mit mir am 09.12.23 um 11 Uhr vor dem Elbe Einkaufszentrum sprechen. Ich freue mich auf Sie!
In der heutigen Sitzung des Bundestagsausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz wurden auf Initiative der Ampel-Berichterstatterinnen für Verbraucherpolitik die massiven Kundenbeschwerden gegenüber der Postbank behandelt. Vertreter der Finanzaufsicht BaFin sowie des Finanzministeriums waren zur Beantwortung von Fragen der Abgeordneten vor Ort. Nach der Sitzung erklären hierzu Linda Heitmann (Grüne), Nadine Heselhaus (SPD) und Judith Skudelny (FDP):
„Auch die heutige Befragung im Bundestag hat gezeigt: Es gibt noch immer Probleme bei der Postbank und diese betreffen auch noch immer zehntausende Kund*innen. Uns beschäftigen insbesondere jene tragischen Fälle, bei denen es für Kund*innen um existentielle Fragengeht – beispielsweise, wenn Pfändungsschutzkonten komplett gesperrt wurden und Menschen dadurch Miete und Essen nicht mehr zahlen konnten. Gerade für diese besonders verletzlichen Personen erwarten wir schnelle und unkomplizierte Hilfe und Entschädigungen durch die Bank. Betroffene Kund*innen sollten aus unserer Sicht proaktiv durch die Bank kontaktiert werden.
Im Sinne der geschädigten Verbraucher*innen haben wir als zuständige Berichterstatterinnen zudem ein hohes Interesse daran, dass alle Missstände, die sich aus einer IT-Migration ergeben haben, zügig und vollständig behoben werden. Wir fordern, dass die Deutsche Bank allen Betroffenen schnell und freiwillig eine angemessene Entschädigung zahlt und nicht in jedem Einzelfall darauf wartet, dass Betroffene ihre Ansprüche aufwändig im Detail nachweisen.
Die Tatsache, dass inmitten dieses Chaos‘ angekündigt wurde, über die Hälfte der Postbankfilialen zu schließen und somit die persönliche Erreichbarkeit für Kund*innen weiter zu erschweren, halten wir für unglücklich bis fahrlässig.“