PM: „Alkoholverbotszone am Hbf kann nur funktionieren, wenn sie mit niedrigschwelligem Hilfeangebot kombiniert wird.“

In der Debatte um die Lage rund um den Hamburger Hauptbahnhof hat die Hamburger Innenbehörde heute angekündigt, an Plätzen um den Hauptbahnhof eine Alkoholverbotszone einrichten zu wollen. Dazu erklärt Linda Heitmann, Altonaer Bundestagsabgeordnete und drogen- und suchtpolitische Berichterstatterin der grünen Bundestagsfraktion:

„Die Lage rund um den Hauptbahnhof ist für das Sicherheitsempfinden der sich dort aufhaltenden und vorbeikommenden Menschen ohne Zweifel sehr prekär. Eine Alkoholverbotszone kann hier aus meiner Sicht aber höchstens dann Entspannung schaffen, wenn sie mit niedrigschwelligen Aufenthaltsangeboten für suchtkranke Menschen verknüpft wird. Ich plädiere daher sehr dafür, dass bahnhofsnahe Räume für einen so genannten ‚Trinkraum‘ gefunden werden, in dem auch die Ansprache durch Sozialarbeiter*innen erfolgen kann. Denn wenn man kein Aufenthalts- und Hilfeangebot schafft, verdrängt man suchtkranke Menschen statt an nachhaltigen Lösungen zu arbeiten. Probleme werden dadurch höchstens verlagert. Auch die Stadt Karlsruhe hat bereits deshalb die Einführung einer öffentlichen Alkoholverbotszone mit der Einrichtung eines solchen Raumes verknüpft.“

Die Pressemitteilung wurde bereits von der ZEIT und der Hamburger Morgenpost aufgegriffen.

Zu Long-COVID mit Katrin Göring-Eckardt am UKE

Zu Long-COVID mit Katrin Göring-Eckardt am UKE

Am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf habe ich mich gemeinsam mit meiner Kollegin Katrin Göring-Eckardt zu einem dort laufenden Forschungsprojekt zu Long-COVID informiert. Katrin hat bereits an verschiedensten Orten Deutschlands Forschungsprojekte zum Thema besucht und nun auch in Hamburg. Am UKE wird eine Gruppe von 150 Betroffenen über drei Jahre begleitet und beobachtet, teilweise schon seit Pandemiebeginn. Sowohl Menschen, die schwer erkrankt waren, als auch solche mit etwas leichterem Corona-Verlauf sind Teil der Studie.

Ich nehme aus dem Gespräch mit, dass bei einem großen Anteil der Personen, die Long-COVID erkrankt sind, im Zeitverlauf von drei Jahren Verbesserungen erkennbar sind – insbesondere auch dann, wenn der ursprüngliche Krankheitsverlauf nicht ganz schwer war und sie in die richtigen Reha-Maßnahmen vermittelt werden konnten. Das macht mir Mut!

Auch scheinen bei Long-COVID sowohl die Impfung als auch die verschiedenen Virusvarianten, mit denen sich infiziert wurde, Unterschiede zu machen.

Unser Gespräch hat auch noch einmal bestätigt, wie wichtig eine gute Versorgungsstruktur für Betroffene ist. Es muss überall Anlaufstelen geben, die auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Long-COVID und auch ME/CFS als schwerste Form von Long-COVID eingehen können.

Deutschlandweit sind schätzungsweise 1 Millionen Personen an Long-COVID erkrankt (2% von ca. 50 Mio. Infizierten insgesamt). Atemnot, starke Erschöpfung, Kopf- und Gliederschmerzen, Herzrasen, Konzentrationsstörungen und Schwindel werden dabei häufig als Beschwerden genannt. Generell versteht man unter Long- oder auch Post-COVID das Phänomen, wenn Betroffene mehr als drei Monate nach einer Infektion noch erkennbar unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Auch kann Long-COVID bei einem schweren Verlauf in ME/CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom) übergehen – eine Krankheit, die schon seit 1969 anerkannt ist und auch durch die Infektion mit anderen Viren als COVID19 ausgelöst werden kann. Das kann als die schwerste Form von Long-COVID angesehen werden.

Im Bundestag wird Long-COVID wahr- und ernstgenommen. Forschungslage und Versorgung der Betroffenen sollen weiter verbessert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition vor. So sind im kommenden Haushalt des Gesundheitsministeriums zunächst rund 40 Millionen Euro für die Versorgungsforschung der Krankheit vorgesehen und auch in den Haushalten 2022 und 2023 wurden mehr als 20 Millionen vom Bundesbildungsministerium für Medikamenten- und Therapieforschung bereitgestellt. Katrin Göring-Eckardt und ich setzen uns in der Arbeit auf Bundesebene intensiv mit der Thematik auseinander und machen uns weiterhin für eine gute Versorgung aller Betroffenen sowie Forschung an Medikamenten und Therapien stark.

Der NDR berichtete über den Besuch und sogar auf Platt: Ünnersöken to „Long Covid“

„Mööd, flau, slapp: So geiht dat en Barg Minschen, na dat se sik mit Corona ansteken hebbt. Dat Uni-Krankenhuus Eppendörp forscht to „Long Covid“ in en Ünnersöken över en lange Tiet. Dor hebbt sik güstern welk vun de Grönen ut Berlin to klook maakt. De gröne Afornte in’n Bunnsdag för Altno, Linda Heitmann, föddert mehr Anloopsteden för Minschen, de doran lieden doot. Man dat gifft gode Utsichten för jüm: De Ünnersöken in’t UKE wiest, dat de mehrsten Patschenten sik dor wedder vun verhaalt.“

Gedenktag der verstorbenen Drogengebraucher*innen

Gedenktag der verstorbenen Drogengebraucher*innen

Am heutigen 21. Juli findet jährlich der Tag zum Gedenken verstorbener Drogengebraucher*innen statt und in diesem Jahr bin ich dafür bundesweit Schirmherrin.

Dabei wird stets all jener Menschen gedacht, die im vergangenen Jahr als sogenannte „Drogentote“ in die Statistik eingegangen sind. In Deutschland waren dies in 2022 insgesamt 1990 Menschen. Und hinter dieser erschreckend hohen Zahl verbergen sich 1990 einzelne Lebensläufe und Schicksale.

In Hamburg wird der Gedenktag schon seit vielen Jahren mit Mahnwachen von den Drogenhilfeträgern ragazza e.V. und freiraum e.V. begangen. Hier werden jährlich Kerzen oder kleine Fahnen mit Namen, Fotos und Infos zu den Verstorbenen aufgestellt. Ich finde das eine schöne Geste, um den Betroffenen ein Gesicht zu geben.

Wie ich heute auch in meiner Rede auf der ragazza-Mahnwache nahe des Hamburger Hauptbahnhofes deutlich machen konnte, ist es gut und wichtig, diesen Gedenktag zu begehen, um ebenjenen ein Gesicht zu geben, die sonst so häufig viel zu sehr am Rande unserer Gesellschaft stehen und vergessen werden. Gleichzeitig würde ich mir eigentlich aber wünschen, dass es den Tag nicht bräuchte, weil keine Menschen direkt in Folge des Konsums illegalisierter Drogen mehr sterben.

Allerdings ist auch mir klar: vermutlich wird das leider noch lange ein Wunsch bleiben. Als Politik önnen und müssen wir aber dafür sorgen, dass es künftig weniger Drogentote gibt: mit mehr niedrigschwelligen Hilfen, Maßnahmen zum Drugchecking oder z.B. mehr Schulungen im Umgang mit dem Notfallmedikament Naloxon.

Ich bleibe dran! Und auch wenn der nächste Gedenktag erst im Juli 2014 stattfindet, denke ich an die Verstorben immer wieder und mache Politik auch für sie.

Auch der NDR war vor Ort und berichtete: Hier geht’s zum Beitrag.

Rede: Die Verbandsklage kommt

Rede: Die Verbandsklage kommt

Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen

  1. warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
  2. inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
  3. wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
  4. inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
  5. warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.

Hier meine Rede im Video:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Suchtbehandlung in Haft: Fünf Punkte für eine gesundheitsorientierte Reform des §64 StGB

Plädoyer für eine gesundheitsorientierte Reform des Straf- und Maßregelvollzugs. Gemeinsames Autor*innen-Papier mit den Grünen Gesundheits- und Rechtspolitiker*innen Canan Bayram MdB, Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Toni Schuberl MdL und Kerstin Celina MdL zur Debatte um die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Straffälligen

Der Bundestag hat gerade unter dem Titel der Reform des Sanktionenrechts über die Neufassung verschiedener Paragrafen im Strafgesetzbuch beraten. Grundlage hierfür war die vorangegangene Arbeit einer parteiübergreifenden Bund-Länder Gruppe. In der Zusammenarbeit wurden rechtspolitisch gute Ergebnisse erzielt, um die akuten Missstände anzugehen und einen Systemcrash abzuwenden.

Der Gesetzentwurf ist daher aus gesundheits- und rechtspolitischer Perspektive ein guter Anfang. Er kann jedoch nur die Ausgangslage bilden für die weitere gesellschaftlich offen geführte Debatte über die Reformierung des Maßregelvollzugs nach Paragraf 64 Strafgesetzbuch (StGB). Mittel- und langfristig muss ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das auch die Perspektive des Justizvollzug sowie der ambulanten, gemeindespsychiatrischen und stationären Versorgung in Freiheit mitdenkt.

Paragraf 64 StGB regelt, inwiefern suchtkranke Straftäter*innen, bei denen die Tat auf den Konsum von Alkohol oder andere Betäubungsmitteln zurückzuführen ist und die eine Bereitschaft zur Behandlung haben, im Zuge ihrer Verurteilung in den Maßregelvollzug anstatt in den regulären Vollzug kommen. Die aktuell diskutierte Reform ist darauf angelegt, den Maßregelvollzug – eine klinische Therapieeinrichtung für psychisch- und suchtkranke Menschen – dauerhaft zu entlasten. Wir gehen daher davon aus, dass künftig dadurch deutlich mehr suchtkranke Straftäter*innen in regulären Haftanstalten untergebracht werden. Das bleibt solange unbefriedigend, wie die Versorgung von psychisch- und suchtkranken Häftlingen in Justizvollzugsanstalten deutlich schlechter ist als im klinischen Setting des Maßregelvollzugs. Es ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, – auch vor dem Interessenshintergrund einer erfolgreichen Rehabilitation und dem Menschenrecht auf gute Gesundheitsversorgung, – straffällige Menschen vernünftig medizinisch und therapeutisch zu behandeln, wenn sie den Willen dazu zeigen.

Aus unserer Sicht kann das nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen, um hier die Voraussetzungen und Bedingungen deutlich zu verbessern. Dafür legen wir fünf konkrete Vorschläge vor:

  1. Angleichung der Bedingungen zur Versorgung therapiewilliger Sucht- und psychisch Kranker in Haft

Das Recht auf Gesundheit ist ein Menschenrecht, das auch für Personen in Gefangenschaft gelten muss: Im Maßregelvollzug nach § 64 StGB sowie für Gefangene im regulären Vollzug muss die Nutzung aller zur Verfügung stehenden (psycho-)therapeutischen und medikamentösen Behandlungsoptionen ermöglicht werden, d.h. Motivation, Entgiftung, Entwöhnung und Rehabilitation, einschließlich einer Opioid gestützten Substitutionsbehandlung (mit allen Substituten) sowie Arbeit/Beschäftigung, soziale Kontakte und Beziehung. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Deswegen müssen auch im regulären Vollzug alle suchtbezogenen Therapie- und Hilfeangebote, die Menschen im Maßregelvollzug bekommen können, zugänglich sein. Hier muss im Grundsatz gelten: Für jeden und jede inhaftierte Person muss die bestmögliche Therapieoption ermöglicht werden. Sowohl für Männer als auch für Frauen müssen adäquate Angebote geschaffen werden. Dafür müssen wir an bundesweit einheitlichen Standards arbeiten. Gute Behandlungsmöglichkeiten in der Haft sind bereits der Grundstein für eine gelingende Rehabilitation.

  • Sprachmittlung

Viele ärztliche – und psychotherapeutische Gespräche in Haft gestalten sich auch deshalb schwierig, weil es Sprachbarrieren gibt. Gerade zum Haftantritt ist es aus unserer Sicht unabdingbar zu klären, welche psychischen und/oder Suchterkrankungen möglicherweise vorliegen und inwiefern die inhaftierte Person therapiewillig ist. Wir fordern daher einen Anspruch auf Sprachmittlung für all jene, bei denen es unüberwindbare Sprachbarrieren schon im Gerichtsverfahren und anschließend im Erstgespräch bei Haftantritt gibt, sowie eine diskriminierungskritische Versorgung. Der Anspruch auf Sprachmittlung muss ebenfalls für alle medizinischen und therapeutischen Hilfen während der Haft und Rehabilitation gelten.

  • Einheitliche Erhebung

Welche Sucht- oder psychischen Erkrankungen bei Inhaftierten in Deutschland vorliegen, ist nur schwer zu analysieren, da die Datenerhebungen derzeit in den einzelnen Bundesländern nicht nach einheitlichen Kriterien und nicht zum selben Zeitpunkt erfasst werden. Es ist uns ein Anliegen, dass Feststellung und statistische Erfassung der Erkrankungen überall bei Haftantritt nach denselben Kriterien erhoben werden und diese in die nationale Gesundheitsstatistik künftig einfließen. Nur so ist es auch möglich, systematisch an Verbesserungen zu arbeiten.

  • Neue Wege in der Personalgewinnung

So sehr wir bessere Behandlungsbedingungen für suchtkranke und psychisch kranke Menschen in Haft sowie im Maßregelvollzug für erforderlich halten, so klar sehen wir auch in Gesprächen mit Praktiker*innen vor Ort, dass die Personalgewinnung ein massives Problem darstellt. Gerade Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen sind dringend gesucht. Das Justizwesen und auch der Maßregelvollzug werden von diesen Berufsgruppen bislang nicht als attraktiver Arbeitsort wahrgenommen und auch die Vergütung ist noch nicht gut genug. Wir empfehlen daher, dass die Bundesländer die Arbeitsbedingungen inklusive Bezahlung gerade für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen besser ausgestalten und zudem innovative Wege der Personalgewinnung gehen: In einigen Bundesländern, so etwa in Hamburg, ist der Dienst in Haft für angehende Ärzt*innen oder Sozialarbeiter*innen eine wahlobligatorische Station in der Ausbildung. So lernen sie den Arbeitsort kennen und entscheiden sich später ggf. eher dafür, hier regelhaft tätig zu werden.

  • Kommission einsetzen – Reform in Bezug auf ihre Zielsetzung, der Stärkung von Prävention und Resozialisierung, von Beginn an evaluieren und neue Strukturen entwickeln

Die aktuelle Reform ist ein Schritt in die richtige Richtung. In der Folge braucht es aber eine umfassende Reform. Dafür soll eine Kommission, ein interdisziplinäres und interministerielles begleitendes Gremium aus Expert*innen und Praktiker*innen eingerichtet werden. Diese soll mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausgestattet werden.

Die aktuelle Reform soll in Bezug auf ihre Zielsetzung – der Stärkung von Prävention und Resozialisierung – evaluiert werden. Dies setzt eine Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Rechts- und Gesundheitspolitik im Bund und in den Ländern voraus, um die systemischen, medizinischen und rechtlichen Fragen in den Blick zu nehmen und alle Beteiligten an einen Tisch zu holen.

Es braucht die Expertise aller Beteiligten, wie der Fachgesellschaften, der Justiz- und Gesundheitsressorts der Länder und des Bundes, der Betroffenen-Vertreter*innen, des Suchthilfesystems und der psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen, diese komplexe Debatte zur Verbesserung und Modernisierung der Versorgung von Menschen mit psychischen und Suchterkrankungen in Haft zu führen und das Versorgungssystem in gesamtgesellschaftlichem Interesse zu reformieren.

Der Spiegel hat das Thema aufgegriffen. Hier findet ihr den Beitrag, und noch einmal etwas ausführlicher hinter der Paywall hier.

Bessere Versorgung für Patient*innen mit ME/CFS und Long-Covid

Bessere Versorgung für Patient*innen mit ME/CFS und Long-Covid

In meiner Rede habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass wir die Versorgungssituation von Patient*innen mit Chronischem Fatigue-Syndrom und Long-Covid noch deutlich verbessern müssen. Genauso brauchen wir mehr Forschung zu den Betroffenen selbst, zu Medikamenten und Therapien.

Einige wichtige Schritte haben wir in als Ampel-Gesundheitspolitiker*nnen gemeinsam mit unseren Haushälter*innen schon vollzogen und sind uns auch darüber einig, weiterhin geschlossen unsere Ziele voranzubringen.

Meine Rede könnt ihr hier ansehen:

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Bei der Abstimmung der Anträge der Union ist mir die Entscheidung nicht leicht gefallen. Mit einigen Kolleg*innen der Fraktion habe ich daher eine gemeinsame persönliche Erklärung verfasst. Da es mir wichtig ist, deutlich zu machen, aus welchen Gründen ich gegen die Anträge gestimmt habe.

Hier geht’s zur persönlichen Erklärung:

50 Jahre Irland in der EU – zu Gast im rbb Radio

50 Jahre Irland in der EU – zu Gast im rbb Radio

Anlässlich von 50 Jahren EU-Mitgliedschaft Irlands war ich in meiner Funktion als stellvertretende Vorsitzende der deutsch-irischen Parlamentariergruppe letzten Mittwoch in der Europäischen Akademie in Berlin.

Was macht Irland wirtschaftlich so erfolgreich, was fasziniert uns so an der irischen Kultur und was macht das Land in der Europäischen Union so unverzichtbar?

Es hat mir großen Spaß gemacht, über diese und weitere Fragen mitzudiskutieren. Die rund einstündige Debatte wurde fürs rbb Inforadio aufgezeichnet und gestern ausgestrahlt. Hört doch mal rein, wenn Ihr wissen wollt, was mich und die anderen Gäste an Irland immer noch wieder verwundert. Alle Infos und Download der Sendung sind hier zu finden.

Statement zur Konferenz der Verbraucherschutz-Minister*innen

Zu den aktuellen Beschlüssen der Verbraucherschutzministerkonferenz erkläre ich als Berichterstatterin meiner Fraktion für Verbraucherschutz:


„Die Initiative aus den Ländern, Greenwashing wirkungsvoll zu regulieren, ist begrüßenswert. Aktuell nutzen viele Unternehmen aus, dass Konsument*innen bereit sind, für vermeintlich positive Klimaauswirkungen mehr für Produkte zu bezahlen. Dabei weiß nur eine Minderheit, dass dahinter meist lediglich heiße Luft, Kompensations- oder Ausgleichzahlungen stehen, deren Wirkung keiner fundierten Überprüfung standhält. Für einen besseren Verbraucherschutz braucht es klare Regeln und transparente Informationen. Ich freue mich, dass wir nun auch die Länder an unserer Seite wissen, um für gute und konsequente Regeln in der EU zu kämpfen. Mit der Green Claims Directive liegt eine große Chance vor uns, Greenwashing zu bekämpfen, den CO2-Kompensationsmarkt zu regulieren und echte Nachhaltigkeitsbestrebungen zu fördern.“
 

Meine Kollegin Tabea Rößner ergänzt zu Künstlicher Intelligenz:


„Es ist sehr gut, dass unsere Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke das Thema KI nochmal in den Fokus rückt. Denn es braucht unbedingt eine Stärkung der Verbraucherrechte bei den aktuell laufenden KI-Regulierung. Wenn KI-Systeme im Alltag der Menschen immer mehr zum Einsatz kommen, müssen sie auf der Grundlage unserer Werteordnung entwickelt sein. Neben den großen Chancen müssen die Risiken für die Verbraucher*innen aber von Anfang an mit bedacht werden – bei Konzeption, Auswahl der Trainingsdaten und Anwendung, um Grundrechte nicht zu beschneiden und vor Diskriminierung zu schützen. Insbesondere durch unkontrollierte Trainingsdaten besteht ein hohes Risiko, Diskriminierungsmuster und Stigmatisierungen zu verfestigen. Neben umfassenden Informationspflichten und Auskunftsrechten müssen die Verbraucher*innen in leichten, zugänglichen Verfahren dagegen vorgehen und Wiedergutmachung verlangen können. Für eine verbraucherfreundliche KI bedarf es zudem einer gut ausgestatteten und damit schlagkräftigen Aufsicht.“