PM: Es geht voran mit der Verbandsklage!

PM: Es geht voran mit der Verbandsklage!

Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zum Verbandsklagerecht verabschiedet. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsauschuss:

„Wir begrüßen, dass endlich ein geeinter Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie vorliegt. Die Entscheidung des EuGH zum Dieselskandal letzte Woche fordert von uns auch mehr Tempo ein. Der Referentenentwurf wurde im Sinne geschädigter Verbraucher*innen erfreulicherweise verbessert. Ein späteres Opt-in senkt die Hürden für Klagende und entlastet die Justiz, weil Individualklagen reduziert werden. Der verringerte Streitwert senkt das Prozessrisiko für die Verbände.

Ausgewogen ist der Entwurf für uns aber erst dann, wenn echte Waffengleichheit zwischen Verbraucher*innen und Konzernen herrscht. Zu einer anwenderfreundlichen Umsetzung, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind für uns daher noch weitere Punkte wichtig: Die Voraussetzungen für die klagenden Verbände dürfen nicht zu hoch sein und dürfen insbesondere im Ausland nicht niedriger als im Inland sein. Bußgeldandrohungen für klagende Verbände sind kontraproduktiv und sollten unterbleiben. Wir freuen uns auf die parlamentarische Beratung und sind optimistisch, insgesamt eine gute neue gesetzliche Grundlage für Verbraucher*innen zu schaffen.“

Das Statement ist auch zu finden auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.

PM: Erster grüner Bundeskongress Kreislaufwirtschaft

PM: Erster grüner Bundeskongress Kreislaufwirtschaft

Gemeinsame Presseerklärung von Greens/EFA, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesarbeitsgemeinschaft Ökologie und Landesverband Hamburg

Erster grüner Bundeskongress Kreislaufwirtschaft

am 1.4.2023 von 10 bis 17.30 Uhr

Bürgerhaus Wilhelmsburg, Mengestr. 20, 21107 Hamburg

„Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal. Meere schützen. Plastikmüll stoppen. Das Ende des Mülls. Kreislaufwirtschaft zum Standard machen. Reparatur und Recyclingindustrie voranbringen. Lieferkettengesetz. Unser Ziel ist zero waste.“ (Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2021)

Wir leben auf zu großem Fuß. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen sind verantwortlich für die Hälfte aller Treibhausgasemissionen und für 90% des Biodiversitätsverlust. Mit einer Kreislaufwirtschaft unterstützen wir unsere Klimaziele.

Mit diesem ersten Bundeskongress Kreislaufwirtschaft legen wir den Fokus auf die Wichtigkeit und die Möglichkeit des Produkt-Designs. Es wird von verschiedenen Ebenen berichtet,

  • wie der Stand der Gesetzgebung und von Aktivitäten rund um die Kreislaufwirtschaft ist.
  • wie Hersteller Greenwashing von Produkten betreiben und
  • wie die Produktion von kreislauffähigen Produkten und Materialien von Gesetzen, Verordnungen unterstützt wird.

Am Beispiel der E-Mobilität zeigen wir beispielhaft für eine Zukunftsbranche die Gewinnung kritischer Rohstoffe, den Einsatz und den Verbleib der verwendeten Materialien hinzuweisen.

Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion:

„Klimaschutz und Abfallvermeidung sind für Verbraucher*innen inzwischen zunehmend kaufentscheidend. Doch viele sind verunsichert aufgrund der Vielfalt von Siegeln und Nachhaltigkeitsversprechen: Ist der Eistee wirklich klimapositiv oder das Motorenöl CO2-neutral? Hersteller betreiben dreistes Greenwashing, um als vermeintlich umweltfreundliche und verantwortungsbewusste Unternehmen ihre Umsätze zu steigern. Selbst vor Verpackungen macht dies nicht Halt: abbaubares Plastik oder 100% recyceltes PET werden den Verbraucher*innen versprochen. Wir brauchen hier einen klaren rechtlichen Rahmen, um transparent zu machen, was hinter solchen Bezeichnungen steckt. Die Green Claims-Initiative der EU kann hier ein erster wichtiger Schritt sein.“

Zum dem Programm und Anmeldung: https://www.gruene.de/artikel/erster-gruener-bundeskongress-kreislaufwirtschaft

Weitere Gäste und Referent*innen:

Leon Alam, Begrüßung, Landesvorsitzender, Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen

Steffi Lemke, Begrüßung, Videobotschaft, Ministerin, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen

Dr. Jan-Niclas Gesenhues MdB, Bündnis 90/Die Grünen und umweltpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag

Malte Gallée, MdEP, Die Grünen/EFA

Henriette Schneider, Beraterin Kreislaufwirtschaft

Linda Heitmann, MdB, Bündnis 90/Die Grünen

Josephine Koch, Referentin für Rohstoff- und Ressourcenpolitik beim Forum Umwelt und Entwicklung, Berlin. 

Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende, Hamburg, Bündnis 90/Die Grünen

Statement zur Green-Claims-Richtlinie der EU

Statement zur Green-Claims-Richtlinie der EU

Die Europäische Kommission hat heute ihre Richtlinie veröffentlicht, wie in Zukunft Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen für Produkte und Dienstleistungen geregelt sein sollen. Dazu erkläre ich als zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion:

„Ich begrüße den heutigen Vorstoß der Kommission, Greenwashing zu regulieren und Umweltversprechen auf Produkten nur noch wissenschaftlich belastbar zu erlauben. Es ist richtig und leider notwendig, grüne Werbeversprechen künftig einer strengen methodisch-wissenschaftlichen Prüfung durch unabhängige Dritte zu unterziehen. Verbraucher*innen können die Umwelt- und Klima-Versprechen der Unternehmen nicht nachprüfen und bewerten, sondern müssen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen. Konsument*innen werden mit nicht belegbaren Umweltversprechen in die Irre geführt und gleichzeitig mit höheren Preisen für eben jene Versprechen konfrontiert.

Klar ist: Wir brauchen manifeste Regeln, unter welchen Bedingungen mit Umwelt- und Klimaaspekten geworben werden darf. Mir ist besonders wichtig, dass Werbung mit den Versprechungen wie „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ untersagt wird, denn kein Produkt kann so hergestellt werden. Ziel muss sein, Transparenz für Konsument*innen zu schaffen und nachhaltige Wirtschaftsweisen gleichzeitig zu fördern.“

Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

Fachgespräch: Entlastungen und ihre Kommunikation

„Warme Wohnungen für alle“ lautete der Titel eines Fachgesprächs unserer Fraktion mit rund 100 Teilnehmenden in der vergangenen Woche.

Mit Expert*innen blickten wir zurück auf die letzten Monate und die umfänglichen Entlastungen, die wir als Politik auf den Weg gebracht haben. Wir analysierten, wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie wir uns für die kommende Heizperiode wappnen müssen.

In meinem Schlaglicht habe ich insbesondere einen kritisch-konstruktiven Blick auf die Kommunikation der unterschiedlichen Maßnahmen geworfen. Mit den drei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung insgesamt ca. 300 Milliarden Euro aktiviert, um Verbraucher*innen und Unternehmen durch die schwierigen Zeiten galoppierender Energiepreise und einer hohen Inflation zu helfen. Alleine im Wohnbereich gab es Preisgrenzen für Strom und Gas, den Dezember-Abschlag, die Energiepreispauschale, eine umfassende Wohngeldreform sowie den Heizkostenzuschuss.

Doch trotz des großen Umfangs der Unterstützung gab und gibt es auch Kritik: Die Sparanreize wären zu gering, die Maßnahmen seien nicht sozial ausgewogen und die Kommunikation sei unzureichend. Viele Menschen hatten und haben den Überblick verloren, welche Entlastungen ihnen konkret zustehen, wie sie diese bekommen oder wie hoch die Hilfen in Summe sind. Selbst Profis fiel es schwer, den Überblick zu behalten. Inzwischen gibt es eine Übersicht mit der Website www.wir-entlasten-deutschland.de inklusive eines Entlastungs-Rechners. Die Seite wird beworben mit Plakatwerbung und Hörfunkspots. Doch wir müssen ehrlich feststellen, dass diese zu spät kamen und nicht breit genug wirkten und wirken. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass fast 60% der Befragten die Entlastungen trotz ihres großen Umfangs im Alltag kaum merken. 

Was muss also besser werden? Die Kommunikation gerade in der Krise muss klarer und umfänglicher werden, von Beginn an. In Frankreich etwa gab es eine Gas-Ampel, die in den Fernsehnachrichten die Füllstände und Verbräuche angezeigt und so auf Mangellagen hingewiesen hat. Das „Energie-Tachometer“ der Bundesnetzagentur ging in die ähnliche Richtung, ist leider nur gänzlich unbekannt. Wir brauchen für die unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Angebote, vom klassischen Fernsehen bis hin zu social media. Es ist zudem wichtig, die wissenschaftliche Expertise einzubeziehen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wäre dafür prädestiniert. Die Kommunikation sollte Mut machen, empowern und die Botschaften vermitteln „Jeder kann einen Beitrag dazu leisten und ist wichtig“ und „Gemeinsam bewältigen wir die Krise“. Es braucht regional(isiert)e Botschaften und einen Fokus auf Aufklärung und Transparenz. Damit wären wir für die kommende Krise gut gewappnet. Packen wir es gemeinsam an!

Meine Rede: Die Beratung der UPD wird niedrigschwelliger

Meine Rede: Die Beratung der UPD wird niedrigschwelliger

Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.

Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.

Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.

Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen

Rede zur Reform des Maßregelvollzugs

Rede zur Reform des Maßregelvollzugs

Die Reform des § 64 im Strafgesetzbuch, um den Maßregelvollzug zu entlasten, ist sehr wichtig. Denn der Maßregelvollzug in Deutschland platzt aus allen Nähten. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe hat hier sehr konstruktiv schon gute Ergebnisse erarbeitet, die die Grundlage des Gesetzentwurfs sind.

Begleitend zur Reform müssen wir allerdings mehr tun: Wir brauchen die Ermöglichung von Substitutionen mit allen verfügbaren Substituten, auch in Haft. Wir brauchen auch Sprachmittlungsangebote in Haft, um Hilfe und Therapiebedarfe wirklich bestmöglich zu ermitteln. Und schließlich brauchen wir in Haft Möglichkeiten für einen qualifizierten Entzug und Nachsorge, auch unter regulären Haftbedingungen, flächendeckend in diesem Land.

Meine ganze Rede gibt es hier zu hören.

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PM: UPD wird auf starke Säulen gestellt

PM: UPD wird auf starke Säulen gestellt

Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:

Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.

Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.

Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.

Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.

Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.

PM: Mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucher*innen

PM: Mehr Sicherheit und Transparenz für Verbraucher*innen

Zum morgigen Weltverbrauchertag erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meiner Kollegin Tabea Rößner:

Linda Heitmann:

Ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben der Ampelregierung ist die anwenderfreundliche Umsetzung der Verbandsklage. Sie ist eine große Chance, um effektiven Verbraucherschutz und kollektiven Rechtsschutz in Deutschland künftig besser zu gewährleisten. Dafür muss die Verbandsklage richtig ausgestaltet werden: Wir müssen im Sinne der geschädigten Konsument*innen dafür sorgen, dass sich auch während des Verfahrens noch der Klage angeschlossen werden kann. Mit diesem späten Opt-in verhindern wir eine Flut von individuellen Klagen und verschaffen den Gerichten Luft. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser. Dazu gehört außerdem, dass die Ansprüche der Klagenden nicht verjähren können, solange das Verfahren andauert. So wird die Verbandsklage attraktiver als die Einzelklage. Wir wollen zudem allen Verbänden, die sich für die Belange von Verbraucher*innen einsetzen, ermöglichen, Verbandsklagen einzureichen und Betroffene zu vertreten. Der vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums bedarf somit noch einiger Nachbesserungen.

Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher*innen aktuell ist Greenwashing, also das Versprechen von Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkungen beim Bewerben von Produkten. Wir brauchen Regeln für den dahinter entstandenen Kompensationsmarkt, dessen Zusicherungen schwer zu durchschauen und kaum seriös nachprüfbar sind. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen in Europa nicht länger zuzulassen. Wir brauchen hier Transparenz für Verbraucher*innen und belohnen mit klaren Regeln die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, nachhaltig zu wirtschaften.

Tabea Rößner:

Der Trend des Online-Einkaufs ist ungebrochen, auch wenn für Verbraucher:innen manche Risiken lauern. Besonders schwer wiegen Sicherheitsmängel, obwohl die Gewährleistung von verlässlichen und sicheren Produkten kein Qualitätsmerkmal sondern Bedingung ist. Und: Produktsicherheit ist Datensicherheit. Wir brauchen grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte, damit nur sichere Geräte auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sicherheit von digitalen und vernetzten Geräten muss schon bei der Entwicklung durch security by design rechtlich gewährleistet und während der gesamten Gebrauchsdauer garantiert sein. Wir wollen ein anspruchsvolles Verbraucherschutzniveau, wenn es um Sicherheit geht. An dieser Stelle setzen wir große Hoffnung in den Cyber Resilience Act.

Bei Erhalt mangelhafter Ware ist das Widerrufsrecht das zentrale Recht des Verbrauchers. Auch bei Online-Bestellungen müssen die Verbraucher:innen ihr Recht auf Widerruf einfach und barrierefrei ausüben können. Darum haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons für Internethändler verständigt. Für jede Bestellung muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Das schafft Rechtssicherheit für die Verbraucher:innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der EU-Rat den Vorschlag nun auf EU-Ebene verfolgt – ein erster wichtiger Schritt.

Die Pressemitteilung findet sich auch auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.

Jetzt anmelden: Fachgespräch „Warme Wohnungen für alle!“

Jetzt anmelden: Fachgespräch „Warme Wohnungen für alle!“

Die Energiepreiskrise belastet die meisten Mieter*innen und Verbraucher*innen enorm. Deshalb hat die Ampel-Koalition für den Winter 2022/23 verschiedene Entlastungspakete geschnürt, um insbesondere Menschen und Haushalte mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss über die Wohngeldreform bis hin zur Strom- und Gaspreisbremse. Das Ziel: Warme Wohnungen für alle, trotz Energiepreiskrise.

In der Debatte wird immer wieder gefragt: Wer muss besonders entlastet werden? Wie können Maßnahmen zielgerichtet wirken, statt mit der “Gießkanne“ verteilt zu werden? Wie wirksam sind die Maßnahmen und wie können wir sie gut an die Verbraucher*innen kommunizieren?

Antworten darauf zu finden, ist nicht immer einfach. Darum lädt die Grüne Bundestagsfraktion am kommenden Dienstag, den 14.03. zum Online-Fachgespräch gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpolitik diskutieren: Wie haben die Entlastungspakete I-III gewirkt? Was können wir aus der Arbeit des letzten Jahres für die Zukunft lernen? Und wie können wir das Versprechen halten, soziale Entlastungen und die ökologische Wärmewende zu vereinen?

Ich werde dabei ein besonderes Schlaglicht auf Verbraucher*inneninformation legen und darauf hinweisen, wie wir bei unseren Entlastungen Verbraucher*innen gestärkt und auch umfassend über Möglichkeiten zum Energiesparen informiert haben.

Das Fachgespräch findet von 11:00 – 13:00 online statt, es gibt immer wieder die Möglichkeit, selbst in die Diskussion mit Fragen und Beiträgen einzusteigen. Zur Anmeldung geht es hier.

Statement zur Greenwashing-Studie

Statement zur Greenwashing-Studie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat heute die Studie „Grüne Marketingclaims auf Lebensmitteln“ veröffentlicht. Diese zeigt, dass grüne Werbeaussagen Konsument*innen mehr verwirren als informieren. Die vielen unregulierten Siegel führen Verbraucher*innen in die Irre und versprechen mehr als sie halten können.

Dazu erkläre ich als als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz und Obfrau im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

„Kein Produkt kann klimaneutral hergestellt werden. Verspricht ein Produkt das, ist das nur über CO2-Kompensation möglich. Doch dieser Kompensationsmarkt ist unreguliert und kaum seriös nachprüfbar. Für Konsument*innen ist er undurchschaubar. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, diese Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen nicht länger in Europa zuzulassen.

Wir brauchen zudem einen klaren gesetzlichen Rahmen, unter welchen Bedingungen mit Umweltaspekten und -versprechen geworben werden darf. Das schafft Transparenz für Verbraucher*innen und belohnt nachhaltig engagierte Unternehmen. Die Studie des vzbv zeigt hier konstruktive Wege auf, die wir diskutieren werden.“

Das Statement gibt es auch auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.


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