Zur heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments, Greenwashing über so genannte ‚Klimaclaims‘ deutlich zu erschweren, habe ich mich heute gegenüber der Presse geäußert:
„Die heutige Entscheidung in Straßburg ist ein Meilenstein für Konsument*innen. Blumige Nachhaltigkeitsversprechen auf Produkten, die dort nur wegen zweifelhafter Kompensationszahlungen aufgedruckt sind, werden in Europa bald der Vergangenheit angehören. Wollen Unternehmen weiterhin mit Umweltversprechen werben, müssen sie in Zukunft in der eigenen Produktion besser werden und das auch belegen. Verbraucher*innen erhalten endlich mehr Klarheit und können bewusstere Kaufentscheidungen fällen. Ein guter Tag für den Verbraucherschutz und die Umwelt.“
Eine neue Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit zeigt: Viele Menschen haben keine Lust mehr auf Alkoholwerbung. In der repräsentativen Umfrage des forsa-Instituts wurden insgesamt mehr als 1.200 Menschen, besonders Jugendliche, zu ihren Einstellungen zum Thema Alkohol befragt.
Die Ergebnisse zeigen zunächst eine durchaus positive Einstellung zum Thema Gesundheit durch die Breite der Bevölkerung. Regelmäßigen Alkoholkonsum bei jungen Menschen unter 16 Jahren halten nahezu alle Befragten für gesundheitsschädlich. Auch in Bezug auf die Gruppen, die bereits legal trinken dürfen, verstetigt sich dieses Bild: Über 90 Prozent der Befragten werten regelmäßigen Alkoholkonsum auch in diesen Gruppen als schädlich für die Gesundheit.
Diese Zahlen sind auch deshalb erfreulich, weil eine erhöhte Aufklärung über die Gefahren von Alkoholkonsum aufmerksam macht auf risikobelasteten Konsum – z.B. bei sich selbst oder im Umfeld.
Für mich als Gesundheits- und Drogenpolitikerin sind aber natürlich auch die Einstellungen zu Alkohol-Werbung von besonders großem Interesse. So beurteilen große Mehrheiten der Befragten Alkohol-Werbung als besonders schädlich für junge Menschen, und 79 Prozent der Befragten unterstützen deutliche Warnhinweise in der Werbung für Alkohol – ähnlich wie z.B. bei Tabakprodukten.
Gefreut habe ich mich auch über die Unterstützung für ganz praktische Vorschläge, die im Umgang mit Alkoholwerbung abgefragt wurden und die ich politisch sehr gerne umsetzen würde:
Werbeanzeigen, die auch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden, also z.B. in der Nähe von Schulen und Kitas oder bei Kinder- und Jugendfilmen im Kino, sollten nach Meinung von mehr als 80 Prozent der Befragten nicht mehr möglich sein.
Deutliche Unterstützung gibt es auch für die Reduktion von Werbeanzeigen im medialen Bereich, z.B. auf Social Media, im Streaming oder im Fernsehen bis 22 Uhr.
Und auch dort, wo Alkoholwerbung immer präsent ist, und ebenfalls von vielen jungen Menschen gesehen wird – so z.B. bei Sportveranstaltungen – gibt es eine Zustimmung von 58 Prozent für eine komplette Untersagung von Alkoholwerbung.
Diese Ergebnisse sind erfreulich und geben viel Rückenwind! Ich bin in diese Legislaturperiode mit dem Ziel gestartet, die Verhältnisprävention auch für legale Suchtmittel wie z.B. Alkohol zu stärken. Die Reduktion von Werbung wäre dafür ein wichtiger Schritt. Erfreulicherweise ist es einer, der auch gesellschaftlich offenbar einen großen Rückhalt genießt!
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) habe ich am vergangenen Donnerstag, 1. Dezember, ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel „Jugendschutz 3.0 – Alkohol, Nikotin, Cannabis – wie sehen zeitgemäßer Jugendschutz und Prävention aus?“ durchgeführt.
Nach einer kurzen Begrüßung durch mich sowie den BAJ-Vorsitzenden Klaus Hinze kamen wir moderiert von BAJ-Geschäftsführung Maja Wegener auch schnell ins Diskutieren: sie stellte die Forderungen des Verbandes vor, nach denen die Jugendschutzziele auch für Cannabis nach ihrer Vorstellung künftig im Jugendschutzgesetz verankert werden sollten. Werbung für Cannabisprodukte soll nach dem veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesregierung künftig auch bei einer legalen Abgabe untersagt sein. Die BAJ möchte z.B., dass dies analog auch für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig gelten sollte.
Ich habe mich sehr gefreut, dass zu dem Frühstück Abgeordnete und Mitarbeiter*innen aus Reihen von SPD, CDU/CSU, FDP und natürlich uns Grünen mit dabei waren und angeregt mitdiskutiert haben. Die Fragestellungen waren dabei breit: von unterschiedlichen Cannabis-THC-Werten für verschiedene Altersgruppen bis hin zur Frage des Online-Versands von Suchtmitteln wurden Meinungen ausgetauscht und gingen auch auseinander. Einig war man sich hingegen darin, künftig ein stärkeres Auge auf Jugendschutz auch bei dem schon länger legal erhältlichen Suchtmittel Alkohol zu richten, um Jugendschutz hier effektiv zu stärken.
Daran arbeite ich nach dem Austausch mit Freude auch politisch weiter und nehme zahlreiche Impulse mit.
Zu dem geleakten Eckpunktepapier der Cannabis-Legalisierung in Deutschland erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:
Die jetzt bekannt gewordenen ersten Entwürfe von Eckpunkten zur geplanten legalen Abgabe von Cannabis in Deutschland zeigen, dass bei der Ausarbeitung intensiv über Verhältnisprävention und Jugendschutz nachgedacht wird. Ich begrüße das, da wir derzeit auch in der Ampel-Koalition diskutieren, wie wir in diesen Punkten auch bei anderen Suchtmitteln vorankommen.
In den Ankündigungen in der Presse findet sich die Planung, Werbung und Marketing für Cannabis vollständig zu untersagen. Das begrüße ich ausdrücklich, denn die strikte Regulierung von Marketing und Werbung ist ein wirksames Mittel der Verhältnisprävention. Unser Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch bei Alkohol und Nikotin das Marketing stärker begrenzt werden soll. Wir arbeiten derzeit als Ampel-Berichterstatter*innen daran, diese Worte mit Leben zu füllen.
Dabei planen wir insbesondere, auch hier beim Jugendschutz anzusetzen. Marketing und Werbung für Alkohol und Nikotin haben nirgendwo etwas zu suchen, wo Kinder und Jugendliche die Empfänger*innen sind: Rundfunk, Kino, Festivals und auch soziale Medien gucken wir uns in diesem Zusammenhang daher gerade genauer an, um hier zu besserem Jugendschutz zu kommen. Gleichzeitig nehmen wir Verkaufsbedingungen in den Blick, denn Tabak, e-Zigaretten und hochprozentiger Alkohol sind teilweise noch zu einfach auch für Minderjährige in Verkaufsstätten erreichbar.
Wenn in den kommenden Monaten im Parlament effektiver Jugendschutz und gute Verhältnisprävention bei Cannabis diskutiert werden, setze ich mich dafür ein, dass wir bei anderen Suchtmitteln nicht zu weit hinter den Regelungen für Cannabis zurückbleiben.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat sich für die Verteuerung von Alkohol sowie für Werbeverbote und die Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre ausgesprochen. Dazu habe ich mich gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der BILD-Zeitung geäußert:
„Ja, wir müssen als Gesellschaft über Alkoholprävention reden. Der Umgang mit Alkoholkonsum ist in weiten Teilen der Gesellschaft sehr unkritisch und gilt gegenüber anderem illegalen Substanzkonsum als kulturell verankert. Hochprozentiges ist derzeit für wenige Euro an jeder Supermarktkasse leicht zu greifen und zu kaufen. Es braucht eine Verteuerung und wirkliche Einhaltung der Abgabeverbote an Jugendliche. Gleichzeitig muss Werbung auf jeden Fall raus aus Veranstaltungen und Sportevents, die sich an junge Leute richten.
Es sind ausreichend medizinische Gründe bekannt, die gegen das Alkoholtrinken von Jugendlichen in unkontrolliertem Maße sprechen. Zudem wissen wir, dass junge Leute häufig noch unreflektiert konsumieren und deswegen ein höheres Risiko für eine akute Alkoholvergiftung haben.
Wir Ampel-Gesundheitspolitikerinnen und Politiker sind im Gespräch darüber, welche politischen Schritte für besseren Jugendschutz und wirksame Prävention bei Alkohol und bei einer Einschränkung von Werbung und Marketing konkret gegangen werden. Dazu gehört einerseits mehr Aufklärung, die sich vor allem an Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen richten muss. Dazu gehört für mich aber auch Verhältnisprävention – d.h. Maßnahmen, die bei der Verfügbarkeit einer Substanz insgesamt strengere Jugendschutzkontrollen ermöglichen.
Ich finde es darüber hinaus richtig und wichtig, über die Forderung der BPtK, zur Festlegung des Mindestalters aller legalen Drogen auf 18 Jahre, zu sprechen und in der Koalition zu erörtern, was hier politisch möglich ist. Deswegen begrüße ich auch die Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert, der sich für die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens im Beisein der Sorgeberechtigten ab einem Alter von 14 Jahren ausspricht.“