Mein Workshop beim 1. Kreislaufwirtschafts-Kongress

Mein Workshop beim 1. Kreislaufwirtschafts-Kongress

Am Wochenende fand in Hamburg-Wilhelmburg der erste Bundeskongress Kreislaufwirtschaft statt. Ich war als Expertin und Workshopleiterin eingeladen. Wir haben die europäische, Bundes- und Landesebene beleuchtet und diskutiert, wie wir unsere Wirtschaft zügig fit für die Kreislaufnutzung unserer endlichen Rohstoffe umbauen können.

In meinem Workshop habe ich den Fokus auf die Spielräume der Bundespolitik und auf Fragen des Verbraucher*innenschutzes gelegt. Die Arbeitsatmosphäre war konstruktiv und ideenreich. Wir haben konkret erörtert, was es braucht, um die Sammelquoten für Elektro-Altgeräte zu erhöhen. Hier brauchen wir mehr Rückgabestellen und bessere Informationen zur Abgabe und dem Recycling, etwa über öffentliche Kampagnen oder Hinweise auf den Geräten.

Ein Recht auf Reparatur wurde begrüßt. Ersatzteile sollten standardisiert werden und leicht erhältlich sein. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, Reparaturen ebenso anzubieten wie Ersatzteile und Bauanleitungen.

Am Ende diskutierten wir auch noch über Greenwashing, also Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen auf Produkten oder von Unternehmen, die von Konsument*innen nur schwer nachgeprüft werden können. Es braucht eine unabhängige Kontrolle und Zertifizierung, Klageoptionen und mehr Sichtbarkeit für wirklich nachhaltig wirtschaftende Unternehmen.

Am Schluss bleibt die Erkenntnis, dass ein Mix aus kluger Regulierung und guten und unabhängigen Verbraucherinformationen die Macht der Konsument*innen und damit auch eine wirksame Kreislaufwirtschaft stärken können.

Wir bleiben dran.

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PM: Es geht voran mit der Verbandsklage!

PM: Es geht voran mit der Verbandsklage!

Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zum Verbandsklagerecht verabschiedet. Dazu erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion mit meinem Kollegen Till Steffen aus dem Rechtsauschuss:

„Wir begrüßen, dass endlich ein geeinter Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie vorliegt. Die Entscheidung des EuGH zum Dieselskandal letzte Woche fordert von uns auch mehr Tempo ein. Der Referentenentwurf wurde im Sinne geschädigter Verbraucher*innen erfreulicherweise verbessert. Ein späteres Opt-in senkt die Hürden für Klagende und entlastet die Justiz, weil Individualklagen reduziert werden. Der verringerte Streitwert senkt das Prozessrisiko für die Verbände.

Ausgewogen ist der Entwurf für uns aber erst dann, wenn echte Waffengleichheit zwischen Verbraucher*innen und Konzernen herrscht. Zu einer anwenderfreundlichen Umsetzung, auf die wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, sind für uns daher noch weitere Punkte wichtig: Die Voraussetzungen für die klagenden Verbände dürfen nicht zu hoch sein und dürfen insbesondere im Ausland nicht niedriger als im Inland sein. Bußgeldandrohungen für klagende Verbände sind kontraproduktiv und sollten unterbleiben. Wir freuen uns auf die parlamentarische Beratung und sind optimistisch, insgesamt eine gute neue gesetzliche Grundlage für Verbraucher*innen zu schaffen.“

Das Statement ist auch zu finden auf der Homepage der Grünen Bundestagsfraktion.

Jetzt anmelden: Fachgespräch „Warme Wohnungen für alle!“

Jetzt anmelden: Fachgespräch „Warme Wohnungen für alle!“

Die Energiepreiskrise belastet die meisten Mieter*innen und Verbraucher*innen enorm. Deshalb hat die Ampel-Koalition für den Winter 2022/23 verschiedene Entlastungspakete geschnürt, um insbesondere Menschen und Haushalte mit kleinen Einkommen zu unterstützen. Vom Heizkostenzuschuss über die Wohngeldreform bis hin zur Strom- und Gaspreisbremse. Das Ziel: Warme Wohnungen für alle, trotz Energiepreiskrise.

In der Debatte wird immer wieder gefragt: Wer muss besonders entlastet werden? Wie können Maßnahmen zielgerichtet wirken, statt mit der “Gießkanne“ verteilt zu werden? Wie wirksam sind die Maßnahmen und wie können wir sie gut an die Verbraucher*innen kommunizieren?

Antworten darauf zu finden, ist nicht immer einfach. Darum lädt die Grüne Bundestagsfraktion am kommenden Dienstag, den 14.03. zum Online-Fachgespräch gemeinsam mit Expert*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpolitik diskutieren: Wie haben die Entlastungspakete I-III gewirkt? Was können wir aus der Arbeit des letzten Jahres für die Zukunft lernen? Und wie können wir das Versprechen halten, soziale Entlastungen und die ökologische Wärmewende zu vereinen?

Ich werde dabei ein besonderes Schlaglicht auf Verbraucher*inneninformation legen und darauf hinweisen, wie wir bei unseren Entlastungen Verbraucher*innen gestärkt und auch umfassend über Möglichkeiten zum Energiesparen informiert haben.

Das Fachgespräch findet von 11:00 – 13:00 online statt, es gibt immer wieder die Möglichkeit, selbst in die Diskussion mit Fragen und Beiträgen einzusteigen. Zur Anmeldung geht es hier.

Jetzt anmelden: Kongress zur Kreislaufwirtschaft

Jetzt anmelden: Kongress zur Kreislaufwirtschaft

„Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal.“, das haben wir Grüne in unserem letzten Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 versprochen. Statt Ressourcenverschwendung und Unmengen an Müll und Schrott eine Wirtschaftsweise ermöglichen, in der wir kaputtes reparieren und innerhalb unserer planetaren Grenzen Ressourcen verbrauchen. Daraus ergibt sich ein klarer politischer Auftrag, der grade auch im Verbraucher*innenschutz viel Arbeit erfordert. Doch was sind unsere konkreten Schritte auf diesem Weg?

Das möchte ich mit Euch diskutieren! Auf dem 1. Bundeskongress Kreislaufwirtschaft am 01. April im Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg! Gemeinsam mit Malte Galleé (MdEP), meinem Bundestagskollegen Jan-Niclas Geesenhues und unseren grünen Senatoren Anjes Tjarks und Jens Kerstan möchten wir mit Euch ins Gespräch kommen und unseren Weg in die Kreislaufwirtschaft diskutieren.

Ich freue mich sehr auf mein Panel zum Thema Kreislaufwirtschaft und Verbraucher*innenschutz! Dabei möchte ich mit Euch darüber sprechen, wie Unternehmen mit Greenwashing ein falsches Bild von Recycling erzeugen, und welche Rahmenbedingungen es braucht, um Abfall zu vermeiden und so wirklich in die Kreislaufwirtschaft zu kommen.

Der Kongress findet am 01. April von 10:00 -17:30 im Bürgerhaus Wilhelmsburg (Mengestraße 20) statt. Die Veranstaltung ist öffentlich, hier könnt Ihr Euch anmelden!

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

PM: Nikotinbeutel sind nicht schadensmindernd

Zum aktuellen Aromen-Verbot in Tabakerhitzern und Nikotinkonsum bei Jugendlichen erkläre ich als Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

„Den Vorstoß der EU, fruchtige und Minz-Aromen auch für Tabakerhitzer zu verbieten, begrüße ich sehr. Denn diese Geschmacksnoten sind besonders bei jungen Leuten beliebt. Dass das Landwirtschaftsministerium die Vorschläge aus Europa nun schnell auch in ein Gesetz gegossen hat und umsetzt, freut mich. Cem Özdemir hat den Sinn des Gesetzes mit seinem Zitat, „Was tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken“, bereits sehr treffend auf den Punkt gebracht.

Nikotinbeutel sind nicht harmlos und sollten deswegen nicht als vermeintliche Wohltat der Tabakindustrie für die öffentliche Gesundheit bagatellisiert werden. Nikotin, ob in Tabak, E-Zigaretten oder eben Nikotinbeuteln, hat nachweislich ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Wer früh im Leben raucht, wird später leichter süchtig sein. Das gilt für Nikotin, egal ob geraucht, verdampft oder unter die Lippe gepackt.

Die Forderung von mancher Seite nun mit Veröffentlichung des Gesetzentwurfes, Nikotinbeutel in Deutschland auf dem Markt zuzulassen, sehe ich sehr kritisch. Auch Nikotinbeutel werden mit charakteristischen Aromen versetzt und durch junge Gesichter in den sozialen Medien angepriesen. Das ist das Gegenteil von Jugend- und Verbraucher*innenschutz.

Uns liegen heute bereits wissenschaftliche Erkenntnisse vor, dass in etwa der Hälfte der erhältlichen Nikotinbeutel krebserregende Stoffe enthalten sind. Auch wenn der Konsum von Nikotinbeuteln wohl weniger schädlich als das Tabakrauchen ist. Die abschließende Bewertung durch das Bundesamt für Risikobewertung steht noch aus. Nikotin in Nikotinbeutel ist teilweise dreimal so konzentriert, wie in Zigaretten. Nikotin in Lebensmitteln ist in der EU zu Recht verboten.“

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