Heute vor zwei Jahren wurde ich für Hamburg-Altona mit 29,7 Prozent in den Bundestag gewählt. Ein riesiger Erfolg, als erste Grüne in unserem schönen Bezirk das Direktmandat zu gewinnen, für den ich noch immer sehr dankbar bin. Passend dazu habe ich vor kurzem mit der Techniker Krankenkasse ein kleines Interview geführt, in dem ich die vergangenen zwei Jahre ein wenig reflektiere:
TK: Frau Heitmann, nach fast zwei Jahren im Bundestag wird es Zeit, eine Halbzeitbilanz zu ziehen. Wie fällt Ihre persönliche Bilanz zur Arbeit im Bundestag aus?
Linda Heitmann: Am Anfang war vieles sehr zäh – gerade im Gesundheitsbereich hat uns die Pandemie auch stark gelähmt. Zudem musste ich mich erst in die fachliche Arbeit hineinfinden und verstehen, wie ich meine Anliegen bestmöglich einbringe und durchsetze. Vor der Sommerpause sind mir persönlich mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Drugchecking-Projekte und mit der Schaffung eines Verbandsklagerechts für geschädigte Verbraucher*innen zwei große Erfolge in meinen Themenbereichen gelungen. Das tat sehr gut! Für Drugchecking kämpfe ich politisch seit 15 Jahren, hier war der Erfolg einfach persönlich eine große Befriedigung – auch, wenn ich mich nicht zu 100 Prozent mit meinen fachlichen Vorstellungen durchsetzen konnte.
Nun kommt gefühlt sehr viel auf einmal. Aber das ist auch gut so. Ich habe bei vielen meiner Anliegen jetzt konkrete Konzepte und Gesetzesformulierungen ausgearbeitet. Die gilt es in den kommenden Monaten einzubringen. Insgesamt aber merke ich immer wieder, dass die Arbeit in der Dreier-Koalition nicht einfach ist: Verhandlungen dauern lange, man schließt immer Kompromisse. Und Krieg sowie eine angespannte Haushaltslage überschatten vieles. Trotzdem müssen wir uns nicht verstecken: Nach einem Reformstau in den letzten Jahren hat die Ampel schon einiges angepackt und beschlossen – auch, wenn das in der Öffentlichkeit leider zu wenig wahrgenommen wird, weil die großen Konflikte um Energieversorgung oder Sozialleistungen die Erfolge überlagern.
TK: In den Medien ist häufig zu lesen, dass im Bereich Gesundheit viele Vorhaben noch nicht umgesetzt sind. Wie schätzen Sie den Stand ein?
Heitmann: In der Tat ist vieles, was im Koalitionsvertrag steht, noch nicht umgesetzt, aber das meiste wurde angeschoben. Die Entbudgetierung der Kinderärzte, GKV-Finanzstabilisierung, Arzneimittellieferengpassgesetz, Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und UPD-Reform haben wir zum Beispiel alles schon verabschiedet.
Gerade jetzt kommen im Gesundheitsbereich sehr viele Gesetzentwürfe und Vorhaben auf einmal: Das Digitalisierungsgesetz, die Krankenhausreform, das Versorgungsgesetz I und die Entkriminalisierung von Cannabis. Wenn wir all das bearbeitet und verabschiedet haben, sollen diese Legislatur ebenso eine Novellierung des Patientenrechtegesetzes sowie das Versorgungsgesetz II und die Cannabis-Modellregionen folgen. Mir wird auch manchmal schwindlig, wenn ich mir bewusst mache, wie viele Vorhaben das eigentlich sind – zumal gerade in den Versorgungsgesetzen inhaltlich sehr viel drinsteckt. Von der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Gesundheitskioske bis hin zu meinem Herzensthema, der Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das alles mit konsequenter guter Zusammenarbeit bis zum Ende der Legislatur hinbekommen.
TK: Können Sie uns ein persönliches Highlight und vielleicht auch ein negatives oder frustrierendes Erlebnis aus Ihrer Arbeit als Abgeordnete im Bundestag nennen?
Heitmann: Auf frustrierende Erlebnisse möchte ich nicht im Detail eingehen, nur so viel: Wenn man sich bemüht, klar definierte Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag mit Leben zu füllen, und merkt, dass Kolleg*innen aus der Koalition dabei gegen einen arbeiten – das ist frustrierend und auch das kommt vor!
Mein Highlight in dieser Legislatur war die Rede, die ich auf Plattdeutsch halten durfte. Da ging es nicht um Gesundheitspolitik, sondern um die Förderung von Minderheitensprachen. Viele der Redner*innen haben ihre Reden oder Teile davon in Sprachen anerkannter Minderheiten gehalten – das war ein ganz besonderer Moment im Bundestag. Ich selbst spreche Plattdeutsch nicht fließend, bin aber mit Plattdeutsch in meinem Umfeld aufgewachsen, und es hat großen Spaß gemacht, das im Bundestag einbringen zu können als Vertreterin Norddeutschlands.
Den Originalbeitrag könnt Ihr hier auf der Website der TK lesen.
Gestern Abend haben wir auf Antrag der Linkspartei die Situation der Unabhängigen Patientenberatung debattiert. Ich habe dabei auf unsere Erfolge verwiesen und verdeutlicht, warum es wichtig für die Patient*innen ist, die Unabhängige Patientenberatung staatsfern aufzustellen, damit ihre Finanzierung nicht jedes Jahr von haushaltspolitischen Abwägungen abhängig ist. Meine ganze Rede findet Ihr unten im Video:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Ich freue mich sehr darüber, dass wir mit dem Gesetzentwurf zur UPD ein wichtiges und großes Projekt zur Stärkung der Patient*innen-Rechte verabschiedet haben.
Wir schaffen mit dem Gesetz Stetigkeit, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit, dadurch das wir die UPD in eine Stiftung überführen. Wir machen die Beratung der UPD niedrigschwelliger, denn künftig werden Patient*innen in allen 16 Bundesländern auch real Ansprechpartner*innen finden. Das ist gut, da sich manches Anliegen auch 2023 besser persönlich als telefonisch oder per Video klären lässt.
Meine ganze Rede gibt’s hier zu sehen.
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen
Zum Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuaufstellung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) mitsamt einiger fachfremder Änderungsanträge im Ausschuss für Gesundheit erkläre ich:
Mit dem Gesetz zur Neuaufstellung der UPD setzen wir einen wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung von Patient*innenrechten um. Dort haben wir uns darauf verständigt, die UPD insgesamt zu stärken sowie deren Beratung unabhängiger und niedrigschwelliger zu gestalten.
Das gelingt uns nun, indem wir die Struktur der UPD in eine Stiftung überführen, in der die maßgeblichen Patient*innenorganisationen entscheidenden Einfluss haben, um das Beratungsgeschäft künftig auszugestalten. Sie können Patient*innen sowohl zu rechtlichen Fragen sowie zu Versorgungsstrukturen und Selbsthilfeangeboten qualifiziert beraten.
Die Neugründung der Stiftung ist damit verbunden, dass wir das Budget der UPD insgesamt aufstocken: künftig werden ihr jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung stehen und in allen 16 Bundesländern soll es neben der Beratung per Telefon oder Video auch reale Anlaufpunkte vor Ort geben. Für viele Patient*innen ist dieser künftig mögliche persönliche Beratungskontakt ein großer Gewinn, um ihre Rechte als Patient*innen besser zu verstehen und durchzusetzen.
Wie schon bisher wird die UPD auch künftig aus Geldern der GKV und PKV finanziert. Diesen Weg haben wir gründlich diskutiert und halten ihn für richtig, damit die UPD unabhängig von politischen Einflussnahmen bleibt.
Die PKV beteiligt sich dabei weiterhin im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung. Wir setzen darauf, dass dies auch wie in den letzten Jahren gut funktioniert, so dass Versicherte in Deutschland ihre Beitragsgelder gut investiert wissen in ein unabhängiges Beratungsangebot, das allen zur Verfügung steht und Patient*innenrechte entscheidend stärkt.
Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.
In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.
Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.
Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.