In dieser Woche haben wir im Bundestag die Gas- und Strompreisbremsen auf den Weg gebraucht. Als Obfrau im Ausschuss für Umwelt & Verbraucherschutz war es mir ein Anliegen, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Konsument*innen zu beleuchten. Dazu hatten wir die Vorsitzenden der „Expertenkommission Gas und Wärme“ zum Gespräch in den Ausschuss eingeladen:
Prof. Dr. Veronika Grimm Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung und Lehrstuhlinhaberin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm Präsident Bundesverband der Deutschen Industrie
Michael Vassiliadis Vorsitzender Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Es wurde darüber diskutiert,
wie konkret und umfangreich Verbraucher*innen mit den Energiebremsen entlastet werden,
inwiefern nahezu alle Haushalte mit der Unterstützung erreicht werden können und wie mit der Steuergestaltung soziale Lenkungswirkung ermöglicht werden kann,
unter welchem Zeit- und Erfolgsdruck die Kommission ihre Vorschläge erarbeitet hat und was mit mehr Zeit gegebenenfalls noch möglich gewesen wäre,
warum Einsparungen und die Beschaffung von Gas aus alternativen Quellen wichtig bleibt,
warum aufgrund der unzureichenden Datengrundlage keine zielgenaueren Entlastungen möglich waren,
dass die Kommunikation der Wirkung und Funktionsweise der Entlastungen verbessert werden muss und
wie notwendig die Evaluation der Maßnahmen ist, um gegebenenfalls nachschärfen zu können.
Danke für die spannende Debatte an all meine Kolleg*innen im Ausschuss sowie an die Sachverständigen. Wir bleiben dran, auch künftig im Sinne der Verbraucher*innen das Beste rauszuholen bei notwendigen staatlichen Eingriffen in den Markt.
Mit der heute getroffenen Entscheidung wird der seit vielen Jahren geltende Beschluss und auch lange Zeit breit getragene gesellschaftliche Konsens zum endgültigen Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.
Insgesamt drei Atomkraftwerke (AKW) sind in Deutschland noch immer am Netz und sollen nun maximal bis zum maximal 15.4.2023 weiter Strom produzieren dürfen. Ich halte diese Entscheidung grundsätzlich für falsch. Dies hat verschiedene Gründe:
Atomkraft ist eine von einem fossilem Rohstoff (Uran) abhängige Hochrisikotechnologie und produziert viel giftigen Müll, der noch für Jahrtausende strahlt und kommenden Generationen aufgebürdet wird. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist deshalb eines der Gründungsziele der Partei Bündnis90/Die Grünen und auch einer der wesentlichen Gründe, die mich mit dazu gebracht haben, der Partei beizutreten.
Wie gefährlich Atomkraft als Technologie ist, zeigen nicht nur die Unfälle in Tschernobyl und Fukushima, sondern auch die seit vielen Monaten anhaltende schwierige Lage rund um das Kraftwerk Saporischschja in der Ukraine. Sie zeigt, dass Atomkraftwerke und die Gefahr eines atomaren Unfalls in Kriegssituationen durchaus auch als Waffe gezielt genutzt werden können. In der Ostsee wurden kürzlich zwei Pipelines gezielt zerstört, in Deutschland gab es einen offenbar gut geplanten Angriff auf die Bahn-Infrastruktur. In beiden Fällen konnten die Verantwortlichen bislang nicht ermittelt werden – weitere Angriffe auf kritische Infrastruktur in Deutschland kann man aus meiner Sicht nicht ausschließen und weiter aktiv laufende Atomkraftwerke sind auch in diesem Zusammenhang ein hohes Sicherheitsrisiko.Der Ausstieg aus der Atomkraft wurde bereits mehrfach vereinbart und dann wieder verschoben. Wirklich vollzogen und „sicher“ ist er erst, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk endgültig vom Netz gegangen ist und dann der Rückbau begonnen wird.
Erneut eine Verschiebung des lange vereinbarten Ausstiegs-Datums hinnehmen zu müssen, ist höchst schmerzlich. Selbst wenn es dabei um „nur knapp vier Monate“ geht. Auch dieser Zeitraum birgt wieder die Gefahr, dass ein erneuter Aufschub politisch gefordert und kein endgültiger Ausstieg zum angepeilten Datum vollzogen wird.
Ursprünglicher Grund für die Überlegung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz(BMWK), zwei AKW in Süddeutschland über den 31.12.2022 hinaus als Notreserve bis zum 15.4.2023 bereitzuhalten, waren die Ergebnisse des im Sommer 2022 durchgeführten Stresstests. Dieser hatte ergeben, dass in einem höchst unwahrscheinlich eintretenden Szenario, in dem aus dem Nachbarland Frankreich zu unzuverlässig Strom ins europäische Netz eingespeist würde, eine Netzinstabilität entstehen könnte, die zu einem kurzzeitigen Stromausfall in größeren Regionen Deutschlands führen könnte.
Die Entscheidung darüber, ob solch eine Notlage in absehbarer Zeit eintreten könnte und die AKW in der Notreserve daher zwischen dem 1.1. und dem 15.04.2023 hochgefahren werden müssten, sollte nach der gesetzlichen Planung das BMWK haben, der Bundestag hätte ein Vetorecht gehabt.
Ich fand und finde bereits diese Vorlage schwierig zu entscheiden und politisch zu bewerten, da das Szenario, nach dem die AKW gebraucht würden, laut Stresstest sehr unwahrscheinlich ist.
Nach politischen Streitigkeiten und der Nutzung derRichtlinienkompetenz des Kanzlers sieht der nun vorliegende Beschluss schließlich vor, dass nicht mehr von einer Notreserve die Rede ist, sondern von einem regulären Streckbetrieb bis 15.4.2023. Dies halte ich angesichts des oben beschriebenen geringen Risikos der Netzinstabilität, die im Stresstest herauskam, nicht für verhältnismäßig. Zudem soll das AKW Emsland in Niedersachsen als drittes AKW ebenfalls weiterlaufen. Gerade das ist technisch besonders unsinnig: das AKW Emsland kann kaum zusätzlichen Strom produzieren, immer wieder werden in der Region Windräder abgeschaltet, um den Atomstrom durchs Netz zu lassen. Das AKW Emsland leistet daher ausdrücklich keinen Beitrag zur Netzstabilität, sondern blockiert aktiv günstigeren Strom aus Erneuerbaren Energien. Es verteuert den Strom somit sogar. Zudem sind die Brennstäbe im AKW Emsland bereits weitgehend „aufgebraucht“ und es erscheint unklar, ob diese überhaupt bis 15.4. Strom produzieren können.
Aus all den genannten Gründen halte ich die heute zur Abstimmung vorgelegte Änderung des Atomgesetzes für falsch.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat zur Durchsetzung dieser Vorlage allerdings von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und uns als Abgeordneten damit signalisiert, dass die Frage, ob diese Koalition aus Grünen, SPD und FDP weiter langfristig Bestand hat und konstruktiv arbeiten kann, maßgeblich auch davon abhängt, ob die Vorlage im Parlament eine Mehrheit hat.
Ich halte es in der derzeitigen Lage des Landes, in der wir einen Angriffskrieg in Europa sowie Probleme in der Energieversorgung und eine sehr hohe Inflation haben, ebenfalls für falsch, eine Koalition zu beenden. Eine Regierung, die schnell handlungsfähig ist und auf Veränderungen stets zügig reagieren kann, ist in diesen Zeiten für mich ein großer Wert an sich!
Und entweder hätte das Beenden der Zusammenarbeit eine große Koalition oder Neuwahlen zur Folge, es würde entweder zu großer politischer Instabilität und Lähmung oder zu noch unzumutbareren politischen Entscheidungen führen.
Meine Wahl musste ich daher heute zwischen zwei Alternativen treffen, die ich beide für falsch halte: eine falsche Änderung des Atomgesetzes oder die Mitwirkung an der sofortigen Beendigung dieser Koalition. Auch der vorliegende Antrag der CDU/CSU zur Änderung des Atomgesetz, der sogar die Neubeschaffung von Brennelementen vorsieht, hat mich in keiner Weise überzeugt. Auf eine weitere Vorlage, die für mich zustimmungsfähig wäre, konnte sich die Koalition leider nicht einigen.
Da die Änderung des Atomgesetzes in der durch die Bundesregierung vorgelegten Fassung, wie oben beschrieben, aus meiner Sicht grundlegend falsch und nicht verantwortbar ist, kann ich dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings ist es leider auch nicht gelungen, innerhalb der Koalition zu einer mehrheitsfähigen Alternative zu kommen, die ich für besser vertretbar als die vorliegenden Gesetzentwürfe halten würde. Ich habe daher mit Enthaltung abgestimmt.
In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Verbraucherschutzausschusses hatte ich meine erste Berichterstattung. Es stand ein EU-Vorschlag für eine Verordnung auf der Tagesordnung, die europaweit für mehr Sicherheit bei Produkten sorgen soll. Die Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, den Markt besser zu überwachen, damit sichergestellt ist, dass Hersteller, Importeure und Händler ihren Verpflichtungen nachkommen.
Ich konnte deutlich machen, wie wichtig hohe Sicherheitsniveaus für Verbraucher*innen sind und dass sich die Regelungen auch weiter entwickeln müssen. Denn diese Verordnung ist eine Weiterentwicklung einer Richtlinie von 2001 und seitdem hat sich viel getan.
Das gilt aktuell etwa für Online-Marktplätze oder die Produktsicherheit von Produkten aus 3D-Druckern. Beides war 2001 noch in weiter Ferne, heute ist es Alltag. Daher unterstütze ich ausdrücklich den aktuellen Verordnungsvorschlag, der das Vorsorgeprinzip ins Zentrum stellt.
Das bedeutet, dass für alle Produkte endlich die gleichen Regeln gelten, einschließlich mehr Befugnisse für die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa die Möglichkeit, alle Produkte von Online-Marktplätzen zu entfernen. Nationale Behörden können auch Online-Mystery-Shopping durchführen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten in der Lieferkette verbessern, indem sie Kontaktdaten von Herstellern und Importeuren verlangen.
Das ist sehr wichtig, denn Überschneidungen in den Marktüberwachungsvorschriften haben zu Verwirrung bei Verbraucher*innen und Wirtschaftsakteuren geführt.
Nur um ein konkretes Beispiel zu nennen: Ein Bett für ein Kind (nicht harmonisiertes Produkt) benötigt derzeit weniger Sicherheitsanforderungen als ein Puppenbett (harmonisiertes Produkt).
Ein bißchen strengere Vorgaben hätten wir Grüne uns gerade bei den Reaktionszeiten auf Beschwerden bei Online-Marktplätzen gewünscht. Diese bekommen bei Beschwerden zur Produktsicherheit nun 5 Werktage Zeit zur Reaktion. Erstens erscheint uns das zu lang, zweitens wünschen wir uns eine klare Definition, ob nicht im virtuellen Raum auch der Sonntag ein Werktag ist.
Das Ziel muss bleiben, den Verbraucher*innenschutz in Europa zu harmonisieren und zu stärken. Dafür sind wir auf einem guten Weg.
Wieder ist ein Monat rasch vorbei. Das letzte Quartal 2021 war aufgrund der Regierungsbildung davon geprägt, mit den Koalitionspartnerinnen SPD und FDP zu verhandeln, um grüne Akzente in der Bundespolitik zu setzen, sich zu orientieren und verschiedene Gremien zu konstituieren. Kurzum: im politischen Berlin ankommen.
Neu-Formierung der Regierung mit grüner Beteiligung
Mit dem neuen Jahr schaltet die Ampel nun auf Grün, sodass die Regierungsfahrt in ein grünes Morgen endlich losgehen kann. In der ersten Sitzungswoche des Bundestags haben wir bei der Vorstellungen der unterschiedlichen Ressorts bereits unsere politischen Themen und Ziele vorgestellt. Mit Wirtschaft und Klima, Außen, Ernährung und Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucher*innenschutz sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben wir insgesamt fünf grüngeführte Ministerien in der neuen Wahlperiode. Mit vier grünen Ausschussvorsitzenden in den Bereichen Umwelt und Verbraucher*innenschutz, Bildung und Forschung, Digitales sowie Europa haben wir ein starkes Team, welches gemeinsam mit uns 118 grünen Abgeordneten sich den drängendsten Herausforderungen stellt.
Im Gesundheitsausschuss Die Pandemie als bestimmendes Thema
Aktuell ist die Pandemie die größte Herausforderung unserer Zeit. Die pandemische Lage bleibt weiterhin sehr ernst und bedarf schnelles und zugleich vorausschauendes Handeln. Gleichzeitig sind viele Menschen im Land von den ständigen Beschränkungen inzwischen müde und ausgelaugt, ein weiterer Lockdown erscheint in der derzeitigen Lage und auch gegen Omikron insgesamt nicht mehr als das richtige Mittel.
Als Mitglied im Gesundheitsausschuss stellt das Pandemiemanagement einen Kernbestandteil meiner parlamentarischen Arbeit dar. Um der Brisanz gerecht zu werden, tagt der Gesundheitsausschuss fast jede Woche: im Januar hatten wir neben zwei ordentlichen Sitzungen auch eine Sondersitzung. Im Februar sind sogar zwei Sondersitzungen vorgesehen, an denen wir mit dem Gesundheitsministerium, mit dem RKI sowie mit Vertreter*innen aus den Ländern die aktuelle pandemische Lage diskutieren.
Diskussionen zur Impfpflicht
Ergänzend zur einrichtungsbezogen Impfpflicht, die wir bereits im Dezember 2021 beschlossen haben, haben wir bereits jetzt eine breite und wissenschaftlich fundierte Orientierungsdebatte zur Erweiterung der Impfpflicht angestoßen. Eine allgemeine Impfpflicht ist in der Tat ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Dessen sind wir uns durchaus bewusst und gerade deshalb wird die Abstimmung ohne Fraktionszwang stattfinden. Wie es in der Orientierungsdebatte deutlich wurde, zeichnen sich drei Gruppenanträge ab, die derzeit erarbeitet werden: Ein Antrag lehnt eine Impfpflicht kategorisch ab, einer befürwortet eine stufenweise Impflicht ab 50 Jahren und einer argumentiert für eine Impflicht ab 18 Jahren.
Ich bin keine Medizinerin und verlasse mich daher auf die Einschätzungen von Expert*innen und Wissenschaftler*innen. Nach jetzigem Kenntnisstand ist eine Impfquote von ca. 90% das wirksamste Mittel, um die Pandemie effektiv und nachhaltig einzudämmen und eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu vermeiden. In einigen Ländern, wie etwa Italien, ist es bereits zur sogenannten Triage, d.h. zur Auslesung/Priorisierung medizinischer Hilfeleistung bei unzureichenden Kapazitäten, gekommen. Eine derartige Überlastung unserer medizinischen Versorgungseinrichtungen ist nicht zuletzt aus ethischen Gründen unbedingt zu verhindern. Mit Expert*innen aus unterschiedlichen Disziplinen beleuchten wir derzeit auch dieses wichtige Thema in Fachgesprächen.
Zwar verzeichnen wir derzeit Rekordinzidenzen bei den Infektionen, jedoch bleibt die Zahl der Infizierten mit schweren Krankheitsverläufen im Vergleich zu früheren Infektionswellen glücklicherweise relativ gering. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass viele Menschen in Deutschland bereits eine Grundimmunisierung haben (74,1%, Stand: 2.2.22) oder sogar diese mit einer dritten Impfung aufgefrischt haben (ca. 53,3%, Stand: 2.2.22). Denn der Mehrwert der Impfung besteht darin, dass sie vor schweren Krankheitsverläufen schützt – auch bei der Omikron-Variante, bei der insgesamt von einer geringeren Wirksamkeit der bisher zugelassenen Impfstoffe ausgegangen wird.
Jedoch sind bislang in Deutschland immer noch zu wenige Menschen geimpft, um zur Normalität zurückzukehren und unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Die Impfrate stagniert, während die Inzidenzzahlen rasant steigen. Ohne eine flächendeckende Impfpflicht sehe ich derzeit keine Möglichkeit, eine ausreichend hohe Impfrate zu erreichen. Deshalb unterstütze ich die Impfpflicht ab 18 Jahren. Voraussichtlich noch in diesem Frühjahr werden wir im Bundestag über eine Erweiterung der Impfpflicht entscheiden, damit wir vor möglichen Infektionswellen im Herbst/Winter 2022 ausreichend geschützt sind.
Im Umweltausschuss Verbraucher*innenschutz – massenhafte Kündigung von Strom- und Gasverträgen
Verbraucher*innenschutz ist ein weiteres wichtiges Thema, für das ich diese Legislatur in meiner Fraktion im Umweltausschuss verantwortlich bin. Hier sind aktuell die massenhafte Kündigungen und Belieferungsstopps von so genannten „Discount-Anbietern“ für Strom- und Gaskund*innen relevant. Betroffene Verbraucher*innen müssen neue und meist deutliche teurere Verträge mit ihren Grundversorgern abschließen. Inzwischen prüfen die ersten Gerichte, inwiefern die kurzfristigen Kündigungen und die neuen teuren Grundtarife rechtens waren. Zeitgleich prüfen wir regulatorische Schritte für einen besseren Schutz von Verbraucher*innen, etwa über mehr Transparenz, Vorgaben zur Beschaffung oder dem Verbot ungerechtfertigt hoher Tarife.
Generell machen die höheren Energiekosten vielen Haushalten zu schaffen. Daher haben wir einen unbürokratischen Heizkostenzuschuss in Höhe von ab 115 Euro beschlossen. Dieser wird automatisch an rund 2,1 Millionen Menschen mit geringem Einkommen ausgezahlt und federt so die außergewöhnliche Belastung ab. Konkret profitieren werden alle Bezieher*innen von Wohngeld, genauso wie Studierende mit Bafög, Empfänger*innen von Aufstiegs-Bafög sowie Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe bekommen. Daneben werden auch alle anderen Haushalte entlastet durch das frühere Auslaufen der EEG-Umlage.
Bewegendes Holocaust-Gedenken am 27. Januar
Neben der Pandemie bleibt auch die NS-Zeit ein prägendes Ereignis. Die systemischen Gräueltaten des NS-Regimes sind bis heute nicht vollständig aufgearbeitet. Aufarbeitung und beständiges Gedenken sind das Mindeste, was wir tun können. Am 27. Januar 1945 wurde das Vernichtungslager Auschwitz von der Roten Armee befreit. Zum 77. Jahrestag dieser Befreiung hat der Bundestag an jene Menschen gedacht, die unter dem Nationalsozialismus leiden mussten. In diesem Rahmen hatten wir die Ehre, u.a. der Holocaust-Überlebenden Inge Auerbacher und dem Präsidenten des israelischen Parlaments, Mickey Levy, zuhören zu dürfen. Für mich war es ein sehr bewegendes Erlebnis und unter dem Hashtag #WeRemember haben ich und viele meiner Kolleg*innen uns ebenso an der Gedenkaktion beteiligt.
Und sonst? – Gespräche, Treffen, parlamentarischer Alltag
Auch über die direkte politische Arbeit im Plenum sowie in den Ausschüssen hinaus gibt es viel zu tun: im Januar hatte ich in Hamburg sowie in Berlin verschiedenste Pressegespräche z.B. mit dem Tagesspiegel und dem NDR. Wir Hamburger Grüne Abgeordnete haben uns zudem mit Vertreter*innen der Hamburger Landesvertretung in Berlin getroffen. Außerdem hatte ich gemeinsam mit Kolleg*innen von SPD und FDP ein erstes Treffen mit dem neuen Bundesbeauftragten für Drogen- und Suchtpolitik Burkhard Blienert, in dem wir unsere künftige Zusammenarbeit geplant haben. Und Vassili aus dem Berliner Abgeordnetenhaus hat passend dazu direkt mit mir gemeinsam einen Podcast über progressive Drogenpolitik aufgenommen.
Im Wahlkreis gab es konstruktive Treffen und Gespräche u.a. mit dem Sozialverband Deutschland, dem Landesjugendring, mehreren Unverpackt-Läden sowie einigen Bürger*innen aus Altona.
Nun freue ich mich auf den Februar, der mit Bundesversammlung und vielen Debatten spannend weitergeht!
Die Ampel steht, der Bundestag kommt langsam in Fahrt und die Bundestagsfraktion stellt die Weichen auf Zukunft und Regierungsarbeit. Und für mich beginnt endlich das thematische Arbeiten, gleich in zwei Ausschüssen mit tollen Zuständigkeiten.
Die letzten beiden Wochen in Berlin waren vollgepackt mit Terminen, Abstimmungen und Debatten. Begonnen haben wir mit der Wahl unserer neuen Fraktionsspitze: Mit Britta Haßelmann und Katharina Dröge führt ab sofort eine weibliche Doppelspitze die Fraktion; im Fraktionsvorstand sind gar von zwölf Mitgliedern zehn Frauen!
Doch zuvor haben wir Olaf Scholz als neuen Kanzler gewählt; die neue Regierung wurde vereidigt und die Ministerien haben ihre Spitzenbeamt*innen benannt. Im Bundestag war die Stimmung feierlich, das Fotografieren ausnahmsweise erlaubt und die Dichte an großen Blumensträußen erstaunlich hoch, aber es gab auch einen Apfelkorb als Geschenk für den neuen Kanzler.
Danach haben sich die Arbeitsgruppen der Fraktion konstituiert und damit die Sitze in den Bundestagsausschüssen verteilt. Selbstverständlich haben wir in allen Gremien Vorsitzende bzw. Sprecher*innen gewählt. Ich freue mich, dass wir hier einen ausgewogenen Mix aus neuen und erfahrenen Abgeordneten gefunden haben.
Im nächsten Schritt wurden alle Abgeordneten auf die Ausschüsse verteilt und über die thematischen Zuständigkeiten entschieden. Und was soll ich sagen: Ich bin außerordentlich froh darüber, dass ich
im Gesundheitsausschuss künftig verschiedenste Themenfelder von Drogenpolitik bis zu Patient*innenrechten bearbeiten werde
im Umweltausschuss zukünftig für den Verbraucher*innenschutz verantwortlich sein werde.
Gerade in dieser Kombination mit vielen Schnittmengen werden sich viele spannende Aspekte anschieben lassen. Zusätzlich bin ich stellvertretendes Mitglied im Familien- und Sozialausschuss.
Blumen über Blumen für den neuen Kanzler
Volles Haus im Plenarsaal
Glückwunsch Britta zum Fraktionsvorsitz und zum Geburtstag
Wir Grüne im Gesundheitsausschuss
Wir Grüne im Umweltausschuss
Daneben hat uns aber natürlich auch die Corona-Pandemie im Plenum beschäftigt. Mit unserem neuen Infektionsschutzgesetz geben wir nun den Ländern viele Instrumente an die Hand, um vor Ort zielgerichtet und effizient gegen die Ausbreitung des Virus‘ vorzugehen.
Und es gab natürlich auch amüsante Momente: Cem Özdemir, der als einziger der neuen Minster*innen mit dem Rad zum Bundespräsidenten fuhr, hat der neuen Fraktionsvorsitzenden Britta zum Geburtstag gratuliert, indem er sich mit Teetassen ein Schlagzeugt baute, auf dem er „Happy Birthday“ spielte.
Im neuen Bundestag ist erstmalig auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) vertreten. Dessen Abgeordneter eröffnete seine erste Rede mit einem herzhaften „Moin“, was gleich für gute Laune nicht nur unter und Nordlichtern sorgte.
Zwischen den beiden voll gepackten Sitzungswochen direkt vor Weihnachten habe ich es trotzdem noch nach Hamburg geschafft und dort von den Parents4future einen Eiffelturm bekommen, mit dem sie im ganzen Land an das 6jährige Jubiläum des Pariser Klimaabkommens erinnert haben. Der kleine Turm steht nun auf meinem Schreibtisch in Altona und wird mich stets daran erinnern, das Thema Klimaschutz bei all meinen Entscheidungen im Blick zu behalten.
Mit diesen Eindrücken geht ein spannendes Jahr 2021 nun langsam zu Ende – ich freue mich auf das nächste mit viel spannender parlamentarischer Arbeit, meinem tollen hochmotivierten Team sowie stets im Dialog mit Ihnen und Euch!