„Im Interesse unserer Auftraggeber*innen bitten wir Sie, das Gesetz wie folgt zu ergänzen:…“ Ich war zugegebenermaßen ganz schön baff, als ich diese Formulierung vor kurzem in einer Mail an mein internes Mail-Postfach las. Eingang der Mail: Freitagnacht, 23 Uhr. Ich bekam also einen vorformulierten Gesetzestext geschickt, den ich so bitte direkt in ein Gesetz übernehmen sollte, das ich gerade mitverhandele. Ein Gesetzestext direkt aus der Lobbyfeder? Mit mir garantiert nicht!
Selbstverständlich habe ich auf diese recht dreiste Anfrage nicht reagiert, aber sie dennoch zum Anlass genommen, um an dieser Stelle mal ein bisschen über meine Erfahrungen und meinen Umgang mit Lobbyist*innen zu berichten.
Denn Politik im Parlament machen, beginnt schon mit der Frage: Was ist Lobbyismus?
Die offizielle Definition lautet: “Der zielgerichteten Einfluss auf politische Entscheidungen durch Verbands- und Interessensvertreter auf “. Das kann durch direkte Kommunikation mit Entscheidungsträger*innen in Parlamenten, Regierungen und Verwaltungen erfolgen, aber auch durch Einfluss auf Medien oder die öffentliche Meinung.
Grundsätzlich fällt Lobbyismus also unter die Interessensvertretung gesellschaftlicher Gruppen. Das ist legitim in einer parlamentarischen Demokratie, um möglichst viele Stimmen und Perspektiven im demokratischen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Lobbyist*innen können neben dem Dachverband einer Wirtschaftsbranche z.B. auch ein Teil der Klimabewegung sein oder Vertreter*innen einer gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings haben diese Gruppen ganz unterschiedliche finanzielle Kapazitäten und entsprechend ungleiche Möglichkeiten, auf Entscheidungsträger*innen Einfluss zu nehmen. Finanziell starke Unternehmen können es sich leisten, eine eigene Public-Relations-Abteilung zu unterhalten oder andere Dienstleister zu beauftragen, ihre Interessen zu vertreten. Wenn man im Alltag über Lobbyismus spricht, hat man meist diese finanziell starken Interessensgruppen im Kopf.
Der große Einfluss bestimmter Gruppen sorgt dann auch dafür, dass Lobbyismus insgesamt und zu Recht kritisch betrachtet wird: Einerseits ist es einer demokratischen Gesellschaft nicht zuträglich, wenn der politische Einfluss an den finanziellen Möglichkeiten hängt. Außerdem fehlt es beim Lobbyismus nach wie vor an Transparenz, es ist also häufig nicht erkennbar, welchen Einfluss Lobbyist*innen auf Gesetzgebungsprozesse nehmen. Das schadet dem Vertrauen in die Demokratie.
Doch ganz ohne Lobbyismus geht es aus meiner Sicht nicht: Gerade durch meine Arbeit im Gesundheitsbereich habe ich immer wieder auch mit Sozialverbänden oder Patient*innen-Organisationen zu tun. Es ist mir wichtig, die Sichtweisen und Anliegen dieser Gruppen gezielt zu stärken – wobei hier in der Regel keine finanziellen Interessen im Vordergrund stehen. Ihre Motivation zielt vielmehr darauf ab, den Alltag für die von ihnen vertretenen Patient*innen leichter zu machen. Häufig haben sie bei Gesetzentwürfen dann ganz konkrete Ideen, was dazu entsprechend am Gesetzestext – manchmal auch sehr konkret – umformuliert werden könnte. Solche Hinweise finde ich für meine Arbeit sehr wichtig, gleichzeitig prüfe ich jeden einzelnen sehr genau darauf, wem er am Ende nützt und ob ich das politisch richtig finde.
Besonders problematisch ist Lobbyismus aus meiner Sicht, wenn es nicht mehr um die Vertretung einzelner Branchen oder Gruppen geht, sondern z.B. um Einzelinteressen einer Firma. Ein prominentes Beispiel dafür ist der Fall des CDU-Politikers Philipp Amthor. Er nutzte 2018 seine Kontakte zum damaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), um die Interessen des Start-Ups „Augustus Intelligence“ zu vertreten. Er erhielt kurze Zeit später Aktienoptionen und einen Direktorenposten im Unternehmen. Weitere Beispiele sind die CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein, die in der Corona-Pandemie bei der Beschaffung von Schutzmasken durch die damalige Bundesregierung vermittelten und dafür Provisionen erhielten. Das ist nach geltender Rechtslage nicht strafbar, nicht strafbar, wirft allerdings trotzdem die Frage nach den Grenzen der verfassungsrechtlich geschützten Unabhängigkeit des politischen Mandats von Sachzwängen (GG Art. 48 (3)) auf.
Transparenz schaffen – das Lobbyregister
In den letzten Jahren hat es einige Bemühungen gegeben, den Einfluss von Lobbyist*innen transparenter zu machen. Das Lobbyregister, für das wir Grüne lange gekämpft haben, wurde von der vergangenen Regierung beschlossen und im vergangenen Jahr eingeführt. In diesem Lobbyregister müssen sich alle Interessensvertreter*innen eintragen, die zielgerichtet Einfluss auf den politischen Betrieb nehmen, also gerade auch professionelle Interessensvertretungen. Allerdings gab es hier noch gravierende Lücken, so konnten Lobbyist*innen, die im Auftrag Dritter lobbyieren, Auskunft über ihre Auftraggeber*innen verweigern. Darum haben wir als Ampel-Koalition das Lobbyregister hier entscheidend weiterentwickelt.
Unsere Reform des Lobbyregisters verpflichtet Interessensvertreter nun zur Angabe ihrer Auftraggeber*innen, aber auch zu klaren Angaben zu finanziellen Aufwendungen. Interessensvertreter müssen klar darstellen, auf welches Gesetzgebungsverfahren sie Einfluss nehmen. Darüber hinaus wird beim Lobbying in Ministerien die Kontaktaufnahme bis zur Ebene der Referatsleitungen auskunftspflichtig. So schaffen wir ein klares und für jeden zugängliches Lobbyregister!
Mein Umgang mit Lobbyisten
Neben gesetzlichen Transparenzvorschriften muss sich am Ende jeder und jede einzelne Abgeordnete die Frage stellen, wie man mit Lobbyist*innen umgeht. In meinen fachlichen Zuständigkeiten – Verbraucher*innenschutz sowie Drogen- und Suchtpolitik – setze ich mich oft für Gesetzesvorhaben ein, die Unternehmen stärker in die Verantwortung nehmen. Im Verbraucher*innenschutz z.B. mit der Verbandsklage, oder in der Gesundheitspolitik durch meine Forderungen nach stärkerer Regulierung von Alkoholwerbung.
Zudem verstehe ich mich als Parlamentarierin gerade im Gesundheitsbereich auch als Interessensvertretung jener, die in der Öffentlichkeit meist keine ganz starke Stimme haben: etwa Menschen mit Behinderungen, Menschen mit seltenen Erkrankungen, Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, Menschen mit Sprachbarrieren oder auch erkrankte Menschen in Haft. Sie sind selten in einem Verband oder Verein organisiert – das gilt es stets mitzubedenken.
Das führt zu der Frage: Wie treten Lobbyist*innen an uns Parlamentarier*innen eigentlich heran?
Mails an eine private Mailadresse – wie die einleitend beschriebene – in denen ohne Umschweife aufgefordert wird, eine bestimmte Gesetzesformulierung einzubringen, sind eher selten. Aber sie kommen vor und rufen bei mir normalerweise Kopfschütteln hervor. Eher erreichen mein Büro Anfragen per Brief und Mail für ein Gespräch oder ich werde zu Info-Frühstücken oder Veranstaltungen eingeladen, bei denen ein bestimmtes Anliegen im Vordergrund steht.
Als besonders dreist und unangenehm empfinde ich es, wenn Interessensvertreter*innen mich bei Veranstaltungen, die thematisch gar nicht in ihrer Zuständigkeit liegen, in den Pausen ansprechen und mir Gespräche aufdrängen. So geschah es mir beispielsweise bei einer grün-internen Veranstaltung zu einem umweltpolitischen Thema, wo mir ein Tabaklobbyist auflauerte und mich ansprach. Auf solche Gesprächsversuche gehe ich in der Regel eher nicht ein und Lobbyist*innen sollten wissen: bei mir erreicht man mit solch einem dreisten Auftritt eher das Gegenteil.
Zudem ist das Interesse zahlreicher Lobbyist*innen oft auch klar, ohne dass sie es ganz konkret äußern: In meiner Arbeit als Gesundheitspolitikerin ist es mir z.B. wichtig, dass der Alkohol- und Tabakkonsum in Deutschland sinkt und die Menschen in Deutschland gesünder leben. Daher bin ich von Vornherein skeptisch bei Treffen mit Akteur*innen, die von hohem Tabak- und Alkoholkonsum profitieren. Wenn ich aus diesem Bereich Interessensvertreter*innen treffe und mich austausche, dann sind es normalerweise Vertreter*innen aus der Gesundheitsforschung oder der Suchthilfe – also Interessensvertreter*innen ohne kommerzielle Interessen und mit Gemeinwohlorientierung.
Insgesamt habe ich bei all meinem Umgang mit Interessensvertretungen stets im Blick: es ist meine Aufgabe als Abgeordnete, Anträge und Gesetze zu formulieren, zu diskutieren und zu entscheiden, ohne mich dabei unter Druck setzen zu lassen – nicht im Interesse einzelner Unternehmen, sondern im Interesse der Menschen zu denken und zu entscheiden.
„Kreislaufwirtschaft wird das neue Normal. Meere schützen. Plastikmüll stoppen. Das Ende des Mülls. Kreislaufwirtschaft zum Standard machen. Reparatur und Recyclingindustrie voranbringen. Lieferkettengesetz. Unser Ziel ist zero waste.“ (Wahlprogramm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 2021)
Wir leben auf zu großem Fuß. Die Gewinnung und Verarbeitung von Ressourcen sind verantwortlich für die Hälfte aller Treibhausgasemissionen und für 90% des Biodiversitätsverlust. Mit einer Kreislaufwirtschaft unterstützen wir unsere Klimaziele.
Mit diesem ersten Bundeskongress Kreislaufwirtschaft legen wir den Fokus auf die Wichtigkeit und die Möglichkeit des Produkt-Designs. Es wird von verschiedenen Ebenen berichtet,
wie der Stand der Gesetzgebung und von Aktivitäten rund um die Kreislaufwirtschaft ist.
wie Hersteller Greenwashing von Produkten betreiben und
wie die Produktion von kreislauffähigen Produkten und Materialien von Gesetzen, Verordnungen unterstützt wird.
Am Beispiel der E-Mobilität zeigen wir beispielhaft für eine Zukunftsbranche die Gewinnung kritischer Rohstoffe, den Einsatz und den Verbleib der verwendeten Materialien hinzuweisen.
Linda Heitmann, Berichterstatterin für Verbraucher*innenschutz der grünen Bundestagsfraktion:
„Klimaschutz und Abfallvermeidung sind für Verbraucher*innen inzwischen zunehmend kaufentscheidend. Doch viele sind verunsichert aufgrund der Vielfalt von Siegeln und Nachhaltigkeitsversprechen: Ist der Eistee wirklich klimapositiv oder das Motorenöl CO2-neutral? Hersteller betreiben dreistes Greenwashing, um als vermeintlich umweltfreundliche und verantwortungsbewusste Unternehmen ihre Umsätze zu steigern. Selbst vor Verpackungen macht dies nicht Halt: abbaubares Plastik oder 100% recyceltes PET werden den Verbraucher*innen versprochen. Wir brauchen hier einen klaren rechtlichen Rahmen, um transparent zu machen, was hinter solchen Bezeichnungen steckt. Die Green Claims-Initiative der EU kann hier ein erster wichtiger Schritt sein.“
Die Europäische Kommission hat heute ihre Richtlinie veröffentlicht, wie in Zukunft Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen für Produkte und Dienstleistungen geregelt sein sollen. Dazu erkläre ich als zuständige Berichterstatterin meiner Fraktion:
„Ich begrüße den heutigen Vorstoß der Kommission, Greenwashing zu regulieren und Umweltversprechen auf Produkten nur noch wissenschaftlich belastbar zu erlauben. Es ist richtig und leider notwendig, grüne Werbeversprechen künftig einer strengen methodisch-wissenschaftlichen Prüfung durch unabhängige Dritte zu unterziehen. Verbraucher*innen können die Umwelt- und Klima-Versprechen der Unternehmen nicht nachprüfen und bewerten, sondern müssen darauf vertrauen, dass die Angaben stimmen. Konsument*innen werden mit nicht belegbaren Umweltversprechen in die Irre geführt und gleichzeitig mit höheren Preisen für eben jene Versprechen konfrontiert.
Klar ist: Wir brauchen manifeste Regeln, unter welchen Bedingungen mit Umwelt- und Klimaaspekten geworben werden darf. Mir ist besonders wichtig, dass Werbung mit den Versprechungen wie „klimaneutral“ oder „klimafreundlich“ untersagt wird, denn kein Produkt kann so hergestellt werden. Ziel muss sein, Transparenz für Konsument*innen zu schaffen und nachhaltige Wirtschaftsweisen gleichzeitig zu fördern.“
„Warme Wohnungen für alle“ lautete der Titel eines Fachgesprächs unserer Fraktion mit rund 100 Teilnehmenden in der vergangenen Woche.
Mit Expert*innen blickten wir zurück auf die letzten Monate und die umfänglichen Entlastungen, die wir als Politik auf den Weg gebracht haben. Wir analysierten, wo Optimierungsmöglichkeiten bestehen und wie wir uns für die kommende Heizperiode wappnen müssen.
In meinem Schlaglicht habe ich insbesondere einen kritisch-konstruktiven Blick auf die Kommunikation der unterschiedlichen Maßnahmen geworfen. Mit den drei Entlastungspaketen hat die Bundesregierung insgesamt ca. 300 Milliarden Euro aktiviert, um Verbraucher*innen und Unternehmen durch die schwierigen Zeiten galoppierender Energiepreise und einer hohen Inflation zu helfen. Alleine im Wohnbereich gab es Preisgrenzen für Strom und Gas, den Dezember-Abschlag, die Energiepreispauschale, eine umfassende Wohngeldreform sowie den Heizkostenzuschuss.
Doch trotz des großen Umfangs der Unterstützung gab und gibt es auch Kritik: Die Sparanreize wären zu gering, die Maßnahmen seien nicht sozial ausgewogen und die Kommunikation sei unzureichend. Viele Menschen hatten und haben den Überblick verloren, welche Entlastungen ihnen konkret zustehen, wie sie diese bekommen oder wie hoch die Hilfen in Summe sind. Selbst Profis fiel es schwer, den Überblick zu behalten. Inzwischen gibt es eine Übersicht mit der Website www.wir-entlasten-deutschland.de inklusive eines Entlastungs-Rechners. Die Seite wird beworben mit Plakatwerbung und Hörfunkspots. Doch wir müssen ehrlich feststellen, dass diese zu spät kamen und nicht breit genug wirkten und wirken. Eine Forsa-Umfrage ergab, dass fast 60% der Befragten die Entlastungen trotz ihres großen Umfangs im Alltag kaum merken.
Was muss also besser werden? Die Kommunikation gerade in der Krise muss klarer und umfänglicher werden, von Beginn an. In Frankreich etwa gab es eine Gas-Ampel, die in den Fernsehnachrichten die Füllstände und Verbräuche angezeigt und so auf Mangellagen hingewiesen hat. Das „Energie-Tachometer“ der Bundesnetzagentur ging in die ähnliche Richtung, ist leider nur gänzlich unbekannt. Wir brauchen für die unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Angebote, vom klassischen Fernsehen bis hin zu social media. Es ist zudem wichtig, die wissenschaftliche Expertise einzubeziehen. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen wäre dafür prädestiniert. Die Kommunikation sollte Mut machen, empowern und die Botschaften vermitteln „Jeder kann einen Beitrag dazu leisten und ist wichtig“ und „Gemeinsam bewältigen wir die Krise“. Es braucht regional(isiert)e Botschaften und einen Fokus auf Aufklärung und Transparenz. Damit wären wir für die kommende Krise gut gewappnet. Packen wir es gemeinsam an!
Zum morgigen Weltverbrauchertag erkläre ich als Berichterstatterin für Verbraucherschutz gemeinsam mit meiner Kollegin Tabea Rößner:
Linda Heitmann:
Ein zentrales verbraucherpolitisches Vorhaben der Ampelregierung ist die anwenderfreundliche Umsetzung der Verbandsklage. Sie ist eine große Chance, um effektiven Verbraucherschutz und kollektiven Rechtsschutz in Deutschland künftig besser zu gewährleisten. Dafür muss die Verbandsklage richtig ausgestaltet werden: Wir müssen im Sinne der geschädigten Konsument*innen dafür sorgen, dass sich auch während des Verfahrens noch der Klage angeschlossen werden kann. Mit diesem späten Opt-in verhindern wir eine Flut von individuellen Klagen und verschaffen den Gerichten Luft. Je offener die Klageanmeldung ist und je später eine verbindliche Anmeldung erfolgen kann, desto besser. Dazu gehört außerdem, dass die Ansprüche der Klagenden nicht verjähren können, solange das Verfahren andauert. So wird die Verbandsklage attraktiver als die Einzelklage. Wir wollen zudem allen Verbänden, die sich für die Belange von Verbraucher*innen einsetzen, ermöglichen, Verbandsklagen einzureichen und Betroffene zu vertreten. Der vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums bedarf somit noch einiger Nachbesserungen.
Ein weiteres großes Ärgernis für Verbraucher*innen aktuell ist Greenwashing, also das Versprechen von Umwelt- und Nachhaltigkeitswirkungen beim Bewerben von Produkten. Wir brauchen Regeln für den dahinter entstandenen Kompensationsmarkt, dessen Zusicherungen schwer zu durchschauen und kaum seriös nachprüfbar sind. Daher begrüßen wir ausdrücklich die EU-Initiative, Green Claims zu regulieren, und treten dafür ein, irreführende Werbung mit Umweltversprechen in Europa nicht länger zuzulassen. Wir brauchen hier Transparenz für Verbraucher*innen und belohnen mit klaren Regeln die Unternehmen, die sich ernsthaft bemühen, nachhaltig zu wirtschaften.
Tabea Rößner:
Der Trend des Online-Einkaufs ist ungebrochen, auch wenn für Verbraucher:innen manche Risiken lauern. Besonders schwer wiegen Sicherheitsmängel, obwohl die Gewährleistung von verlässlichen und sicheren Produkten kein Qualitätsmerkmal sondern Bedingung ist. Und: Produktsicherheit ist Datensicherheit. Wir brauchen grundlegende Sicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte, damit nur sichere Geräte auf dem europäischen Markt verkauft werden dürfen. Sicherheit von digitalen und vernetzten Geräten muss schon bei der Entwicklung durch security by design rechtlich gewährleistet und während der gesamten Gebrauchsdauer garantiert sein. Wir wollen ein anspruchsvolles Verbraucherschutzniveau, wenn es um Sicherheit geht. An dieser Stelle setzen wir große Hoffnung in den Cyber Resilience Act.
Bei Erhalt mangelhafter Ware ist das Widerrufsrecht das zentrale Recht des Verbrauchers. Auch bei Online-Bestellungen müssen die Verbraucher:innen ihr Recht auf Widerruf einfach und barrierefrei ausüben können. Darum haben wir uns im Koalitionsvertrag auf die verpflichtende Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons für Internethändler verständigt. Für jede Bestellung muss der Widerruf mit einem Klick möglich sein. Das schafft Rechtssicherheit für die Verbraucher:innen. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der EU-Rat den Vorschlag nun auf EU-Ebene verfolgt – ein erster wichtiger Schritt.