Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Cannabis: Neue Regeln zu Anbau und Straßenverkehr

Mit der Entkriminalisierung des Cannabis-Anbaus für den Eigenbedarf am 01. April 2024 haben wir in Deutschland einen wichtigen Schritt hin zu einer liberaleren Drogen- und Suchtpolitik getan.


Im Gesetzgebungsverfahren gab es dabei im Bundesrat bei diesem Gesetz keine Mehrheit für eine Überweisung in den Vermittlungsausschuss. Dafür hat die Bundesregierung den Ländern im Rahmen einer Protokollnotiz bestimmte Konkretisierungen des Gesetzes zugesagt. Zudem war das Verkehrsministerium im Gesetz selbst aufgefordert, den THC-Grenzwert im Straßenverkehr gesetzlich neu zu regeln. 

Darum bringen wir als Ampel am Donnerstag zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag ein, die zum 01. Juli 2024 in Kraft treten sollen.

Der erste Gesetzesentwurf betrifft den THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Mit der Entkriminalisierung des Konsums braucht es auch eine Regel, ab welchem Zeitpunkt man nach dem Konsum wieder als fahrtüchtig gilt und ein Auto fahren darf. Beim Alkohol gilt der 0,5-Promille-Grenzwert. Bei Cannabis ist die Festlegung tatsächlich etwas schwieriger, da die berauschende Wirkung individuell unterschiedlicher ist, als bei Alkohol.

Zur Bestimmung der Fahrtüchtigkeit wird die Konzentration des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blutserum gemessen. Der bislang in der Rechtsprechung geltende Grenzwert von einem Nanogramm (ng) pro Milliliter (ml) galt nach Ansicht vieler Expert*innen als deutlich zu niedrig, weil er auch mehrere Tage nach dem Konsum noch nachgewiesen werden kann, wenn die Rauschwirkung lange nicht mehr besteht. Auch bei höheren THC-Werten ist somit nach Einschätzung einer Expertenkommission kein erhöhtes Unfallrisiko mehr vorhanden.

Für uns als Gesetzgeber ist das eine schwierige Situation: Selbstverständlich muss die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet sein und es muss sichergestellt sein, dass niemand berauscht fährt. Gleichzeitig müssen Regeln auch angemessen sein. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nun auf Grundlage der Kommissions-Empfehlung vor, den Grenzwert auf 3,5 ng/ml festzusetzen. Gleichzeitig gilt jedoch: Der Mischkonsum mit Alkohol ist verboten, hier wird die Fahrtüchtigkeit nämlich enorm eingeschränkt. Für Fahranfänger und junge Menschen unter 21 gilt zudem weiterhin ein niedrigerer Grenzwert.

Der zweite Gesetzentwurf betrifft vor allem die Anbauvereinigungen, also die „Cannabis Clubs“. Die Regelung stellt klar, dass sie  nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen sind, indem in bestimmten Bereichen die Auflagen für die Clubs konkretisiert werden. So dürfen sich Anbauvereinigungen nicht anliegend an angrenzen Anbauflächen ansiedeln. Auch wird die aktive Mitarbeit der Mitglieder in den Anbauvereinigungen betont.

Presseartikel: Warum das britische Rauchverbot nicht zielführend ist.

Presseartikel: Warum das britische Rauchverbot nicht zielführend ist.

Der Tagesspiegel hat sich gestern mit den Plänen der britischen Regierung zu einem generellen Rauchverbot befasst. Dort sieht ein Gesetzesvorhaben ein Rauchverbot für alle Menschen vor, die ab dem 01. Januar 2009 geboren sind. Durch das feste Datum steigt das Mindestalter für das Verbot mit den Jahren an, bis es schließlich komplett verboten ist. Der Tagesspiegel hat dazu in der deutschen Politik nach Reaktionen gefragt.

Ich habe gegenüber der Zeitung zum Ausdruck gebracht, warum ich diesen Schritt aktuell nicht für zielführend halte. Die schrittweise Illegalisierung schafft auf Dauer einen Schwarzmarkt und führt zu Problemen, die wir aus der Prohibition von Cannabis kennen. Sinnvoller ist eine Einschränkung von Außenwerbung und das Verbot von süßen Aromen für E-Zigaretten.

Der ganze Artikel findet sich (hinter der Bezahlsperre) hier.

Große Mehrheit gegen Alkoholwerbung

Große Mehrheit gegen Alkoholwerbung

Eine neue Umfrage im Auftrag der DAK-Gesundheit zeigt: Viele Menschen haben keine Lust mehr auf Alkoholwerbung. In der repräsentativen Umfrage des forsa-Instituts wurden insgesamt mehr als 1.200 Menschen, besonders Jugendliche, zu ihren Einstellungen zum Thema Alkohol befragt.

Die Ergebnisse zeigen zunächst eine durchaus positive Einstellung zum Thema Gesundheit durch die Breite der Bevölkerung. Regelmäßigen Alkoholkonsum bei jungen Menschen unter 16 Jahren halten nahezu alle Befragten für gesundheitsschädlich. Auch in Bezug auf die Gruppen, die bereits legal trinken dürfen, verstetigt sich dieses Bild: Über 90 Prozent der Befragten werten regelmäßigen Alkoholkonsum auch in diesen Gruppen als schädlich für die Gesundheit.

Diese Zahlen sind auch deshalb erfreulich, weil eine erhöhte Aufklärung über die Gefahren von Alkoholkonsum aufmerksam macht auf risikobelasteten Konsum – z.B. bei sich selbst oder im  Umfeld.

Für mich als Gesundheits- und Drogenpolitikerin sind aber natürlich auch die Einstellungen zu Alkohol-Werbung von besonders großem Interesse. So beurteilen große Mehrheiten der Befragten Alkohol-Werbung als besonders schädlich für junge Menschen, und 79 Prozent der Befragten unterstützen deutliche Warnhinweise in der Werbung für Alkohol – ähnlich wie z.B. bei Tabakprodukten.

Gefreut habe ich mich auch über die Unterstützung für ganz praktische Vorschläge, die im Umgang mit Alkoholwerbung abgefragt wurden und die ich politisch sehr gerne umsetzen würde:

  • Werbeanzeigen, die auch von Kindern und Jugendlichen gesehen werden, also z.B. in der Nähe von Schulen und Kitas oder bei Kinder- und Jugendfilmen im Kino, sollten nach Meinung von mehr als 80 Prozent der Befragten nicht mehr möglich sein.
  • Deutliche Unterstützung gibt es auch für die Reduktion von Werbeanzeigen im medialen Bereich, z.B. auf Social Media, im Streaming oder im Fernsehen bis 22 Uhr.
  • Und auch dort, wo Alkoholwerbung immer präsent ist, und ebenfalls von vielen jungen Menschen gesehen wird – so z.B. bei Sportveranstaltungen – gibt es eine Zustimmung von 58 Prozent für eine komplette Untersagung von Alkoholwerbung.

Diese Ergebnisse sind erfreulich und geben viel Rückenwind! Ich bin in diese Legislaturperiode mit dem Ziel gestartet, die Verhältnisprävention auch für legale Suchtmittel wie z.B. Alkohol zu stärken. Die Reduktion von Werbung wäre dafür ein wichtiger Schritt. Erfreulicherweise ist es einer, der auch gesellschaftlich offenbar einen großen Rückhalt genießt!

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Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Grußwort bei der Fachtagung Glücksspielsucht

Heute habe ich auf der jährlichen Tagung des Fachverbandes Glücksspielsucht e.V. ein Grußwort gehalten, um auf aktuelle politische Erfolge, aber auch Hürden im politischen Wirken gegen Glücksspielsucht einzugehen.

Im Haushalt ist uns hier in diesem Jahr etwas gelungen, was mich ganz besonders freut: Im Etat des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Modellprojekt finanziert, welches eine Ombudsstelle für Geschädigte durch illegales Glücksspiel finanziert.

So wird rechtliche Beratung und Unterstützung der Geschädigten an zentraler Stelle in Deutschland künftig ermöglicht. Bereits jetzt erledigen diesen Job viele Suchtberatungsstellen und auch der Fachverband Glücksspielsucht zum großen Teil ehrenamtlich nebenbei mit. Nun unterstützen wir diese Bemühung politisch mit aktivem Verbraucherschutz! Ich habe mich dafür in den Verhandlungen stark gemacht und bin froh, hier in der Ampel auf offene Ohren gestoßen zu sein.

Glücksspielsucht ist nach wie vor ein ernst zu nehmendes Problem in unserer Gesellschaft, im täglichen Umgang ist sie oft unsichtbar – es braucht viel politische Anstrengung und Aufmerksamkeit, um dieses Thema immer wieder auf der Agenda zu halten. Gleichzeitig ist die politische Bearbeitung dieses Themas zudem von strukturellen Problem geprägt: Glücksspiel ist überwiegend Ländersache, die politischen Verhandlungen zwischen den Ländern zum Glücksspielstaatsvertrag finden oft intransparent und allein zwischen den Innenministerien statt – die Gesundheitspolitik kommt trotz der verbreiteten Glücksspielsucht kaum vor.

Darum ist es wichtig, auf vielen Ebenen auf die Gesundheitsgefahren des Glücksspiels aufmerksam zu machen und Druck auszuüben. Glücksspielwerbung im Internet oder auch die Werbung für Sportwetten sind überflüssig und schädlich. Auch hier liegt die Zuständigkeit im Glücksspielstaatsvertrag und damit bei den Bundesländern, darum braucht es weiterhin Druck von uns Politiker*innen und der Zivilgesellschaft, um hier in den nächsten Verhandlungen echte Fortschritte im Kampf gegen die Glücksspielsucht zu erzielen!

Tauschen erwünscht – Besuch in der TauschKliMOTTE

Tauschen erwünscht – Besuch in der TauschKliMOTTE

Gemeinsam mit meinem grünen Kollegen Michael Gwosdz aus der Bürgerschaftsfraktion habe ich gestern die TauschKliMOTTE in der Missundestrasse in Altona-Nord besucht.

Seit Anfang des Jahres 2020 existiert der Laden, in dem Kleidung, Spiele, Bücher, DVDs und Einrichtungsgegenstände von hochwertiger Qualität getauscht werden können. Mittlerweile haben sich über 1500 Menschen zum Mitmachen registriert, etwa 400-500 davon sind regelmäßig zum Tauschen in dem kleinen Laden.

Ins Leben gerufen wurde er von dem Altonaer Stadtteilkulturzentrum MOTTE und dessen Geschäftsführer Manuel Rakers sowie TauschKliMOTTE Projektleitung Sabine Starke-Wulff haben uns anschaulich erläutert, was der Laden kann: Menschen miteinander ins Gespräch bringen und über das Tausch wertiger Waren aktiv Ressourcen sparen. Etwa 8kg CO2-Ausstoß spart nach Berechnungen des Trägers jedes Produkt, das nicht einfach neu gekauft oder weggeschmissen, sondern möglichst lange weiter verwendet wird.

Etwa 5000 Artikel sind regelmäßig zur Auswahl im Laden vorhanden. Um bei der TauschKliMOTTE mitzutauschen und aktiv Ressourcen zu sparen, muss man sich registrieren und bekommt dann zur Begrüßung sowie für jedes Stück, das man zum Tausch vorbeibringt, Guthaben in der virtuellen Währung von fairsharies gutgeschrieben. Außerdem zahlt man nach kostenlosen 30 Tagen zum Einstieg dann monatlich 5-10 Euro Mitgliedsgebühr.
Der Laden finanziert davon die Ladenmiete sowie zwei 16i-Stellen, beschäftigt viele Ehrenamtliche und braucht aber immer noch Zuschuss durch den Verein. Das Ziel ist es, dass dies irgendwann nicht mehr nötig ist und weitere Tausch-Läden bundesweit entstehen, in denen man mit fairsharies handeln kann.

Mich hat das Projekt auf jeden Fall überzeugt. In meiner nächsten Wahlkreis-Woche will ich sofort wieder hin und lostauschen!

Schaut auch Ihr in der TauschKliMOTTE vorbei! Mehr Infos, Öffnungszeiten und Registrierungsformular gibt es unter: www.tauschklimotte.de