Heute habe ich im Tagesspiegel Background Gesundheit und E-Health in der Rubrik „Standpunkt“ einen Namensbeitrag zum Thema Drogen- und Suchtpolitik veröffentlicht:
Die Ergebnisse der Verhandlungsgruppen von Union und SPD sind da und ein Thema muss man dabei mit der Lupe suchen: Drogen- und Suchtpolitik. Gerade mal ein schwammiger Hinweis dazu, dass man Prävention irgendwie stärken und ein bundesweites Nichtraucherschutzgesetz etablieren will. Diese Vernachlässigung ist ein fataler Fehler, denn Drogen- und Suchtpolitik ist ein wichtiger Pfeiler guter Gesundheitspolitik. Was bräuchte es und warum?
Viele denken bei Drogen- und Suchtpolitik an Heroin- oder Crackabhängige. Doch die Volksdrogen Alkohol, Tabak und mittlerweile auch Glücksspiel und Sportwetten sind weit verbreitet und verursachen immense Kosten im Gesundheitssystem. Schätzungen zufolge sterben hierzulande jährlich 40.000 Menschen an den direkten oder indirekten Folgen von Alkohol, die enormen Kosten durch Arbeitsausfälle sind dabei noch nicht eingerechnet. Auch durch Tabak sterben jedes Jahr geschätzte 79.000 Menschen.
Was viel zu oft vergessen wird: Jedes vierte bis fünfte Kind in Deutschland wächst mit mindestens einem suchtkranken Elternteil auf. Diese Kinder tragen eine erdrückende psychische Last, schämen sich oft für die Situation daheim, versuchen sie zu vertuschen und sind viel zu früh auf sich allein gestellt. Sie haben obendrein ein extrem erhöhtes Risiko, selbst suchtkrank zu werden. Die beste Prävention wäre es, hier stärker hinzuschauen und Familien frühzeitig Hilfe und Beratung anzubieten.
Suchtberatung in Deutschland: chronisch unterfinanziert
Doch gerade bei den Beratungsangeboten hakt es: Suchtberatung ist in Deutschland zwar kostenlos und damit erfreulicherweise niedrigschwellig zugänglich, doch ist sie eine Kann-Leistung der Kommunen. Das heißt: Kommunen müssen sie sich leisten können. In Zeiten leerer Kassen trifft es diesen Bereich leider vielerorts oft als Erstes. Wir brauchen verpflichtende Angebote abhängig von der Einwohnerzahl. Denn Suchtberatung ist hoch effektiv: Wenn Betroffene ihre Krankheit anerkennen und zur Therapie bereit sind, können Suchterkrankungen effektiv behandelt werden. Wir haben eines der besten Suchthilfesysteme der Welt, doch viele Betroffene werden nicht erreicht, weil es schon bei der Beratung hakt!
Ebenso wichtig wie Behandlung sollte es uns sein, Suchterkrankungen zu vermeiden. Prävention ist vielschichtig: Studien zeigen, dass die so genannte Verhältnisprävention besonders effektiv ist. Das bedeutet, dass man Lebensumstände so ausgestaltet, dass der Konsum von Suchtmitteln möglichst unattraktiv wird. Konkret heißt das etwa: Werbung und Sponsoring eindämmen oder untersagen, Verkaufsorte und -zeiten für Alkohol und Tabak einschränken, effektive Alterskontrollmaßnahmen beim Verkauf oder auch konsumfreie Zonen im öffentlichen Raum. Einsatzlimits und Abstandsregeln sind insbesondere bei Glücksspiel und Sportwetten effektiv, um Suchtkranke daran zu hindern, unbegrenzt Geld an Automaten oder in Online-Casinos zu verzocken.
Die neue Regierung wäre gut beraten, bei der Verhältnisprävention legaler Suchtmittel voranzugehen. Eine deutliche Mehrheit unterstützt dies: Etwa 80 Prozent befürworten einer Studie von 2023 zufolge starke Einschränkungen von Werbung für Alkohol. Doch mit einer CSU aus Bayern, wo exzessiver Bierkonsum auf dem Oktoberfest mit sieben Millionen Maß Bier zelebriert wird, und Markus Söder meint, auch nach mehreren Bieren noch Auto fahren zu können, darf leider bezweifelt werden, ob Fortschritte möglich werden.
Niedrigschwellige Hilfen statt Kriminalisierung
Abseits von Alkohol und Tabak hat die letzte Regierung mit dem Bundes-Drogenbeauftragten Burkhard Blienert (SPD) eine Kehrtwende in der Drogenpolitik eingeleitet: Weg von Kriminalisierung und Stigmatisierung hin zu mehr Hilfen und akzeptierenden Angeboten. Denn suchtkranke Menschen brauchen Hilfe statt Strafverfolgung.
Bei Cannabis wurde der Paradigmenwechsel besonders kritisch beäugt, aber er ist und bleibt richtig. Umso wichtiger ist, dass wir den eingeschlagenen Weg weitergehen und auch für illegalisierte Substanzen niedrigschwellige Zugänge zu Hilfen und Aufklärung ausbauen. Konkret heißt das: mehr Drogenkonsumräume und Drugchecking-Angebote, Ersatzstofftherapie fördern breiter erforschen.
Die neue Koalition täte gut daran, diese Erkenntnisse anzunehmen und dem Thema in den aktuellen Verhandlungen mehr Raum einzuräumen. Denn eine zeitgemäße Drogen- und Suchtpolitik rettet Leben!
Der Beitrag ist auch auf der Website des Tagesspiegel Background hier zu finden.
Zum bundesweiten Aktionstag „Suchtberatung“ am 14. November 2024 fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) zweckgebundene Abgaben auf legale Suchtmittel zugunsten von Prävention, Behandlung und Erforschung von Suchterkrankungen.
Hintergrund der Forderung: Trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden werden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstehen, so die Haltung der DHS. Daher fordern die Suchtberater eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücksspielangebote. Das Geld daraus soll uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeitserkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.
Ich habe dem Tagesspiegel Background dazu ein Statement gegeben:
„Zweckgebundene Steuerabgaben seien dafür jedoch „nicht der geeignete Weg und rechtlich auch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich“, sagte deren Sprecherin für Umwelt und Verbraucher:innenschutz, Linda Heitmann, zu Tagesspiegel Background.“
„Als weiteren Grund gegen Abgaben auf verkaufte Suchtmittel wie Alkohol und Tabak führte Heitmann ins Feld, „dass die Finanzierungsgrundlage von Suchthilfe nicht davon abhängig sein sollte, wieviel konsumiert wird“. Ansonsten müssten die Einrichtungen bei sinkendem Konsum, der ja wünschenswert sei, um ihre Finanzierung bangen, argumentierte sie. Dies könne nicht richtig sein.“
„Allerdings brauche eine verlässliche Finanzierung der Suchthilfe. So unterstütze sie etwa die Forderung der DHS, eine verpflichtende Mindestfinanzierung per Einwohnerschlüssel zum Beispiel „im SGB V festzuzurren“, sagte Heitmann. Nur eine dauerhaft ausfinanzierte Suchthilfe könne suchtkranke Menschen erreichen und sei planbar für Sozialarbeiter:innen und medizinisches Personal, „die bislang mit sehr wenig Ressourcen Großes leisten“.“
Überfällig sei zudem „eine ernstzunehmende Besteuerung von alkoholischen Getränken“, drängte Heitmann. „Ein Bier kostet in deutschen Kneipen teilweise weniger als eine Apfelsaftschorle“, sagte sie. Daneben benötige man eine schärfere Regulierung von Alkoholwerbung in Fernsehen, Kino, Social Media, öffentlichem Raum. Und auch der „aus der Zeit gefallene“ Paragraf zum sogenannten begleiteten Trinken gehöre aus dem Jugendschutzgesetz gestrichen. All diese Maßnahmen kosteten die öffentlichen Haushalt kein Geld, so die Grünen-Politikerin. Sie könnten jedoch das Bewusstsein für eigenen Alkoholkonsum schärfen „und zu einer ehrlicher geführten gesellschaftlichen Debatte über unseren Alkoholkonsum beitragen“.
Den ganzen Artikel lest ihr (hinter der Paywall) hier.
Seit 2008 gibt es in Deutschland den Glücksspielstaatsvertrag. Er ermächtigt die Länder, legalem Glücksspiel in Deutschland einen regulierten und rechtssicheren Rahmen zu geben und wurde bereits mehrfach novelliert bis zur aktuell seit 2021 geltenden Fassung.
2024 erscheint nun der Zwischenbericht der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags in seiner Fassung von 2021, als es grundlegende Veränderungen vor allem in Bezug auf eine bundesweite kontrollierte Legalisierung von Online-Glücksspiel gab.
Gemeinsam mit anderen Grünen Politiker*innen aus Bund und Ländern der Ressorts Innen-, Verbraucher*innen-, Finanz- und Gesundheitspolitik fordere ich aus diesem Anlass die Innenminister*innen der Länder dazu auf, sich bei ihrer Jahreskonferenz (IMK), die vom 19. bis zum 21. Juni 2024 in Potsdam stattfindet, mit der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in all seiner Komplexität und Reichweite zu befassen.
Dazu haben wir ein Positionspapier erarbeitet. Darin fordern wir:
1.) durch Zeitbegrenzung für die Ausstrahlung von Glückspielwerbung den Jugendschutz zu stärken, dies soll auch für Sportwettwerbung gelten.,
2.) das Einsatzlimit von 1.000 Euro pro Monat festzuschreiben und die Option zur Erhöhung auch nach einer Bonitätsprüfung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu streichen,
3.) mehr Transparenz für Verbraucher*innen zu lizensierten legalen Anbieter*innen, damit sich illegale Angebote leichter identifizieren lassen,
4.) das Sperrsystem für Spielsüchtige und -gefährdete weiter auszubauen,
5.) konsequenter gegen Finanzkriminalität vorzugehen, indem der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im Glücksspielstaatsvertrag geregelt wird,
6.) zu verhindern, dass im Rahmen der vom, Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform das Strafmaß von illegalem Glücksspiel von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit abgemildert wird,
7.) gegen illegales Automaten-Glücksspiel in der Gastronomie vorzugehen,
8.) sogenannte „Lootboxen“ als Glücksspiel einzustufen und für Kinder und Jugendliche nicht zu erlauben.
9.) die Kommunen stärker einzubinden und mit den nötigen Ressourcen auszustatten, damit sie ihre Schlüsselrolle in der Überwachung des Glücksspiels ausüben können,
10.) die finanziellen Mittel für Suchtberatungsstellen und auf Glücksspiel spezialisierte Fachstellen aufzustocken, damit regelmäßig Präventionskampagnen in den Ländern auf die Risiken des Glückspiels aufmerksam machen.
Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden:
Anlässlich des Aktionstags Suchtberatung am 10. November 2022 erkläre ich als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:
Suchtkranke Menschen sind in einem existentiellen Ausnahmezustand. Die Suchtberatungsstellen retten hier oftmals Leben, indem sie für Suchtkranke sowie Angehörige den Weg ins Hilfesystem überhaupt erst ebnen. Sie beraten, behandeln und begleiten, unterstützen und stabilisieren Betroffene auch über lange Zeiten und steinige Wege hinweg. Der heutige Aktionstag ist daher eine wichtige Würdigung und gleichzeitig eine Mahnung an die Politik, dass an Suchtberatung nicht gespart werden darf. Er ist eine wichtige Werbung für das breite Spektrum an Aufgaben, die den Suchtberatungsstellen zukommen und sie zu zentralen Knotenpunkten im deutschen Suchthilfesystem machen.
Suchtmittel Nummer 1 in Deutschland ist Alkohol. Aber auch Cannabis, Glücksspiel und natürlich zahlreiche illegalisierte Substanzen sorgen dafür, dass das Leben von Menschen über eine Abhängigkeit aus den Fugen geraten kann. Hier sind die Suchtberatungsstellen entscheidende Anlaufstellen angesichts sehr vielschichtiger Problemlagen. Was ist individuell das richtige Hilfeangebot, wie geht es weiter mit Therapie, Reha oder Selbsthilfe? Welche Kosten werden von Krankenkassen oder Rentenversicherung getragen? Mit dieser Schnittstellenarbeit leisten die Suchberatungsstellen einen wesentlichen Teil für die Gesundheitsversorgung und sind somit enorm wichtig für die ganze Gesellschaft.
Wichtiges muss uns gesellschaftlich auch etwas wert sein. Daher müssen für die Suchtberatung nachhaltige Finanzierungsmodelle gefunden werden, so dass in Deutschland flächendeckend genügend Suchtberatung sichergestellt werden kann. Dies kann nicht nur auf den Schultern der Träger selbst liegen. Bund, Länder und Kommunen sind hier in der Pflicht, in der Drogenpolitik Voraussetzungen zu schaffen für nachweislich wirksame Angebote der höherschwelligen wie auch der niedrigschwelligen Drogenarbeit, wie es etwa Drogenkonsumräume sind. Zudem muss nun endlich ein Gesetz zum Drug-Checking aufs Gleis gesetzt werden, wie es im Koalitionsvertrag auch geplant ist. Drug-Checking rettet Leben und die Einführung und Umsetzung von Drug-Checking-Angeboten gekoppelt an Beratungsangebote wären ein wichtiges Signal an all die Helfenden in der Suchtberatung.
Hier geht’s zur Informationsseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: hier
Anlässlich des Aktionstags Glücksspielsucht 2022 am 28. September erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:
Es ist wichtig, mit dem Aktionstag für das große Suchtpotenzial von Glücksspiel zu sensibilisieren. Mit dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag haben wir ein Regelwerk, in das alle Bundesländer eingebunden sind. Seit Inkrafttreten im Juli 2021 hat sich einiges getan: Die Lizenzvergabe für Online-Spielstätten wird hoffentlich nachhaltig dem illegalen Glücksspielangebot entgegenwirken. Die außerdem eingeführte bundesweite Spieler*innen-Sperrdatei kann zudem zu effektiverem Spieler*innenschutz beitragen.
Trotz dieser Erfolge ist gerade beim Online-Glücksspiel noch viel zu tun, um Jugendschutz wirklich zu gewährleisten. Digital verbreitet sich Werbung für einzelne Angebote noch schneller und bleibt schlechter greifbar für die Länder, die diese Angebote kontrollieren sollen. Wir begrüßen daher den Vorschlag des Bundesdrogenbeauftragten, Glücksspielwerbung in Fernsehen und Internet auf Abend- und Nachtstunden zu begrenzen. Auch ein kompletter Verzicht auf diese Werbung wäre nicht verkehrt.
Kinder und Jugendliche lernen und leben heute ganz selbstverständlich in einer zunehmend digitalisierten Welt. Sie brauchen dazu klare Leitplanken und eine ausgeprägte Medienkompetenz. Dies gilt auch für den Bereich der Online-Spielekultur. Bei Gaming und eSports müssen wir daher auf Präventionsangebote setzen, wie dies auch der Fall bei Sportvereinen im analogen Leben ist.
Beim Verbraucher*innenschutz brauchen wir zudem noch passgenauere Beratungsangebote. Deutschlandweit sind laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rund 200.000 Menschen pathologische Glückspieler*innen, sie sind zum Teil hoch verschuldet und vernachlässigen unter Umständen ihr Familienleben, den Job und das soziale Umfeld in ungesundem Maß. Die Dunkelziffer ist vermutlich noch höher. Hier müssen wir in der Beratungsstruktur Schnittstellen schaffen, damit Menschen psychosoziale und Schuldnerberatung aus einer Hand bekommen.