Pressemitteilung zum geleakten Cannabis-Eckpunktepapier

Pressemitteilung zum geleakten Cannabis-Eckpunktepapier

Zu dem geleakten Eckpunktepapier der Cannabis-Legalisierung in Deutschland erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit der grünen Bundestagsfraktion:

Die jetzt bekannt gewordenen ersten Entwürfe von Eckpunkten zur geplanten legalen Abgabe von Cannabis in Deutschland zeigen, dass bei der Ausarbeitung intensiv über Verhältnisprävention und Jugendschutz nachgedacht wird. Ich begrüße das, da wir derzeit auch in der Ampel-Koalition diskutieren, wie wir in diesen Punkten auch bei anderen Suchtmitteln vorankommen.

In den Ankündigungen in der Presse findet sich die Planung, Werbung und Marketing für Cannabis vollständig zu untersagen. Das begrüße ich ausdrücklich, denn die strikte Regulierung von Marketing und Werbung ist ein wirksames Mittel der Verhältnisprävention. Unser Koalitionsvertrag sieht vor, dass auch bei Alkohol und Nikotin das Marketing stärker begrenzt werden soll. Wir arbeiten derzeit als Ampel-Berichterstatter*innen daran, diese Worte mit Leben zu füllen.

Dabei planen wir insbesondere, auch hier beim Jugendschutz anzusetzen. Marketing und Werbung für Alkohol und Nikotin haben nirgendwo etwas zu suchen, wo Kinder und Jugendliche die Empfänger*innen sind: Rundfunk, Kino, Festivals und auch soziale Medien gucken wir uns in diesem Zusammenhang daher gerade genauer an, um hier zu besserem Jugendschutz zu kommen. Gleichzeitig nehmen wir Verkaufsbedingungen in den Blick, denn Tabak, e-Zigaretten und hochprozentiger Alkohol sind teilweise noch zu einfach auch für Minderjährige in Verkaufsstätten erreichbar.

Wenn in den kommenden Monaten im Parlament effektiver Jugendschutz und gute Verhältnisprävention bei Cannabis diskutiert werden, setze ich mich dafür ein, dass wir bei anderen Suchtmitteln nicht zu weit hinter den Regelungen für Cannabis zurückbleiben.

PM: Osdorfer Freibad vorrangig offen halten

PM: Osdorfer Freibad vorrangig offen halten

Zum Start der Hamburger Sommerferien: Heitmann plädiert für vorrangige Öffnung des Freibades in Osdorf und begrüßt Einstellung des Saunabetriebes bei Bäderland.

In Hamburg beginnen am morgigen Donnerstag die Sommerferien und der Betreiber Bäderland hat pünktlich zu diesem Anlass verkündet, den Sauna-Betrieb einzustellen sowie den Bäderbetrieb insgesamt spürbar einzuschränken. Gründe dafür sind sowohl Personalmangel als auch das Energiesparen.

Hierzu erkläre ich als Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Hamburg-Altona sowie Mitglied im Umweltausschuss:

Allen Altonaer*innen, insbesondere auch den Kindern und Jugendlichen, wünsche ich einen tollen Ferienstart und eine entspannte Sommerzeit.

Für viele Menschen gehört der Freibadbesuch untrennbar zu den Sommerferien dazu – insbesondere auch für Menschen in sozial schwächeren Stadtteilen, die sich nicht unbedingt eine Urlaubsreise leisten können. Für sie ist das Freibad ein sehr wichtiges Freizeit- und Sportangebot in den heißen Monaten. Ich bitte daher Bäderland zu prüfen, ob insbesondere die Öffnungszeiten im Freibad Osdorf noch weiter ausgeweitet werden können – im Zweifel auch auf Kosten der Bäder in anderen Stadtteilen. Denn speziell in Osdorf wird das Freibad-Angebot besonders gebraucht!

Es ist mehr als verständlich, dass Bäderland wegen Personalmangels Prioritäten setzen muss und dass hierbei Schwimmkurse und Freibad-Öffnungen insgesamt Vorrang bekommen.

Die Notwendigkeit des Energiesparens ist ein weiterer Grund für die Einschränkungen bei Bäderland. Angesichts eines drohenden Gasmangels im Herbst und Winter sowie rasant steigender Energiepreise müssen wir alle uns Gedanken machen, wo jetzt Energie gespart werden kann. Bäderland geht mit der Schließung der Saunalandschaften hier mit gutem Beispiel voran, denn diese erscheinen in heißen Monaten tatsächlich als verzichtbar.“


Die Pressemitteilung wurde unter anderem vom Elbe Wochenblatt aufgegriffen.

Pressemitteilung: Klares Bekenntnis der Länder für den Kündigungsbutton und gegen Kindermarketing

Pressemitteilung: Klares Bekenntnis der Länder für den Kündigungsbutton und gegen Kindermarketing

In der vergangenen Woche tagte die Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer. Ich freue mich besonders über das klare Bekenntnis zu einem Online-Kündigungsbutton! Wir wollen das Internet sicherer für alle Verbraucher*innen machen und sie vor Vertragsfallen schützen. Mit dem Kündigungsbutton wird bei allen Online-Verträgen eine einfache Möglichkeit geschaffen, schnell und einfach Verträge zu beenden! Dazu habe ich mich mit Renate Künast in einer Pressemitteilung geäußert:


Zum Abschluss der Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen erklären Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft und Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Wir brauchen gesetzliche Regelung für an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Salz-, Fett- und Zuckeranteil. Solche Werbung ist in Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige völlig fehl am Platz. Es ist gut, wenn sich nun auch die Länder dafür aussprechen. 

Kinder und Jugendliche in Deutschland essen halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen, aber fast das Doppelte an Zuckerbomben und Snacks. Bereits 15 Prozent von ihnen sind übergewichtig. Trotzdem werden bislang überwiegend Lebensmittel mit einem unausgewogenen Nährwertprofil an Kinder und Jugendliche beworben.

Wir wollen Online-Kündigungen so einfach machen wie Online-Bestellungen, um Verbraucher*innen vor Vertragsfallen zu schützen. Immer mehr Menschen gehen online einkaufen. Sie haben ein Recht darauf, im Internet genauso gut geschützt zu sein wie im Laden um die Ecke. Ein verpflichtender Kündigungsbutton sorgt bei Geschäften im Internet für mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Es ist ein starkes Zeichen, dass sich die Länder klar für einen elektronischen Kündigungsbutton ausgesprochen haben – und zwar für alle Online-Verträge. Wir werden mit der EU darüber verhandeln, einen solchen Kündigungsbutton europaweit schnellstmöglich einzuführen. Mittlerweile nutzen über 80% der 16- bis 74-Jährigen das Internet für Einkäufe. Der Verbraucher*innenschutz muss mit dieser Entwicklung Schritt halten.

Die Meldung wurde unter anderem von Proplanta, dem Informationsdienst für die Landwirtschaft, aufgegriffen.

Pressemitteilung: Guter Hamburger Vorstoß für mehr Verbraucherschutz im Netz

Pressemitteilung: Guter Hamburger Vorstoß für mehr Verbraucherschutz im Netz

Zur morgen in Weimar beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz wird die Hamburger Senatorin Anna Gallina einige Initiativen einbringen. Unter anderem berichtet sie heute im Handelsblatt, dass sie sich gegen kostenpflichtige Online-Dienste für Behördendienstleistungen stark machen will. Dazu erkläre ich Bundestagsabgeordnete aus Hamburg-Altona und Berichterstatterin für Verbraucherschutz in der grünen Bundestagsfraktion:

„Ich begrüße insbesondere Anna Gallinas Vorstoß gegen Internetseiten wie „fuehrungszeugnis-online-beantragen.de“ oder „grundbuch24.de“ ausdrücklich. Diese Seiten nehmen von Menschen Geld für die Vermittlung staatlicher Dienstleistungen, die eigentlich entweder umsonst oder deutlich günstiger zu haben wären. Wir haben im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, Verbraucherinnen und Verbraucher gerade auch im digitalen Raum besser zu schützen. Dafür gilt es, vernünftig zu analysieren, wo sich im Internet unseriöse Angebote entwickeln. Anna Gallina stößt uns hier auf ein Feld, in dem das der Fall ist und wo wir dringend gemeinsam mit Bund und Land überlegen müssen, wie sich vernünftig gegensteuern lässt – im Zweifel auch mit Gesetzen.“

PM: Mit dem neuen Infektionsschutz-gesetz gegen die 4. Welle

PM: Mit dem neuen Infektionsschutz-gesetz gegen die 4. Welle

Grüne, SPD und FDP schaffen wirksame und rechtssichere Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen. Nun gilt es, die vierte Welle zu brechen – auch in Hamburg!

In der Bundestagssitzung am gestrigen Donnerstag haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklärt Linda Heitmann, grüne Bundestagsabgeordnete für Hamburg-Altona:

„Wir befinden uns in einer dramatischen Lage. Die weiterhin stark steigenden Infektionszahlen bringen mancherorts die Intensivstationen bereits an ihr Limit. Das bereitet mir sehr große Sorge. Selbst, wenn wir in Hamburg derzeit noch etwas besser dastehen im Vergleich zu anderen deutschen Regionen, haben wir harte Wochen vor uns und es gilt, jetzt konsequent und gemeinsam zu handeln. Bund, Länder und Kommunen müssen alles dafür tun, dieser vierten Welle wirksam entgegenzutreten. Dafür haben wir mit unseren jetzt vereinbarten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz Regelungen geschaffen, die wissenschaftlich sinnvoll und rechtssicher sind sowie eine Beteiligung der Parlamente in den Ländern und im Bund sicherstellen.

Mehr Instrumente vor Ort

Dass wir mit unserer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes die bisher geltende Regelung der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ ablösen, bedeutet nicht, dass es nicht weiterhin einen immer dramatischer werdenden Verlauf der Pandemie gibt. Aber das Rechtskonstrukt, auf dem künftig Entscheidungen getroffen werden, ist schlichtweg ein neues, das die Beteiligung der Parlamente nun sicherstellt.

Unser Gesetzespaket umfasst weitreichendere und verbindlichere Regelungen, als es sie bisher gegeben hat. Den Ländern steht damit ein größerer Instrumentenkasten mit verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen und Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung. Es liegt jetzt an den Ländern, diese konsequent anzuwenden. Hamburg ist schon in den letzten Wochen mit 2G-Konzepten vorangegangen. Das war und ist ein richtiges und wichtiges Instrument, um Infektionsrisiken zu senken.

Bundesweit regeln wir mit unserem Gesetz:

  • Die konsequente Anwendung von 3G am Arbeitsplatz für Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und Kund*innen.
  • Die Home-Office-Pflicht, damit auch in der Arbeitswelt Kontakte wieder reduziert werden.
  • 3G im ÖPNV und Fernverkehr für mehr Sicherheit beim Pendeln und Reisen.

Politische Priorität auf Kinder und Jugendliche und weitere Unterstützung

Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich, damit Schulen und Kitas offen bleiben können und das Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleistet bleibt. Junge Menschen mussten in dieser Pandemie bereits viele Entbehrungen erleiden.

Das beschlossene Gesetz hat auch um die sozialen Auswirkungen der Pandemie im Blick: Wir federn soziale Härten der Pandemie ab, indem wir Hilfsleistungen verlängern, etwa den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstler*innen-Sozialversicherung.

Nun gilt es, dass die Länder ihre Möglichkeiten nutzen und auf der neuen Grundlage schnell effiziente Maßnahmen zur Kontaktreduzierung sowie zur Verringerung des Infektionsgeschehens umsetzen!

Impfen, impfen, impfen

Der wichtigste Faktor bleibt im gemeinsamen Kampf gegen die Pandemie, das Impfen konsequent voranzutreiben. Das beinhaltet sowohl die Zahl der Erst- und Zweitimpfungen zu erhöhen, als auch das Boostern zeitnahe, flächendeckend und niedrigschwellig zu ermöglichen. In Hamburg liegt die Impfquote bei den Personen über 12 Jahre derzeit bei 80,6 Prozent. Das ist im Bundesvergleich zwar überdurchschnittlich, aber sie muss sich noch steigern, um die Zahl der Infektionen und damit auch der schweren Erkrankungen zu verringern. Ich appelliere an den Senat, stadtweit auch die Impfung für Kinder unter 12 Jahren jetzt vorzubereiten, damit diese schnell und unkompliziert in jedem Bezirk ein Angebot bekommen, sobald Zulassung und ausreichend Impfstoff vorhanden sind.

Für mich ist klar: Wir stehen jetzt alle in der Verantwortung, gemeinsam und entschlossen die Pandemie zu bekämpfen!“