Persönliche Erklärung zum Sicherheitspaket

Persönliche Erklärung zum Sicherheitspaket

Zu den heutigen Abstimmungen zum so bezeichneten Sicherheitspaket hat Linda Heitmann gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten folgende persönliche Erklärung abgegeben:

Persönliche Erklärung nach §31 GO BT zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (20/12806) sowie zur zweiten und dritten Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (20/12805) – beide in der Ausschussfassung.

Die schreckliche, mutmaßlich terroristisch motivierte Gewalttat am Abend des 23. August 2024, bei der drei Menschen ihr Leben verloren und acht weitere teils lebensbedrohlich verletzt worden sind, hatte das Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten. Dies gelingt, wenn Terror das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft untergräbt, der Staat als handlungsunfähig wahrgenommen wird und gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufgehetzt werden.


In einer Zeit, in der der internationale Terrorismus immer neue Wege geht, gezielt auf eine Radikalisierung im digitalen Raum setzt und dabei auf den Nährboden gesellschaftlicher Überforderungen und Belastungen trifft, ist ein hundertprozentiger Schutz vor terroristischer Gewalt nahezu unmöglich. Insbesondere radikalisierte Einzeltäter*innen, die nicht in ein Terrornetzwerk eingebunden sind, sind im Vorfeld schwer bis unmöglich zu identifizieren.


Egal, wie umfassend Befugnisse für unsere Sicherheitsbehörden ausgeweitet werden: Als Gesellschaft können wir einen Terrorakt nicht mit abschließender Sicherheit ausschließen. Aber wir können deutlich mehr dafür tun, resilient mit der terroristischen Bedrohung umzugehen, sodass es dem Terror erschwert wird, seine Ziele zu erreichen. An diesem Punkt sind wir jedoch noch nicht angekommen. Nach dem Anschlag in Solingen folgten ein Überbietungswettbewerb menschenfeindlicher Forderungen, eine großflächige Abwertung unbeteiligter, ohnehin schon marginalisierter Gruppen sowie panikgetriebene, scheinbar einfache Lösungen, die Terrorismus faktenbefreit zu einem Migrationsproblem umdeuteten. Statt Besonnenheit zu wahren und kluge, durchdachte und vor allem effektive Maßnahmen zu entwickeln, die zu gesellschaftlicher Resilienz beitragen könnten, folgte – angeführt durch den Bundeskanzler und die Bundesinnenministerin – leider eine populistisch aufgeladene Stimmungslage und in unseriöser Kürze ein Maßnahmenpaket, ohne ausreichende Kenntnis über die Hintergründe der Tat in Solingen, das aus bürger- und asylrechtlicher Perspektive erhebliche und tiefgreifende Auswirkungen gehabt hätte.

Die Motivation, zukünftig einen Anschlag wie in Solingen besser verhindern zu können und das Sicherheitsgefühl der Gesellschaft wiederherzustellen, erachten wir als unausweichlich. Den eingeschlagenen Lösungsweg halten wir jedoch für grundlegend falsch und unzureichend, um dieses Ziel zu erreichen. Unsere umfassende Beurteilung führte zu erheblichen Vorbehalten hinsichtlich der Sinnhaftigkeit und Rechtmäßigkeit des Vorhabens, insbesondere aus bürger-, verfassungs-, asyl- und unionsrechtlicher Sicht. Als Reaktion auf einen Terroranschlag darf es unserer Auffassung nach niemals zu Maßnahmen kommen, die unsere Grundrechte so massiv einschränken, dass wir damit unsere gesellschaftlichen Freiheiten in die Fesseln legen, in denen der Terrorismus sie gerne sehen würde.

Der erste Entwurf des Maßnahmenpakets war aus dieser Perspektive für uns nicht hinnehmbar. Unsere Kritik betraf vor allem die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen. Dies machte auch die öffentliche Anhörung deutlich. Der deutlichen Kritik von Expert*innen sind wir dankbar. Wir nehmen jedoch zur Kenntnis, dass die zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe, im parlamentarischen Verfahren im Vergleich zu den ursprünglichen Entwürfen merklich verbessert wurden:

Besonders zu begrüßen sind die Beschränkungen der neuen sicherheitspolitischen Befugnisse des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei auf die Verfolgung oder Verhinderung schwerster Straftaten – wie Mord, Totschlag, schwerer Raub oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 100b Abs. 2 StPO anstelle von § 100a Abs. 2 StPO). Ebenso wird sichergestellt, dass der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erhebliche Kontrollrechte zugestanden werden, sodass ein bürgerrechtliches Korrektiv bei der Erstellung der Rechtsverordnungen der Bundesregierung gewährleistet ist. Nur wenn es keine datenschutzrechtlichen Bedenken bei der Nutzung biometrischer Erkennungssysteme gibt, darf diese in Einsatz kommen. Wir haben hier großes Vertrauen in die BfDI, Datenschutzverstöße zu verhindern. Ein nachträglicher Abgleich von Internetdaten mit Personen, von denen keine Gefahr ausgeht – etwa Zeugen und Opfer, bei denen ein schutzwürdiges Interesse entgegensteht, sowie ein Abgleich mit in Echtzeit übermittelten Bilddaten bleibt zudem ausgeschlossen.

Wir bekennen uns weiter zu einem fairen und funktionierenden europäischen Asylsystem, in dem die Menschenwürde gewahrt bleibt und welches in unseren Augen die zentrale Grundlage für das individuelle Asylrecht bildet. Eine Situation, in der Dublin-Fälle in Deutschland keine Asylbewerberleistungen mehr erhalten und gleichzeitig kein Zugang zum Leistungsbezug im zuständigen Mitgliedstaat gewährleistet ist, schließen wir aus.

Die Regelungen zum Waffenrecht enthalten für uns nicht unproblematische bürgerrechtliche Aspekte, wie die anlasslosen Kontrollen innerhalb von Waffen- und Messerverbotszonen, die alle Menschen unter Generalverdacht stellen. Dem gegenüber stehen jedoch weitreichende Reformen, mit denen es zukünftig Verfassungsfeind:innen und Extremist:innen stark erschwert wird, legal in den Besitz von Waffen zu kommen. Daneben erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) endlich die dringend benötigten Voraussetzungen, um noch zielgerichteter gegen die Finanzströme der extremistischen Szene vorzugehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund des bedrohlichen Erstarkens der organisierten und gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene, die auch mit einer massiven Gefährdung von Geflüchteten und Asylunterkünften einhergeht, eine nicht unerhebliche Verbesserung.

In der Gesamtbewertung, die auch vor dem Hintergrund erfolgen muss, dass deutlich weitreichendere Grundrechtseingriffe von zahlreichen Landesregierungen Bundesratsinitiativen und den Oppositionsfraktionen vorgelegt wurden, kommen wir daher zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf durch die Verhandlungen einen zustimmungsfähigen Status erreicht hat. Der Bundeskanzler hat wiederholt betont, dass dieses Paket für ihn von besonderer Bedeutung ist. Wir nehmen diese Äußerungen zur Kenntnis und stimmen insbesondere in dem Wissen um die Bedeutung für die Koalition zu. Sollten sich die derzeitigen Bedenken hinsichtlich der rechtmäßigen Umsetzung jedoch erhärten oder weitere Rechtsunsicherheiten eine Veränderung notwendig machen, halten wir eine sofortige Korrektur für unausweichlich. Dies betrifft insbesondere die anstehende Veröffentlichung einer Sicherheitsgesamtrechnung.

Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Klimaschutzgesetz

Persönliche Erklärung zur Abstimmung zum Klimaschutzgesetz

Zur heutigen Abstimmung zur Novelle des Klimaschutzgesetzes habe ich gemeinsam mit anderen grünen Abgeordneten eine Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestags eingereicht. Hier findet ihr die ganze Erklärung:

Die Klimakrise ist DIE Menschheitsaufgabe unserer Zeit. Die Wissenschaft macht kontinuierlich deutlich, welche Auswirkungen es haben wird, wenn wir es nicht schaffen, der Klimakrise Einhalt zu gebieten. Die ersten Auswirkungen sind auch in Deutschland bereits zu spüren. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur noch auf ein für die Menschheit lebensfähiges Maß zu begrenzen ist es zentral, dass auch Deutschland seinen Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise leistet.

Deutschland hat sich im Klimaschutzabkommen von Paris dazu verpflichtet, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Daran muss sich auch die Bundesregierung messen lassen. Das Klimaschutzgesetz soll hierfür den Rahmen setzen und die Grundlage bieten, dass ausreichend Maßnahmen ergriffen werden, damit dieses Ziel erreicht wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht als feste Ziele im Vergleich zum Jahr 1990 eine Reduktion von mindestens 65% bis zum Jahr 2030, bis zum Jahr 2040 mindestens 88 Prozent und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität vor. Die Ziele sind – ebenso wie die jährlichen Minderungsziele im Anhang des Gesetzes – verbindlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass diese auf Basis einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung erreicht werden müssen. Die sektorspezifischen Ziele im Anhang bleiben bestehen, sind jedoch im Gesetzentwurf – anders als im bisherigen Klimaschutzgesetz einzeln nicht mehr verbindlich, aber dennoch wichtig, da durch sie bei Gesamtzielverfehlung festgestellt wird, welchen Sektoren besondere Verantwortung bei der Nachsteuerung zukommt. Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel angelegt. Der Gesetzentwurf weist explizit darauf hin, dass alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten müssen und die EU-Vorgaben unabhängig vom Klimaschutzgesetz einzuhalten sind.

Die sektorübergreifende und mehrjährige Gesamtrechnung kann allerdinge falsche Anreize setzen und dazu verleiten, dass durch die mehrjährige Gesamtrechnung zu wenige Maßnahmen ergriffen oder nur einzelne Sektoren in den Blick genommen werden. Aktuell gleicht z.B. der die Ziele übertreffende Energiesektor die Verfehlung der Ziele im Verkehrssektor aus. Bei steigenden Zielsetzungen wird dies aber nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Durch die Gesamtrechnung und den Wegfall der automatischen Klimaschutzsofortprogramme für Sektoren, die ihre Ziele nicht erreichen, kann die Situation entstehen, dass einzelne Sektoren zu spät mit ausreichend Maßnahmen beginnen und so ein Wandel nicht mehr sozial ausgestaltet oder gar nicht mehr umgesetzt werden kann. Dann würden die Ziele insgesamt verfehlt werden.

Gerade im Verkehrsbereich lässt sich sehr klar sehen, dass die Umsetzung von erwiesenermaßen sinnvollen Maßnahmen, wie z.B. ein Tempolimit, immer noch verhindert wird. Wenn die Weichen nicht endlich in die richtige Richtung gestellt werden und Planungssicherheit auch für die Zukunft geschaffen wird, werden Fehlinvestitionen getätigt und eine klimafreundliche Mobilität wird immer schwerer zu erreichen sein. Neben dem Verkehrsbereich müssen gerade im Gebäudebereich weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um auch dort die Ziele erreichen zu können. Deshalb ist es entscheidend, dass die sektorspezifischen Ziele im Anhang des Klimaschutzgesetzes auch weiterhin eingehalten und Maßnahmen frühzeitig umgesetzt werden. Wir hätten sie daher weiterhin verbindlich gemacht, um Fehlentwicklungen frühzeitig entgegensteuern und die Klimaziele sicher erreichen zu können.

Positiv zu bewerten ist, dass neben der Ermittlung von Emissionsdaten für Monitoring zukünftig auch Projektionen erstellt werden sollen, ob mit den bereits ergriffenen Maßnahmen die Klimaziele sowie der Zielpfad auch in Zukunft erreicht werden. So kann frühzeitig nachgesteuert werden, wenn die Ziele in den Projektionen nicht erreicht werden. Es ist ein wichtiger Schritt zur Zielerreichung, dass im parlamentarischen Verfahren im Gesetzentwurf eine Verpflichtung für die Bundesregierung in den Gesetzentwurf hinzugekommen ist, bei voraussichtlicher Zielverfehlung ab dem Jahr 2030 für den Zeitraum bis 2040 ergänzende Maßnahmen vorzusehen, weil so frühzeitig nachgesteuert werden kann. Die daraus sich ergebende Verpflichtung spätestens ab 2029 über das Jahr 2030 hinaus auch jährliche Projektionen zu erstellen, ist konsequent, auch wenn unabhängig davon freiwillig auch bereits heute schon Projektionen für diesen Zeitraum erstellt werden und erstellt werden können. Der Gesetzentwurf verpflichtet zudem jede neue Bundesregierung spätestens 12 Monate nach Beginn einer neuen Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm, das die Ziele 2030 und 2040 einhält, vorzulegen, sodass jede neue Bundesregierung die Verpflichtung erhält, sich zu Klimaschutzmaßnahmen konkret zu bekennen.

Für langfristig verlässlichen Klimaschutz, der sicher durch Maßnahmen hinterlegt wird, hätten wir uns ein anderes Gesetz gewünscht. Im Wissen darum, dass die Änderungen am bisherigen Klimaschutzgesetz Teil des Koalitionsvertrags der Ampelkoalition waren und sind, und im Wissen darum, was ein anderes Abstimmungsverhalten für den Beschluss über die aktuelle und zukünftige Umsetzung von konkreten Maßnahmen für den Klimaschutz in Gänze bedeuten könnte, stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.

Felix Banaszak

Lukas Benner

Deborah Düring

Linda Heitmann

Misbah Khan                   

Denise Loop                     

Hanna Steinmüller          

Katrin Uhlig

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Persönliche Erklärung zur elektronischen Patientenakte

Heute haben wir im Bundestag über die elektronische Patientenakte (ePa) abgestimmt, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen. Warum ich dem Gesetz nicht zustimmen konnte, habe ich in einer persönlichen Erklärung dokumentiert:

Eine umfassende Reform zur Digitalisierung des Gesundheitssystems wird heute im Deutschen Bundestag verabschiedet. Insgesamt ist zu begrüßen, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich vorangeht und eine breit genutzte elektronische Patientenakte in Deutschland auf den Weg gebracht werden soll. Aber dem vorliegenden Gesetzesentwurf, der heute in 2. und 3. Lesung beschlossen werden soll, können wir nicht zustimmen.

Die Gesundheitsdigitalisierung ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Vorhaben dieser Bundesregierung. Wir stehen in Deutschland vor der Aufgabe, die angestaubte Krankenkassenkarte und das Gesundheitswesen in das derzeitige Jahrhundert zu bringen. Datenträger mit CT-Aufnahmen von einer Praxis in die nächste zu tragen, kann nicht im Sinne der Patient*innen sein. Gesundheitsdigitalisierung soll, neben guter Ermöglichung von Forschung, vor allem die Patient*innen entlasten. Umso wichtiger, dass Digitalisierung gut gelingt. Und gelingen kann sie nur, wenn sie das Vertrauen der Nutzer*innen hat.

Auch wenn eine neue Weichenstellung dieses Vorhaben schwieriger und eventuell auch langwieriger machen könnte, so schulden wir es unseren Bürger*innen gerade hier, keine Kompromisse einzugehen, die dem Zeitdruck, aber nicht den Möglichkeiten Rechnung tragen. Gesundheitsdaten sind mitunter die persönlichsten und sensibelsten Daten, die wir zu verwalten haben. Damit Menschen also Vertrauen in die Nutzung der ePa haben können, setzt das voraus, dass jede*r als Patient*in die volle Hoheit darüber hat, wer welche eigenen Daten einsehen darf, und dass komplett transparent ist, an wen Daten auch für welche Zwecke weitergeleitet werden. Die Selbstbestimmung über die Verwaltung sensibler Gesundheitsdaten ist für uns essenziell. Deshalb muss die Datensouveränität weiterhin in den Händen der Patient*innen liegen.

Wir setzen uns ein gegen Diskriminierung und Stigmatisierung – auch im Gesundheitswesen. Um dieses Ziel bestmöglich zu erreichen und gleichzeitig von den Vorteilen der ePa profitieren zu können, wäre es aus unserer Sicht elementar, Daten zu Diagnosen, Behandlungen und Medikationen auch einzeln individuell vor unerwünschten Einblicken in die Akte verbergen zu können. Auch muss für Kinder, wenn sie künftig mit dem 15. Lebensjahr die Verantwortung über ihre Akte übernehmen, transparent sein, welche Änderungen ihre Eltern in der Akte davor möglicherweise vorgenommen haben.

Darüber hinaus erfüllt es uns mit Sorge, wenn Nutzer*innen einer pseudonymisierten Weitergabe ihrer Daten an Dritte aktiv widersprechen müssen, anstatt sich mit dieser aktiv auseinanderzusetzen und zuzustimmen. Auch ist es uns ein Anliegen, dass die Übermittlung und Speicherung von Daten nach dem bestmöglichen technischen Standard und in jedem Fall verschlüsselt stattfindet, um sie so sicher wie möglich zu gestalten. Fälschung und/oder (nachträgliche) Abänderung von Daten dürfen nicht passieren können in einer digitalisierten Gesundheitswelt. Und auch der Diebstahl von Daten, der dazu führen kann, dass Menschen mit den gestohlenen Informationen unter Druck gesetzt werden können, gilt es bestmöglich zu verhindern. Beispiele wie Finnland oder Singapur zeigen, dass dies traurige Realität sein kann. Das zentrale Speichern von Daten empfinden wir als nicht sinnvoll, und es birgt Sicherheitsrisiken.

All diese politischen Ziele sehen wir in den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht optimal berücksichtigt. Wenn die Gesetze heute verabschiedet werden, ist das ein riesiger Vertrauensvorschuss der Politik insbesondere an die ePa und die Krankenkassen, die ihren Versicherten diese zur Verfügung stellen. Auch ein riesiger Vertrauensvorschuss dahingehend, dass weiter an Verbesserungen im Sinne von Verbraucherschutz und Datensicherheit gearbeitet wird. Vertrauen in die ePa ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie ein Erfolg werden kann.

Wir werden genau beobachten, wie sich dieses Vertrauen entwickelt.

Die Erklärung haben auch meine Kolleg*innen Maik Außendorf, Manuela Rottmann, Tabea Rößner und Misbah Khan unterzeichnet.


Es handelt sich hierbei um eine Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung zu der Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwürfen

  • eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG), Drucksache 20/9048 und
  • Entwurfs eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG), Drucksache 20/9046.