„Auch der Medizinische Dienst Bund hat in seiner Pressekonferenz heute deutlich gemacht, dass bei der ganzen Debatte um Einsparpotentiale der GKV in den letzten Monaten ein Thema bislang viel zu kurz kommt: vermeidbare Behandlungsfehler und deren Folgekosten.
Der MD Bund geht von 31 Milliarden Euro jährlich durch vermeidbare Behandlungsfehler aus. Diese Zahl macht deutlich: Patientensicherheit ist keine Nischenfrage, sondern eine finanzielle und ethische Herausforderung für das gesamte Gesundheitssystem.
Gerade jetzt, wo das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den Kostendruck auf Kliniken weiter erhöht und Personalengpässe zunehmen, steigt das Risiko für Fehler nach meiner Einschätzung sogar noch einmal – umso wichtiger ist es, die Rechte von Patient*innen zu stärken, statt sie dem Zufall zu überlassen.
Nicht ohne Grund haben wir als Grüne in der letzten Woche vor der parlamentarischen Sommerpause deshalb unseren Vorschlag für einen Patientenrechtegesetz parallel zur Beschlussfassung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vorgelegt.
Wir legen als Grüne damit konkrete Lösungen vor: klarere Gewichtung der Organisationsverantwortung von Kliniken statt nur von einzelnen Ärzt*innen, fälschungssichere und für Patienten transparentere Dokumentation sowie verbesserte Unabhängigkeit bei Gutachten.
Zentral ist und bleibt zudem die Erleichterung der Beweispflicht: Wer heute einen Behandlungsfehler vermutet, muss sich durch intransparente Verfahren und kaum überwindbare Beweishürden kämpfen – das ist für Betroffene eine enorme Zusatzbelastung und inakzeptabel. Wir wollen das Beweismaß auf ‚überwiegende Wahrscheinlichkeit‘ senken und damit die Stellung der Patient*innen nach Behandlungsfehlern verbessern.
Außerdem – auch das hat der MD Bund heute betont: Es braucht endlich eine proaktive Informationspflicht durch die Behandelnden gegenüber den Patient*innen, wenn während der Behandlung ein Fehler passiert ist.
Ein Never-Event-Register wollen wir Grüne auch unabhängig vom Patientenrechtegesetz schnell eingeführt wissen, um Fehler besser strukturell zu vermeiden. In dem Gesetzentwurf zur Krankenhausreform war integriert, ein Modellprojekt dazu in Deutschland zu machen und gegebenenfalls zu verstetigen. Das muss nun schnell in die Umsetzung kommen!
Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patient*innen stärken – genau dafür machen wir den Koalitionsfraktionen mit unserem Gesetzentwurf einen konkreten Vorschlag.“
Gestern haben wir Grüne unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetz in den Bundestag eingebracht. Ich habe dazu im Plenum gesprochen. Mein ausführliches Pressestatement dazu findet ihr hier. Meine Rede gestern im Bundestag:
Hier klicken, um den Inhalt von webtv.bundestag.de anzuzeigen.
Zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patient*innenrechte der Grünen Bundestagsfraktion:
„Gerade jetzt, wo mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Kostendruck im Gesundheitswesen weiter steigt und Stellenstreichungen in vielen Kliniken zu erwarten sind, dürfen die Rechte von Patientinnen und Patienten nicht unter die Räder geraten. Wenn der ökonomische Druck auf Krankenhäuser und andere Einrichtungen wächst, wenn Personalengpässe zunehmen und Abläufe immer weiter verdichtet werden, steigt auch das Risiko für Fehler. Umso wichtiger ist es, Patientinnen und Patienten in genau dieser Situation besser zu schützen, statt ihre Rechte weiter dem Zufall zu überlassen.
Wer heute in Deutschland durch einen Behandlungsfehler geschädigt wird oder dies vermutet, muss oft nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen leben, sondern sich anschließend auch noch über Jahre durch intransparente Verfahren, lückenhafte Dokumentation und hohe Beweishürden kämpfen. Das ist für Betroffene eine enorme Belastung. Und es zeigt: Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein wichtiger Fortschritt, reicht aber längst nicht mehr aus.
Wir legen deshalb jetzt einen konkreten Vorschlag vor, wie Patientenrechte endlich wirksam gestärkt werden können. Denn Fehler entstehen nicht nur im unmittelbaren Behandlungsgeschehen. Sie haben oft auch mit schlechten Abläufen, Personalmangel, unklaren Verantwortlichkeiten oder strukturellen Defiziten in Einrichtungen zu tun. Genau deshalb wollen wir die Organisationsverantwortung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen klarer fassen, statt die Verantwortung allein bei einzelnen Beschäftigten abzuladen.
Wir stärken außerdem die Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte von Patientinnen und Patienten. Nachträgliche Änderungen an Behandlungsakten müssen transparent nachvollziehbar sein. Patientinnen und Patienten müssen schneller und vollständiger Zugang zu ihren Unterlagen erhalten. Und erkennbare Behandlungsfehler dürfen nicht länger im Verborgenen bleiben.
Zugleich verbessern wir die Position von Patientinnen und Patienten in Arzthaftungsverfahren. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, steht heute häufig vor kaum überwindbaren Beweishürden. Deshalb wollen wir Beweisnachteile abbauen, die Regeln für medizinische Gutachten transparenter und unabhängiger machen und die Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen verbindlich stärken.
Dass eine Reform überfällig ist, liegt seit Jahren auf dem Tisch. Die Evaluation des Patientenrechtegesetzes liegt vor, der Handlungsbedarf ist bekannt, doch Gesundheits- und Justizministerium bleiben untätig. Dabei gilt gerade jetzt: Wer auf der einen Seite mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz den wirtschaftlichen Druck im System verschärft, muss auf der anderen Seite die Rechte der Patientinnen und Patienten stärken. Genau das ist überfällig.“
Mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Patientenrechtegesetzes schlagen die Grünen eine umfassende Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen vor. Dazu gehören unter anderem eine klarere Organisationsverantwortung medizinischer Einrichtungen, bessere Informations-, Dokumentations- und Einsichtsrechte für Patientinnen und Patienten, stärkere Regeln zur Offenlegung von Behandlungsfehlern, mehr Transparenz und Unabhängigkeit im Gutachterwesen sowie eine verbindlichere Unterstützung durch Krankenkassen bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Anbei finden Sie den konkreten Gesetzesentwurf, der diese Woche am Donnerstag, den 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag debattiert werden wird.
Ich habe die Bundesregierung gefragt, wie sie mit Fehl- und Desinformationen zum Thema Gesundheit durch sog. „MedFluencer“ im Internet umgeht. Darum geht es:
Wer heute im Internet und insbesondere auf Social Media nach Gesundheitsinformationen sucht, stößt zu oft auf Werbung und einseitige, unseriöse Einflussnahme statt auf verlässliche Information – mit realen Risiken für die eigene Gesundheit und die Patientensicherheit. Besonders problematisch ist: Über 70 Prozent der Menschen verfügen laut aktuellen Erhebungen nur über eine geringe digitale Gesundheitskompetenz, während gleichzeitig gerade Jugendliche soziale Medien als zentrale Informationsquelle nutzen und dort täglich mit entsprechenden Inhalten konfrontiert sind.
Influencerinnen und Influencer sowie dubiose Unternehmen bewerben Nahrungsergänzungsmittel, Schönheitsbehandlungen oder sogar verschreibungspflichtige Medikamente häufig ohne ausreichende Kennzeichnung, ohne fachliche Grundlage und mit erheblichen Interessenkonflikten.
Die Antworten der Bundesregierung zeigen dabei vor allem eines: Es fehlt nicht nur an Daten, sondern an einem belastbaren Überblick über das Ausmaß des Problems. So liegen keine eigenen Erkenntnisse zum Umfang von Gesundheitsdesinformation, zu gesundheitlichen Schäden oder zu Verstößen im digitalen Raum vor. Trotzdem werden daraus bislang keine ausreichenden politischen Konsequenzen gezogen. Gleichzeitig sind Zuständigkeiten zersplittert, Kontrollen lückenhaft und Sanktionen greifen zu selten.
Das zeigt einmal mehr: Die Bundesregierung hinkt der Digitalisierung in der Regulierung hinterher. Verbraucher- und Patientenschutz dürfen im digitalen Raum kein blinder Fleck bleiben. Es braucht jetzt mehr rechtliche Klarheit, eine konsequentere Durchsetzung bestehender Regeln und eine gezielte Stärkung von Aufklärung und Gesundheitskompetenz.
Wir werden die Antworten zum Anlass nehmen, die bestehenden rechtlichen Lücken genau zu prüfen – und die Bundesregierung weiter drängen, diese zügig zu schließen.
Die ganze Anfrage mit der Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Patientenrechte stärken heißt: Hürden abbauen, damit Betroffene von Behandlungsfehlern ihre Rechte besser durchsetzen können.
Die gestrige Anhörung im Bundestag zu einem Antrag von uns Grünen mit dem Titel „Eine Reform des Patientenrechtegesetzes ist überfällig… “ hat einmal mehr gezeigt:
Das Problem liegt nicht darin, dass Patientinnen und Patienten keine Rechte haben – sondern dass sie diese oft nicht wirksam durchsetzen können.
Zu hohe Beweislast, lange Verfahren, strukturelle Ungleichgewichte, vermeintliche Gefälligkeitsgutachten… – viele Betroffene geben auf, bevor ihr Fall überhaupt wirklich geprüft wird.
Auch die Beiträge unserer Sachverständigen haben das heute deutlich gemacht:
Dr. Martin Danner (BAG SELBSTHILFE) hat die Hürden aus Betroffenensicht eindrücklich geschildert,
Jörg Heynemann (Fachanwalt für Medizinrecht) die strukturellen Probleme im Arzthaftungsrecht klar benannt.
Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an:
→ Beweislasterleichterung
→ bessere Dokumentation
→ stärkeres, unabhängiges Gutachterwesen
→ mehr Transparenz und echte Durchsetzbarkeit
Denn Patientenrechte müssen im Alltag wirken – nicht nur auf dem Papier.
Ich bin gespannt auf die weitere Diskussion – gerade auch mit Blick auf die Frage: Welche konkrete Veränderung würde Betroffenen am schnellsten wirklich helfen?