Meere und Küsten stehen heute vor großen Herausforderungen: Ein hoher Nutzungsdruck sorgt für Belastungen durch Schadstoffe und Altlasten, auch der Klimawandel stellt diese Ökosysteme vor große Herausforderungen. Kurz gesagt: Der Bedarf nach Investitionen in den Meeresschutz ist hoch:
Ein gutes Beispiel dafür, wie Klima- und Umweltschutz kombiniert werden können, ist der Meeresnaturschutzfonds, der noch in der vergangenen Legislaturperiode auf grüne Initiative eingeführt wurde. Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurde festgelegt, dass ein Teil der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen für Offshore-Windenergie in den Meeresnaturschutz fließt und über eine Stiftung verwaltet wird. So kann klimafreundlich Windenergie produziert und zugleich auch der Meeresnaturschutz gestärkt werden.
In Form einer Zustiftung mit einem Kapital von ca. 400 Millionen Euro wurde der Meeresnaturschutzfonds eingerichtet. Aus diesem werden jetzt jährlich mit rund 10 Millionen Euro Umweltschutzprojekte in Nord- und Ostsee gefördert. Aus diesem Topf werden u.a. Seegraswiesen renaturiert, Lachs und Meeresforellen wiederangesiedelt und der Algenbestand überwacht. Ich bin sehr froh, dass dieses grüne Projekt noch in der vergangenen Legislatur auf den Weg gebracht wurde.
Auf der Seite der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) findet ihr hier eine Übersicht der aktuell in der ersten Förderperiode unterstützen Projekte:
Die Funke Mediengruppe berichtet heute exklusiv zu meiner Anfrage an die Bundesregierung zum Hochwasser- und Küstenschutz. Die Ergebnisse zeigen: Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Den ganzen Artikel findet ihr hier.
Die Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Mein vollständiges Statement dazu:
„Die Bundesregierung glänzt bei den existenziellen Fragen zum Küsten- und Hochwasserschutz leider mit schwammigen und lückenhaften Antworten. Es ist erschreckend, dass der Bund weder genaue Daten zur Schadenshöhe der letzten Jahre noch eine Einschätzung zum Investitionsbedarf in naturbasierte Lösungen vorlegen kann. Und was mich besonders besorgt: Die Bundesregierung sieht offenbar kein Problem darin. Wir werden uns dafür stark machen, dass die Daten hier künftig konsequenter und einheitlich erhoben werden. Die Bundesregierung begründet die derzeitige Lückenhaftigkeit mit „bürokratiearmer“ Berichterstattung. Dabei ist klar: „Bürokratiearmes“ Regierungshandeln darf nicht auf Kosten parlamentarischer Kontrolle und des effektiven Monitorings von Maßnahmen passieren. Eine belastbare Datenlage über die Kosten und Bedarfe ist im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig, um in Deutschland klug für die nächsten Jahrzehnte vorzusorgen!
Die vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 536,00 Mio. Euro bzw. 924,90 Mio. Euro einschließlich der Landesmittel für 2026 bis einschließlich 2035 reichen nach unserer Einschätzung bei Weitem nicht aus. Nach den Angaben in ihren aktuellen Generalplänen für den Küstenschutz wären allein für Niedersachen, Bremen und Schleswig-Holstein für den gleichen Zeitraum mindestens 1,4 Mrd. Euro notwendig. Auch beim Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) klafft eine Finanzierungslücke von 2,2 Mrd. Euro gegenüber dem von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ermittelten Bedarf von 6,2 Mrd. Euro.
Auch bezüglich konkreter Zeitpläne für dringend notwendige Gesetzesvorhaben macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß: Weder zur Elementarschadenversicherung noch zur Verankerung des „Schwammstadtprinzips“ in der Baugesetzbuchnovelle gibt es klare Auskünfte, wann mit den Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Dabei drängt die Zeit: Derzeit sind etwa 57% der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. In den Küstenländern beträgt dieser Anteil sogar unter 40%. Laut einem Gutachten des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 2024, das die grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben hat, werden in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit rund 400.000 Menschen von einem Hochwasserereignis betroffen sein. Daher ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung zügig einen Gesetzesentwurf für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Tisch legt.
Es stimmt zwar vorsichtig optimistisch, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der kommenden Bauplanungsrechtsnovelle das so genannte „Schwammstadtprinzip“ ins Baugesetzbuch aufzunehmen, allerdings reicht eine Verankerung bloß als Grundsatz nicht aus. Wir werden das Vorhaben, wenn es kommt, eng begleiten. Denn klar ist: Die Novelle muss auch verbindlich sicherstellen, dass Kommunen durch Ausnahmeentscheidungen Bauvorhaben in gefährdeten Gebieten gar nicht erst genehmigen. Überschwemmungsgebiete, die bei Hochwasser überflutet werden und als natürliche Retentionsflächen dienen, sind unverzichtbar, um die Risiken für Menschen, Gebäuden und Infrastruktur zu minimieren.“
Vor einiger Zeit hat die Bundesregierung meine Kleine Anfrage zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer beantwortet. Mein Statement dazu:
„Obwohl die Bundesregierung sich besonders viel Zeit zur Beantwortung genommen hat, fällt die Antwort auf unsere Fragen zu Natur- und Lärmschutz im Wattenmeer sehr ernüchternd aus.
An vielen Stellen hat die Bundesregierung schlicht keine Antworten und kann keine Daten liefern – so etwa zum Stand der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen. Besonders ärgerlich ist es, dass sie dies offenbar nicht einmal als Problem ansieht und ändern will. Allein im Bereich des Schiffsverkehrs von Öl- und Gastankern ist künftig offenbar eine bessere Datenerhebung geplant, nicht aber bei Fähren, Sportbooten oder Wassertaxis. Und das, obwohl diese – wie die Bundesregierung selbst auflistet – besonders häufig durch Geschwindigkeitsverstöße auffallen!
Elektrifizierung von Schiffen und Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen sind wichtige Hebel, um die Natur im sensiblen Ökosystem Wattenmeer besser zu schützen und Unterwasserlärm zu reduzieren. Der Unterwasserlärm beeinträchtigt die dort lebenden Tiere in ihrer Orientierung, ihrer Kommunikation mit ihren Artgenossen sowie ihrer Fortpflanzung. Besonders betroffen ist der Schweinswal, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört. Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung wichtige Programme zur Förderung der Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen erheblich zurückgefahren oder gänzlich gestrichen. Dazu gehören das Maritime Forschungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ sowie die Fördermaßnahme BordstromTech. Der Titel „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landstromversorgung in deutschen Häfen“ im Klima- und Transformationsfonds ist zum Ende 2025 ersatzlos ausgelaufen.
Zum Verkehrsaufkommen von Linienverkehren, privaten Motorboten und Wassertaxis kann die Bundesregierung keine Daten liefern. Dabei fallen vor allem Wassertaxis und private Sportboote durch Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Die Regelungen in der Nordsee-Befahrensverordnung greifen hier ganz offenbar zu kurz, um die Raserei einzudämmen. Jedoch ist in absehbarer Zeit keine Novellierung der Nordsee-Befahrensverordnung vorgesehen. Die Regierung beruft sich hier auf eine abzuwartende Evaluation. Angesichts der mageren Antworten auf meine Fragen, ist es mir ehrlich gesagt schleierhaft, auf welche Daten und Fragestellungen eine Evaluation der Befahrensverordnung beruhen soll. Wir werden als Grüne jetzt auf jeden Fall in die vertiefte Prüfung gehen, wie eine Novellierung aus unserer Sicht aussehen muss, um Emissions- und Lärmschutz im sensiblen Ökosystem Wattenmeer effizient besser zu schützen. Denn das muss unser aller Ziel sein!
Insgesamt zeigt die Bundesregierung in meiner Anfrage leider, wie ambitionslos sie beim Schutz des Wattenmeers agiert. Wir werden sie hier weiter treiben und konstruktive Vorschläge unterbreiten, was es aus unserer Sicht für das Deutsche Wattenmeer an politischen Maßnahmen braucht.“
Die Kleine Anfrage mit Antwort der Bundesregierung findet ihr hier.
Die zweite Sitzung des Parlamentskreises Meerespolitik fand diese Woche am 23. September am Rande der Haushaltsberatungen statt. Aus aktuellem Anlass hatten die Mitglieder des Parlamentskreises eine Debatte über das Thema CCS und die mögliche künftige Verpressung von abgeschiedenem Kohlenstoffdioxid (CO2) in deutschen Gebieten der AWZ in der Nordsee.
Warum ist das Thema aktuell? Wenig überraschend wurde, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, der Regierungsentwurf des Kohlenstoffspeicherungsgesetzes im August 2025 vom neuen Kabinett bereits beschlossen und kommt somit in Kürze ins parlamentarische Verfahren.
Der Parlamentskreis Meerespolitik, den ich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen MdB Leif Bodin (CDU/CSU), MdB Ina Latendorf (Linke), MdB Siemtje Möller (SPD) sowie MdB Stefan Seidler (SSW) koordiniere, bietet ein wertvolles Forum für konstruktive Diskussionen über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg.
Nach jeweils einem kurzen Expert*innen-Input von Prof. Klaus Wallmann vom GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel sowie von Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin für den Bereich Recht bei der Deutschen Umwelthilfe e.V., hatten wir einen konstruktiven Austausch, in dem deutlich wurde, dass der Regierungsentwurf nach Ansicht der eingeladenen Expert*innen an mehreren Stellen noch substanzielle Änderungen erfahren sollte.
Laut Regierungsentwurf soll die Abscheidung und Speicherung von CO2 in großem Maßstab ermöglicht werden. Um die Erderwärmung effektiv einzudämmen, müssen wir unsere CO2-Emissionen tatsächlich massiv senken. Denn trotz gewaltiger Anstrengungen werden schätzungsweise ca. 5-15% der heutigen Emissionen, wie etwa aus Zement- und Stahlherstellung, sich auch künftig nur sehr schwer oder gar nicht vermeiden lassen. Wenn man jedoch die aufwändige technische Verpressung von CO2 unter dem Meeresboden ermöglichen will, die zudem unbestritten auch mit erheblichen Naturschutz-Risiken einhergeht, so wäre es dringend notwendig, dass wenigstens die Menge des zu verpressenden CO2 auf die technisch unvermeidbaren Emissionen wirklich beschränkt wird.
Kurz zur Einordnung: CCS ist eine Risikotechnologie. Sie erfordert ein energieaufwendiges Verfahren, bei dem das CO2 während des Ausstoßes entnommen wird, um nicht in die Atmosphäre zu gelangen. Es wird dann unter hohem Druck verflüssigt und über Pipelines oder mit Schiffen zum Speicherort transportiert. Dort soll es unter hohem Druck verpresst werden. Derzeit hat noch kein Bundesland erklärt, eine Verpressung an Land ermöglichen zu wollen, die auch mit Gefahren, insbesondere fürs Grundwasser, verbunden wäre. Es wird somit vermutlich auf eine Verpressung unter dem Meeresboden hinauslaufen, wie es einige Länder wie Dänemark oder Norwegen auch schon praktizieren. Da das Gas am Entstehungsort abgefangen werden muss, ist dafür eine gewaltige Infrastruktur notwendig, die teilweise durch sensible Ökosysteme verläuft. Zudem ist die CCS-Technologie nicht nur wenig erprobt, sondern ist auch teuer, energieintensiv und aufwändig.
Bislang soll laut Gesetzentwurf CCS auch für Emissionen aus dem Industriesektor und Gaskraftwerken ermöglicht werden, die nach meiner Ansicht und auch jener der eingeladenen Expert*innen vermeidbar wären. Damit würden Unternehmen nicht mehr dazu angehalten werden, Emissionen zu vermeiden, sondern sie in unbegrenzter Menge abscheiden und verpressen zu können. Gerade im Energiebereich gibt es durch den Ausbau der Erneuerbaren und Investitionen in die Elektrifizierung von Prozessen erhebliche Sparpotentiale, für die der Anreiz verloren geht, wenn die Gaskraftwerke nicht ebenfalls von der CCS-Nutzung ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus ist im aktuellen Gesetzentwurf der Meeresschutz nach meiner Einschätzung wie auch der Einschätzung der DUH nicht ausreichend berücksichtigt. Unsere Meere leiden jetzt schon unter enormem Nutzungsdruck und Belastungen. Daher ist es dringend notwendig, dass die kumulativen Belastungen bei der Ermöglichung von CCS berücksichtigt werden. So müssen zumindest in den Schutzgebieten sowie in den Rückzugsräumen des Schweinswals, der in der Nordsee zu den stark bedrohten Arten gehört, großzügige Pufferzonen und der Ausschluss von Erkundungen und Verpressungen zu bestimmten Jahreszeiten gelten.
Insgesamt muss der Schwerpunkt auf Emissionsvermeidung durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeffizienz sowie Kreislaufwirtschaft liegen. CCS ist eine fragwürdige Lösung, die aus unserer Sicht schon gar nicht ins überragende öffentliche Interesse fallen sollte.
Wie sprechen wir sachlich, transparent und besonnen über die Munitionsaltlasten in unseren Meeren sowie deren Entsorgung und nehmen dabei die Bevölkerung gut mit? Über diese Fragestellung diskutierte ich mit Expert*innen aus Politik, Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft am 19. Juni 2025 im Rahmen der internationalen Konferenz „Kiel Munition Clearance Week 2025“ in Kiel.
Mit über 200 Expert*innen und Aussteller*innen aus 16 Ländern – darunter nicht nur aus Bundes- und Landesbehörden, sondern auch von der EU-Kommission, der NATO, der deutschen und internationalen Marine sowie aus der Industrie, Wissenschaft und Umweltbereich – widmete sich die Fachkonferenz und Messe im Kern zwei Fragen: Wie können wir die Munitionsaltlasten aus unseren Meeren umweltschonend und sicher beseitigen? Und wie können wir unsere kritische Infrastruktur in der Nord- und Ostsee am besten schützen?
Allein in den deutschen Gewässern in der Nord- und Ostsee befinden sich ca. 1,6 Millionen Tonnen alte, rostige Kriegsmunition, die seit dem ersten und zweiten Weltkrieg in unseren Meeren weiterhin rostet. Dabei werden fortwährend Giftstoffe ausgestoßen, die die Meeresumwelt belasten und angereichert in Muscheln und Fischen in die menschliche Nahrungskette gelangen können. Zudem sind sie ein Sicherheitsrisiko für die Schifffahrt, die Fischerei, den Tourismus wie auch für den Ausbau von Windenergie auf See. Je länger der giftige Munitionsmüll in unseren Meeren verweilt, umso schwieriger wird es, diesen zu bergen und umso größer ist die Explosionsgefahr.
Es freut mich immer wieder, dass wir letzte Legislatur fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen haben und 100 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2023 für ein Sofortprogramm Munitionsbergung beschlossen wurden. Dass das Geld endlich da ist, ist sichtbar: Die Mittel werden seit Mitte 2024 genutzt, um erste Probebergungen zu machen, die Munitionsverteilung zu kartieren und die notwendige Technik zur möglichst schonenden Vernichtung der Altmunition auf einer schwimmenden Plattform zu entwickeln. Bei einer Probebergung am 7. Oktober 2024 in der Lübecker Bucht konnte ich selbst dabei sein.
Im Wettlauf gegen die Korrosion stellt die umweltgerechte Bergung und Entsorgung der Munitionsaltlasten jedoch eine Generationen- und Gemeinschaftsaufgabe dar, an der sich Bund und Länder im ständigen Dialog mit der Wissenschaft, der Industrie, der Zivilgesellschaft und vor allem den Bürger*innen beteiligen müssen. Daher ist es umso wichtiger, dieses schwierige Thema zielgruppenorientiert und sachlich aufzuarbeiten und zu vermitteln. Genau zu diesem Zweck wurde im vergangenen Jahr das MUNIMAR, ein Kompetenzzentrum für den Umgang mit Munition in der marinen Umwelt, gemeinsam vom schleswig-holsteinischen Umweltministerium, dem GEOMAR sowie der Industrie- und Handelskammer ins Leben gerufen.
Herzlichen Dank an das Umweltministerium Schleswig-Holstein, auf dessen Einladung ich am Donnerstagabend in Kiel sein konnte und wo nicht zuletzt gemeinsam mit einem NDR-Reporter auf dem Podium deutlich wurde: das Thema Munitionsbergung ist eine extrem positive Erfolgsgeschichte, die gerade erst begonnen hat. Und eine Geschichte, die sich gut erzählen lässt anhand persönlicher Geschichten – vom Krabbenfischer bis zur Meeresbiologin. Denn dass das Meer uns fasziniert und geschützt werden muss, wissen wir alle. Arbeiten wir weiter daran – auch durch die konsequente Bergung von Munitionsaltlasten.