Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Pränataltests – warum ich den Gruppenantrag für ein verbindliches Anwendungs-Monitoring unterstütze

Diese Sitzungswoche gibt es am Freitag im Bundestag wieder eine so genannte Orientierungsdebatte. Dabei wird über einen konkreten Antrag mit einem ethisch komplexen Thema diskutiert und die Abgeordneten positionieren sich unabhängig von ihren Fraktionen.

In diesem Fall werden wir über so genannte Pränatal-Bluttests und die Folgen der Kostenübernahme solcher Tests durch die Krankenkassen sprechen. Die Forderung des Antrages ist dabei insbesondere ein strukturiertes Monitoring der Inanspruchnahme des so genannten nicht-invasiven Pränataltests (NIPT), mit dem Schwangere über eine Blutprobe testen lassen können, ob eventuell ein erhöhtes Risiko für Trisomie 13, 18 oder 21 bei ihrem ungeborenen Kind vorliegt.

Der Antrag hat die Drucksachennummer 21/3873 und hier könnt Ihr ihn selbst nachlesen. Ich bin eine von insgesamt 110 Abgeordneten, die den Antrag derzeit namentlich unterstützen. Meine Gründe dafür sind folgende:

 

  • Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2022 bereits beschlossen, dass der NIPT dann als Kassenleistung übernommen werden kann, wenn Gynäkolog*innen und Schwangere nach einem Beratungsgespräch zu der Auffassung gelangen, dass ein erhöhtes Risiko für eine Auffälligkeit bei dem Fötus vorliegen könnte. Die Kriterien der erhöhten Wahrscheinlichkeit sind dabei jedoch nicht genauer ausdefiniert. Auch der G-BA selbst hatte deshalb 2022 bereits angemerkt, er fände es angemessen, wenn im Bundestag darüber debattiert würde, wie der Gefahr begegnet werden kann, dass der Pränataltest zur regulären Standarduntersuchung – insbesondere auf Trisomie 21 – wird und Ärzt*innen sich darüber absichern wollen. Erste Daten einzelner Krankenkassen deuten derzeit darauf hin, dass genau das passiert und mittlerweile über 50% aller Schwangeren den Test machen, obwohl bestimmt nicht in all diesen Fällen ein besonderes Risiko vorliegt. Ich finde daher, dass hier auf jeden Fall valide Zahlen zur Inanspruchnahme erstellt werden müssen – und zwar auf jeden Fall noch bevor im G-BA über die Ausweitung der Kostenübernahme weiterer Pränataltests diskutiert wird.
  • Dass der NIPT trotz Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht ganz unproblematisch ist, spielt in meine Meinungsbildung zum Thema mit hinein: Gerade bei jüngeren Schwangeren, die den Test anwenden, gibt es ein erhöhtes Risiko dafür, dass der Test falsch positiv ausfällt. In solchen Fällen wird Schwangeren in der Regel zu einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung geraten. Solch eine erhöht nachweislich das Risiko von Fehlgeburten. Es besteht hier also die erhöhte Gefahr, dass im Falle eines falsch positiven Tests und der in Folge stattfindenden Fruchtwasseruntersuchung die Gefahr der Fehlgeburt von Föten erhöht wird, die sonst gegebenfalls vollkommen gesund zur Welt hätten kommen können. Ich finde es daher höchst bedenklich, wenn insbesondere jüngere Schwangere ohne wirkliches Risiko den Test immer mehr in Anspruch nehmen.
  • Was mir jedoch die größten Bauchschmerzen bei der gesamten Diskussion um Pränataldiagnostik macht, ist der gesellschaftliche Blick auf Menschen mit Behinderung, der sich mit den fortschreitenden Möglichkeiten der Pränataldiagnostik in unserer Gesellschaft spürbar verändert. Ich sehe höchst kritisch, dass wir uns als Gesellschaft anmaßen, verbunden mit den Möglichkeiten der Pränataldiagnostik schon vor der Geburt eines Menschen darüber zu entscheiden, ob ein Mensch mit Behinderung wohl überhaupt geboren werden sollte oder nicht. Selbstverständlich liegt diese Entscheidung letztlich allein bei den werdenden Eltern, die im Falle einer frühen Diagnostik zum Beispiel von Trisomie 21 für sich ganz allein die Entscheidung treffen müssen, ob sie sich ein Leben mit einem Kind mit Behinderung vorstellen können. Die Zahl der Kinder, die mit Trisomien in den letzten Jahren geboren wurden, sind deutlich zurückgegangen. Doch immer mehr Menschen, die sich bewusst auch für das Leben mit Kind mit Behinderung entscheiden oder die keine pränatalen Tests durchgeführt haben und dann ein Kind mit Trisomie auf die Welt bringen, berichten davon, dass ihr gesellschaftliches Umfeld ihnen zunehmend ablehnend begegnet und suggeriert: Das hätte man doch mit den heute gängigen medizinischen Möglichkeiten verhindern können. Mit solch einer Haltung maßen Menschen sich an, darüber zu urteilen, ob ein Leben mit Behinderung lebenswert erscheint oder nicht. Ich kann solche Haltungen nicht akzeptieren. Unsere Gesellschaft ist vielfältig und Menschen mit Behinderung sind ein wertvoller Teil. Sie gehören in die Mitte der Gesellschaft. Das ist für mich ein wichtiger Aspekt des wichtigen Satzes unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Wie grüne Politik Meere schützt!

Wie grüne Politik Meere schützt!

Meere und Küsten stehen heute vor großen Herausforderungen: Ein hoher Nutzungsdruck sorgt für Belastungen durch Schadstoffe und Altlasten, auch der Klimawandel stellt diese Ökosysteme vor große Herausforderungen. Kurz gesagt: Der Bedarf nach Investitionen in den Meeresschutz ist hoch.

Ein gutes Beispiel dafür, wie Klima- und Umweltschutz kombiniert werden können, ist der Meeresnaturschutzfonds, der noch in der vergangenen Legislaturperiode auf grüne Initiative eingeführt wurde. Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurde festgelegt, dass ein Teil der Erlöse aus den Ausgleichszahlungen für Offshore-Windenergie in den Meeresnaturschutz fließt und über eine Stiftung verwaltet wird. So kann klimafreundlich Windenergie produziert  und zugleich auch der Meeresnaturschutz gestärkt werden.

In Form einer Zustiftung mit einem Kapital von ca. 400 Millionen Euro wurde der Meeresnaturschutzfonds eingerichtet. Aus diesem werden jetzt jährlich mit rund 10 Millionen Euro Umweltschutzprojekte in Nord- und Ostsee gefördert. Aus diesem Topf werden u.a. Seegraswiesen renaturiert, Lachs und Meeresforellen wiederangesiedelt und der Algenbestand überwacht. Ich bin sehr froh, dass dieses grüne Projekt noch in der vergangenen Legislatur auf den Weg gebracht wurde.

Auf der Seite der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) findet ihr hier eine Übersicht der aktuell in der ersten Förderperiode unterstützen Projekte:

Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Endlich in Europa verabschiedet: Das Nature Restoration Law

Nach langen Verhandlungen und Diskussionen hat das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union am Montag dieser Woche nun endgültig die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur an Land und im Meer, das sogenannte Nature Restoration Law, verabschiedet.

Dieses Gesetz ist ein Kernelement des europäischen Green Deal und hat zum Ziel, mehr Renaturierung und damit auch eine Verringerung des Artensterbens zu erreichen. Sofern das gelingt, ist es auch eine wichtige Schutzmahnahme gegen die extremen Folgen der Klimakrise.

Das Gesetz ist ein Meilenstein in der europäischen Umweltpolitik. Und der ist dringend nötig, denn Europa erhitzt sich doppelt so schnell wie andere Kontinente – mit gravierenden Folgen unter anderem in der Gestalt von Extremwetterereignissen wie zuletzt in Süddeutschland. Über 80 Prozent der Ökosysteme in der EU sind in einem schlechten Zustand und können den steigenden Nutzungsansprüchen gepaart mit dem Klimawandel nicht mehr gerecht werden. Jede fünfte Art in Europa ist vom Aussterben bedroht. Nur intakte Ökosysteme können die Folgen der Klimakrise effektiv abmildern. Dazu brauchen wir z.B. sauberes Wasser und gesunde Böden.

Das Nature Restoration Law ist ein gesamteuropäisches Projekt mit klaren und vor allem verbindlichen Zielen, die es allen Mitgliedsstaaten vorgibt: Es verpflichtet sie dazu, auf 20 Prozent der Land- und Meeresflächen von Stadtgrün über Meeresböden und Moore bis hin zu Wäldern – Maßnahmen zur Stärkung der betroffenen Ökosysteme einzuführen. Zudem sollen bestimmte Lebensraumtypen, die sich in einem schlechten Zustand befinden, nach und nach wiederhergestellt werden: 30 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050. Konkret heißt dies, dass geschädigte Flächen wie Moore oder Wälder wieder zu naturnahen Lebensräumen von bedrohten Arten und Pflanzen werden müssen und das darüber der Nachweis gegenüber der EU erbracht werden muss.

Insgesamt ist das EU Restoration Law in vielerlei Hinsicht ein Gewinn für Mensch und Natur: Es schützt nicht nur die biologische Vielfalt, sondern stellt diese teilweise auch wieder her und heilt unsere geschädigten Ökosysteme. Es bekämpft die Klimakrise, indem es unsere Moore, Wälder und Auen, die wichtige natürliche Kohlenstoffsenken sind, schützt und Renaturierungsmaßnahmen vorschreibt. All das ist auch deshalb wichtig, um Extremwetterereignisse wie Dürren, Hitzewellen, Starkregen und Überflutungen abzumildern. 

Daher freue ich mich sehr, dass Deutschland unter grüner Federführung mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz bereits vorangeht und mit der Umsetzung vieler Ziele des Gesetzes bereits begonnen hat. Nun sind auch die anderen Mitgliedstaaten am Zug, ihre nationalen Wiederherstellungspläne zu erarbeiten, bei denen auch die Zivilgesellschaft eingebunden werden soll.