Vergangene Woche haben wir im Gesundheitsausschuss in einer öffentlichen Anhörung über den Gesetzentwurf zum Medizinalcannabis-Gesetz debattiert. Ich habe dazu folgendes Statement abgegeben:
„Das Gesetz, das die Regierung vorgelegt hat, ist nicht ausgereift und stigmatisiert Patient*innen, da hier medizinisches Cannabis anders behandelt wird als alle anderen Medikamente. Die Patient*innen werden somit unter den Generalverdacht gestellt, Cannabis eigentlich gar nicht zu medizinischen Zwecken verschrieben bekommen zu wollen. Ihre Versorgung mit Medizinalcannabis wird dadurch deutlich verschlechtert. Eine Pflicht zu einem persönlichen Arztkontakt ist sinnvoll, sollte allerdings nicht nur bei Medizinalcannabis verschärft werden. Aus unserer Sicht kann dies zudem auch per Videosprechstunde passieren. Wir haben daher einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt, solche Videosprechstunden zur Verschreibung auch zu ermöglichen.
Es wäre zudem sinnvoller, das gesamte System der Fernverschreibung zu reformieren und sich nicht nur auf ein spezielles Medikament zu beziehen. Auch vor dem Hintergrund, dass es zahlreiche Medikamente gibt, die deutlich gefährlicher sind und hohes Abhängigkeitspotential haben. Das Versandverbot für Apotheken wollen wir aus dem Gesetz wieder rausstreichen und haben auch dies per Änderungsantrag bereits eingereicht. Zudem wäre es angebracht, das Kriterium der Austherapiertheit bei der Verschreibung von Medizinalcannabis zu reformieren, damit das Medikament für Patient*innen wie Ärzte endlich wirklich im Behandlungsalltag ankommt. Im Gesundheitsausschuss müssen wir hier bei diesem Gesetz noch deutlich nachbessern.“
Vergangene Woche hat das Bundeskabinett die Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Ich habe dazu gegenüber der Apotheken Umschau folgendes Statement abgegeben:
Der Vorschlag von Warken greift zu kurz, stigmatisiert Cannabis-Konsument*innen und erschwert leider die Situation für Menschen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind. Der richtige Gedanke, dass die Verschreibung von Medikamenten mit einem echten Arzt-Patienten-Kontakt verbunden sein sollte und nicht völlig anonym über das Internet erfolgen darf, wird zwar aufgegriffen, aber eine Reform der anonymen Fernverschreibung und des Versandhandels, um eine bessere Kontrolle zu gewährleisten, sollte für alle Medikamente gelten, nicht nur für Cannabis! Vor allem im Hinblick auf die wachsende Problematik der Medikamentenabhängigkeit in unserer Gesellschaft benötigen wir hier für sämtliche Medikamente klarere Regelungen. Besonders auch in Bezug auf Werbung! Es kann nicht sein, dass Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente wie Medizinalcannabis auf U-Bahn-Screens gezeigt wird, während Werbung für Cannabis zu Genusszwecken aus guten Gründen zur Prävention gesetzlich verboten wurde. Es ist nicht nachvollziehbar, jetzt nur das Medizinal-Cannabisgesetz zu ändern, anstatt die Fernverschreibung insgesamt zu reformieren. Diese Haltung ist stigmatisierend. Ich wehre mich gegen den Generalverdacht gegenüber Cannabis-Konsument*innen, die die Möglichkeit der Fernverschreibung für Genusszwecke in Anspruch nehmen. Besonders für Patient*innen, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind und momentan am Kriterium der Austherapiertheit scheitern, ist dies eine bittere Situation. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Gegenüber Heise Online habe ich mich zum Medizinalcannabisgesetz geäußert:
„Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland schafft tatsächlich eine schwierige Situation für viele Menschen, die Cannabis konsumieren möchten“, sagt Linda Heitmann von den Grünen. „Besitz und Konsum sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, aber verlässliche, legale Bezugsquellen fehlen größtenteils.“ Die Bundestagsabgeordnete sitzt zum Thema Cannabis im Ausschuss für Gesundheit. Dass die Versorgungslücke für Gelegenheitskonsumenten, für die sich Eigenanbau oder Mitgliedschaft in einem Cannabis-Club nicht lohnen, von privatwirtschaftlichen Anbietern gefüllt werden, hält sie daher für nachvollziehbar. Ihr Lösungsvorschlag für legales und hochqualitatives Cannabis ohne Missbrauch des MedCanG: „Eine klare, kontrollierte Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken“. Den Referentenentwurf bewertet die Oppositionspolitikerin gegenüber heise online kritisch, da er sich „einerseits einseitig nur auf Cannabis bezieht und andere – vielfach viel gefährlichere Medikamente – völlig außer Acht lässt.“ Sie befürchtet bürokratische Hürden für Patienten.„Eine qualifizierte telemedizinische Behandlung mit echter ärztlicher Aufklärung und nachvollziehbarer Indikation kann und sollte möglich bleiben. Ein pauschales Verbot von Online-Verschreibungen wäre ein Rückschritt für die digitale Patientenversorgung„, so Heitmann. „Für zahlreiche Präparate ist die Regulierung der Online-Verschreibungspraxis aus meiner Sicht viel dringender als für Cannabis.„
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Ausführlich zu diesem Thema habe ich mich auch im Podcast Krautgeplauder geäußert. Die Podcastfolge (aufgenommen im Juli) findet ihr hier.