4. Feb. 2025
Ein Rückblick auf die letzte Sitzungswoche der 20. Legislatur: es bleibt ein Gefühl von Traurigkeit und Fassungslosigkeit
Nur noch zwei einzelne Sitzungstage wird es in dieser 20. Legislatur des Deutschen Bundestages im Februar geben, die letzte komplette Sitzungswoche aber mit allen parlamentarischen Routinen von Arbeitsgruppen-Treffen, Fraktionssitzungen und Plenardebatten ist seit Freitag vorbei.
Und sie hinterlässt bei mir im Rückblick eine große Leere und Traurigkeit. Denn ein Grundkonsens, auf den sich die demokratischen Fraktionen – insbesondere auch als Lehre aus der Geschichte – geeinigt hatten, wurde aufgekündigt: die Vereinbarung, keine parlamentarischen Mehrheiten dadurch erreichen zu wollen, dass man dabei auf die Stimmen von Rechtsextremisten setzt. Das ist es, was als so genannte Brandmauer unsere Demokratie eigentlich davor schützen muss, dass jemals wieder Extremisten in diesem Land den politischen Kurs mitbestimmen können.
Dass dieser bis letzte Woche klar immer wieder miteinander vereinbarte Weg von der CDU/CSU unter Mitwirkung der FDP plötzlich verlassen wurde, ist umso unverständlicher, wenn man sich vor Augen führt, dass es in der letzten Sitzungswoche durchaus noch zu vielen erfolgreich verhandelten Gesetzen kam, die verabschiedet wurden. Vom Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz bis zum Gewalthilfegesetz oder der Einführung von gestaffelten Mutterschutzregelungen nach Fehlgeburten konnte durchaus einiges in dieser letzten Sitzungswoche noch erfolgreich verabschiedet werden. Einiges davon durch Stimmen der FDP, einiges durch Stimmen der Union, bei manchen Gesetzen waren sich sogar alle Fraktionen am Ende einig.
Doch ich kann mich über diese politischen Fortschritte auf den letzten Metern kaum freuen, denn die Debatten, die ich erst am Mittwoch, insbesondere dann aber am Freitag im Plenum des Deutschen Bundestages – der so genannten Herzkammer der Demokratie – erleben musste, lassen mich fassungslos zurück. Hass, Hetze und Verachtung gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen und auch Minderheiten wurden in einer Schärfe geäußert, wie ich es bisher noch nicht erlebt habe. Ich bin damit groß geworden zu wissen, dass im Parlament um die politische Richtung gestritten wird, die Parlamentarier*innen sich aber im Grundsatz darüber einig sind, Menschenwürde zu achten und ALLE Menschen, die in diesem Land leben, über klare Regeln der Rechtsstaatlichkeit zu schützen.
Leider ist mein Eindruck, dass insbesondere Teile der Union das nicht mehr ernst meinen. Wenn Geflüchtete, die in unserem Land Schutz gefunden haben, unter Generalverdacht gestellt und Frauen verhöhnt werden, dann ist leider ein seit 80 Jahren überwunden geglaubter Tiefpunkt wieder erreicht. Ich habe in der Debatte um das so genannte „Zustrombegrenzungsgesetz“ den Plenarsaal am Freitag verlassen, weil ich es nicht mehr ertragen konnte. Anderen Mitgliedern meiner Fraktion, die ich mit Fassungslosigkeit im Gesicht auf dem Gang traf, ging es ähnlich. Dass die Abstimmung über das Gesetz am Ende knapp scheiterte, war ein kleiner Trost, doch der allergrößte Schaden war da schon längst angerichtet und wird bleiben!
„Nie wieder ist jetzt!“ ist für mich unendlich viel mehr als ein einziger Satz, der auf Demonstrationen gerufen wird. Es ist der unwiderrufliche Auftrag, mit dafür zu sorgen, dass in Deutschland nie wieder Extremisten an die Macht kommen und dass nie wieder ein Klima der Verrohung entsteht, in dem Menschen unter Generalverdacht gestellt und Brandsätze in Wohnhäuser geworfen werden, weil jemand vermeintlich den „falschen“ Nachnamen trägt, die „falsche“ sexuelle Orientierung hat, der „falschen“ Partei angehört oder oder oder… Nach dem, was ich im Deutschen Bundestag im Plenum vergangene Woche hören musste, habe ich leider die riesige Sorge, dass all das plötzlich nicht mehr in weiter Ferne ist, sondern viel zu real plötzlich wieder näher rückt.
Danke danke danke an all die vielen Demonstrierenden, die dieser Tage in ganz Deutschland auf die Straße gehen und einmal mehr klar machen: Wir sind mehr! Und wir lassen diese Menschenfeindlichkeit in Deutschland keinen Schritt weiter zu!
„Nie wieder ist jetzt!“ ist für mich auch ein Auftrag und eine riesige Verantwortung für die nächste Legislatur. Wir lassen uns unsere Demokratie nicht wieder von Extremisten zerstören. Und wir wollen in diesem Land weiterhin friedlich zusammenleben – mit Menschen, die unterschiedlichste Erfahrungen, Gefühle und kulturelle Eindrücke in unsere Gesellschaft mit einbringen. Wir sind so viel mehr!
3. Feb. 2025
Pressemitteilung von Linda Heitmann und Mareike Engels:
Frauenpolitischer Meilenstein – Gewalthilfegesetz wurde geeint
Auch wenn die vergangene Woche im Schatten schwerwiegender Entscheidungen im Bundestag stand, gibt es auch vereinzelt gute Nachrichten. Hierzu gehört, dass sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU auf das Gewalthilfegesetz einigen konnten und dies am vergangenen Freitag im Bundestag beschlossen wurde. Dies ist ein bedeutender Durchbruch für den Gewaltschutz. Das Gewalthilfegesetz regelt einen Rechtsanspruch auf Frauenhausplätze und Beratung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder. Der Bund beteiligt sich so erstmalig an der strukturellen Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro. Davon profitieren auch Frauen und Kinder aus Hamburg und Altona ganz direkt.
Linda Heitmann, Bundestagsabgeordnete für Altona, und Mareike Engels, Bürgerschaftsabgeordnete für den Wahlkreis Altona und Kreisvorsitzende der Grünen Altona sowie frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion, erklären dazu:
„Das Gesetz ist ein enormer Schritt bei der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Auch die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen werden bei ihrer Arbeit künftig besser unterstützt. Mit dem Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung stehen wir betroffenen Frauen kompromisslos zur Seite. Es liegt uns sehr am Herzen, dass künftig keine Frau mehr ihren Frauenhausplatz selbst finanzieren muss. Für diese Stärkung der Hilfestruktur und die Prävention, haben wir Grüne lange gekämpft. Auch wenn der Zugang zu Frauenhäusern in Hamburg bundesweit vergleichsweise gut geregelt ist, werden auch in Hamburg Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt profitieren. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen. Dafür braucht es mehr Schutzplätze und einen besseren Betreuungsschlüssel in den Frauenhäusern. Die Einigung auf das Gewalthilfegesetz schafft Spielraum in diesen Fragen weiter zu kommen.“
Die Länder sind verpflichtet, die Erfüllung des Anspruchs zu gewährleisten und ein Schutzangebot, das an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet ist, sicherzustellen. Gewaltbetroffene Frauen sollen zukünftig unabhängig von ihrem Wohnort, ihrem Einkommen, ihrer körperlichen Verfassung Schutz und Hilfe finden und die Lücken im Hilfesystem geschlossen werden. Damit kommt Deutschland den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach.
10. Jan. 2025
Die Substitutionsbehandlung bei einer schweren Opioidabhängigkeit ist seit vielen Jahren eine anerkannte und wirksame Behandlungsmethode, um Betroffenen wieder einen geregelten Tagesablauf und besseren Gesundheitsschutz zu ermöglichen.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die medizinischen Behandlungskosten dafür, jedoch bisher nicht für alle Wirkstoffe. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett mit der vierten Novelle der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) nun endlich den Weg frei gemacht für den verbesserten Zugang für Menschen mit schwerer Opioidabhängigkeit zur überlebenswichtigen Therapie mit Diamorphin.
Diamorphin, das als sogenanntes „Heroin auf Rezept“ von Kritikern verschrien wurde, hat sich jedoch in der ärztlichen Praxis längst bewährt.
Wir Grüne setzen uns seit langem dafür ein, die gesetzlichen Regelungen hier an die Realität anzupassen. Denn Diamorphin ist für viele Patient*innen die einzige Chance, um einen besseren körperlichen und psychischen Gesundheitszustand zu erreichen und wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Die bisher geltende starre Altersgrenze von 23 Lebensjahren und eine mindestens fünfjährige Abhängigkeit der Patient*innen wurden abgeschafft und damit zwei enorme Zugangshürden abgebaut. Dies kann Leben retten und zumindest Leid und Stress der Betroffenen reduzieren. Denn für viele Patient*innen sind andere Substitute wie Methadon nicht geeignet als Wirkstoff, um ihren Suchtdruck zu mindern.
Mit der Öffnung der Verschreibungsfähigkeit von Diamorphin wird Ärzt*innen auch mehr Kompetenz zugesprochen. Sie können nun besser selbst entscheiden, ob die Voraussetzung für einen Therapiebeginn mit Diamorphin erfüllt sind. Daher ist die BtMVV-Novelle auch für die Substitutionsmedizin insgesamt eine wirklich gute Nachricht. Denn es gibt immer mehr ältere Substitutionsmediziner*innen und immer weniger Nachwuchs. Durch die neue Verordnung wird Rechtssicherheit für die Behandler*innen geschaffen und ihr Ermessenspielraum gestärkt.
Ich hoffe und denke, dass dies auch dazu beitragen kann, dass sich künftig mehr Ärzt*innen für das Angebot von Substitutionstherapie in ihren Praxen entscheiden werden.
Als Gesundheitspolitikerin, aber auch persönlich finde ich: ein echter Meilenstein am Ende dieser Legislatur! Und die Verordnung tritt nach Beschluss durch das Kabinett jetzt auch in Kraft, sie muss nicht durch den Bundestag noch verabschiedet werden.
Ich bin überzeugt, dass es sich lohnt, auch nach den Bundestagswahlen für eine evidenzbasierte Drogenpolitik und damit bessere Gesundheitsversorgung von suchtkranken Menschen zu kämpfen und ich werde mich in Hamburg und bundesweit weiter dafür stark machen!
Weitere Infos zur Verordnung finden sich hier.
23. Dez. 2024
Vergangenen Donnerstag haben wir auf Antrag der Unionsfraktion zum Küstenschutz debattiert. Ich habe dabei deutlich gemacht: Naturschutz ist der beste Hochwasserschutz. Meine ganze Rede seht ihr hier:
19. Dez. 2024
Es ist schon ein paar Wochen her, aber jetzt ist es unter Dach und Fach: Der DBU Meeresnaturschutzfonds kommt!
Schon am 6. November 2024 – dem Tag, an dem der Kanzler abends Finanzminister Lindner entließ – hat der Haushaltsauschuss des Bundestages 400 Millionen Euro für den Meeresnaturschutz gesichert. Der Beschluss bezog sich noch auf den Bundeshaushalt des laufenden Jahres 2024 und entfaltet deshalb seine Wirkung. Mit dem jetzigen Abschluss der Vereinbarung können die Gelder nun vollständig an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) zweckgebunden übertragen werden, die damit einen separaten Fonds für Meeresnaturschutzprojekte gegründet hat. Darüber freue ich mich sehr.
Möglich geworden ist dies durch einen Kompromiss, der den Ausbau von Offshore-Windenergie und Meeresnaturschutz aneinanderkoppelt:
Der Ausbau von Offshore-Windenergie ist nicht nur essenziell für die Versorgungssicherheit in Deutschland, sondern auch ein zentraler Baustein der Energiewende. Derzeit liefert die Offshore-Windenergie ca. 8 Gigawatt unseres Stroms, bis 2030 soll die Produktionsmenge auf 30 Gigawatt und bis zum Jahr 2045 auf 70 Gigawatt erhöht werden. Das ist ein erheblicher Ausbau, der viel Meeresfläche der deutschen Nord- und Ostsee beanspruchen wird.
Dadurch verstärkt sich die Belastung für unsere Küstengewässer, die ohnehin einem großen Nutzungsdruck u.a. durch Tourismus, Schifffahrt, Fischerei, Wassersport und Leitungsverlegungen ausgesetzt sind. Aber auch Klimawandel, Eintragungen von Düngemitteln aus der Landwirtschaft, Plastikmüll und Altmunition am Meeresboden machen dem Ökosystem in den Meeren zu schaffen.
Erfreulicherweise sind wir bei der Munitionsbergung bereits einen großen Schritt vorausgegangen: Mit 100 Millionen Euro, die der Bundestag im parteiübergreifenden Konsens zur Verfügung gestellt hat, können wir Probebergungen durchführen und die notwendige Bergungstechnik entwickeln, um diesen giftigen Müll schrittweise aus unseren Meeren zu bergen und umweltgerecht zu entsorgen. Meinen Bericht über meine Besichtigung einer Probergung findet sich hier.
Doch was hat das nun mit dem neuen Meeresnaturschutzfonds zu tun? Um den Ausbau von Offshore-Windenergie naturverträglich auszugestalten und ihre Auswirkungen auf die Meeresumwelt sowie die Arten und ihrer Lebensräume abzufedern, fließt ein Teil der Einnahmen aus den Versteigerungen der Windkraftflächen auf See als zweckgebundene Meeresnaturschutzkomponente (MNK) in den Bundeshalthalt. Und genau daraus stammen auch die Einnahmen– nämlich 400 Millionen Euro – die nun als Stiftungskapital auf die DBU übertragen werden. Aus diesem Kapital kann schätzungsweise dauerhaft eine jährliche Ausschüttung von ca. 10 Millionen Euro generiert werden, um wichtige Projekte zum Meeresnaturschutz zu fördern. Insbesondere Naturschutzverbände können sich auf dieses Geld künftig mit konkreten Ideen zum Meeresnaturschutz in der Nord- und Ostsee bewerben. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier auf der Webseite der DBU.
Damit bildet der Meeresnaturschutz künftig einen der größten Förderbereiche der DBU, im Rahmen dessen Projekte in drei Themenbereichen gefördert werden können:
- Schutz und Wiederherstellung geschützter und gefährdeter mariner Arten und Lebensräume sowie Verbesserungen des Zustandes der Meeresumwelt: Dazu gehören beispielweise Maßnahmen zur Stützung, Wiederherstellung oder Wiederansiedlung bedrohter Arten, wie etwa der Stör, der Lachs, der Aal oder auch Haie und Rochen, und Lebensräume wie etwa Riffe, Großalgen und Seegraswiesen.
- Naturverträgliche Ausgestaltung des Ausbaus der Offshore-Windenergie: Dieser Bereich umfasst beispielsweise die Erarbeitung von Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung der Auswirkungen des weiteren Ausbaus sowie zur Reduzierung der kumulativen Wirkungen anderer Nutzungen. Dadurch sollen belastungsfreie Bereiche geschaffen werden, in denen sich bedrohte Arten zurückziehen, ausbreiten und wiederansiedeln können.
- Monitoring und Begleitforschung sowie Partizipation und Kommunikation: Um die Auswirkungen des Ausbaus frühzeitig zu erkennen und effektiv zu begegnen, bedarf es dem Ausbau eines KI-gestützten, zukunftsfähigen Monitoringsystems sowie kontinuierliche Begleitforschung, welche nun gezielt gefördert werden sollen. Außerdem soll das Meeresbewusstsein durch verschiedene Angebote für die Öffentlichkeit gestärkt werden.
Alles in allem sind die 400 Millionen somit sehr gut investiertes Geld, mit dem wir unsere Meere bei der Bewältigung ihrer enormen Belastungen und Herausforderungen gut unterstützen können, um auch letztlich ihre Mehrfachnutzen für Mensch, Tier und Klima zu erhalten.