Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Substitutionsversorgung wird erleichtert!

Die Schutzmaßnahmen wegen Ausbreitung des Corona-Virus waren für suchtkranke Menschen mit harten Einschnitten verbunden. Neben den mangelnden Kontaktmöglichkeiten mit dem sozialen Umfeld kamen für sie erschwerend die Auswirkungen auf die Suchthilfe, z.B. durch die Einschränkung des Präsenz-Betriebs von Suchthilfeeinrichtungen und Abgabestellen für Substitutionsmittel dazu. Letztere sind für opioidabhängige Menschen von zentraler Bedeutung, um den Suchtstoff zu ersetzen.

Um diesen Problemen zu begegnen, wurden im Zuge der Pandemie einige Ausnahmeregelungen geschaffen, um die Substitutionstherapie aufrechterhalten zu können. Dazu zählen z.B. die telemedizinische Möglichkeit der Verschreibung, die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Einnahme über sieben Tage sowie die Erweiterung des Personenkreises mit Möglichkeit zur Überlassung des Substitutionsmittels. Mit diesen Ausnahmeregelungen wurde die Substitutionstherapie flexibilisiert und einige Änderungen eingeführt, was ich schon länger für sinnvoll halte.

Nachdem die Ausnahmeregelungen der Pandemie nun in diesem Jahr auslaufen, freue ich mich sehr, dass der Bundesdrogenbeauftragte Burkard Blienert die Weichen dafür gestellt hat, diese Regeln zu verstetigen. Statt eine Ausnahmeregelung zu schaffen, wird die Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel nun so geändert, dass die Regeln dauerhaft bestehen. Neben diesen positiven Veränderungen werden außerdem die Höchstmengen für die Verschreibung der Substitute gestrichen, da sie einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne

Diese Veränderungen mögen nur eine Verordnung betreffen, trotzdem bedeuten sie sowohl für Menschen in Substitutionsbehandlung und Einrichtungen der Suchthilfe Planungssicherheit und einen enormen Fortschritt. Mit der Zustimmung des Bunderats könnten die Regeln nahtlos ab dem 08. April in Kraft treten und die Ausnahmeregelungen anknüpfen. Ich appelliere an die Bundesländer hier zuzustimmen, damit die Versorgung im Sinne der Betroffenen dauerhaft verbessert wird. Es würde mich sehr freuen, wenn wir aus der Corona-Krise und ihren Veränderungen gelernt haben und positive Entwicklungen auch nach der Pandemie verstetigen!

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

PM: UPD stärkt Zugang zu Gesundheitsversorgung

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) erklärt Linda Heitmann, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Umwelt und Verbraucher*innenschutz:

Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) ist im Gesundheitswesen eine enorm wichtige Anlaufstelle. Sie unterstützt die Versicherten bei gesundheitlichen Entscheidungen, stärkt die Versichertenrechte und ist ein wichtiger Lotse in unserem oft komplexen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren ist das Vertrauen in diese Institution gesunken, die Erreichbarkeit der Beratung wurde erschwert. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf sind wir auf einem guten Weg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte und dringend nötige Reform der UPD.

In den nun bald beginnenden parlamentarischen Beratungen wollen wir sicherstellen, dass das bisherige Beratungsangebot der UPD gGmbH durch die Neugründung einer Stiftung möglichst nahtlos fortgeführt wird und wir gleichzeitig den im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag zur Schaffung einer staatsfernen und unabhängigen Beratungsstelle umsetzen. Insbesondere werden wir uns die vorgeschlagene Gremienstruktur der UPD nochmal genau im Detail anschauen. Es muss sichergestellt sein, dass Patient*innen-Rechte und Verbraucher*innen-Schutz in der künftigen UPD bestmöglich zum Tragen kommen können. Hierfür muss ein starker Vorstand im Sinne der Patient*innen gut agieren sowie das Beratungsangebot der UPD noch bekannter gemacht werden.

Die Neutralität und Unabhängigkeit der Stiftung von wirtschaftlichen und sonstigen Interessen von Beteiligten oder Dritten ist uns – wie auch in der Formulierung des Koalitionsvertrages betont – ein zentrales Anliegen, das wir im Gesetz klar regeln wollen.

Verbraucher*innen bekommen mit der künftigen UPD weiterhin die Möglichkeit, aus einer Hand medizinische und sozialrechtliche Hilfestellung zu Fragen etwa rund um die Themen Behandlungsfehler, Krankenversicherung, Arzneimitteltherapiesicherheit, Patient*innenrechte zu bekommen. Wie wichtig es für Menschen ist, den Überblick über verfügbare Gesundheitsinformation und ihre Patient*innen und Verbraucher*innen-Rechte zu behalten sowie individuelle Fragen zu klären, hat uns die Corona-Pandemie gezeigt. Die künftige UPD kann hier einen zentralen Beitrag zur Information und Beratung leisten – per Telefon und auch in Beratungsstellen vor Ort.

Meine Rede zu Impfungen und Long Covid

Meine Rede zu Impfungen und Long Covid

In einer heutigen Debatte im Bundestag hat die AfD einmal mehr versucht, die Pandemie zu verharmlosen und Falschinformationen zu Impfungen aus der Querdenker*innen-Szene zu verbreiten. Dafür erhielt sie berechtigte Gegenreden aller anderen Fraktionen.

In meiner Rede habe ich mich dabei stark gemacht für mehr Wissenschaftlichkeit in der Debatte. Ich habe zudem unterstrichen, dass wir „Long Covid“ stärker erforschen und die Diagnostik sowie die Versorgung Betroffener stärken müssen.

Wie sieht zeitgemäßer Jugendschutz bei Suchtmitteln aus?

Wie sieht zeitgemäßer Jugendschutz bei Suchtmitteln aus?

Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) habe ich am vergangenen Donnerstag, 1. Dezember, ein parlamentarisches Frühstück unter dem Titel „Jugendschutz 3.0 – Alkohol, Nikotin, Cannabis – wie sehen zeitgemäßer Jugendschutz und Prävention aus?“ durchgeführt.

Nach einer kurzen Begrüßung durch mich sowie den BAJ-Vorsitzenden Klaus Hinze kamen wir moderiert von BAJ-Geschäftsführung Maja Wegener auch schnell ins Diskutieren: sie stellte die Forderungen des Verbandes vor, nach denen die Jugendschutzziele auch für Cannabis nach ihrer Vorstellung künftig im Jugendschutzgesetz verankert werden sollten. Werbung für Cannabisprodukte soll nach dem veröffentlichten Eckpunktepapier der Bundesregierung künftig auch bei einer legalen Abgabe untersagt sein. Die BAJ möchte z.B., dass dies analog auch für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig gelten sollte.

Ich habe mich sehr gefreut, dass zu dem Frühstück Abgeordnete und Mitarbeiter*innen aus Reihen von SPD, CDU/CSU, FDP und natürlich uns Grünen mit dabei waren und angeregt mitdiskutiert haben. Die Fragestellungen waren dabei breit: von unterschiedlichen Cannabis-THC-Werten für verschiedene Altersgruppen bis hin zur Frage des Online-Versands von Suchtmitteln wurden Meinungen ausgetauscht und gingen auch auseinander. Einig war man sich hingegen darin, künftig ein stärkeres Auge auf Jugendschutz auch bei dem schon länger legal erhältlichen Suchtmittel Alkohol zu richten, um Jugendschutz hier effektiv zu stärken.

Daran arbeite ich nach dem Austausch mit Freude auch politisch weiter und nehme zahlreiche Impulse mit.

PM: G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung kommt

PM: G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung kommt

Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz: Zur G-BA-Richtlinie zur Long-Covid Versorgung meine Pressemitteilung:

Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz verpflichten wir den G-BA dazu, eine strukturierte Diagnostik und Versorgung von Menschen mit Verdacht auf Long- Covid und ähnliche Krankheitsbilder festzulegen. Das ist lange überfällig, denn derzeit leben Betroffene leider noch viel zu lange in Ungewissheit, werden bei Hausarztbesuchen nicht ernst genommen oder warten monatelang auf Termine bei Spezialisten. Der G-BA hat nun bis Ende nächsten Jahres Zeit, die Regelungen zu treffen. Bis dahin sollte der Gesetzesauftrag aber natürlich bereits ein Antrieb dafür sein, dass hier endlich etwas vorangeht und Ärzt*innen weitergebildet werden sowie multiprofessionell gut zusammenarbeiten. Wir werden als Politik genau beobachten, welche Auswirkungen diese gesetzliche Verpflichtung zeigt und ob es weitere Unterstützung von politischer Seite braucht, um Forschung und Versorgung in diesem Bereich gezielt zu verbessern.

Das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz wird diese Woche im Bundestag verabschiedet. Die G-BA-Richtlinie ist ein Meilenstein im Gesundheitswesen, um die Versorgung sicherzustellen. Diese konkrete Verbesserung begrüße ich sehr. Darüber hinaus ist es auch für Betroffene der Myalgischen Enzephalomyelitis / Chronic Fatigue Syndrom (ME/CFS), die oftmals an ähnlichen Symptomen leiden, ein wichtiger Baustein, um Versorgungsrückstände aufzuholen. Dies haben wir uns als Ampel-Gesundheitspolitiker*innen vorgenommen.