Gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat heute die Eckpunkte des „Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz“ vorgelegt. Für Verbraucher*innen gibt es mehr Angebote und mehr Rechte:
Die globale Plastikvermüllung hat mittlerweile katastrophale Ausmaße angenommen und bedroht überall auf der Welt Mensch und Natur. Deutschland ist in der EU Müll-Spitzenreiter: Jedes Jahr fallen bei uns über 230 Kilogramm Verpackungsmüll pro Kopf an. Allerdings: Viele Verbraucher*innen wollen gerne auf umweltfreundliche und plastikfreie Alternativen umsteigen, allerdings fehlt es oft an ausreichenden Angeboten. Darum ist es als Politik unsere Aufgabe, Rahmenbedingungen zu setzen, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, und Angebote für Verbraucher*innen zu schaffen. Mit dem neuen Gesetz schützen wir die Umwelt, bremsen die Vermüllung und stärken Verbraucher*innen.
Konkret sieht das Gesetz verschiedene Verbesserungen vor. Im To-Go-Bereich wird die bestehende Pflicht für eine Mehrwegalternative ausgeweitet. Künftig muss nicht nur für Plastikverpackungen, sondern für Verpackungen aus allen Materialien ein Mehrwegangebot gemacht werden. Für den Verzehr im Imbiss vor Ort wird Einweggeschirr komplett verbannt. An der Pommesbude aber auch im Fastfood-Laden wird künftig mit Mehrweggeschirr gegessen.
Doch auch außerhalb der Gastronomie gibt es Verbesserungen: Supermärkte müssen für Bier, Milch, Saft und weitere alkoholfreie Getränke immer mindestens eine Mehrwegalternative anbieten. Dabei wird auch an die Rückgabe gedacht: Jede*r kennt das Problem, dass Mehrweggetränke am Pfandautomaten nicht zurückgenommen werden, weil der Supermarkt nur bestimmte Flaschen zurücknimmt. Damit ist Schluss: Alle Geschäfte in den Getränke verkauft werden, müssen auch alle Mehrwegflaschen zurücknehmen. Das Gesetz gilt für alle Geschäfte ab 200 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Besonders wichtig für Verbraucher*innen: Schluss mit Mogelpackungen! Immer wieder versuchen Unternehmen, die Füllmenge eines Produktes zu verringern, obwohl die Verpackungsgröße sich nicht verändert. Durch die gleichbleibende Verpackung fällt die Veränderung der Füllmenge beim Einkaufen nicht auf, in der Praxis zahlt man also gleich viel Geld für weniger Inhalt – eine verstecke Preiserhöhung. Mit dieser Praxis machen wir Schluss, wenn im Produkt weniger drin ist, wird das zukünftig direkt im Einkauf sichtbar.
Meine Bilanz: Mit dem Weniger-Verpackungsmüll-Gesetz schaffen wir viele wichtige Änderungen, die Verbraucher*innenschützer schon lange fordern. Ich freue mich darauf, das Gesetz im Umweltausschuss zu begleiten und die Stärkungen für Verbraucher*innen zu erkämpfen – damit Verpackungsmüll bald der Vergangenheit angehört!
Die Verbandsklage ist ein Meilenstein für mehr Verbraucherschutz und ein zentrales Vorhaben dieser Wahlperiode. Nach konstruktiven Diskussionen innerhalb der Koalition haben wir nun einen wirklich gutes und verbraucherfreundliches Gesetz im Bundestag verabschiedet. In meiner Rede habe ich unterstrichen
warum das späte Opt-in hilft, Verbraucher*innen zu ihren Recht zu verhalfen
inwiefern das Verbraucherschutzministerium geholfen hat, den ersten Entwurf deutlich zu verbessern,
wie Passagiere eines verspäteten Fluges künftig schneller an ihre Entschädigung kommen,
inwiefern wir die Klageanforderungen für Verbände senken konnten und
warum die Verbandsklage auch für Unternehmen Vorteile bietet.
In meiner Rede habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass wir die Versorgungssituation von Patient*innen mit Chronischem Fatigue-Syndrom und Long-Covid noch deutlich verbessern müssen. Genauso brauchen wir mehr Forschung zu den Betroffenen selbst, zu Medikamenten und Therapien.
Einige wichtige Schritte haben wir in als Ampel-Gesundheitspolitiker*nnen gemeinsam mit unseren Haushälter*innen schon vollzogen und sind uns auch darüber einig, weiterhin geschlossen unsere Ziele voranzubringen.
Meine Rede könnt ihr hier ansehen:
Bei der Abstimmung der Anträge der Union ist mir die Entscheidung nicht leicht gefallen. Mit einigen Kolleg*innen der Fraktion habe ich daher eine gemeinsame persönliche Erklärung verfasst. Da es mir wichtig ist, deutlich zu machen, aus welchen Gründen ich gegen die Anträge gestimmt habe.
Endlich ist es uns gelungen, einen zentralen drogenpolitischen Punkt aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen: Drugchecking ist nach dem Betäubungsmittelgesetz nun möglich!
Kurz vor der Sommerpause ist dies ein wichtiger gesundheitspolitischer und für mich persönlich großer Erfolg für eine progressive neue Drogenpolitik. Seit Jahren setze ich mich für eine flächendeckende Einführung von Drugchecking-Angeboten ein. Denn wir sehen leider immer wieder, dass Menschen aufgrund von unkalkulierbaren Inhaltsstoffen, speziell in synthetischen Drogen, durch ihren Konsum versterben oder mit starken Schädigungen und Nebenwirkungen kämpfen.
Partydrogen wie MDMA, zum Teil Kokain und Speed sind gerade auch für junge Leute reizvoll und sehr leicht verfügbar. Leider werden die Risiken meist unterschätzt. Denn Verunreinigungen oder ein enorm hoher Wirkstoffgehalt sind lebensgefährlich und lassen sich nicht augenscheinlich erkennen. Auf dem illegalen Markt gibt es weder Gesundheits- noch Verbraucher*innen-Schutz.
Deswegen ist es richtig, dass wir im Bund jetzt endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen haben, um Drugchecking zu ermöglichen. So können sich Konsumierende darüber informieren, was zum Beispiel in ihrer Ecstasy-Pille steckt. Ihnen werden Angebote zur Konsumreflexion und Beratung zur Schadensminderung gemacht. Untersuchungen zeigen, dass dies User*innen immer wieder auch vom Konsum abhält oder zu weniger Konsum führt. Außerdem ist es durch die Substanzanalysen der eingereichten Proben möglich, Konsumtrends und Gefahren immerhin ansatzweise zu erkennen und früher vor lebensgefährlichen Stoffen, die aktuell irgendwo im Umlauf sind, zu warnen.
Was im Gesetz steht
Wir haben nun eine bundesweit rechtssichere Ermächtigung der Länder für Drugchecking-Modelle geschaffen. Dazu ändern wir das Betäubungsmittelgesetz und ergänzen einen neuen Paragraphen 10b BtMG (siehe Bild). Die Landesregierungen sind nun dazu veranlasst, Vorgaben für die Erteilung einer Erlaubnis für Drugchecking zu erlassen. Denn vielerorts stehen Träger bereits in den Startlöchern, um Drogenchecks mit Beratungsangeboten ins Leben zu rufen. Teile des bisherigen Paragraphen 10a BtMG werden gestrichen.
Wir erlauben Drugchecking in Drogenkonsumräumen, was bislang ausgeschlossen war. Hierdurch passen wir das Gesetz an die bereits gelebte Safer-use-Praxis in Konsumräumen an und schaffen Klarheit zur Stärkung der Handlungskompetenz der Fachkräfte in den Suchhilfeeinrichtungen. Das Fachpersonal darf den Konsumierenden dort künftig individuell Rückmeldung zu den eingereichten Proben geben.
Wichtig ist mir auch die Einführung des neuen Paragraphen 31a. Hier wird festgeschrieben, dass im direkten Umkreis von Drugchecking-Projekten keine Strafverfolgung auf Grund von Drogenbesitz stattfinden darf.
Die Ziele der Einführung von Drugchecking – eine verbesserte gesundheitliche Aufklärung und Schutz – werden in den Ländern wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse dieser Evaluierungen im Bund zusammengeführt. Auch dies ist ein wichtiger Beitrag zu einer evidenzbasierten Drogenpolitik, für die ich mich stark mache.
Was nun wichtig ist
Die Landesregierungen müssen nun ins Handeln kommen! Gerade der Einfluss synthetischer Drogen, wie Crystal Meth und andere Amphetamine, auf das Konsumverhalten in den Grenzregionen in Deutschland ist ein Auftrag an die jeweiligen Landesgesundheitsbehörden, Drugchecking einzuführen. Denn es gilt: Erst wenn es bundesweit genug Drugchecking-Angebote gibt, werden wir strukturell eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes spürbar machen können.
Zur Beteiligung der Länder habe ich mich auch in der parlamentarischen Debatte eingebracht und meinen Kollegen Dirk Heidenblut befragt.
Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik akzept e.V. hat zur Verabschiedung des Gesetzes eine Pressemitteilung veröffentlicht: PM
„Was nachweislich tötet, muss nicht auch noch nach Vanille schmecken!“ In meiner Rede zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes habe ich damit unseren Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zitiert. Denn wir haben gestern beschlossen, sogenannte charakteristische, oftmals süße Aromen für Tabakerhitzer zu verbieten und die Hersteller zu verpflichten, Warnhinweise in Wort und Bild auf ihre Produkte zu bringen. Beides galt bereit für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen.
Ich finde, das ist ein weiterer Baustein hin zu mehr Verhältnisprävention. So stärken wir die Gesundheitsorientierung in der Suchtpolitik. Es braucht jedoch noch einiges mehr, damit Rauchen gerade auch für Jugendliche nicht mehr cool ist und sie gar nicht erst damit anfangen. Was ich mir vorstelle, könnt ihr in meiner Rede hören.